MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die Beauftragung eines Notars ist bei der Gründung einer BV zwingend erforderlich: Das Gesetz schreibt eine notarielle Beurkundung vor. Der Notar erstellt den Gründungsvertrag und die Satzung, führt die gesetzlich vorgeschriebene Due-Diligence-Prüfung durch, ermittelt die Gründer, beurkundet die Gesellschaft und kümmert sich um die Eintragung bei der Handelskammer sowie die Meldung des wirtschaftlich Berechtigten. Er ist daher keine zusätzliche Dienstleistung, sondern eine rechtliche Voraussetzung, ohne die Ihre BV nicht existieren kann.
Anouk wandte sich zunächst an ein traditionelles Notariat mit Stundensatz; nach dem dritten Angebot entschied sie sich für einen Online-Notar, der die Beurkundung innerhalb von zwei Wochen für 550 € (alles inklusive) erledigte. Die Kernaufgaben sind bei beiden Anbietern dieselben – der Unterschied liegt in Format, Tempo und Preis.
Die kurze Antwort: Was macht ein Notar?
- Erstellung der Gründungsurkunde und der Satzung. Die rechtliche Grundlage Ihrer BV.
- Sorgfaltspflichten gegenüber Geldwäscheopfern. Gesetzliche Überprüfung der Identität, der Herkunft der Gelder und der Risiken.
- Ausführung der Urkunde. Der offizielle Zeitpunkt, zu dem die BV entsteht.
- Anmeldung bei der Handelskammer. Wird fast immer von einem Notar vorgenommen.
- UBO-Meldung. Obligatorische Registrierung der wirtschaftlich Berechtigten.
Die rechtliche Grundlage für die notarielle Gründung einer Gesellschaft findet sich in Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Rechtlich entsteht eine BV erst mit der notariellen Beurkundung.
Die Wwft-Kundenprüfung
Das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wwft) verpflichtet Notare zu einer umfassenden Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Mandanten. Im Einzelnen:
- Identifizieren Sie alle Gründer anhand eines gültigen Identitätsnachweises.
- Feststellung, wer der wirtschaftlich Berechtigte (UBO) ist – eine natürliche Person mit einem Anteil von > 25 %.
- Untersuchung der Herkunft der Kapitalmittel.
- Risikoklassifizierung und sonstige Fragen zu ungewöhnlichen Transaktionen.
Für die Gründung eines typischen KMU ist dies eine Formalität. Bei internationalen Gründern oder größeren Summen dauert es länger. Lesen Sie außerdem Informationen zur Geldwäscheprüfung und zum UBO-Register, sofern entsprechende Stellenanzeigen verfügbar sind.
Was steht in der Gründungsurkunde?
Die Urkunde enthält üblicherweise Folgendes:
- Identität der Gründer und Geschäftsführer: Name, Adresse, Geburtsdatum, etwaige juristische Personen.
- Name, Sitz und Zweck der BV.
- Aktienkapital: Anzahl der Aktien, Art der Aktien, Nennwert und Art der Einzahlung.
- Satzung: Managementbestimmungen, Gesellschafterversammlung, Sperrklauseln, Gewinnverteilung, Vertretung.
- Ernennung der ersten Direktoren.
Die Satzung enthält die grundlegenden Regeln Ihrer BV und ist über die Handelskammer einsehbar. Für Vereinbarungen, die nicht öffentlich gemacht werden müssen, verwenden Sie eine Gesellschaftervereinbarung – mehr dazu unter Gesellschaftervereinbarung vs. Satzung.
Der digitale Notar (seit 2021)
Seit 2021 können Sie in den Niederlanden eine BV digital gründen. Der Notar behält seine Funktion bei, der Vorgang erfolgt jedoch per Videokonferenz und digitaler Identifizierung. Vor- und Nachteile:
- Vorteile: schneller (1–2 Wochen), günstiger (350 € – 650 €), kein Reiseaufwand, geeignet für Standard-Setups.
- Nachteile: weniger geeignet für sehr komplexe oder internationale Situationen, und manche Gründer fühlen sich mit persönlichem Kontakt wohler.
Für ein typisches KMU funktioniert die digitale Welt völlig ausreichend. Bei individuellen Aufträgen lohnt sich ein physisches Büro manchmal.
Die verschiedenen Rollen: Notar, Anwalt, Buchhalter
Viele Unternehmer verwechseln die Rollen. Der Unterschied:
- Notar: Gesetzlich vorgeschrieben für die Gründungsurkunde. Beurkundet auch andere notarielle Angelegenheiten (Immobilienübertragungen, Satzungsänderungen, Testamente). Kein Rechtsberater im kommerziellen Sinne.
- Rechtsexperte: Beratung zur rechtlichen Infrastruktur nach der Unternehmensgründung (Gesellschaftervertrag, Geschäftsführungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verträge). Häufig auch in Streitfällen.
- Buchhalter: Steuerberatung, Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen. Wichtig für die Wahl der Rechtsform vor und nach der Gründung.
Zum Unterschied zwischen einem Juristen und einem Anwalt: der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Juristen.
Was organisieren Sie im Voraus (und was nicht)?
Der Notar kümmert sich um die rechtliche Gründung, nicht um die strategischen Entscheidungen. Was Sie im Voraus selbst (oder mit einem Anwalt/Steuerberater) festlegen:
- Mit oder ohne Holdingstruktur.
- Der Name (bitte vorher bei der Handelskammer und dem Markenregister überprüfen).
- Die objektive Beschreibung – nicht zu eng gefasst, nicht zu vage.
- Die Aktienklasse und -verteilung, insbesondere bei mehreren Gründern.
- Kapitalhöhe und Beitragsart.
- Mögliche Zusammensetzung des Vorstands, Qualitätsanforderungen, gesetzliche Vorgaben.
Der Notar erkundigt sich nach diesen Optionen und nimmt sie in die Urkunde auf. Sollten Sie sich darüber nicht im Klaren sein, wird der Notar Ihnen Vorschläge machen – individuelle Anpassungen gehen dabei jedoch verloren. Nehmen Sie sich daher vor der Einschaltung des Notars eine Stunde Zeit für eine Beratung mit einem Rechtsexperten.
Nach dem Passieren
Die notarielle Beurkundung ist abgeschlossen, sobald die Urkunde beurkundet und die Meldungen an die Handelskammer und den wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erfolgt sind. Was Sie anschließend selbst organisieren müssen: Umsatzsteueranmeldung, Geschäftskonto, erste Beschlüsse des Verwaltungsrats, Gesellschaftervertrag (bei mehreren Gesellschaftern), Geschäftsführungsvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Lesen Sie mehr dazu unter „ Was geschieht nach der notariellen Beurkundung?“.
Ehrliche Empfehlung
Die notarielle Beurkundung ist keine Option, sondern eine rechtliche Voraussetzung für die Existenz Ihrer BV. Wählen Sie ein seriöses Unternehmen – online oder vor Ort – mit Festpreis und klarer Bearbeitungszeit. Lassen Sie sich im Vorfeld von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater zu den verschiedenen Strukturoptionen (Holdinggesellschaft, Anteile, Unternehmenszweck) beraten; der Notar setzt Ihre Entscheidungen um, nicht Ihre.
Für den detaillierten Plan und die Kosten: Gründung einer BV im Jahr 2026 und die damit verbundenen Gründungskosten. Für die rechtliche Infrastruktur im Anschluss an die notarielle Beurkundung: Gesellschaftervertrag und Geschäftsführungsvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Der Notar entwirft die Gründungsurkunde und die Satzung, führt die gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltsprüfung gemäß den Geldwäschebestimmungen durch, ermittelt die Gründer, beurkundet die Gesellschaft (und begründet damit die BV) und veranlasst üblicherweise die Eintragung bei der Handelskammer sowie die Meldung des wirtschaftlich Berechtigten. Ohne Notar gibt es keine BV.
Ja. Das Gesetz schreibt für die Gründung einer BV eine notarielle Beurkundung vor; ohne diese Urkunde existiert die BV nicht. Dies gilt sowohl für die Gründung als auch für spätere Änderungen der Satzung und Anteilsübertragungen (letztere nur teilweise).
Die vom Notar gesetzlich vorgeschriebene Prüfung umfasst die Identifizierung der Gründer, die Feststellung wirtschaftlich Berechtigter (mit einem Anteil von über 25 %), die Untersuchung der Herkunft der Gelder und die Risikoklassifizierung. Sie dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Ja. Seit 2021 können Sie eine BV auch digital über einen Notar gründen, der diesen Service anbietet. Die Aufgaben bleiben gleich, aber der Ablauf und die Kosten unterscheiden sich. Für Standardgründungen ist die digitale Variante völlig ausreichend und in der Regel günstiger; bei individuellen Gründungen oder internationalen Angelegenheiten ist ein Notar vor Ort manchmal die bessere Wahl.
Der Notar konzentriert sich auf die notarielle Gründung und bleibt neutral. Für wirtschaftsrechtliche Beratung (Gesellschaftervereinbarungen, Verträge, Strukturfragen) wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Für steuerliche Fragen kontaktieren Sie einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Name, Zweckbeschreibung, Kapitalstruktur, etwaige Beteiligungsstrukturen, Aktiengattung und -verteilung, Geschäftsführer und besondere Bestimmungen in der Satzung. Der Notar setzt Ihre Vorgaben um; es empfiehlt sich, im Vorfeld einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater zu konsultieren.
Üblicherweise umfasst dies die Anmeldung bei der Handelskammer und die Meldung des wirtschaftlich Berechtigten. Einige Notare bieten auch Standardbeschlüsse für Vorstand und Gesellschafter an. Die Umsatzsteueranmeldung, das Geschäftskonto, die Verträge und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie selbst oder über einen Rechtsberater abwickeln.