Insolvenzrecht

Reorganisation

Umstrukturierung, um den Fortbestand Ihres Unternehmens auf gesunde Weise zu sichern

Steht Ihr Unternehmen unter finanziellem oder organisatorischem Druck? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie bei der Reorganisation von A bis Z: von Krisenvereinbarungen und Zahlungsstopps bis hin zum Neustart des Geschäftsbetriebs und der Umstrukturierung des Personals. Für internationale Konzerne ebenso wie für den Bäcker um die Ecke.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
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Was wir tun

Als Arbeitgeber können verschiedene finanzielle Schwierigkeiten eine Umstrukturierung erforderlich machen. Auch organisatorische Veränderungen können eine Umstrukturierung notwendig machen. Um eine Umstrukturierung durchzuführen, müssen Arbeitgeber verschiedene Vorschriften beachten. Ein Antrag auf Massenentlassung kann nur bei der Arbeitslosenversicherung (UWV) gestellt werden. Ein solcher Antrag wird gestellt, wenn ein Arbeitgeber im Rahmen einer Umstrukturierung innerhalb von drei Monaten mehr als 20 Beschäftigte entlässt. Im Falle einer Massenentlassung muss der Arbeitgeber nicht nur die allgemeinen Kündigungsvorschriften, sondern auch die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (Wmco) einhalten. Die Arbeitnehmervertretung oder Gewerkschaft vereinbart im Falle einer solchen Umstrukturierung häufig einen Sozialplan. Dieser Sozialplan enthält die wichtigsten Vereinbarungen zur Umstrukturierung.

Haben Sie Fragen zur Umstrukturierung? Bitte kontaktieren Sie uns.

Sanierung im Rahmen des Insolvenzrechts

Eine Sanierung ist mehr als nur eine Personalmaßnahme. Steht ein Unternehmen unter finanziellem Druck, berührt die Sanierung unmittelbar das Insolvenzrecht: Schulden, Sicherheiten, laufende Verträge und die Stellung der Gläubiger müssen neu bewertet werden. Ziel ist es, die grundsätzliche Lebensfähigkeit des Unternehmens zu erhalten und eine Insolvenz zu verhindern, während Arbeitsplätze und Unternehmenswert gesichert werden. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen begleiten sowohl internationale Konzerne als auch lokale Bäckereien durch diesen Prozess und berücksichtigen dabei stets den umfassenden Kontext des Insolvenzrechts.

Im Falle einer Sanierung mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten prüfen wir zunächst die Überlebensfähigkeit: Handelt es sich um ein strukturelles oder ein vorübergehendes Problem? Je nach Ergebnis entscheiden wir zwischen einer informellen Umstrukturierung, einer formellen Vereinbarung gemäß WHOA, einer Aussetzung der Zahlungen oder – falls es absolut keine andere Möglichkeit gibt – einem kontrollierten Neustart.

Reorganisation über die WHOA

Seit dem 1. Januar 2021 bietet das Gesetz zur Homologation von Privatvereinbarungen (WHOA) ein wirksames Sanierungsinstrument. Das WHOA ist in das Insolvenzgesetz (Artikel 369 bis 387) integriert und ermöglicht es Unternehmen, Gläubigern und Aktionären eine verbindliche Vereinbarung vorzulegen. Stimmt die Mehrheit der jeweiligen Gläubigergruppe zu, kann das Gericht die Vereinbarung homologieren und sie für alle Beteiligten – einschließlich der dagegen gestimmten Gläubiger – für verbindlich erklären.

Kern einer WHOA-Sanierung sind die Einteilung der Gläubiger und Aktionäre nach Rang, die Ausarbeitung einer Vereinbarung (z. B. Schuldenerlass, Stundung oder Umwandlung von Forderungen in Aktien) und die Beantragung der Genehmigung. Wichtige Schutzmechanismen sind die bis zu viermonatige Abkühlungsphase (mit einmaliger Verlängerung auf acht Monate), in der Gläubiger keine Vermögenswerte pfänden dürfen, und die Möglichkeit, einen Sanierungsexperten mit der unparteiischen Ausarbeitung der Vereinbarung zu beauftragen. Für KMU bietet die WHOA ein vereinfachtes Verfahren, sodass auch kleinere Unternehmen diesen Weg realistisch nutzen können.

Umstrukturierung der Belegschaft im Zuge der WHOA

Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass die WHOA (Workplace Equity Agreement) Auswirkungen auf Arbeitsverträge haben kann. Dies ist nicht möglich: Eine WHOA-Vereinbarung kann die Rechte von Arbeitnehmern aus ihrem Arbeitsvertrag nicht verändern. Die Personalumstrukturierung folgt daher dem üblichen arbeitsrechtlichen Verfahren und muss parallel zum WHOA-Prozess erfolgen.

Konkret bedeutet dies, dass die bekannten Regelungen gelten: Beratung durch den Betriebsrat bei 50 oder mehr Beschäftigten, Benachrichtigung der Gewerkschaften und des Arbeitsamtes im Falle einer Massenentlassung (20 oder mehr Beschäftigte innerhalb von drei Monaten in einem einzigen Arbeitsbereich gemäß dem Massenentlassungsgesetz), Anwendung des Spiegelungsprinzips und der Versetzungspflicht, gefolgt vom Antrag auf Kündigung beim Arbeitsamt oder der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Abfindungsvereinbarung. Wir stimmen den finanziellen Sanierungsprozess und den arbeitsrechtlichen Prozess so aufeinander ab, dass sie sich gegenseitig verstärken und nicht verzögern.

Weitere Sanierungswege: Aussetzung der Zahlungen, Vergleich und Neustart

Das WHOA-Verfahren ist nicht der einzige Weg. Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, die ansonsten gesunde Geschäftstätigkeiten betreffen, eine Zahlungsaussetzung wie eine Pause wirken und Raum für eine Sanierung schaffen. Außerhalb eines formellen Verfahrens kann eine private Gläubigervereinbarung eine Lösung bieten. Ist ein Insolvenzverfahren unvermeidbar, kann ein Neustart überlebensfähige Geschäftsbereiche, Arbeitsplätze und Kundenbeziehungen retten. Wir beraten Sie, welcher Weg – oder welche Kombination – für Ihre Situation am besten geeignet ist, von Unternehmensgruppen bis hin zu Einzelunternehmen.

Haftung der Geschäftsführer bei Umstrukturierungen

Die Haftung von Geschäftsführern ist insbesondere im Vorfeld einer Sanierung von Bedeutung. Ein Geschäftsführer, der zu lange untätig bleibt, während sich die Lage verschlechtert, setzt sich einem persönlichen Risiko aus. Im Falle einer Insolvenz kann der Insolvenzverwalter Geschäftsführer für offensichtlich unzulässige Geschäftsführung haftbar machen (Artikel 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Übernahme von Verpflichtungen, von denen der Geschäftsführer wusste oder hätte wissen müssen, dass das Unternehmen sie nicht erfüllen kann, kann nach dem Beklamel-Standard (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) zu einer persönlichen Haftung führen. Schnelles Handeln, eine vollständige Erfassung der Schuldenlage, die Gewährleistung der Gleichbehandlung der Gläubiger und die sorgfältige Dokumentation von Entscheidungen sind unerlässlich, um dieses Risiko zu minimieren. Wir unterstützen Geschäftsführer aktiv in diesem Bereich; bitte lesen Sie auch unsere Seite zur Geschäftsführerhaftung.

Häufig gestellte Fragen zur Umstrukturierung

Verhindert eine Sanierung immer eine Insolvenz?
Nein. Eine Sanierung erhöht zwar die Überlebenschancen eines lebensfähigen Unternehmens, der Erfolg hängt jedoch von rechtzeitigem Eingreifen und einem realistischen Plan ab. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Optionen bleiben Ihnen offen.

Kann ich Mitarbeiter im Rahmen des WHOA entlassen?
Das WHOA selbst hat keine Auswirkungen auf Arbeitsverträge. Eine Personalumstrukturierung erfolgt nach den üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (UWV, Wmco, Spiegelung) und muss parallel zum WHOA-Verfahren strukturiert werden.

Ist eine Umstrukturierung auch für kleine Unternehmen sinnvoll?
Ja. Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke: Die WHOA bietet KMU ein weniger strenges System, und informelle Umstrukturierungen oder private Vereinbarungen eignen sich oft besonders für kleinere Betriebe.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen helfen

Wir vereinen Insolvenzrecht und Arbeitsrecht in einem Team und stellen so sicher, dass die finanziellen und personellen Abläufe nahtlos ineinandergreifen.

  • Machbarkeitsanalyse und Sanierungsplan
  • WHOA-Abkommen: Klassifizierung, Übereinkunft und Homologation
  • Beantragen Sie eine Bedenkzeit und einen Sanierungsexperten
  • Unterstützung bei der Aussetzung von Zahlungen und privater Vereinbarung
  • Personalreorganisation: Beratung des Betriebsrats, Tarifvertragsgesetz, UWV und Sozialplan
  • Vorbereitungen für einen kontrollierten Neustart

Risiken bei einer Umstrukturierung

Eine nicht sorgfältig durchgeführte Umstrukturierung birgt erhebliche Risiken für das Unternehmen und seine Führungskräfte.

  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers für verspätetes Eingreifen (Art. 2:248 BW und Beklamel-Standard)
  • Aufhebung von Entlassungen aufgrund von Verstößen gegen das Wmco oder Spiegelung
  • Kapitalvernichtung und Arbeitsplatzverlust im Falle einer Insolvenz
  • Homologation aufgrund falscher Klassifizierung fehlgeschlagen
  • Betrügerisches Verhalten und Benachteiligung von Gläubigern

Unser Ansatz

Wir beginnen mit einer pragmatischen Analyse der Tragfähigkeit und der Verschuldung. Anschließend wählen wir den für Ihr Unternehmen passenden Weg: informelle Restrukturierung, eine WHOA-Vereinbarung, Zahlungsaussetzung oder Neustart. Wir stimmen die finanzielle und die arbeitsrechtliche Restrukturierung aufeinander ab, sodass sie sich gegenseitig ergänzen und nicht behindern. Entschlossen, wo möglich, sorgfältig, wo nötig.

Der Reorganisationsprozess

In unserem Unternehmen erfolgt eine Umstrukturierung in klar definierten Schritten.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten im Bereich Insolvenz und Restrukturierung ist hochspezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger in allen rechtlichen Belangen im Rahmen von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.

Häufig gestellte Fragen

Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zum Thema Umstrukturierung stellen.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Wie geht man mit einer Umstrukturierung richtig um?

Kontaktieren Sie unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung. Je früher Sie anrufen, desto mehr Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern.

Kontaktieren Sie uns

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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