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Die Gründung einer BV im Jahr 2026 umfasst sieben Schritte: Namens- und Zweckbestimmungswahl, Entscheidung über die Rechtsform (Einzel-BV oder Holdinggesellschaft), Festlegung der Gründer und des Kapitals, Anforderung eines Gründungsentwurfs beim Notar, digitale oder persönliche Identifizierung, Beurkundung des Gründungsvertrags und Organisation der weiteren Schritte (Handelskammer, Umsatzsteuer, Bank). Dauer: ein bis zwei Wochen bei Online-Verfahren. Kosten: 400 € bis 1.500 € für eine Standardgründung. Nachfolgend finden Sie ein praktisches Beispiel mit Tipps zu häufigen Fehlern.
Anouk durchlief diesen Prozess letztes Jahr. Am meisten überraschte sie nicht der Notar oder die Handelskammer, sondern die Fragen, die sie sich vorher nie gestellt hatte – etwa „Wie lautet Ihre Zielbeschreibung?“ und „Möchten Sie dies über eine persönliche Holdinggesellschaft abwickeln?“. Diese Fragen werden in den Schritten 1 und 2 beantwortet. Der Rest ist die Umsetzung.
Die kurze Antwort: 7 Schritte
- Name und Zweckbeschreibung festlegen.
- Wählen Sie eine Struktur (eine BV oder eine Holding- und operative Gesellschaft).
- Ermitteln Sie Gründer, Geschäftsführer, Anteile und Kapital.
- Lassen Sie einen Urkundenentwurf von einem Notar aufsetzen.
- Identifizieren Sie den Bevollmächtigten (digital oder physisch) und unterzeichnen Sie die Vollmacht.
- Die notarielle Beurkundung durchführen lassen.
- Nächste Schritte: Handelskammer, Umsatzsteuer, Geschäftsbank, Beschlüsse der Hauptversammlung, Verträge.
Schritt 1: Name und Zielbeschreibung
Zwei scheinbar einfache Entscheidungen, die sich in der Praxis öfter als richtig erweisen.
- Der Name muss so einzigartig sein, dass Verwechslungen mit bestehenden Registrierungen ausgeschlossen werden. Prüfen Sie vor der Unterzeichnung die Datenbank der Handelskammer und das Markenregister – eine spätere Namensänderung ist deutlich teurer als eine vorherige Namensprüfung. Lesen Sie außerdem (falls zutreffend) den Abschnitt zum Schutz Ihres “.
- Die Zweckbeschreibung ist in der Satzung enthalten und legt fest, wofür Ihre BV „berechtigt“ ist. Ist sie zu eng gefasst, müssen Sie die Satzung später ändern. Ist sie zu weit gefasst, kann dies Fragen bei Banken oder dem Finanzamt aufwerfen. Eine gute Formulierung ist ausreichend breit gefasst, aber nicht vage. Mehr dazu im Abschnitt zur Zweckbeschreibung für den Notar.
Schritt 2: Struktur – eine BV oder eine Holdinggesellschaft?
Für die meisten KMU-Unternehmer ist eine Holdingstruktur sinnvoller als eine einzelne BV (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Sie gründen gleichzeitig zwei BVs: eine persönliche Holdinggesellschaft (in der Ihre Anteile gehalten werden) und eine operative Gesellschaft (in der die Geschäftstätigkeit stattfindet). Vorteile: Trennung von Vermögen und Risiken, steuerliche Flexibilität bei der Dividendenausschüttung, einfacherer Verkauf der operativen Gesellschaft.
Für freiberufliche Einzelunternehmer ohne nennenswerte Wertsteigerung ist eine einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) ausreichend. Bei Wachstum oder mehreren Gesellschaftern ist eine Holdingstruktur oft sinnvoller. Besprechen Sie dies mit Ihrem Steuerberater und Rechtsanwalt, bevor Sie einen Notar einschalten.
Schritt 3: Gründer, Geschäftsführer, Anteile und Kapital
Vier praktische Fragen, die der Notar stellt:
- Wer sind die Gründer? Natürliche Personen oder juristische Personen (z. B. Ihre bestehende Holdinggesellschaft).
- Wer wird Regisseur? Oft dieselbe Person, aber es kann auch eine andere sein.
- Wie viele Anteile, welche Art, wie die Verteilung? Bei mehreren Gründern: Vorsicht bei einer 50/50-Aufteilung ohne entsprechende Vereinbarungen – siehe Gesellschaftervereinbarung für eine 50/50-Aufteilung.
- Welche Einlage? Seit dem Flex-BV-Gesetz (2012) gibt es kein Mindestkapital mehr – häufig werden 0,01 € oder 100 € gewählt. Einlagen können in bar oder in Sachwerten erfolgen (siehe voll eingezahlte Aktien).
Schritte 4 und 5: Entwurf der Urkunde und Identifizierung
Der Notar sendet Ihnen einen Entwurf der Satzung. Prüfen Sie diesen sorgfältig: Zweckbeschreibung, Kapital, Geschäftsordnung, Sperrklauseln und etwaige Qualitätsanforderungen. Sind Sie einverstanden? Dann unterzeichnen Sie eine Vollmacht, damit der Notar in Ihrem Namen unterschreiben kann – oder Sie kommen persönlich vorbei.
Die Identifizierung ist gesetzlich vorgeschrieben (Wwft). Bei Online-Gründungen erfolgt dies digital mittels Ausweisdokument und Gesichtsscan. Bei persönlicher Gründung legen Sie Ihren Reisepass im Büro vor.
Schritt 6: Unterzeichnung der Urkunde
Der offizielle Gründungsmoment. Der Notar unterzeichnet die Urkunde; die BV existiert ab diesem Zeitpunkt rechtlich. Bei den meisten Online-Verfahren handelt es sich um eine digitale Transaktion, die innerhalb eines Werktages nach Eingang aller Dokumente abgeschlossen ist.
Schritt 7: Nächste Schritte – Handelskammer, Umsatzsteuer, Bank, Verträge
Die BV existiert – nun folgt die praktische Umsetzung:
- Registrierung bei der Handelskammer. Wird fast immer von einem Notar vorgenommen.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wird von der Steuer- und Zollverwaltung vergeben, in der Regel innerhalb weniger Wochen.
- Geschäftskonto. Die Banken führen ihre eigene Geldwäscheprüfung durch – rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ein bis drei Wochen.
- UBO-Registrierung. Obligatorisch innerhalb von acht Tagen nach der Registrierung.
- Erste Beschlüsse des Vorstands und der Aktionäre. Viele Notare stellen hierfür eine Reihe von Standardvorlagen zur Verfügung.
- Rechtliche Verträge. Gesellschaftervereinbarung (bei mehreren Gründern), Geschäftsführungsvertrag zwischen Ihnen und der BV, optional Arbeits- oder Dienstleistungsverträge mit Mitarbeitern sowie allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihre Kunden.
Für ein vollständiges Bild nach der Unterzeichnung: Was geschieht, nachdem der Notar die Urkunde unterzeichnet hat?
Kosten im Jahr 2026
Indikationen für die standardmäßige Einbindung von BV:
- Online-Kurs mit digitaler Notarisierung: € 400 – € 800.
- Physischer Notar mit traditionellen Terminen: € 800 – € 1.500.
- Holdingstruktur (zwei BVs gleichzeitig): € 750 – € 1.800.
- Komplexe oder internationale Situationen: in der Regel höher; fordern Sie ein Angebot an.
Die vollständige Aufschlüsselung aller Kostenkomponenten bei der Gründung einer BV.
Tipps, was am häufigsten schiefgeht
Fünf Fallstricke, auf die Anouk und ihre Kollegen stießen:
- Die Zielbeschreibung ist zu eng gefasst. Innerhalb von drei Jahren ist mit einer Änderung der Satzung zu rechnen – dies ließe sich durch eine im Voraus umfassendere Formulierung vermeiden.
- Eine nachträgliche Namensänderung ist nicht nötig. Informieren Sie sich daher vorher bei der Handelskammer und dem Markenregister. Ein Name, der markenrechtlich nicht verfügbar ist, kann deutlich teurer werden als eine gründliche Vorabprüfung.
- Es wurde keine Holdinggesellschaft gegründet, obwohl dies angebracht gewesen wäre. Die nachträgliche Gründung einer Holdinggesellschaft ist zwar durch Einlage oder eine Aktienfusion möglich, aber teurer als eine vorherige Gründung.
- 50/50- Beteiligung ohne Gesellschaftervereinbarung ist eine tickende Zeitbombe. Lesen Sie mehr über Gesellschaftervereinbarungen für 50/50-Beteiligungen.
- Die Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten wurde vergessen. Die Registrierung ist innerhalb von acht Tagen verpflichtend – bei Zuwiderhandlung wird eine Geldstrafe fällig.
Ehrliche Empfehlung
Die Gründung einer BV ist für die meisten Unternehmer einfacher als sie zunächst denken – insbesondere online. Die schwierigsten Fragen betreffen nicht die einzelnen Schritte, sondern die Entscheidungen, die ihnen vorausgehen: Struktur, Name, Zweckbeschreibung, Kapital und gegebenenfalls eine Holdinggesellschaft. Besprechen Sie dies mit einem Anwalt und einem Steuerberater, bevor Sie zum Notar gehen. Eine Stunde Bedenkzeit im Vorfeld erspart Ihnen oft eine spätere Änderung der Satzung in Höhe von 750 €.
Für die Grundlagen: Was ist eine BV? Für die rechtlichen Rahmenbedingungen nach der Gründung: der Gesellschaftervertrag.
Häufig gestellte Fragen
In sieben Schritten: Name und Zweck festlegen, Struktur wählen (eine BV oder Holdinggesellschaft), Gründer und Kapital bestimmen, einen Gründungsentwurf erstellen lassen, einen Bevollmächtigten identifizieren und unterzeichnen lassen, die Urkunde vom Notar beurkunden lassen und die Folgeschritte veranlassen (Handelskammer, Umsatzsteuer, Bank, Verträge, wirtschaftlich Berechtigter).
Bei einem Online-Verfahren dauert es ein bis zwei Wochen, je nachdem, wie schnell Sie die Dokumente einreichen. Ein persönliches Verfahren dauert oft etwas länger. Komplexe Fälle (internationale Gründer, Holdingstruktur, Qualitätsanforderungen) können drei bis vier Wochen in Anspruch nehmen.
Online kostet die Abwicklung 400 € – 800 €. Bei einem Notar vor Ort kostet sie 800 € – 1.500 €. Eine Holdingstruktur (zwei BVs gleichzeitig) kostet in der Regel 750 € – 1.800 €. Komplexe Fälle sind teurer; in diesem Fall fordern Sie bitte ein Angebot an. Die Handelskammerregistrierung ist üblicherweise inbegriffen.
Nein. Seit dem Flex BV-Gesetz (2012) gibt es kein Mindestkapital mehr. Eine BV kann mit nur 0,01 € Stammkapital gegründet werden. In der Praxis wird häufig ein symbolischer Betrag von 100 € oder 1.000 € gewählt, den Sie als Gründer auf das Geschäftskonto einzahlen.
Nicht zwingend erforderlich, aber für viele Unternehmer sinnvoll: Eine Holdingstruktur trennt Vermögen und operative Risiken, bietet steuerliche Flexibilität und erleichtert einen späteren Verkauf. Besprechen Sie mit einem Steuerberater, ob eine Holdingstruktur zu Ihren Plänen passt.
Ja. Seit 2021 können Sie in den Niederlanden eine BV (British Venture Company) digital über einen Notar gründen, der ein Online-Verfahren anbietet. Die Identifizierung erfolgt digital mittels Ausweisdokument und Gesichtsscan. Schnell und kostengünstig für die meisten Standardfälle.
Anmeldung bei der Handelskammer (oft bereits vom Notar veranlasst), Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Eröffnung eines Geschäftskontos, UBO-Registrierung innerhalb von acht Tagen, erste Beschlüsse des Vorstands und der Gesellschafter sowie rechtliche Verträge wie Gesellschaftervereinbarung, Managementvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen.