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Über SME-AnwälteEin Insolvenzantrag ist das äußerste Druckmittel und betrifft das gesamte Vermögen des Schuldners. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch das Antragsverfahren, die Verteidigung und die Prüfung von Alternativen – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Als Gläubiger kann man als letzten Ausweg die Insolvenz des Schuldners beantragen. Für die Beantragung der Insolvenz ist die Unterstützung eines Anwalts erforderlich. Darüber hinaus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor das Gericht die Insolvenz eröffnet. Erstens muss der Schuldner seine Zahlungen eingestellt haben. Zweitens muss der Schuldner mindestens zwei offene Forderungen gegenüber verschiedenen Gläubigern haben. Bei mindestens einer dieser Forderungen muss die Zahlungsfrist abgelaufen sein.
Um Insolvenz anzumelden, muss ein Anwalt einen Antrag beim Gericht einreichen. Anschließend findet die Anhörung statt. Die Antragsteller und der Schuldner erhalten eine Einladung zur Anhörung. Der Schuldner kann vor der Anhörung Einspruch gegen den Antrag erheben. Die Anhörung selbst findet statt, und die Antragsteller müssen anwesend sein. Der Schuldner ist nicht verpflichtet, an der Anhörung teilzunehmen. Erscheint der Schuldner nicht, wird er per Versäumnisurteil für insolvent erklärt. Die Entscheidung nach der Anhörung wird innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Anhörung erlassen. Wir verfügen über hauseigene Anwälte, die Sie bei Ihrem Insolvenzantrag rechtlich unterstützen.
Es besteht auch die Möglichkeit, Privatinsolvenz anzumelden. Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben. Der Antragsteller muss seine Zahlungen eingestellt haben und mindestens zwei Gläubiger haben, von denen mindestens einer eine überfällige Zahlungsfrist besitzt. Für die Anmeldung einer Privatinsolvenz ist kein Anwalt erforderlich. Als natürliche Person kann es in vielen Fällen vorteilhaft sein, das Gesetz zur Schuldenrestrukturierung für natürliche Personen (Wsnp) in Anspruch zu nehmen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann dies zu einem schuldenfreien Leben führen.
Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird mithilfe des Formulars „Selbsterklärung Insolvenz“ gestellt. Anschließend findet eine Anhörung statt. Der Antragsteller muss bei dieser Anhörung persönlich erscheinen, sofern er eine Vorladung erhält. Auch eine Person, die den Antrag mitunterzeichnet hat, muss erscheinen. Der Richter erlässt dann innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Entscheidung. Bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens ist es ratsam, einen unserer spezialisierten Rechtsberater hinzuzuziehen. Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten und Risiken eines solchen Verfahrens.
Haben Sie Fragen zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens? Kontaktieren Sie uns.
Die Beantragung eines Insolvenzverfahrens ist eines der weitreichendsten Instrumente des Insolvenzrechts. Anders als bei herkömmlichen Inkassoverfahren betrifft die Insolvenz nicht einzelne Forderungen, sondern das gesamte Vermögen des Schuldners: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehen die Verwaltung und Verwertung des Vermögens in die Hände eines vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters über, der das Vermögen zum Nutzen der Gesamtgläubiger liquidiert. Wer Insolvenz anmeldet, entscheidet sich daher für eine kollektive Befriedigung anstelle der individuellen Geltendmachung seiner Ansprüche. Bei MKB Juristen unterstützen unsere Anwälte und internen Rechtsberater sowohl Gläubiger, die diesen Schritt erwägen, als auch Unternehmen, die mit einem Insolvenzantrag konfrontiert sind – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Gemäß Artikel 1 des Insolvenzgesetzes wird ein Schuldner für insolvent erklärt, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat. Das Gericht leitet diesen Zustand nicht aus einer einzigen unbezahlten Rechnung ab; es müssen mehrere Gläubiger vorliegen. Dieses Erfordernis der Mehrheit ist nicht ausdrücklich im Gesetz verankert, ergibt sich aber aus der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und ist mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens – der Verteilung des Vermögens unter den Gesamtgläubigern – verknüpft. Konkret bedeutet dies, dass der Antragsteller neben seiner eigenen Forderung mindestens einen weiteren unbezahlten Gläubiger nachweisen muss. Die Forderung dieses weiteren Gläubigers wird als Nebenforderung bezeichnet.
Die Voraussetzungen für eine begründete Forderung sind gering: Die Forderung muss weder begründet noch fällig sein, noch muss sie bekannt sein, und auch die genaue Höhe muss nicht bekannt sein. Der Richter prüft lediglich kurz, ob die Voraussetzungen erfüllt sind; eine eingehende Prüfung der Erfolgsaussichten der Forderungen findet im Insolvenzverfahren nicht statt. Die Forderung des Antragstellers selbst muss jedoch hinreichend plausibel sein. Unsere Rechtsexperten stellen sicher, dass sowohl die Forderung des Antragstellers als auch die begründete Forderung ausreichend belegt sind, damit der Antrag nicht an diesem Punkt scheitert.
Der Antrag wird durch eine von einem Rechtsanwalt beim zuständigen Gericht des Bezirks, in dem der Schuldner seinen Wohnsitz oder Sitz hat, eingereichte Petition gestellt. Nach Eingang der Petition setzt das Gericht in der Regel innerhalb weniger Wochen einen Verhandlungstermin fest. Sowohl der Antragsteller als auch der Schuldner werden geladen; der Schuldner kann sich vorab oder während der Verhandlung verteidigen. Erscheint der Schuldner nicht, kann ein Versäumnisurteil ergehen. Das Gericht erlässt seine Entscheidung üblicherweise innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Berücksichtigen Sie die Kosten. Für die Bearbeitung des Antrags fallen Gerichtsgebühren an, und es entstehen zusätzliche Kosten für Rechtsbeistand. Ein Insolvenzantrag dient oft als Druckmittel: Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Schuldner zahlt oder eine Vereinbarung trifft, sobald der Antrag eingereicht ist, sodass dieser zurückgezogen werden kann. Wir besprechen die Kosten und Möglichkeiten transparent im Vorfeld, egal ob Sie ein Großunternehmen oder ein Kleinunternehmer sind, der Druck auf einen säumigen Schuldner ausüben möchte.
Mit dem Insolvenzurteil verliert der Schuldner die Kontrolle über sein Vermögen. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter und einen Aufsichtsrichter. Der Insolvenzverwalter erstellt ein Inventar der Insolvenzmasse, prüft die Forderungen der Gläubiger und verteilt den Erlös gemäß der gesetzlichen Rangfolge. Dabei haben bevorrechtigte Gläubiger (wie beispielsweise das Finanzamt und Arbeitnehmer) Vorrang vor gleichrangigen Gläubigern. Für den antragstellenden Gläubiger bedeutet dies, dass er zwar am Vermögen beteiligt ist, aber nicht allein aufgrund der Insolvenzanmeldung Vorrang erhält. Wir bieten Ihnen im Vorfeld einen realistischen Überblick über die nach der Insolvenzeröffnung verbleibenden Sanierungsoptionen.
Im Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer eines insolventen Unternehmens persönlich haftbar machen. Bei offenkundig mangelhafter Geschäftsführung, die maßgeblich für die Insolvenz verantwortlich ist, haftet der Geschäftsführer gemäß Artikel 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für den Fehlbetrag der Insolvenzmasse. Hat der Vorstand den Jahresabschluss nicht fristgerecht eingereicht oder die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß geführt, gilt die mangelhafte Geschäftsführung als erwiesen und der Kausalzusammenhang als vermutet. Darüber hinaus gilt der Beklamel-Grundsatz: Ein Geschäftsführer, der im Namen des Unternehmens Verpflichtungen eingeht, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass das Unternehmen diese nicht erfüllen kann und keine Rückgriffsmöglichkeiten bietet, kann persönlich haftbar gemacht werden. Für Gläubiger eröffnet dies einen zusätzlichen Rechtsweg; für Geschäftsführer stellt es ein erhebliches Risiko dar. Weitere Informationen finden Sie auf unserer zur Geschäftsführerhaftung.
Der Schuldner ist nicht machtlos. Er kann sich gegen den Antrag verteidigen, beispielsweise durch stichhaltige Widerlegung der Forderung oder der Begründung oder durch den Nachweis, dass keine Zahlungseinstellung vorliegt. Wurde das Insolvenzverfahren in Abwesenheit des Schuldners eröffnet, kann innerhalb von vierzehn Tagen nach Urteilsverkündung Widerspruch eingelegt werden; erging die Entscheidung in einem streitigen Verfahren, kann innerhalb von ebenfalls vierzehn Tagen Berufung beim Berufungsgericht eingelegt werden. Unsere Anwälte übernehmen sowohl die Verteidigung gegen den Antrag als auch die Einlegung von Widerspruch oder Berufung und prüfen, ob eine Zahlungsvereinbarung oder ein Rücktritt vom Verfahren möglich ist.
Ein Insolvenzverfahren ist nicht immer der beste Weg. Für ein grundsätzlich lebensfähiges Unternehmen kann eine Aussetzung der Zahlungen eine Atempause verschaffen. Alternativ lässt sich im Rahmen einer Gläubigervereinbarung (einschließlich des WHOA) eine verbindliche Einigung mit den Gläubigern erzielen. Für Privatpersonen die Schuldenrestrukturierung (Wsnp) oft eine attraktivere Alternative dar, die einen schuldenfreien Neustart ermöglicht. Unsere Anwälte und Unternehmensberater prüfen gemeinsam mit Ihnen, welches Instrument für Ihre Situation als Gläubiger oder Schuldner am besten geeignet ist.
Kann ich mit nur einer Forderung Insolvenz anmelden? Das ist möglich, allerdings ist für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Mehrheit erforderlich: Zusätzlich zu Ihrer eigenen Forderung müssen Sie mindestens eine weitere Forderung eines anderen Gläubigers nachweisen.
Benötige ich einen Anwalt? Die Beauftragung eines Anwalts ist zwingend erforderlich, wenn Sie für eine andere Person Insolvenz anmelden. Für die Anmeldung Ihrer eigenen Insolvenz ist dies nicht zwingend notwendig, eine Rechtsberatung wird jedoch dringend empfohlen.
Wie lange dauert das Verfahren? Die Anhörung findet in der Regel innerhalb weniger Wochen nach Einreichung der Klage statt, und das Gericht trifft seine Entscheidung üblicherweise innerhalb von ein bis zwei Wochen danach.
Was kostet ein Insolvenzantrag? Sie zahlen Gerichtsgebühren und die Kosten für die Prozesskostenhilfe. Da der Antrag oft schon als Druckmittel dient, führt er häufig zu einer Zahlung oder einem Vergleich, noch bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Was passiert, wenn der Schuldner meine Forderung bestreitet? Der Richter prüft den Fall lediglich summarisch. Bei einer stichhaltigen und begründeten Einwendung kann das Gericht die Forderung als nicht ausreichend plausibel einstufen und den Antrag ablehnen; daher ist eine ordnungsgemäße Begründung unerlässlich.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. Dadurch vereinen wir die Durchsetzungskraft gerichtlicher Verfahren mit praxisorientierter, wirtschaftlicher Beratung zur Frage, ob ein Insolvenzverfahren der richtige Weg ist. Wir unterstützen sowohl Gläubiger, die ihre Ansprüche sichern wollen, als auch Unternehmer, die vor einem Insolvenzantrag stehen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Falles.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir beraten sowohl den antragstellenden Gläubiger als auch das Unternehmen, das mit einem Antrag konfrontiert ist.
Ein Insolvenzantrag ist ein weitreichendes und nicht risikofreies Unterfangen. Unzureichende Begründung, fehlende Ansprüche oder schwerwiegende Einwände können zur Ablehnung und zur Kostenauflage führen. Wir bieten Ihnen im Vorfeld eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Kosten.
Wir beginnen mit einer pragmatischen Analyse: Ist ein Insolvenzantrag der richtige Weg, oder führen eine Strafzahlung, eine Pfändung oder ein Vergleich schneller zum Ziel? Anschließend untermauern wir unsere Ansprüche und die dazugehörigen Argumente sorgfältig, damit die summarische Prüfung durch das Gericht Bestand hat. Dank unserer interdisziplinären Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern verbinden wir Prozessführung mit wirtschaftlicher Beratung und wählen den Weg, der Ihrer Situation und Ihren Kosten entspricht.
Von der Antragstellung bis zum Urteil, immer mit einem realistischen Blick auf Kosten und Erfolgsaussichten.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten im Bereich Insolvenz und Restrukturierung ist hochspezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger in allen rechtlichen Belangen im Rahmen von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Die Fragen, die Gläubiger und Unternehmer uns am häufigsten zum Thema Insolvenzantrag stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Ob Sie als Gläubiger Druck auf einen Schuldner ausüben möchten oder als Unternehmen mit einem Antrag konfrontiert sind: Unsere Anwälte und Unternehmensberater stehen Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine erste Einschätzung.
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