Finanzrecht

Anwalt für Crowdfunding und Rechtsexperte

ECSP-Lizenz, Anlegerschutz und Streitigkeiten

Crowdfunding ist eine regulierte Finanzdienstleistung. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen begleiten Plattformen auf dem Weg zur ECSP-Lizenz, unterstützen Unternehmer bei der sicheren Kapitalbeschaffung und stehen Investoren bei Streitigkeiten zur Seite – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner

Was wir tun

Crowdfunding ist eine interessante, alternative Finanzierungsmethode. Anstelle traditioneller Kreditgeber (wie Banken und Kapitalmärkte) wird das Kapital von der Öffentlichkeit eingeworben. Für Privatpersonen bietet es eine alternative Möglichkeit, in Geschäftsideen oder Projekte zu investieren. Am Crowdfunding sind mehrere Parteien beteiligt: ​​der Kreditgeber, der Kreditnehmer und die Crowdfunding-Plattform.

Um eine Crowdfunding-Kampagne zu starten, müssen verschiedene Entscheidungen getroffen werden, beispielsweise die gewünschte Spendensumme und die erwartete Rendite. Die Rendite ist für viele Geldgeber hinsichtlich ihrer Investitionsbereitschaft von entscheidender Bedeutung. Es gibt vier gängige Formen des Crowdfundings:

  • Darlehen: Rückzahlung des Darlehens zuzüglich vereinbarter Zinsen
  • Investition: in Form der Ausgabe von Aktien oder Anleihen
  • Spende: keine Gegenleistung
  • Sponsoring wird häufig genutzt, um ein bestimmtes Projekt oder Produkt zu realisieren. Typischerweise besteht der Nutzen eines gesponserten Projekts in der Bereitstellung des fertigen Produkts.

Crowdfunding erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die potenzielle Reichweite eines Crowdfunding-Projekts ist enorm. Da das Geld von potenziellen Kunden stammt, besitzt es zudem einen enormen Marketingwert.

Bei Crowdfunding-Projekten spielen verschiedene rechtliche Aspekte eine Rolle. Dazu gehören:

  • verschiedene Abkommen
  • Finanzaufsichtsregeln
  • Schutzmaßnahmen für die Verbraucher
  • Konflikte im Zusammenhang mit der Verletzung der Sorgfaltspflicht

Wir verfügen über das nötige Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Crowdfunding spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Crowdfunding im Rahmen des Finanzrechts

Crowdfunding ist längst keine einfache Form der Geldbeschaffung mehr, sondern eine regulierte Finanzdienstleistung. Wer eine Plattform betreibt oder Investitionen über eine Plattform anbietet, unterliegt dem Finanzrecht und wird strengen Aufsichtsbestimmungen unterworfen. Seit dem 10. November 2021 gilt die Europäische Verordnung über Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen (Verordnung (EU) 2020/1503, ECSP-Verordnung oder ECSPR). Diese Verordnung hat unmittelbare Wirkung in den Niederlanden und ersetzte am 10. November 2023 die bisherigen nationalen Ausnahmeregelungen und Lizenzierungspflichten gemäß dem Finanzaufsichtsgesetz (Wft). Ob internationale Fintech-Plattform oder Bäcker um die Ecke, der seine Expansion mit seinen Kunden finanziert: Die Regeln gelten für alle, die Crowdfunding-Dienstleistungen anbieten.

Die ECSP-Verordnung gilt für sogenanntes investitions- und kreditbasiertes Crowdfunding für Unternehmen. Spenden- und Belohnungs-Crowdfunding (Sponsoring) sowie Crowdfunding mit Krypto-Assets sind grundsätzlich ausgenommen. Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Geschäftsmodell unter die Verordnung fällt? Wir prüfen den Anwendungsbereich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Vorgehensweise.

Die ECSP-Lizenz und die Rolle der AFM

Gemäß Artikel 3 der ECSP-Verordnung dürfen Crowdfunding-Dienstleistungen nur von lizenzierten juristischen Personen angeboten werden. In den Niederlanden ist die Finanzmarktaufsicht (AFM) die zuständige Aufsichtsbehörde, die die Lizenz erteilt (Artikel 12 ECSPR) und die Plattform überwacht; im Hinblick auf Zahlungstransaktionen spielt auch die Niederländische Zentralbank (DNB) eine Rolle. Die AFM prüft einen vollständigen Antrag grundsätzlich innerhalb von drei Monaten. Eine erteilte ECSP-Lizenz fungiert als europäischer Pass: Sie ermöglicht der Plattform, ihre Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union anzubieten, ohne separate nationale Crowdfunding-Vorschriften beachten zu müssen.

Die Lizenz unterliegt laufenden Auflagen: ein zuverlässiger und geeigneter Vorstand, Mindestkapital (aufsichtsrechtliche Sicherheitsvorkehrungen), angemessene IT- und Governance-Regeln, eine Richtlinie gegen Interessenkonflikte, ein Beschwerdeverfahren und die getrennte Verwaltung von Vermögenswerten. Darüber hinaus dürfen Plattformen die Finanzströme nicht selbst verwalten, sondern müssen einen lizenzierten Zahlungsdienstleister beauftragen. Wir begleiten den gesamten Lizenzierungsprozess, von der Antragserstellung bis zur laufenden Einhaltung der Auflagen.

Anlegerschutz: KIIS, Eintrittstest und Abkühlungsfrist

Die Verordnung legt großen Wert auf den Schutz des Kreditgebers. Wichtige Pflichten sind:

  • Wichtige Investitionsinformationen (KIIS): Für jedes Projekt muss ein standardisiertes Informationsdokument erstellt werden. Die Plattform überprüft dessen Vollständigkeit, Richtigkeit und Verständlichkeit.
  • Korrekte Informationen: Alle Informationen müssen korrekt, klar und nicht irreführend sein, und Werbung muss als Werbung erkennbar sein.
  • Zugangstest und Risikohinweis: Unerfahrene (nicht qualifizierte) Anleger müssen im Voraus einen Wissenstest absolvieren, der auch eine Simulation des maximal zu verkraftenden Verlustes beinhaltet.
  • Widerrufsfrist: Unerfahrene Anleger haben eine vorvertragliche Widerrufsfrist, innerhalb derer sie ihr Anlageangebot kostenlos zurückziehen können.
  • Ausfallraten: Plattformen, die Kredite vermitteln, müssen die Ausfallraten der Projekte jährlich offenlegen.

Die Unterscheidung zwischen erfahrenen (qualifizierten) und unerfahrenen Anlegern bestimmt, welche Schutzbestimmungen gelten. Ein fehlerhaftes Informationsdokument oder ein fehlender Risikohinweis können Haftungsansprüche und rechtliche Schritte nach sich ziehen. Wir prüfen Ihre Dokumentation und Prozesse anhand dieser Anforderungen.

Der Schwellenwert von 5 Millionen Euro

Gemäß der ECSP-Verordnung darf ein Unternehmen maximal 5 Millionen Euro über Crowdfunding innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten einwerben. Oberhalb dieser Schwelle greift die reguläre Prospektpflicht; ab diesem Zeitpunkt unterliegt das Projekt den Bestimmungen für Anlageberatung und Prospekte sowie den Kapitalmärkten. Unternehmen, die sich dieser Schwelle nähern, müssen ihre Struktur rechtzeitig anpassen, um nicht unbeabsichtigt den Prospektpflichten zu unterliegen. Wir berechnen für Sie den einzuwerbenden Betrag, die Konditionen und die Anknüpfung an frühere Emissionen.

Sorgfaltspflicht und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Crowdfunding

Neben Lizenzfragen beobachten wir in der Praxis zahlreiche Konflikte. Investoren, die ihr Kapital verlieren, machen die Plattform oder den Projektinhaber für die Verletzung der Sorgfaltspflicht, fehlerhafte oder irreführende Informationen oder mangelhafte Due-Diligence-Prüfung haftbar. Für den Projektinhaber (den Kreditnehmer) entstehen Streitigkeiten über den Finanzierungsvertrag, Zins- und Tilgungsrückstände sowie, im Falle von Investment-Crowdfunding, über die ausgegebenen Anteile oder Anleihen. Diese Streitigkeiten berühren die allgemeine Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 7:401 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Dienstleistungsvertrag) sowie die Regelungen zu Irrtum (Artikel 6:228 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und rechtswidriger Handlung (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

Unsere Anwälte unterstützen Plattformen und Projektinhaber sowie enttäuschte Investoren bei Verhandlungen, vor der AFM und in Finanzstreitigkeiten. Dank unserer interdisziplinären Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern navigieren wir mühelos zwischen Rechtsstreitigkeiten und den wirtschaftlichen Interessen einer wachsenden Plattform.

Warum KMU-Anwälte beim Crowdfunding dabei sind

Crowdfunding bewegt sich im Schnittpunkt von Finanzaufsicht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht. Unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und Rechtsberatern kennen diese komplexe Zusammenhänge. Wir unterstützen Plattformen bei der Beantragung einer ECSP-Lizenz und der Sicherstellung nachhaltiger Compliance, beraten Unternehmer bei der Kapitalbeschaffung und helfen Anlegern nach erlittenen Verlusten. Ob internationaler Konzern, schnell wachsende Fintech-Plattform oder Bäcker um die Ecke – wir beraten Sie individuell und orientiert uns dabei an den regulatorischen Vorgaben und Ihrem Geschäftsmodell. Zusätzliche Expertise bieten wir in den Bereichen Finanzaufsicht und Fintech.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Sie beim Crowdfunding unterstützen

Von der Genehmigungsbeantragung bis zur Streitbeilegung: Wir decken den gesamten Crowdfunding-Prozess ab.

  • Beantragung einer ECSP-Lizenz und laufende Einhaltung der AFM
  • Erstellung und Überprüfung wesentlicher Anlegerinformationen (KIIS) und Risikowarnungen
  • Ausarbeitung und Prüfung von Finanzierungs-, Darlehens- und Investitionsverträgen
  • Strukturierung einer Crowdfunding-Kampagne innerhalb der 5-Millionen-Euro-Grenze
  • Unterstützung bei Sorgfaltspflicht- und Informationsstreitigkeiten, Verhandlungen und Verfahren
  • Beratung zur Schnittstelle zwischen Prospektpflichten und Kapitalmärkten

Risiken beim Crowdfunding

Crowdfunding unterliegt strengen regulatorischen Auflagen. Wer die Anforderungen unterschätzt, geht erhebliche Risiken ein.

  • Bereitstellung von Crowdfunding-Dienstleistungen ohne die erforderliche ECSP-Lizenz
  • Falsche, unklare oder irreführende wesentliche Anlageinformationen (KIIS)
  • Fehlende Einstiegsprüfung, Risikowarnung oder Bedenkzeit für unerfahrene Anleger
  • Unbemerkte Überschreitung der 5-Millionen-Euro-Schwelle und der Prospektpflicht
  • Haftung für die Verletzung der Sorgfaltspflicht gegenüber Anlegern

Unser Ansatz

Wir beginnen mit einer Analyse Ihres Geschäftsmodells: Fällt es unter die ECSP-Verordnung und welche Verpflichtungen gelten? Anschließend wählen wir den effizientesten Weg – eine Lizenzbeantragung, eine Umstrukturierung oder, im Streitfall, eine Kombination aus Verhandlung und Gerichtsverfahren. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen behalten stets sowohl die regulatorischen Vorgaben als auch Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick und gewährleisten so, dass Compliance und Wachstum Hand in Hand gehen.

So arbeiten wir

Ein klarer Schritt-für-Schritt-Plan, von der ersten Analyse bis zum Abschluss.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Finanzrecht. Innerhalb dieser Expertise haben sich unsere Rechtsspezialisten in verschiedenen Bereichen weiter spezialisiert. Mandanten werden stets von Anwälten und Rechtsexperten vertreten, die auf die Beantwortung der jeweiligen Rechtsfrage oder die Bearbeitung des konkreten Falles spezialisiert sind. Unser Team arbeitet schnell und zielorientiert und garantiert dabei höchste juristische Qualität.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Crowdfunding

Die Fragen, die uns Unternehmer, Plattformen und Investoren am häufigsten stellen.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Crowdfunding legal organisieren?

Ob Sie eine ECSP-Lizenz beantragen, Kapital beschaffen oder eine Streitigkeit beilegen möchten: Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater unterstützen Sie dabei. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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