Sachverstand

Kapitalmärkte

Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen

Mit unserer umfassenden Expertise im Finanzrecht betreuen wir Mandanten aus verschiedenen Branchen. Wir beraten KMU ebenso wie börsennotierte Unternehmen und internationale Konzerne. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, fundiertes Fachwissen und Zuverlässigkeit aus.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner

Was wir tun

Unser Kapitalmarktteam unterstützt Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung. Darüber hinaus beraten wir zu einer Vielzahl von Fragestellungen im Finanzaufsichtsrecht. Wir vertreten außerdem Banken, Investmentgesellschaften, Versicherer und verschiedene Fonds. Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung bei Investitionsrunden für Startups und Scale-ups
  • SPAC
  • Schuldenmärkte
  • Aktienmärkte
  • Börsengang
  • Prospektpflicht
  • Anträge auf Lizenzen der Finanzaufsichtsbehörde
  • Due-Diligence-Prüfung
  • Aktionärsvereinbarungen
  • Handelsverträge
  • Teilnahmevereinbarungen
  • Streitbeilegung
  • Änderung der Aktionärsstruktur
  • Management-Buy-out (MBO), Management-Buy-in (MBI), Aktienrückkäufe
  • Fusionen und Übernahmen

Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Kapitalmarkt- und Finanzrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Kapitalmärkte im Rahmen des Finanzrechts

Kapitalmärkte sind der Ort, an dem Unternehmen Kapital durch die Ausgabe von Wertpapieren wie Aktien und Anleihen an Investoren beschaffen. Das Kapitalmarktrecht regelt im Finanzrecht die Emission und den Handel dieser Wertpapiere: die Prospektpflicht, die laufende Aufsicht durch die niederländische Finanzmarktaufsicht (AFM) und die Regeln gegen Marktmissbrauch. Anders als im traditionellen Bankwesen liegt der Schwerpunkt hier auf der Beziehung zwischen dem emittierenden Institut und dem Investor sowie auf den Informationen, die ein Unternehmen dem Markt bereitstellen muss. Ob Sie einen internationalen Konzern an die Börse führen oder als wachsendes Unternehmen erstmals externes Kapital aufnehmen – unsere Anwälte und internen Rechtsberater setzen diesen regulatorischen Rahmen in eine praktikable Lösung um.

Die Prospektpflicht und die Prospektverordnung

Wer Wertpapiere öffentlich anbietet oder deren Handel an einem regulierten Markt zulässt, muss grundsätzlich einen genehmigten Prospekt veröffentlichen. Diese Prospektpflicht ergibt sich aus der europäischen Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) und ist in den Niederlanden in Kapitel 5.1 des Finanzaufsichtsgesetzes (Wft), insbesondere in Artikel 5:2 Wft, verankert. Der Prospekt muss alle Informationen enthalten, die Anleger benötigen, um sich eine fundierte Meinung über das emittierende Unternehmen und die Wertpapiere zu bilden, und muss verständlich und schlüssig sein. Die niederländische Finanzmarktaufsicht (AFM) prüft und genehmigt den Prospekt vor Beginn des Angebots. Bei wesentlichen Änderungen nach der Genehmigung ist ein Nachtrag erforderlich. Wir erstellen Prospekte, beraten die AFM und sorgen dafür, dass die Haftung für einen fehlerhaften oder irreführenden Prospekt begrenzt bleibt.

Ausnahmen von der Prospektpflicht

Nicht jede Emission erfordert einen genehmigten Prospekt. Die Prospektverordnung und das Finanzaufsichtsgesetz sehen verschiedene Ausnahmen vor, die insbesondere für KMU von Bedeutung sind:

  • Angebote ausschließlich für qualifizierte Anleger;
  • Angebote an weniger als 150 Personen pro Mitgliedstaat (ausgenommen qualifizierte Anleger);
  • Wertpapiere mit einem Nennwert oder einer Mindestanlagesumme von mindestens 100.000 EUR pro Anleger;
  • Angebote mit einem Gesamtwert unterhalb der nationalen Freigrenze (in den Niederlanden seit dem 5. Juni 2026 auf 12 Millionen Euro angehoben, berechnet über einen Zeitraum von zwölf Monaten).

Wer die nationale Ausnahme in Anspruch nimmt, muss die AFM im Voraus benachrichtigen, den Anlegern ein standardisiertes Informationsdokument zur Verfügung stellen und die Erklärung zur gesetzlichen Ausnahme beifügen. Wir prüfen, welche Ausnahme zutrifft, berechnen die Schwellenwerte für alle Emissionen innerhalb der Gruppe und verhindern, dass die vollständige Prospektpflicht unbeabsichtigt in Kraft tritt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Prospektpflicht.

Marktüberwachung und Marktmissbrauch

Neben der Prospektpflicht bestehen auf den Kapitalmärkten laufende Pflichten. Die Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) 596/2014, kurz MAR) verbietet Insiderhandel und Marktmanipulation und verpflichtet emittierende Institute zur zeitnahen Veröffentlichung kursrelevanter Informationen und zur Führung von Insiderlisten. Die Aufsicht obliegt der AFM, die gemäß dem Wft die Einhaltung der Vorschriften durch Richtlinien, Strafzahlungen und Bußgelder durchsetzen kann. Darüber hinaus kann eine fehlerhafte oder verspätete Meldung für Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder haftbar gemacht werden. Wir unterstützen Sie beim Aufbau interner Compliance-Systeme, beraten Sie zu Offenlegungspflichten und begleiten Sie bei Untersuchungen und Durchsetzungsverfahren der AFM.

Unser Ansatz: von Konzernen bis zum Bäcker an der Ecke

Kapitalmarktrecht gilt oft als Domäne börsennotierter Großunternehmen, doch auch wachsende Unternehmen, die Anleihen begeben oder Aktien im Rahmen einer Finanzierungsrunde platzieren, unterliegen denselben Regeln. Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen in gemischten Teams zusammen. So profitieren Sie von Expertise in der Prozessführung und praxisorientierter Geschäftsperspektive – zu transparenten Konditionen. Für internationale Konzerne bedeutet dies Beratung bei Börsengängen oder komplexen Emissionen; für lokale Bäcker, die Kapital von Investoren aufnehmen, erhalten Sie verständliche Informationen zu geltenden Ausnahmen und erforderlichen Dokumenten. Möchten Sie wissen, welche Pflichten für Ihre Emission gelten? Kontaktieren Sie uns gerne, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.

  • Beurteilung Ihrer Rechtslage
  • Analyse von Verträgen, Entscheidungen, Korrespondenz und Belegen
  • Beratung zu Haftung, Verteidigung und Strategie
  • Verfassen oder Überprüfen von juristischer Korrespondenz
  • Verhandlungen mit der Gegenpartei, dem Treuhänder, dem Aktionär oder dem Berater
  • Leitfaden bei Eskalation, Verfahren oder Einigung

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.

  • Es liegt eine Forderung, ein Anspruch oder eine Haftungsmitteilung vor
  • Sie sind sich unsicher, ob Sie reagieren, verhandeln oder gerichtlich vorgehen sollen
  • Es bestehen erhebliche finanzielle oder Reputationsrisiken
  • Die Gegenseite übt Druck aus oder setzt kurze Fristen
  • Sie möchten verhindern, dass eine Antwort später gegen Sie verwendet wird
  • Sie möchten im Voraus wissen, was rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist

Erst beurteilen, dann reagieren

In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.

Unser Ansatz

Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Finanzrecht. Innerhalb dieser Expertise haben sich unsere Rechtsspezialisten in verschiedenen Bereichen weiter spezialisiert. Mandanten werden stets von Anwälten und Rechtsexperten vertreten, die auf die Beantwortung der jeweiligen Rechtsfrage oder die Bearbeitung des konkreten Falles spezialisiert sind. Unser Team arbeitet schnell und zielorientiert und garantiert dabei höchste juristische Qualität.

Häufig gestellte Fragen zu den Kapitalmärkten

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Erläutern Sie Ihre Position

Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.

Kontaktieren Sie uns

Mehr Expertise innerhalb dieses Teams

Sehen Sie sich auch die anderen Abschnitte innerhalb dieses Rechtsgebiets an.

Kontaktieren Sie uns

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

Kontaktieren Sie uns

Jaime Boogaers

Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten.

Newsletter für Unternehmer

Erhalten Sie praktische Rechtstipps per E-Mail

Jetzt registrieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten Sie unseren Newsletter.

Kein Spam. Nur Rechtstipps.
Mit Ihrer Registrierung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
Kostenlose Beratung