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Über SME-AnwälteVorübergehende Zahlungsschwierigkeiten, aber ein zukunftsfähiges Unternehmen? Mit einer Zahlungsaussetzung gewinnen Sie Zeit für eine Umstrukturierung und eine Einigung mit Ihren Gläubigern. Unsere Anwälte und unser interner Rechtsberater unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Genehmigung.
Eine Organisation, die sich in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten befindet, kann einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellen. Dieser Antrag wird häufig gestellt, um eine Insolvenz abzuwenden. Er muss von einem Anwalt eingereicht werden. Wird der Zahlungsaufschub vom Gericht gewährt, kann die Organisation eine Stundung der Zahlungen für maximal 1,5 Jahre erhalten.
Das Gericht gewährt eine Aussetzung der Zahlungen nur, wenn die finanziellen Schwierigkeiten der Organisation vorübergehender Natur sind und die Organisation nach Ansicht des Gerichts überlebensfähig ist. Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne bei der Beantragung einer Aussetzung der Zahlungen.
Haben Sie Fragen zur Aussetzung von Zahlungen? Kontaktieren Sie uns.
gilt stattdessen die Schuldenrestrukturierung.
Wichtig zu wissen: Eine Zahlungseinstellung wirkt sich nur auf sogenannte gleichberechtigte (ordentliche) Gläubiger aus. Bevorrechtigte Gläubiger wie das Finanzamt, die UWV (niederländische Sozialversicherungsanstalt) und Ihre Arbeitnehmer (in Bezug auf deren Löhne) sind ausgenommen und können grundsätzlich weiterhin Forderungen geltend machen. Dadurch ist die Regelung weniger wirksam als es zunächst scheint, und eine gute Vorbereitung ist unerlässlich.
Das Gericht gewährt einen Zahlungsaufschub nur, wenn zwei zentrale Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens müssen Sie aktuell zahlungsunfähig sein. Zweitens muss es plausibel sein, dass Sie Ihre Verpflichtungen nach einer gewissen Zeit wieder erfüllen können: Die Probleme müssen vorübergehend sein und das Unternehmen muss überlebensfähig sein. Sollte das Unternehmen tatsächlich strukturelle Verluste erwirtschaften, ist ein Insolvenzverfahren oder eine Sanierung der geeignetere Weg. Unsere Anwälte und Unternehmensberater werden im Vorfeld ehrlich prüfen, ob ein Zahlungsaufschub in Ihrem Fall das richtige Instrument ist oder ob eine andere Vorgehensweise erfolgversprechender ist.
Das Verfahren verläuft in zwei Phasen. Der Antrag wird von einem Anwalt beim Gericht eingereicht und enthält eine aktuelle Vermögens- und Schuldenaufstellung sowie eine Gläubigerliste. Das Gericht ordnet in der Regel eine einstweilige Verfügung und bestellt einen Insolvenzverwalter und einen Aufsichtsrichter.
Innerhalb weniger Monate findet eine Gläubigerversammlung statt, in der die ungesicherten Gläubiger über einen endgültigen Zahlungsaufschub. Wird diesem stattgegeben, beträgt der Aufschub maximal eineinhalb Jahre und kann verlängert werden. Wir erstellen den Antrag und die erforderlichen Unterlagen, bereiten die Gläubigerversammlung vor und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Anders als im Insolvenzverfahren, bei dem ein Insolvenzverwalter die Leitung des Unternehmens übernimmt, bleibt die Geschäftsführung während einer Zahlungseinstellung befugt. Das Gericht bestellt jedoch einen Insolvenzverwalter (in der Regel einen erfahrenen Insolvenzanwalt), der gemeinsam mit Ihnen Entscheidungen trifft. Ohne die Mitwirkung, Bevollmächtigung oder Unterstützung des Insolvenzverwalters können keine Rechtsgeschäfte in Bezug auf das Vermögen durchgeführt werden. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter ist daher entscheidend für den Erfolg des Verfahrens. Wir verstehen die damit verbundenen Dynamiken und unterstützen Sie bei der effektiven Gestaltung dieser Zusammenarbeit.
Während der Aussetzung der Zahlungen können Sie den Gläubigern einen Vergleich anbieten: häufig die Zahlung eines Prozentsatzes der Forderung im Austausch für den endgültigen Erlass des Restbetrags. Der Vergleich wird angenommen, wenn mindestens die Hälfte der anwesenden Gläubiger (anerkannte und bedingt anerkannte) dafür stimmen und diese Gläubiger zusammen mehr als die Hälfte der Gesamtschuld ausmachen. Anschließend prüft das Gericht die Genehmigung des Vergleichs. Nach der Genehmigung ist der Vergleich auch für die Gläubiger bindend, die dagegen gestimmt haben. Die Ausarbeitung eines praktikablen Vergleichs, oft mit externer Finanzierung als letztem Baustein, ist genau der Punkt, an dem unsere Beratung den entscheidenden Unterschied macht. Heutzutage kann ein Vergleich auch außerhalb der Aussetzung der Zahlungen durch eine Gläubigervereinbarung nach dem WHOA (Whole Order of the ...
Die Aussetzung von Zahlungen ist nicht immer die beste Lösung. Da Finanzbehörden und Mitarbeiter nicht unter die Regelung fallen und Entlassungen nicht so einfach möglich sind, führt ein erheblicher Anteil der Zahlungsaussetzungen letztendlich zur Insolvenz. Seit 2021 bietet das WHOA (niederländisches Gesetz zur Gleichstellung privater Vereinbarungen) eine Alternative: Es ermöglicht Ihnen, eine Zwangsvereinbarung mit allen Ihren Gläubigern (einschließlich bevorrechtigter Gläubiger) zu treffen, ohne dass eine Zahlungsaussetzung oder ein Insolvenzverfahren erforderlich ist, und dabei die Kontrolle über Ihr Unternehmen zu behalten. Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer Verschuldung, der Bereitschaft Ihrer Gläubiger und der Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens ab. Wir wägen die verschiedenen Optionen im Rahmen des Insolvenzrechts und wählen gemeinsam mit Ihnen den Weg mit den besten Erfolgsaussichten – sei es eine Zahlungsaussetzung, eine Sanierung, ein Neustart oder das WHOA.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. Das bedeutet, dass wir nicht nur die Gerichtsverfahren führen, sondern auch die zugrunde liegende finanzielle und wirtschaftliche Realität berücksichtigen. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne, die eine angeschlagene Sparte sanieren wollen, als auch lokale Bäcker, die ihr Geschäft retten möchten. Derselbe Ansatz gilt für jeden Unternehmer: Entschlossenheit, Ehrlichkeit hinsichtlich der Erfolgsaussichten und die Fokussierung auf den Werterhalt.
Benötige ich einen Anwalt, um einen Zahlungsaufschub zu beantragen? Ja. Der Antrag muss von einem Anwalt beim Gericht eingereicht werden.
Wie lange dauert eine Zahlungsaussetzung? Die endgültige Aussetzung kann maximal eineinhalb Jahre dauern, mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Gilt das Moratorium auch für die Steuer- und Zollverwaltung? Nein. Die Steuer- und Zollverwaltung, die UWV (niederländische Sozialversicherungsanstalt) und die Arbeitnehmer sind bevorrechtigte Gläubiger und fallen nicht unter das Moratorium. Wenn Sie diese ebenfalls einbeziehen möchten, ist das WHOA (niederländisches Gesetz über die Umstrukturierung von Unternehmen) oft besser geeignet.
Was geschieht, wenn die Zahlungsaussetzung scheitert? Kommt keine Einigung zustande oder erweist sich das Unternehmen als nicht überlebensfähig, wird die Aussetzung aufgehoben, und in der Regel folgt die Insolvenz. Eine frühzeitige Beratung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht so weit kommt.
Haben Sie Fragen zu einer Zahlungsaussetzung? Kontaktieren Sie uns für eine faire Beurteilung Ihrer Situation.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der ersten Bewertung bis zur Homologation des Vertrags begleiten unsere Anwälte und internen Rechtsberater den gesamten Prozess.
Die Aussetzung von Zahlungen erscheint wirksamer als sie tatsächlich ist. Da bevorrechtigte Gläubiger wie das Finanzamt und Arbeitnehmer von der Regelung ausgeschlossen sind und Entlassungen nicht so einfach möglich sind, endet ein erheblicher Anteil der Zahlungsaussetzungen dennoch in der Insolvenz. Eine falsche Einschätzung der Erfolgsaussichten oder eine nicht realisierbare Vereinbarung kosten wertvolle Zeit. Wir prüfen daher im Vorfeld ehrlich, ob dieses Instrument für Sie geeignet ist.
Wir beginnen mit einer ehrlichen Analyse Ihrer Verschuldung und der Überlebensfähigkeit Ihres Unternehmens. Wir stellen den Antrag nur dann, wenn eine Aussetzung der Zahlungen tatsächlich die beste Lösung darstellt. Anschließend konzentrieren wir uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und auf eine tragfähige Vereinbarung, oft mit externer Finanzierung als letztem Schritt. Sollte sich im Laufe des Prozesses herausstellen, dass ein Sanierungsplan oder ein Neustart vielversprechender ist, passen wir unsere Strategie rechtzeitig an. Unser Ziel ist stets der Werterhalt und die Vermeidung einer unnötigen Insolvenz.
Von der ersten Beratung bis zum homologierten Vertrag durchlaufen Sie diese Schritte mit uns.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten im Bereich Insolvenz und Restrukturierung ist hochspezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger in allen rechtlichen Belangen im Rahmen von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Die am häufigsten gestellten Fragen zur Aussetzung von Zahlungen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Unternehmensjuristen für eine faire Einschätzung Ihrer Situation und den besten Weg, eine Insolvenz zu vermeiden.
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