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Über SME-AnwälteEin Neustart ermöglicht es Ihnen, den gesunden Teil Ihres Unternehmens in einer neuen Rechtsform fortzuführen. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch die Vermögensübertragung, den Neustartplan und die Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Wenn ein Unternehmen von Insolvenz bedroht ist, kann ein Neustart beschlossen werden. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht können die vom Insolvenzverwalter angebotenen Vermögenswerte verkauft werden. Diese werden dann erworben, bevor der Insolvenzverwalter mit der Liquidation der Insolvenzmasse beginnt. In den meisten Fällen erzielt der Verkauf des gesamten Vermögens an einen einzigen Käufer einen höheren Erlös als der Verkauf in Einzelteilen. Daher nimmt der Insolvenzverwalter häufig ein gutes Angebot an. Für einen erfolgreichen Neustart muss ein Neustartplan erstellt werden. Dieser Plan enthält ein begründetes Angebot hinsichtlich der für den Geschäftsbetrieb der neuen juristischen Person benötigten Vermögenswerte. Unsere Rechtsexperten und Anwälte bieten Ihnen die notwendige rechtliche Unterstützung bei der Durchführung eines Neustarts.
Haben Sie Fragen zum Neustart? Bitte kontaktieren Sie uns.
Ein Neustart ist in erster Linie ein Instrument des Insolvenzrechts. Während eine Sanierung oder ein Gläubigervergleich darauf abzielt, ein Unternehmen innerhalb derselben juristischen Person zu retten, geht es bei einem Neustart darum, die tragfähigen Teile in einer neuen juristischen Person weiterzuführen. Die Schulden verbleiben in der Insolvenzmasse und werden vom Insolvenzverwalter beglichen. Genau diese Trennlinie macht einen Neustart rechtlich heikel: Das Insolvenzgesetz (Insolvenzrecht) und die Regelungen zur Geschäftsführerhaftung und zur Pauliana-Klage bestimmen die Spielregeln. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen beraten sowohl internationale Konzerne, die eine operative Gesellschaft ausgliedern möchten, als auch den Bäcker um die Ecke, der sein Geschäft in schlanker Form weiterführen will.
Ein Neustart nach einer Insolvenz erfolgt typischerweise über eine Vermögensübertragung. Sie erwerben vom Insolvenzverwalter die für den Geschäftsbetrieb notwendigen Vermögenswerte: Warenbestand, Lagerbestände, Schutzrechte, Kundenstamm, Firmenname, laufende Aufträge und Firmenwert. Entscheidend ist, dass ausschließlich die Vermögenswerte übertragen werden; Schulden, laufende Verpflichtungen und Verbindlichkeiten verbleiben in der Regel beim insolventen Unternehmen. Sie erwerben also nicht die Anteile, sondern ausgewählte Bestandteile. Der Mehrwert liegt oft nicht in den materiellen Vermögenswerten, sondern im immateriellen Wert: Kundenstamm, bestehende Verträge, Markenrechte und Firmenwert. Eine sorgfältige Bewertung und ein eindeutiger Kaufvertrag beugen späteren Streitigkeiten mit dem Insolvenzverwalter oder Dritten vor, die Ansprüche auf bestimmte Vermögenswerte geltend machen (z. B. Eigentumsvorbehalt durch Lieferanten oder Bankpfandrechte).
Ein wichtiger Vorteil eines Neustarts nach einem Insolvenzverfahren besteht darin, dass die Regelungen zur Betriebsübergabe (Artikel 7:663 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) grundsätzlich nicht gelten. Bei einer regulären Unternehmensübernahme werden alle Mitarbeiter automatisch übernommen und behalten ihre Arbeitsbedingungen. Bei einem Neustart nach einem Insolvenzverfahren kann der Erwerber grundsätzlich auswählen, welches Personal übernommen wird. Dies ermöglicht einen effizienten und tragfähigen Neustart. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für ein echtes Insolvenzverfahren mit Liquidationsabsicht. Wird das Insolvenzverfahren lediglich als Vorwand genutzt, um Personal loszuwerden, kann die Ausnahme entfallen. Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil Smallsteps (2017) entschieden, dass im Falle eines sogenannten Pre-Pack-Verfahrens, das in Wirklichkeit auf die Fortführung und nicht auf die Liquidation abzielt, die Arbeitnehmerschutzbestimmungen zur Betriebsübergabe weiterhin Anwendung finden können. Eine Fehleinschätzung könnte bedeuten, dass Sie unbeabsichtigt die gesamte Belegschaft mit allen ihren Arbeitsbedingungen übernehmen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht analysieren dieses Risiko im Vorfeld.
Bei einem sogenannten Pre-Pack wird ein Neustart vor der Insolvenzeröffnung vorbereitet. Der Unternehmer beantragt beim Gericht die Bestellung eines potenziellen Insolvenzverwalters (des sogenannten stillen Verwalters), der den geplanten Neustart vertraulich prüfen kann. Der Vorteil liegt in der Schnelligkeit: Die Vermögensübertragung kann unmittelbar nach der Insolvenzeröffnung abgeschlossen werden, wodurch Kunden, Lieferanten und Vermögenswerte erhalten bleiben. Der Rechtsstatus des Pre-Packs ist in den Niederlanden jedoch noch nicht eindeutig geregelt; die Gerichte handhaben ihn unterschiedlich, und eine gesetzliche Regelung (im Rahmen des Insolvenzgesetzes) ist erst langfristig zu erwarten. Auch aufgrund des Urteils im Fall Smallsteps birgt ein auf die Fortführung des Geschäftsbetriebs ausgerichtetes Pre-Pack ein Risiko für die Arbeitsplätze der Beschäftigten. Wir prüfen im Einzelfall, ob ein Pre-Pack ratsam ist oder ein regulärer Neustart nach der Insolvenz vorzuziehen ist.
Ein Neustart eines Unternehmens wird genauestens geprüft, da der Insolvenzverwalter die Interessen der Gesamtgläubiger vertritt. Werden Vermögenswerte zu einem übermäßig niedrigen Preis an eine mit dem Unternehmer verbundene Partei verkauft, kann der Verwalter die Transaktion aufgrund der Benachteiligung der Gläubiger gemäß Artikel 42 des niederländischen Insolvenzgesetzes (faillissementspauliana) anfechten. Darüber hinaus droht die Haftung des Geschäftsführers, wenn dieser den Neustart zu früh oder fahrlässig einleitet. Im Insolvenzverfahren kann der Verwalter den Geschäftsführer wegen offensichtlich unzulässiger Geschäftsführung (Artikel 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) haftbar machen, beispielsweise wenn Gläubiger vorsätzlich und selektiv befriedigt oder Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse entnommen wurden. Zusätzlich gilt der Beklamel-Grundsatz: Ein Geschäftsführer, der im Namen des Unternehmens Verpflichtungen eingeht, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass das Unternehmen diese nicht erfüllen kann, kann persönlich haftbar gemacht werden (siehe auch unsere Seite zur Geschäftsführerhaftung ). Ein marktgerechter, transparenter Preis und ein gut dokumentierter Neustartprozess sind daher unerlässlich.
Ein Neustart erfordert sowohl Schnelligkeit als auch Sorgfalt. Im Allgemeinen durchlaufen Sie folgende Schritte: (1) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Festlegung der zu übernehmenden Geschäftsbereiche; (2) Erstellung eines fundierten Neustartplans mit einem begründeten Angebot; (3) Sicherstellung der Finanzierung des Kaufpreises; (4) Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter über Preis und Konditionen; (5) Auswahl der zu übernehmenden Verträge, Lieferanten und Kunden; (6) Personalentscheidungen und Abstimmung mit dem Arbeitsrecht; (7) Gründung der neuen juristischen Person; und (8) Abschluss der Transaktion. Da Kunden und Lieferanten in Zeiten der Unsicherheit schnell abwandern, ist Schnelligkeit von entscheidender Bedeutung. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch jeden Schritt – von der Unternehmensgruppe mit mehreren operativen Gesellschaften bis zum Einzelunternehmer, der seine berufliche Tätigkeit fortführen möchte.
Nicht jeder Neustart muss mit einem Insolvenzverfahren einhergehen. Manchmal ist eine außergerichtliche Sanierung oder eine Vereinbarung mit den Gläubigern möglich, wodurch das Unternehmen fortbesteht. Das Gesetz zur Homologation privater Vereinbarungen (WHOA) ermöglicht es, eine Zwangsvereinbarung mit den Gläubigern außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu erzielen und so die Insolvenz zu vermeiden. Nur wenn die Fortführung in der bestehenden Rechtsform nicht mehr realistisch ist, kommt ein Neustart durch eine Vermögensübertragung nach der Insolvenz in Betracht. Wir beraten Sie, welcher Weg in Ihrer Situation den größten Wert erhält und die geringsten Risiken birgt; siehe auch unsere Seiten zur Zahlungseinstellung und zum Insolvenzantrag.
Ein Neustart Ihres Unternehmens berührt gleichzeitig Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht. Bei MKB Juristen arbeiten Sie mit interdisziplinären Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen zusammen, die Ihnen juristische Expertise und wirtschaftlichen Pragmatismus vereinen. Wir beraten sowohl internationale Konzerne als auch kleine Unternehmen und handeln proaktiv mit Ihnen, sobald sich Zahlungsschwierigkeiten abzeichnen. Erwägen Sie einen Neustart Ihres Unternehmens oder wurden Sie bezüglich der Übernahme von Vermögenswerten aus einem Insolvenzverfahren kontaktiert? Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Gespräch.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir begleiten den gesamten Prozess, sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich.
Ein Neustart wird vom Insolvenzverwalter und den Gläubigern genauestens geprüft. Ohne sorgfältige Vorbereitung entstehen rechtliche und finanzielle Risiken.
Wir verbinden juristische Expertise mit wirtschaftlichem Pragmatismus. Zunächst prüfen wir, ob ein Neustart nach der Insolvenz der beste Weg ist oder ob eine WHOA-Vereinbarung oder eine Sanierung mehr Wert bietet. Anschließend entwickeln wir einen transparenten, gut dokumentierten Neustartprozess mit einem marktgerechten Preis, um die Stabilität der Transaktion zu gewährleisten und Sie vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.
Schnelligkeit und Gründlichkeit entscheiden über den Erfolg.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten im Bereich Insolvenz und Restrukturierung ist hochspezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger in allen rechtlichen Belangen im Rahmen von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Die am häufigsten gestellten Fragen an unsere Insolvenzspezialisten.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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