Bei der Suche nach Rechtsbeistand stößt man auf verschiedene Begriffe, darunter Jurist und Anwalt. Doch was bedeuten all diese Begriffe, und worin bestehen die Unterschiede? Und wann sollte man tatsächlich einen Juristen oder einen Anwalt beauftragen?
Ein Jurist ist jemand mit einem abgeschlossenen Jurastudium. Ein Jurist mit einem Masterabschluss in Rechtswissenschaften darf den Titel „Herr“ führen.
Ein Rechtsanwalt ist ein Jurist, der nach Abschluss seines Jurastudiums als Rechtsanwalt vereidigt wurde und eine dreijährige Ausbildung zum Rechtsanwalt erfolgreich absolviert hat. Während dieser Ausbildung durchläuft der Jurist ein Referendariat unter der Aufsicht erfahrener Rechtsanwälte.
Rechtsanwälte müssen sich im Qualifikationsregister der niederländischen Anwaltskammer eintragen lassen. Sie sind verpflichtet, sich jährlich fortzubilden und eine Mindestanzahl an Punkten zu erreichen, um ihre Zulassung aufrechtzuerhalten.
Geschützter Titel:
Sobald ein Jurist als Rechtsanwalt vereidigt ist, darf er den geschützten Titel *advocaat* führen. Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt kann sich jeder als Jurist bezeichnen. Der Titel *jurist* ist in den Niederlanden nicht geschützt.
Die Titel „Meester in de recht“ (Herr) bzw. „Master of Laws“ (LLM) sind geschützte Titel. Nur Personen, die ihr Masterstudium der Rechtswissenschaften an einer Universität abgeschlossen haben, dürfen den Titel „Meester in de recht“ (Herr) bzw. „LLM“ ihrem Namen hinzufügen.
Rechtsexperte oder Anwalt?
Sowohl Rechtsexperten als auch Anwälte befassen sich mit Rechtsfragen. Sie beraten in verschiedenen Rechtsgebieten und sind befugt, Rechtsdokumente zu erstellen. Das bedeutet, dass für die Erstellung und/oder Prüfung von Verträgen sowie für Rechtsberatung in geschäftlichen oder privaten Angelegenheiten die Beauftragung eines Rechtsexperten ausreichend und zudem kostengünstiger ist. Ein Rechtsexperte kann beispielsweise für die Gemeinde, die Regierung oder ein Unternehmen tätig sein.
Ein Anwalt hat oft eine eigene Kanzlei, kann aber auch für Institutionen wie eine Gemeinde oder ein Krankenhaus arbeiten.
Bei Rechtsstreitigkeiten ist es wichtig, den Sachverhalt des Falles zu kennen, bevor man einen Rechtsexperten oder Anwalt beauftragt.
Rechtsanwälte dürfen nicht immer vor Gericht auftreten. Sie dürfen dies nur in Fällen mit Streitwerten bis einschließlich 25.000 € sowie in Amtsgerichtsverfahren in Bezug auf Miet-, Arbeits- und Kaufrecht.
In bestimmten Fällen, wie beispielsweise Scheidungen oder Verfahren vor dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof, ist die Hinzuziehung eines Anwalts gesetzlich vorgeschrieben.