Finanzrecht

FinTech-Anwalt und Rechtsexperte

Lizenzen, PSD2, Kryptografie und Compliance

FinTech-Unternehmen agieren an der Schnittstelle von Technologie und Finanzrecht. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie bei AFM- und DNB-Lizenzen, PSD2, MiCA-Kryptowährungen, DORA und rechtssicheren IT-Verträgen. Von internationalen Zahlungsdienstleistern bis hin zu Start-ups mit einer einzigen App.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
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Was wir tun

FinTech-Unternehmen haben den Finanzsektor durch die Kombination von disruptiven Innovationen mit Finanzdienstleistungen maßgeblich beeinflusst. In der Folge sind verschiedene aufsichtsrechtliche Fragen aufgetaucht, und es wurden entsprechende gesetzliche Vorgaben gemacht. Heute müssen FinTech-Unternehmen diverse Lizenzierungsauflagen der AFM und der DNB erfüllen.

FinTech-Unternehmen sehen sich mit allerlei rechtlichen Problemen in Bezug auf Angelegenheiten wie beispielsweise Folgendes konfrontiert:

  • Datenschutz und Datensicherheit
  • PSD2 (Zahlungsdienstleister)
  • Genehmigungen und Einhaltung
  • Blockchain
  • Künstliche Intelligenz
  • Cyberkriminalität und Sicherheit
  • IT-Verträge
  • Cloud-Dienste
  • Service Level Agreements (SLA)

Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Bereich FinTech steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

FinTech im Rahmen des Finanzrechts

FinTech ist ein zentrales Thema im Finanzrecht. Während Zahlungs-Apps, Crowdfunding-Plattformen oder Kryptodienste früher in einer rechtlichen Grauzone operierten, unterliegen diese Aktivitäten heute häufig der regulären Finanzaufsicht. Die Kernfrage lautet stets: Benötigt Ihr Dienst eine Lizenz, und wenn ja, von welcher Aufsichtsbehörde und nach welchem ​​Recht? Wir betrachten FinTech daher nicht als isoliertes IT-Thema, sondern im Kontext des aufsichtsrechtlichen Rahmens des Finanzaufsichtsgesetzes (Wft) und der darauf aufbauenden europäischen Verordnungen.

Lizenzierung und Aufsicht: AFM und DNB

Das Lizenzsystem nach dem Finanzaufsichtsgesetz (Wft) ist die Grundlage für nahezu jedes FinTech-Unternehmen. Die Finanzmarktaufsicht (AFM) übt die Verhaltensaufsicht aus und erteilt zahlreiche Lizenzen für Finanzdienstleistungen; die Niederländische Zentralbank (DNB) übt die Aufsicht über die Finanzlage aus und beurteilt die finanzielle Stabilität. Wir erläutern Ihnen dies im Detail:

  • ob Ihre Tätigkeit eine Lizenz erfordert oder unter eine Ausnahme oder Befreiung fällt (siehe unter anderem Artikel 1:5a Wft für Zahlungsdienste);
  • welche Genehmigung Sie benötigen und von welcher Aufsichtsbehörde;
  • welche Anforderungen an die Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsführern, Unternehmensführung und Geschäftsbetrieb gelten;
  • wie Sie die Bewerbung strukturieren und das Gespräch mit dem Vorgesetzten führen.

Wenn Ihr Unternehmen mit behördlichen Maßnahmen, Auskunftsersuchen oder Bußgeldern konfrontiert ist, unterstützen Sie unsere Anwälte. Lesen Sie mehr über Finanzaufsicht.

PSD2 und Zahlungsdienste

Viele FinTech-Modelle basieren auf Zahlungsdiensten. Die überarbeitete europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) wurde im Wft umgesetzt und hat den Markt für neue Akteure geöffnet. Zwei Rollen sind dabei entscheidend:

  • der Zahlungsauslösedienstleister (PISP), der im Namen des Kunden eine Zahlung auslöst;
  • Der Kontoinformationsdienstleister (AISP), der Kontodaten von verschiedenen Banken zusammenführt.

Wer diese Dienstleistungen anbietet, benötigt in der Regel eine Lizenz oder Registrierung und muss die Anforderungen hinsichtlich starker Kundenauthentifizierung, Haftung für unautorisierte Transaktionen und Zugriff auf Zahlungskonten erfüllen. Darüber hinaus gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung von Zahlungsdaten; die niederländische Datenschutzbehörde fungiert als Aufsichtsbehörde. Wir unterstützen Sie bei Lizenzanträgen, Verträgen mit Banken und der Abstimmung von Aufsichtsrecht und Datenschutzbestimmungen.

Krypto, MiCA und Blockchain

Seit Ende 2024 gilt die europäische Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR, Verordnung (EU) 2023/1114) für Krypto-Assets. MiCAR unterscheidet unter anderem zwischen Asset-Referenced Tokens (ARTs), E-Geld-Tokens und anderen Krypto-Assets und legt Anforderungen für Krypto-Dienstleister (CASPs) und Emittenten fest, darunter eine Lizenzpflicht und die Erstellung eines obligatorischen Whitepapers. Darüber hinaus spielen die überarbeitete Verordnung über den Geldtransfer (TFR) hinsichtlich der Übermittlung von Transaktionsdaten und der Rahmen des Geldwäschegesetzes (Wwft) eine Rolle. In den Niederlanden erteilt die AFM MiCAR-Lizenzen, während die DNB die Aufsicht über Emittenten von Asset-Referenced Tokens ausübt. Wir unterstützen Blockchain- und Krypto-Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Tokens, der Lizenzbeantragung und dem Übergang von der alten DNB-Registrierung.

Operative Resilienz, Datensicherheit und IT-Verträge

FinTech basiert auf Technologie, und Technologie bringt eigene Verpflichtungen mit sich. Der Digital Operational Resilience Act (DORA, Verordnung (EU) 2022/2554) legt Anforderungen an die digitale Resilienz von Finanzunternehmen und ihren IT-Dienstleistern fest: Risikomanagement, Meldung von Sicherheitsvorfällen und Verträge mit Cloud-Anbietern. Wir erstellen umfassende IT-Verträge, Datenverarbeitungsvereinbarungen und Service-Level-Agreements (SLAs), gestalten Haftungs- und Ausstiegsvereinbarungen mit Lieferanten und beraten zu Cybersicherheit und Datenschutz. So wird die rechtliche Ebene optimal auf Ihre Technologie abgestimmt, anstatt sie zu behindern.

Für wen wir arbeiten

FinTech ist längst nicht mehr allein Großkonzernen vorbehalten. Wir arbeiten mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen zusammen und decken die gesamte Marktbreite ab: von internationalen Zahlungsdienstleistern mit Lizenzbedarf in mehreren Ländern bis hin zu Start-ups mit einer einzigen Zahlungs-App und kleinen Bäckern, die ihren Kunden Zahlungen über neue Plattformen oder per Crowdfunding ermöglichen. Da ein Unternehmensjurist die wirtschaftlichen Aspekte mitberät und ein Anwalt für die Einhaltung regulatorischer Vorgaben und die Beilegung von Streitigkeiten bereitsteht, erhalten Sie eine praxisnahe und zugleich rechtssichere Beratung. Zu den verwandten Themen gehören Crowdfunding und Finanzprozesse.

Häufig gestellte Fragen zu FinTech

Benötigt mein FinTech-Unternehmen eine Lizenz?

Das hängt von der Art Ihrer Dienstleistung ab. Zahlungsdienste, Kreditvergabe, Anlagedienstleistungen und Kryptodienstleistungen unterliegen in der Regel der Lizenzpflicht gemäß Wft oder europäischen Vorschriften. Ausnahmen oder Befreiungen sind unter Umständen möglich, beispielsweise gemäß Artikel 1:5a Wft. Wir werden Ihr konkretes Angebot prüfen.

Worin besteht der Unterschied zwischen AFM und DNB für FinTech?

Die AFM übt die Aufsicht aus und erteilt zahlreiche Lizenzen, darunter auch solche für Kryptodienstleistungen gemäß MiCAR. Die DNB übt die Finanzaufsicht aus und überwacht die finanzielle Stabilität und Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens. Viele FinTech-Unternehmen müssen mit beiden Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten.

Fällt mein Krypto-Unternehmen unter MiCA?

Mit ziemlicher Sicherheit. MiCAR reguliert das Angebot von Krypto-Assets und Krypto-Dienstleistungen und verlangt eine Lizenz für Anbieter (CASPs) und Emittenten. Die genauen Anforderungen hängen vom Token-Typ ab. Bestehende DNB-Registranten mussten auf eine MiCAR-Lizenz umsteigen; wir unterstützen diesen Prozess.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Was wir für FinTech tun

Wir begleiten FinTech-Unternehmen durch jede Phase, von der Bewertung der Lizenzanforderungen bis hin zur Beilegung von Streitigkeiten vor Gericht.

  • Prüfung, ob Ihr Dienst eine Lizenz gemäß den Wft- oder europäischen Vorschriften benötigt
  • Lizenzanträge und Dialog mit AFM und DNB
  • PSD2-Hinweise für Zahlungsdienstleister (PISP/AISP)
  • MiCAR-Strecke für Krypto- und Blockchain-Unternehmen
  • IT-Verträge, SLAs, Datenverarbeitungsvereinbarungen und DORA-Konformität
  • Streitbeilegung und Unterstützung bei der Aufsicht und Durchsetzung

Gemeinsame Risiken

FinTech-Geschäftsmodelle sind vorhersehbaren rechtlichen Risiken ausgesetzt. Wer diese frühzeitig angeht, vermeidet Bußgelder, Verzögerungen und Reputationsschäden.

  • Unwissentlich eine Genehmigung benötigen und ohne Genehmigung arbeiten
  • Unzureichend starke Client-Authentifizierung und Einhaltung der PSD2-Richtlinien
  • Falsche Klassifizierung eines Kryptotokens gemäß MiCAR
  • Mangelhafte IT-Verträge und SLAs mit Cloud- und ICT-Anbietern
  • Spannungen zwischen Aufsichtsrecht und Datenschutz (DSGVO) in Bezug auf Zahlungsdaten

Unser Ansatz

Wir betrachten FinTech im Kontext regulatorischer Rahmenbedingungen und nicht als isoliertes IT-Thema. Zunächst klassifizieren wir Ihr Vorhaben gemäß der Wft und den relevanten europäischen Vorschriften. Anschließend gestalten wir den Lizenzantrag, die Governance und die Verträge so, dass sie Ihr Geschäft fördern und nicht behindern. Da ein interner Rechtsberater die kommerziellen Aspekte mitberät und ein Anwalt für die Aufsicht und Streitbeilegung bereitsteht, ist unsere Beratung sowohl praxisnah als auch rechtssicher.

So arbeiten wir

Ein klarer Prozess von der ersten Anfrage bis zur vollständigen Einhaltung der Vorschriften.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Finanzrecht. Innerhalb dieser Expertise haben sich unsere Rechtsspezialisten in verschiedenen Bereichen weiter spezialisiert. Mandanten werden stets von Anwälten und Rechtsexperten vertreten, die auf die Beantwortung der jeweiligen Rechtsfrage oder die Bearbeitung des konkreten Falles spezialisiert sind. Unser Team arbeitet schnell und zielorientiert und garantiert dabei höchste juristische Qualität.

Häufig gestellte Fragen

Die Fragen, die uns FinTech-Unternehmer am häufigsten stellen.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Möchten Sie Ideen für Ihre FinTech-Herausforderung sammeln?

Kontaktieren Sie unsere FinTech-Anwälte und Unternehmensjuristen unverbindlich. Wir unterstützen Sie gerne bei Genehmigungen, Verträgen oder Streitigkeiten.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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