Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Organisationen und Geschäftsführer.
Alle Fachgebiete anzeigenLassen Sie Geschäftsverträge von einem erfahrenen Anwalt entwerfen oder prüfen.
Verträge ansehenRechtliche Unterstützung bei Konflikten, Ansprüchen, Verhandlungen und Gerichtsverfahren.
Rechtsberatung ansehenRechtliche Unterstützung bei ausstehenden Rechnungen, strittigen Forderungen und Inkassoverfahren.
Sammlung ansehenLernen Sie MKB Juristen kennen, unsere Gründer und wie wir Rechtshilfe für Unternehmer organisieren.
Über SME-AnwälteVon der Erstellung eines genehmigten Börsenprospekts bis hin zu Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht: Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützen Sie. Für internationale Konzerne und für Existenzgründer in Ihrer Nähe.
Anlageberatung:
Anlageberater unterliegen einer besonderen Sorgfaltspflicht hinsichtlich der finanziellen Situation und des Risikoprofils ihrer Kunden. Diese Sorgfaltspflicht dient dem Schutz von Anlegern vor ungeeigneter Beratung. Sie gilt insbesondere für unerfahrene Privatanleger. Ungeeignete Beratung und ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht können eine Haftung des Anlageberaters nach sich ziehen.
Prospekt.
Beim Börsengang (IPO) sind Unternehmen verpflichtet, einen Prospekt zu veröffentlichen, der Anleger über wesentliche Informationen informiert. Die niederländische Finanzmarktaufsicht (AFM) überwacht und genehmigt oder lehnt Prospekte ab. Verstöße gegen die Prospektpflichten, wie beispielsweise das Verschweigen notwendiger Informationen oder die irreführende Darstellung der Realität, können zivilrechtliche Folgen haben.
Innerhalb unserer Praxisgruppe Finanzrecht befassen wir uns mit verschiedenen Fragestellungen in den Bereichen Anlageberatung, Prospekte, Verletzung der besonderen Sorgfaltspflicht und irreführendes Verhalten.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Bereich Finanzrecht steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Anlageberatung und die Herausgabe eines Prospekts sind fest im Finanzrecht. Zwei Regelwerke sind dabei zentral. Das erste ist die Sorgfaltspflicht des Anlageberaters. Gemäß Artikel 4:23 des Finanzaufsichtsgesetzes (Wft) muss ein Berater die Eignung der Beratung prüfen: Er holt Informationen über die finanzielle Lage, das Wissen, die Erfahrung, die Ziele und die Risikobereitschaft des Kunden ein (Eignungsprüfung, auch bekannt als „Know Your Customer“). Darüber hinaus gilt die zivilrechtliche Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Vertragspartners gemäß Artikel 7:401 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) sowie für Banken und Wertpapierfirmen die in der Rechtsprechung entwickelte besondere Sorgfaltspflicht. Das zweite Regelwerk ist die Prospektpflicht: Gemäß Artikel 5:2 Wft ist es verboten, Wertpapiere ohne einen von der AFM genehmigten Prospekt öffentlich anzubieten oder zum Handel zuzulassen.
Wer Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen öffentlich anbietet, benötigt grundsätzlich einen genehmigten Prospekt. Die Finanzmarktaufsicht (AFM) prüft den Prospekt anhand der Prospektverordnung (EU) 2017/1129 und des Finanzaufsichtsgesetzes (Wft) und hat dafür grundsätzlich zehn Arbeitstage pro eingereichter Fassung Zeit. Nicht jede Emission unterliegt dieser Verpflichtung. Es gelten Ausnahmen, unter anderem:
Mit dieser letzten Ausnahme entfällt die Prospektpflicht, die Informationspflicht bleibt jedoch bestehen: Der Emittent muss die AFM vorab über das Angebot informieren, ein vorgeschriebenes AFM-Informationsdokument erstellen und einen Ausnahmehinweis in der Werbung angeben. Wir prüfen, ob Ihre Emission der Prospektpflicht unterliegt, begleiten den Genehmigungsprozess mit der AFM oder erstellen das Informationsdokument für ein befreites Angebot. Dies gilt auch für Crowdfunding und andere Transaktionen an den Kapitalmärkten.
Ein unvollständiger oder irreführender Prospekt kann zivilrechtliche Folgen haben. Professionelle Anleger verfolgen Ansprüche üblicherweise gemäß Artikel 6:194 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (irreführende Angaben) und den allgemeinen Deliktsbestimmungen des Artikels 6:162. Für Privatanleger gelten die Bestimmungen zu unlauteren Geschäftspraktiken: Artikel 6:193c (irreführende Handlung) und Artikel 6:193d (irreführendes Verschweigen), die Teil der Abschnitte 6:193a bis 6:193j sind. Darüber hinaus verbietet Artikel 5:13 des niederländischen Finanzaufsichtsgesetzes (Wft) irreführende Prospekte. Ein wesentlicher Vorteil der Geltendmachung über die Artikel 6:194 und 6:193 liegt in der Beweislastumkehr: Die beklagte Partei muss die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben beweisen. Darüber hinaus geht das Gericht in der Regel von einem ursächlichen Zusammenhang zwischen der Täuschung und der Anlageentscheidung aus. Das emittierende Institut, die beteiligten Banken (das Konsortium) und die beteiligten Berater können haftbar gemacht werden. Wir unterstützen sowohl geschädigte Anleger in Haftungsverfahren als auch emittierende Institute, die sich gegen Ansprüche verteidigen müssen.
Verletzt ein Berater, eine Bank oder ein Vermögensverwalter seine Sorgfaltspflicht, kann der Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Rechtsgrundlage ist eine Vertragsverletzung gemäß Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine rechtswidrige Handlung gemäß Artikel 6:162 BGB. Typische Vorwürfe sind: eine nicht dem Risikoprofil entsprechende Beratung, unzureichende Warnung vor Risiken, ein zu einseitiges oder konzentriertes Portfolio oder die unterlassene Überwachung des Portfolios. Die besondere Sorgfaltspflicht wiegt für unerfahrene Privatanleger am schwersten und für professionelle Anbieter weniger. Bei der Schadensberechnung spielt häufig ein Mitverschulden eine Rolle: Gemäß Artikel 6:101 BGB kann der Schaden teilweise vom Anleger getragen werden, beispielsweise weil er Warnungen missachtet hat. Wir ermitteln präzise die Sorgfaltspflichtverletzung und den entstandenen Schaden und vertreten Sie gegebenenfalls vor dem Zivilgericht, der Kifid (Beschwerdestelle für Finanzdienstleistungen) oder im Rahmen einer Sammelklage.
Ob Sie ein internationaler Konzern sind, der an die Börse gehen möchte, ein Wachstumsunternehmen, das Kapital aufnehmen will, oder ein lokaler Unternehmer, der eine Investition getätigt hat, bei der er falsch beraten wurde: Wir wechseln zwischen diesen verschiedenen Rollen. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen arbeiten praxisorientiert und lösungsorientiert. In der ersten Phase analysieren wir Ihre Situation: Besteht eine Prospektpflicht, wurde die Sorgfaltspflicht verletzt und wie aussichtsreich sind mögliche Ansprüche? Anschließend wählen wir gemeinsam mit Ihnen den Weg: eine außergerichtliche Einigung, ein Gerichtsverfahren oder die Begleitung des Emissionsprozesses. Bei Bedarf koordinieren wir uns mit verwandten Bereichen wie Finanzstreitigkeiten und Finanzaufsicht.
Wann benötige ich einen genehmigten Prospekt?
Grundsätzlich, sobald Sie Wertpapiere öffentlich anbieten oder zum Handel zulassen (Artikel 5:2 Wft). Bleibt Ihr Angebot zwölf Monate lang unter 5.000.000 EUR oder fällt es unter eine andere Ausnahme, ist keine Genehmigung erforderlich; in diesem Fall besteht jedoch häufig eine Melde- und Informationspflicht gegenüber der AFM.
Mein Anlageberater hat mich falsch beraten. Was kann ich tun?
Sie können den Berater wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht haftbar machen (Artikel 7:401 und 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir prüfen, ob die Beratung für Ihr Profil angemessen war, berechnen den Schaden und besprechen mit Ihnen, ob eine Klage, eine Beschwerde bei Kifid oder ein Gerichtsverfahren die beste Vorgehensweise ist.
Wer haftet für einen irreführenden Prospekt?
Neben dem ausgebenden Institut können auch die beteiligten Banken und Berater gemäß Artikel 6:194 bzw. 6:193c und 6:193d des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches haftbar gemacht werden. Die Beweislast für die Richtigkeit der Angaben liegt bei der beklagten Partei.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir beraten sowohl emittierende Institutionen als auch Investoren in allen Phasen, von der Beratung bis hin zur Prozessführung.
Fehler in Anlageberatung und Prospekten können schnell zu Haftungsansprüchen führen. Folgende Risiken treten am häufigsten auf:
Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse Ihrer Situation: Besteht eine Prospektpflicht, wurde die Sorgfaltspflicht verletzt und wie stichhaltig sind Ihre Ansprüche oder Einwände? Anschließend wählen wir gemeinsam den weiteren Weg: eine Kapitalerhöhung, eine außergerichtliche Einigung oder ein Gerichtsverfahren. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater vereinen juristische Expertise mit einem ausgeprägten Blick für Ihre wirtschaftlichen Interessen.
In klaren Schritten von der ersten Einschätzung bis zum Ergebnis.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Finanzrecht. Innerhalb dieser Expertise haben sich unsere Rechtsspezialisten in verschiedenen Bereichen weiter spezialisiert. Mandanten werden stets von Anwälten und Rechtsexperten vertreten, die auf die Beantwortung der jeweiligen Rechtsfrage oder die Bearbeitung des konkreten Falles spezialisiert sind. Unser Team arbeitet schnell und zielorientiert und garantiert dabei höchste juristische Qualität.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu Anlageberatung und Prospekten.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Spezialisten für Finanzrecht. Wir erstellen Ihnen umgehend eine klare Einschätzung Ihrer Situation.
Sehen Sie sich auch die anderen Abschnitte innerhalb dieses Rechtsgebiets an.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten.