Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Organisationen und Geschäftsführer.
Alle Fachgebiete anzeigenLassen Sie Geschäftsverträge von einem erfahrenen Anwalt entwerfen oder prüfen.
Verträge ansehenRechtliche Unterstützung bei Konflikten, Ansprüchen, Verhandlungen und Gerichtsverfahren.
Rechtsberatung ansehenRechtliche Unterstützung bei ausstehenden Rechnungen, strittigen Forderungen und Inkassoverfahren.
Sammlung ansehenLernen Sie MKB Juristen kennen, unsere Gründer und wie wir Rechtshilfe für Unternehmer organisieren.
Über SME-AnwälteCrowdfunding ist eine regulierte Finanzdienstleistung. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen begleiten Plattformen auf dem Weg zur ECSP-Lizenz, unterstützen Unternehmer bei der sicheren Kapitalbeschaffung und stehen Investoren bei Streitigkeiten zur Seite – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Crowdfunding ist eine interessante, alternative Finanzierungsmethode. Anstelle traditioneller Kreditgeber (wie Banken und Kapitalmärkte) wird das Kapital von der Öffentlichkeit eingeworben. Für Privatpersonen bietet es eine alternative Möglichkeit, in Geschäftsideen oder Projekte zu investieren. Am Crowdfunding sind mehrere Parteien beteiligt: der Kreditgeber, der Kreditnehmer und die Crowdfunding-Plattform.
Um eine Crowdfunding-Kampagne zu starten, müssen verschiedene Entscheidungen getroffen werden, beispielsweise die gewünschte Spendensumme und die erwartete Rendite. Die Rendite ist für viele Geldgeber hinsichtlich ihrer Investitionsbereitschaft von entscheidender Bedeutung. Es gibt vier gängige Formen des Crowdfundings:
Crowdfunding erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die potenzielle Reichweite eines Crowdfunding-Projekts ist enorm. Da das Geld von potenziellen Kunden stammt, besitzt es zudem einen enormen Marketingwert.
Bei Crowdfunding-Projekten spielen verschiedene rechtliche Aspekte eine Rolle. Dazu gehören:
Wir verfügen über das nötige Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Crowdfunding spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Crowdfunding ist längst keine einfache Form der Geldbeschaffung mehr, sondern eine regulierte Finanzdienstleistung. Wer eine Plattform betreibt oder Investitionen über eine Plattform anbietet, unterliegt dem Finanzrecht und wird strengen Aufsichtsbestimmungen unterworfen. Seit dem 10. November 2021 gilt die Europäische Verordnung über Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen (Verordnung (EU) 2020/1503, ECSP-Verordnung oder ECSPR). Diese Verordnung hat unmittelbare Wirkung in den Niederlanden und ersetzte am 10. November 2023 die bisherigen nationalen Ausnahmeregelungen und Lizenzierungspflichten gemäß dem Finanzaufsichtsgesetz (Wft). Ob internationale Fintech-Plattform oder Bäcker um die Ecke, der seine Expansion mit seinen Kunden finanziert: Die Regeln gelten für alle, die Crowdfunding-Dienstleistungen anbieten.
Die ECSP-Verordnung gilt für sogenanntes investitions- und kreditbasiertes Crowdfunding für Unternehmen. Spenden- und Belohnungs-Crowdfunding (Sponsoring) sowie Crowdfunding mit Krypto-Assets sind grundsätzlich ausgenommen. Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Geschäftsmodell unter die Verordnung fällt? Wir prüfen den Anwendungsbereich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Vorgehensweise.
Gemäß Artikel 3 der ECSP-Verordnung dürfen Crowdfunding-Dienstleistungen nur von lizenzierten juristischen Personen angeboten werden. In den Niederlanden ist die Finanzmarktaufsicht (AFM) die zuständige Aufsichtsbehörde, die die Lizenz erteilt (Artikel 12 ECSPR) und die Plattform überwacht; im Hinblick auf Zahlungstransaktionen spielt auch die Niederländische Zentralbank (DNB) eine Rolle. Die AFM prüft einen vollständigen Antrag grundsätzlich innerhalb von drei Monaten. Eine erteilte ECSP-Lizenz fungiert als europäischer Pass: Sie ermöglicht der Plattform, ihre Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union anzubieten, ohne separate nationale Crowdfunding-Vorschriften beachten zu müssen.
Die Lizenz unterliegt laufenden Auflagen: ein zuverlässiger und geeigneter Vorstand, Mindestkapital (aufsichtsrechtliche Sicherheitsvorkehrungen), angemessene IT- und Governance-Regeln, eine Richtlinie gegen Interessenkonflikte, ein Beschwerdeverfahren und die getrennte Verwaltung von Vermögenswerten. Darüber hinaus dürfen Plattformen die Finanzströme nicht selbst verwalten, sondern müssen einen lizenzierten Zahlungsdienstleister beauftragen. Wir begleiten den gesamten Lizenzierungsprozess, von der Antragserstellung bis zur laufenden Einhaltung der Auflagen.
Die Verordnung legt großen Wert auf den Schutz des Kreditgebers. Wichtige Pflichten sind:
Die Unterscheidung zwischen erfahrenen (qualifizierten) und unerfahrenen Anlegern bestimmt, welche Schutzbestimmungen gelten. Ein fehlerhaftes Informationsdokument oder ein fehlender Risikohinweis können Haftungsansprüche und rechtliche Schritte nach sich ziehen. Wir prüfen Ihre Dokumentation und Prozesse anhand dieser Anforderungen.
Gemäß der ECSP-Verordnung darf ein Unternehmen maximal 5 Millionen Euro über Crowdfunding innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten einwerben. Oberhalb dieser Schwelle greift die reguläre Prospektpflicht; ab diesem Zeitpunkt unterliegt das Projekt den Bestimmungen für Anlageberatung und Prospekte sowie den Kapitalmärkten. Unternehmen, die sich dieser Schwelle nähern, müssen ihre Struktur rechtzeitig anpassen, um nicht unbeabsichtigt den Prospektpflichten zu unterliegen. Wir berechnen für Sie den einzuwerbenden Betrag, die Konditionen und die Anknüpfung an frühere Emissionen.
Neben Lizenzfragen beobachten wir in der Praxis zahlreiche Konflikte. Investoren, die ihr Kapital verlieren, machen die Plattform oder den Projektinhaber für die Verletzung der Sorgfaltspflicht, fehlerhafte oder irreführende Informationen oder mangelhafte Due-Diligence-Prüfung haftbar. Für den Projektinhaber (den Kreditnehmer) entstehen Streitigkeiten über den Finanzierungsvertrag, Zins- und Tilgungsrückstände sowie, im Falle von Investment-Crowdfunding, über die ausgegebenen Anteile oder Anleihen. Diese Streitigkeiten berühren die allgemeine Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 7:401 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Dienstleistungsvertrag) sowie die Regelungen zu Irrtum (Artikel 6:228 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und rechtswidriger Handlung (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Unsere Anwälte unterstützen Plattformen und Projektinhaber sowie enttäuschte Investoren bei Verhandlungen, vor der AFM und in Finanzstreitigkeiten. Dank unserer interdisziplinären Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern navigieren wir mühelos zwischen Rechtsstreitigkeiten und den wirtschaftlichen Interessen einer wachsenden Plattform.
Crowdfunding bewegt sich im Schnittpunkt von Finanzaufsicht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht. Unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und Rechtsberatern kennen diese komplexe Zusammenhänge. Wir unterstützen Plattformen bei der Beantragung einer ECSP-Lizenz und der Sicherstellung nachhaltiger Compliance, beraten Unternehmer bei der Kapitalbeschaffung und helfen Anlegern nach erlittenen Verlusten. Ob internationaler Konzern, schnell wachsende Fintech-Plattform oder Bäcker um die Ecke – wir beraten Sie individuell und orientiert uns dabei an den regulatorischen Vorgaben und Ihrem Geschäftsmodell. Zusätzliche Expertise bieten wir in den Bereichen Finanzaufsicht und Fintech.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der Genehmigungsbeantragung bis zur Streitbeilegung: Wir decken den gesamten Crowdfunding-Prozess ab.
Crowdfunding unterliegt strengen regulatorischen Auflagen. Wer die Anforderungen unterschätzt, geht erhebliche Risiken ein.
Wir beginnen mit einer Analyse Ihres Geschäftsmodells: Fällt es unter die ECSP-Verordnung und welche Verpflichtungen gelten? Anschließend wählen wir den effizientesten Weg – eine Lizenzbeantragung, eine Umstrukturierung oder, im Streitfall, eine Kombination aus Verhandlung und Gerichtsverfahren. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen behalten stets sowohl die regulatorischen Vorgaben als auch Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick und gewährleisten so, dass Compliance und Wachstum Hand in Hand gehen.
Ein klarer Schritt-für-Schritt-Plan, von der ersten Analyse bis zum Abschluss.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Finanzrecht. Innerhalb dieser Expertise haben sich unsere Rechtsspezialisten in verschiedenen Bereichen weiter spezialisiert. Mandanten werden stets von Anwälten und Rechtsexperten vertreten, die auf die Beantwortung der jeweiligen Rechtsfrage oder die Bearbeitung des konkreten Falles spezialisiert sind. Unser Team arbeitet schnell und zielorientiert und garantiert dabei höchste juristische Qualität.
Die Fragen, die uns Unternehmer, Plattformen und Investoren am häufigsten stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Ob Sie eine ECSP-Lizenz beantragen, Kapital beschaffen oder eine Streitigkeit beilegen möchten: Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater unterstützen Sie dabei. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Sehen Sie sich auch die anderen Abschnitte innerhalb dieses Rechtsgebiets an.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten.