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Über SME-AnwälteLäuft es mit Ihren Gläubigern nicht mehr gut? MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei gesetzlichen Schuldenrestrukturierungen, Zwangsvergleichen, Moratorien und Unternehmensumstrukturierungen. Vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern.
Kann keine Zahlungsvereinbarung mit allen Gläubigern erzielt werden, kann beim Gericht ein Antrag auf gesetzliche Schuldenrestrukturierung gestellt werden. Die Schuldenrestrukturierung steht nur natürlichen Personen, Inhabern eines Einzelunternehmens, Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) und geschäftsführenden Gesellschaftern einer Kommanditgesellschaft (KG) zur Verfügung.
Um die Leistungen nach dem Schuldenrestrukturierungsgesetz für natürliche Personen (Wsnp) in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens darf es nicht möglich sein, die Schulden selbst zu begleichen. Zweitens muss ein Versuch unternommen worden sein, die Schulden mithilfe einer Schuldenberatung zurückzuzahlen. Darüber hinaus darf die Wsnp-Leistung in den letzten zehn Jahren nicht in Anspruch genommen worden sein, wobei es einige Ausnahmen gibt, in denen das Gericht die Wsnp-Leistung dennoch gewähren kann. Weiterhin muss der Antragsteller in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Nichtzahlung der Schulden in gutem Glauben gehandelt haben. Im Falle einer Sucht oder psychosozialer Probleme ist eine Bestätigung durch einen Schuldenberater vorzulegen. Die Schulden dürfen auch nicht aus begangenen Straftaten stammen. Schließlich muss der Antragsteller die Verpflichtungen aus dem Wsnp-Programm erfüllen und sich nach Kräften bemühen, so viel Geld wie möglich zu verdienen.
Ein Antrag auf Wsnp wird beim Gericht eingereicht. Anschließend findet eine Anhörung statt. Erscheint der Antragsteller nicht zur Anhörung, wird der Antrag abgelehnt. Innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Anhörung entscheidet der Richter über die Gewährung des Wsnp.
Bei der Beantragung des Wsnp-Programms ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die verschiedenen Optionen zu besprechen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gegen die Ablehnung des Wsnp-Antrags Berufung beim Obersten Gerichtshof einzulegen.
Haben Sie Fragen zur Schuldenrestrukturierung? Kontaktieren Sie uns.
Schulden gibt es in allen Formen und Größen. Manchmal betrifft es Einzelunternehmer, die aufgrund von Rückschlägen in Schwierigkeiten geraten, manchmal Unternehmen innerhalb eines größeren Konzerns, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht mehr nachkommen können. Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen in gemischten Teams zusammen, sodass wir sowohl Selbstständige als auch internationale Konzerne unterstützen können. Wir prüfen, welcher Weg am besten geeignet ist: eine gütliche Einigung mit den Gläubigern, eine gesetzliche Schuldenrestrukturierung (Wsnp) oder eine Unternehmenssanierung. Die Schuldenrestrukturierung ist Teil des umfassenderen Insolvenzrechts, in dem wir Sie durch den gesamten Prozess begleiten.
Bevor eine gesetzliche Schuldenrestrukturierung in Kraft treten kann, muss zunächst ein gütliches Vergleichsverfahren abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass Sie mithilfe einer Schuldenberatung versuchen, mit all Ihren Gläubigern eine Zahlungsvereinbarung oder einen Schuldenvergleich zu erzielen. Gelingt dies nicht, ist eine Erklärung erforderlich, die das Scheitern des gütlichen Vergleichsverfahrens bestätigt. Diese Erklärung ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Wsnp-Programm. Wir unterstützen Unternehmer dabei, ihren Gläubigern einen realistischen und fundierten Vorschlag zu unterbreiten, um einen Gang vor Gericht möglichst zu vermeiden.
Es kommt vor, dass nahezu alle Gläubiger einer Schuldenregulierung zustimmen, ein Gläubiger sich jedoch weiterhin weigert. Artikel 287a des Insolvenzgesetzes (Fw) bietet hierfür eine Lösung: den sogenannten Zwangsvergleich. Der Richter kann einen Gläubiger, der die Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern konnte, zur Annahme des vorgeschlagenen Vergleichs verpflichten. Dabei wägt er unter anderem das Angebot gegen den Betrag ab, den der Gläubiger im Falle einer Insolvenz oder eines WSNP (Schuldenrestrukturierungsverfahren) erhalten würde. Ein gut begründeter Antrag ist hierbei entscheidend; unsere Rechtsexperten erstellen den Antrag für Sie und begleiten Sie in der Anhörung.
Drohen kurzfristig irreversible Folgen wie Zwangsräumung, Unterbrechung der Gas-, Wasser- oder Stromversorgung oder Kündigung der Krankenversicherung, kann der Richter eine einstweilige Verfügung oder ein Moratorium anordnen. Gemäß Artikel 287b des niederländischen Insolvenzgesetzes (Fw) kann der Richter eine Bedenkzeit von bis zu sechs Monaten anordnen, in der die drohende Situation bis zum Abschluss eines gütlichen Vergleichsverfahrens ausgesetzt wird. Zusätzlich kann gemäß Artikel 287 Absatz 4 des niederländischen Insolvenzgesetzes (Fw) eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Dies schafft Raum und Ruhe, um eine dauerhafte Lösung zu finden.
Wenn Sie in das WSNP-Verfahren aufgenommen werden, bestellt das Gericht einen Verwalter, der die Durchführung überwacht. Während des Verfahrens gelten strenge Regeln: Sie müssen so viel Einkommen wie möglich über dem Freibetrag hinaus in die Insolvenzmasse einzahlen, dürfen keine neuen Schulden aufnehmen, sind verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen und den Verwalter vollständig und fristgerecht zu informieren. Sollten Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann das Schuldenrestrukturierungsverfahren vorzeitig und ohne vollständige Sanierung beendet werden. Wir erklären Ihnen im Vorfeld genau, was das Programm von Ihnen erwartet, damit es keine Überraschungen gibt.
Seit der Gesetzesänderung vom 10. Februar 2023 dauert die gesetzliche Schuldenrestrukturierung in der Regel 18 Monate und ist damit kürzer als die zuvor üblichen drei Jahre. Erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen, endet das Verfahren mit einem sogenannten Schuldenerlass. Gemäß Artikel 358 des niederländischen Insolvenzgesetzes (Fw) sind die unter das Restrukturierungsverfahren fallenden Schulden danach nicht mehr durchsetzbar, auch nicht gegenüber Gläubigern, die nicht teilgenommen haben. Gemäß Artikel 354 des niederländischen Insolvenzgesetzes (Fw) kann das Gericht jedoch feststellen, dass Sie wegen Vertragsbruchs haften; in diesem Fall wird der Schuldenerlass nicht gewährt. Die sorgfältige Einhaltung des Verfahrens ist daher unerlässlich für einen echten Neustart.
Die gesetzliche Schuldenrestrukturierung steht nur natürlichen Personen zur Verfügung, beispielsweise Inhabern von Einzelunternehmen, Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder geschäftsführenden Gesellschaftern einer Kommanditgesellschaft (KG). Das WSNP ist nicht für private oder öffentliche Kapitalgesellschaften vorgesehen. Für juristische Personen mit fortgeführter Geschäftstätigkeit bietet das Gesetz zur Homologation privater Vereinbarungen (WHOA), das seit dem 1. Januar 2021 in das Insolvenzgesetz integriert ist, eine Alternative. Nach dem WHOA kann ein Unternehmen seine Schulden außergerichtlich mittels einer Zwangsvereinbarung restrukturieren, an die auch ablehnende Gläubiger und Aktionäre gebunden werden können. Anders als im Insolvenzverfahren, in dem ein Insolvenzverwalter die Geschäftsführung übernimmt, behält der Unternehmer nach dem WHOA die Kontrolle über sein Unternehmen. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welcher Weg – Schuldenrestrukturierung oder Sanierung – für Ihre Situation am besten geeignet ist.
Wird Ihr Antrag auf Aufnahme in das WSNP abgelehnt oder das Verfahren vorzeitig abgebrochen, stehen Ihnen Rechtsmittel zur Verfügung. Gegen viele Entscheidungen im Schuldenrestrukturierungsverfahren kann beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt und anschließend eine Kassation beantragt werden. Hierfür ist die Unterstützung durch einen Anwalt unerlässlich. Die Anwälte von MKB Juristen prüfen die Erfolgsaussichten einer Berufung und führen das Verfahren für Sie, damit Sie nicht ohne Lösung dastehen.
Schuldenrestrukturierungen berühren oft andere Bereiche des Insolvenzrechts: drohende Insolvenz, Haftung von Geschäftsführern, Neustart oder Restrukturierung im Rahmen des WHOA. Durch die Zusammenführung von Anwälten und Unternehmensjuristen in einem Team behalten wir den Überblick und wählen den Weg, der Ihren Interessen am besten dient. Ob Sie der Bäcker um die Ecke oder Teil eines internationalen Konzerns sind – wir denken pragmatisch und handeln entschlossen.
Haben Sie Fragen zur gesetzlichen Schuldenrestrukturierung, zu einem Zwangsvergleich, einem Zahlungsaufschub oder zur Sanierung Ihres Unternehmens? Kontaktieren Sie uns. Unsere Insolvenzrechtsexperten prüfen unverbindlich die für Ihre Situation infrage kommenden Optionen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch den gesamten Prozess, vom ersten Vorschlag an die Gläubiger bis zur Gerichtsverhandlung.
Ein Schuldenrestrukturierungsverfahren ist streng. Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, riskiert die vorzeitige Kündigung ohne Schuldenbereinigung und bleibt dann auf den Schulden sitzen. Eine gute Vorbereitung und Beratung sind daher unerlässlich.
Wir beginnen mit einer pragmatischen Analyse Ihrer Verschuldung und der Tragfähigkeit Ihres Unternehmens. Anschließend wählen wir den Weg, der Ihren Interessen am besten dient: eine gütliche Einigung, eine gesetzliche Schuldenrestrukturierung oder eine Restrukturierung über das WHOA-Verfahren. Da Anwälte und Unternehmensjuristen eng zusammenarbeiten, haben wir den gesamten Bereich des Insolvenzrechts im Blick und können schnell und entschlossen handeln.
Von der ersten Beratung bis zum Neuanfang begleiten wir Sie auf jedem Schritt Ihres Weges.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten im Bereich Insolvenz und Restrukturierung ist hochspezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger in allen rechtlichen Belangen im Rahmen von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Die am häufigsten gestellten Fragen zur gesetzlichen Schuldenrestrukturierung und -sanierung.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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