MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die Zweckbeschreibung einer BV (British Venture Vehicle) ist der Teil der Satzung, der den Zweck des Unternehmens und seine zulässigen Tätigkeiten festlegt. Ist die Beschreibung zu eng gefasst, muss innerhalb eines Jahres eine Änderung der Satzung beim Notar beantragt werden. Ist sie zu weit gefasst oder zu vage, kann dies zu Nachfragen bei Banken, Finanzbehörden und Investoren führen. Die Kunst besteht darin, die Beschreibung so zu formulieren, dass sie Wachstum ermöglicht, aber gleichzeitig so präzise, dass sie glaubwürdig wirkt.
Anouk zögerte lange. Sollte sie ihre Marketingagentur als „Anbieter von Marketingdienstleistungen“ beschreiben? Oder allgemeiner: „Anbieter von Unternehmensdienstleistungen und Durchführung von Marketingaktivitäten“? Oder noch umfassender: „Alles oben Genannte im weitesten Sinne des Wortes, einschließlich allem, was damit zusammenhängt“? Die Antwort: eine Kombination – eine konkrete Kernaufgabe plus ausreichend Raum für Expansion.
Die kurze Antwort
Eine gute Zielbeschreibung besteht aus drei Ebenen:
- Die Kerntätigkeit – genauer gesagt, was Ihr BV tut.
- Verwandte Aktivitäten – was logisch dazugehört, wie Beratung, Schulung und Produktverkauf.
- Der übliche Schlusssatz – „alles und jedes im weitesten Sinne des Wortes“ – lässt rechtlichen Spielraum für Weiterentwicklungen.
Warum ist die objektive Beschreibung wichtig?
Drei Gründe, warum sich eine gute Formulierung auszahlt:
- Geschäftsfähigkeit. Wenn Ihre BV Verträge abschließt, die nicht ihrem Zweck entsprechen, kann dies rechtlich angefochten werden – insbesondere bei großen Transaktionen und Haftungsfragen.
- Bankenkonformität. Banken möchten wissen, ob Ihre Aktivitäten mit Ihren Zielen übereinstimmen. Ein vages oder zu weit gefasstes Ziel führt zu zusätzlichen Fragen während des Onboarding-Prozesses.
- Vermeiden Sie Änderungen der Satzung. Eine Änderung kostet beim Notar 400 bis 750 Euro. Sorgfältig formulierte Änderungen können schnell kontraproduktiv sein.
Wie verfasst man eine gute Zielbeschreibung?
Die Formel:
Das Unternehmen verfolgt folgendes Ziel:
- die [Kernaktivität beschreiben];
- die [verwandten Aktivitäten];
- Beteiligung an, Finanzierung, Zusammenarbeit mit oder Leitung anderer Unternehmen;
- sowie alles, was im weitesten Sinne mit dem Vorstehenden zusammenhängt oder dazu förderlich sein kann.“
Beispiele aus der Praxis:
- Marketingagentur: „die Bereitstellung von Marketing-, Kommunikations- und Beratungsdienstleistungen; die Entwicklung und Durchführung von Marketingkampagnen; die Beteiligung an, Finanzierung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen; und alles, was damit im weitesten Sinne zusammenhängt.“
- ICT-Unternehmen: „die Entwicklung, der Verkauf und die Wartung von Softwareprodukten; die Bereitstellung von ICT-Dienstleistungen und -Beratung; die Beteiligung an anderen Unternehmen; und alles, was im weitesten Sinne damit zusammenhängt.“
- Holding: „Beteiligung an, Finanzierung, Management und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, unabhängig von deren Sitz und Branche; und alles, was damit im weitesten Sinne zusammenhängt.“
Häufige Fehler
Fünf häufige Fehlerquellen:
- Zu eng gefasst. „Verkauf von Damenschuhen in Amsterdam.“ Funktioniert gut, solange man nicht auch Herrenbekleidung oder online verkaufen möchte.
- Zu vage. „Ein Gewerbe betreiben.“ Banken und Notare sehen das nicht gern.
- Standardtext ohne Kernaufgabe. Nur die „Beteiligung an anderen Unternehmen“ funktioniert für eine Holdinggesellschaft, nicht aber für eine operative Gesellschaft.
- Satzung und Handelskammerregistrierung sind separate Angelegenheiten. Die Angaben in der Satzung müssen mit Ihrem SBI-Code und Ihrer Tätigkeitsbeschreibung bei der Handelskammer übereinstimmen.
- Internationale Aspekte werden außer Acht gelassen. Für grenzüberschreitende Aktivitäten sollte angegeben werden, dass Unternehmen „unabhängig vom Sitz“ tätig werden dürfen.
Holdinggesellschaft versus operative Gesellschaft
In einer Holdingstruktur hat jede BV ihren eigenen Zweck:
- Holding: Fokus auf Beteiligung, Finanzierung und Management. Keine operative Tätigkeit.
- Operative Gesellschaft: Fokus auf die eigentliche Tätigkeit (Marketing, IKT, Produktion).
Diese Unterscheidung ist im Falle einer späteren Übertragung des operativen Unternehmens (Verkauf, Fusion) von Bedeutung. Weitere Informationen zur Struktur finden Sie in der Gesellschaftervereinbarung und den Holding-Blogs in den kommenden Beiträgen.
Änderung der Satzung: Was, wenn sich herausstellt, dass doch etwas nicht stimmt?
Eine Änderung der Satzung ist einfach per notarieller Urkunde möglich. Kosten: 400 € – 750 € für eine Standardänderung. Bearbeitungszeit: ein bis zwei Wochen. In der Hälfte der Fälle ist dies verschwendetes Geld, das durch eine präzisere Zweckbeschreibung hätte vermieden werden können.
Ein separater Beitrag zum Änderungsverfahren wird später in diesem Themenbereich erscheinen.
Ehrliche Empfehlung
Nehmen Sie sich vor dem Notartermin eine halbe Stunde Zeit für eine aussagekräftige Satzungserklärung. Beginnen Sie mit der Kerntätigkeit, ergänzen Sie weitere damit verbundene Aktivitäten und schließen Sie mit der üblichen Schlussformel ab. Besprechen Sie die Erklärung gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt. Eine Stunde Vorbereitungszeit erspart Ihnen eine Änderung der Satzung in Höhe von 750 € innerhalb von drei Jahren – was überraschend häufig vorkommt.
Den detaillierten Plan für den gesamten Gründungsprozess finden Sie hier: Gründung einer BV im Jahr 2026.Für die Grundlagen: Was ist eine BV?
Häufig gestellte Fragen
Der Abschnitt der Satzung, der den Zweck der BV und die zulässigen Tätigkeiten festlegt. Er bestimmt rechtlich, was das Unternehmen tun darf, und ist relevant für Verträge, Bankbeziehungen und spätere Änderungen.
In drei Ebenen: einer konkreten Kernaktivität, damit verbundenen Aktivitäten (Beratung, Beteiligung, Finanzierung) und der üblichen Schlussformel „alles Mögliche im weitesten Sinne des Wortes“. Weit genug gefasst, um Wachstum zu ermöglichen, spezifisch genug, um glaubwürdig zu sein.
Dann müssen Sie zur Änderung der Satzung zum Notar – das kostet 400 bis 750 Euro. Aktivitäten außerhalb des festgelegten Zwecks können rechtlich angegriffen werden, insbesondere bei großen Verträgen. Es ist ratsam, den Zweck im Vorfeld ausreichend weit zu fassen.
Bis zu einem gewissen Grad. Zu vage Formulierungen („Geschäftstätigkeit ausüben“) werfen zusätzliche Fragen für Banken und Notare auf. Eine konkrete Kerntätigkeit mit einer allgemein gehaltenen Schlussformel ist besser geeignet als ein rein allgemeiner Satz.
Eine Holdinggesellschaft hat typischerweise das Ziel, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, diese zu finanzieren und zu verwalten – sie übt keine operative Tätigkeit aus. Eine operative Gesellschaft hingegen beschreibt die operative Kerntätigkeit (Marketing, IT, Produktion). Beide sind in einer Holdingstruktur notwendig.
Nicht identisch, aber aufeinander abgestimmt. Die Handelskammer verwendet SBI-Codes und eine Tätigkeitsbeschreibung; diese müssen mit den Bestimmungen der Satzung übereinstimmen. Größere Abweichungen werfen Fragen auf.
Ja, durch eine Satzungsänderung beim Notar. Die Kosten liegen zwischen 400 und 750 Euro pro Fall. Die Bearbeitungszeit beträgt ein bis zwei Wochen. Oft lässt sich dies vermeiden, indem man im Vorfeld ausreichend Zeitpuffer einplant – das spart später Geld und Aufwand.