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Was ist eine Aktionärsvereinbarung? Erklärung, Inhalt und wann man sie braucht

Was ist eine Gesellschaftervereinbarung, warum ist sie sinnvoll und was genau regelt sie? Eine verständliche Erklärung für geschäftsführende Hauptgesellschafter und neu gegründete private Kapitalgesellschaften – ohne juristische Fachsprache.

Veröffentlicht am 5. Juni 2026 von MKBjuristen.nl
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Ein Gesellschaftervertrag ist eine private Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern einer BV, die ihre Beziehungen untereinander regelt: wer Mitspracherecht hat, was geschieht, wenn jemand ausscheiden möchte, wie die Dividende verteilt wird und was passiert, wenn der Geschäftsbetrieb zum Erliegen kommt. Er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Doch es gibt einen Moment, in dem man ihn plötzlich dringend benötigt: genau dann, wenn man keinen hat.

Vor vier Jahren gründeten Bram und Joris gemeinsam eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Zwei Freunde, gleichberechtigt, mit derselben Idee und derselben Garage. Sie ließen die Satzung beim Notar beurkunden und legten los. Erst als Joris seine Anteile verkaufen wollte, weil er nach Portugal zog, stellten sie fest, dass sie nie vereinbart hatten, an wen er sie zu welchem ​​Preis verkaufen durfte. Sechs Monate Ärger, ein Mediator und 14.000 € Anwaltskosten später waren alle etwas schlauer. In diesem Ratgeber erklären wir, was ein Gesellschaftervertrag ist, was er regelt und warum Bram und Joris vor der Gründung einen hätten abschließen sollen.

Die kurze Antwort

Eine Gesellschaftervereinbarung(manchmal auch als AHO oder SHA abgekürzt) ist ein Vertrag zwischen den Gesellschaftern eines Unternehmens. Sie ergänzt die Satzung um Vereinbarungen über die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern – Vereinbarungen, die nicht in der öffentlichen Satzung enthalten sein sollten oder dürfen. Beispiele hierfür sind die Dividendenpolitik, die Verpflichtung zum Aktienangebot beim Ausscheiden eines Gesellschafters, eine Wettbewerbsverbotsklausel zwischen den Gesellschaftern und das Vorgehen bei einer grundlegenden rechtlichen Meinungsverschiedenheit.

Das niederländische Zivilgesetzbuch (Buch 2) enthält zwar einige Standardregeln für private Gesellschaften mit beschränkter Haftung , regelt aber praktisch nichts über die Interaktion zwischen Ihnen und Ihrem Mitgesellschafter. Diese Vereinbarungen treffen Sie selbst. Und wenn Sie keine treffen? Dann gelten die allgemeinen Grundsätze der Angemessenheit und Fairness, die Satzung und – in der Regel – ein Anwalt.

Warum sollte man einen haben?

Aktionäre in einer Aufsichtsratssitzung – Vereinbarungen im Aktionärsvertrag

Denn sie deckt die Fälle ab, zu denen das Gesetz und die Satzung schweigen. Eine Gesellschaftervereinbarung ist kein bloßes Luxusdokument; sie ist Ihre Versicherung gegen genau jene Streitigkeiten, von denen Sie derzeit glauben, sie nie zu haben. Konkrete Gründe für eine solche Vereinbarung:

  • Um Blockaden zu vermeiden, insbesondere in 50/50-Strukturen, kommt es bei Uneinigkeit in wichtigen Angelegenheiten zum Stillstand der gesamten Gesellschaft. Ein Gesellschaftervertrag regelt die Lösung solcher Probleme.
  • Klare Ausstiegsregelungen. Was passiert, wenn einer von Ihnen ausscheiden möchte, erkrankt, verstirbt oder eine andere Stelle antreten möchte? Wer darf die Immobilie zu welchem ​​Preis und innerhalb welcher Frist erwerben?
  • Wertsicherung. Ein Gesellschaftervertrag legt fest, dass ein ausscheidender Gesellschafter weder Kunden noch Know-how mitnimmt. Kein Gesellschaftervertrag? Dann eröffnet der Konkurrent gleich um die Ecke sein eigenes Geschäft.
  • Dividenden und Gewinnverteilung. Wer erhält was, wann und unter welchen Bedingungen – sinnvoll, dies im Voraus zu klären, bevor Geld im Spiel ist.
  • Aufsichtsratsvereinbarungen. Wie wird man Aufsichtsratsmitglied, wie wird man abberufen und welche Entscheidungen erfordern welche Mehrheit? Die Satzung legt die Mindestanforderungen fest; die Aktionärsvereinbarung enthält die Details.

Aktionärsvereinbarung, Satzung und Gesetz: Wer gewinnt?

Drei Ebenen, drei Regelarten.

  1. Das Gesetz (Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die gesetzlichen Mindestanforderungen für private Gesellschaften mit beschränkter Haftung. In einigen Punkten obligatorisch (z. B. die Einberufung einer Gesellschafterversammlung), in anderen ergänzend.
  2. Die Satzung. Öffentlich bei der Handelskammer hinterlegt. Nach Gesellschaftsrecht für alle mit der BV verbundenen Personen verbindlich. Die Grundregeln sind hier festgelegt.
  3. Die Gesellschaftervereinbarung. Ein privater Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Für den Unterzeichner nach dem Obligationenrecht bindend. Sie enthält Vereinbarungen, die nicht öffentlich sein sollen.

Was passiert, wenn sie sich widersprechen? Nach dem Gesellschaftsrecht haben die Statuten grundsätzlich Vorrang; was in den Statuten zwingend geregelt ist, kann nicht in einer Gesellschaftervereinbarung geändert werden. Gesellschafter können sich jedoch vertraglich verpflichten – beispielsweise, in der Hauptversammlung auf eine bestimmte Weise abzustimmen. Wir gehen darauf im Abschnitt „Gesellschaftervereinbarung vs. Statuten“.

Was steht in einer Aktionärsvereinbarung?

Der Inhalt variiert je nach BV, aber diese Komponenten sind fast immer enthalten. Ein gutes Set enthält mindestens:

  • Einstieg und Ausstieg – unter welchen Bedingungen kann ein Aktionär seine Aktien verkaufen oder übertragen?
  • Angebotspflicht – ein ausscheidender Aktionär muss seine Aktien zuerst den anderen Aktionären anbieten.
  • Preisgestaltung – wie wird der Wert von Aktien beim Verkauf berechnet?
  • Guter Austritt / schlechter Austritt – die Umstände Ihres Austritts bestimmen die Abfindung, die Sie erhalten.
  • Mitläufer-/Mitziehmechanismus – Minderheitenschutz und Mitverkaufsverpflichtung beim Verkauf der Mehrheit.
  • Pattsituation – was tun, wenn keine Einigung mehr erzielt werden kann?
  • Wettbewerbsverbote und Abwerbeverbote – vor und nach dem Aktienerwerb.
  • Vertraulichkeit.
  • Dividendpolitik.
  • Abstimmungsvereinbarungen – wie man bei wichtigen Entscheidungen abstimmt.

Die vollständige Checkliste mit Erläuterungen zu jeder Klausel finden Sie unter Was ist in einer Aktionärsvereinbarung enthalten?

Ist eine Aktionärsvereinbarung obligatorisch?

Nein. Das Gesetz schreibt es nicht vor. Ein BV funktioniert auch ohne sie einwandfrei. Aber – und das ist der springende Punkt – ein BV funktioniert auch ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen, ohne Versicherung und ohne Rauchmelder einwandfrei. Es kommt darauf an, welches Risiko Sie als akzeptabel einstufen.

In der Praxis gilt: Sobald Sie mehr als einen Gesellschafter haben, ist ein Gesellschaftervertrag keine überflüssige juristische Formalität, sondern ein üblicher Schritt. Ob zwei, drei oder fünf Gesellschafter – erstellen Sie ihn umgehend. Lieber eine Stunde juristische Arbeit und ein paar Hundert Euro jetzt als eine 14.000-Euro-Klage in drei Jahren – siehe Bram und Joris.

Wann bereiten Sie es zu?

Rechtsexperte berät Mandanten bezüglich einer Gesellschaftervereinbarung

Vorzugsweise: vor der Gründung der BV oder in jedem Fall vor wichtigen Entscheidungen. Drei typische Zeitpunkte:

  • Bei der Gründung der BV. Gleichzeitig mit der Satzung, bevor die Dinge kompliziert werden.
  • Beim Eintritt eines neuen Gesellschafters – sei es ein Investor, ein leitender Angestellter mit Aktien oder ein Joint-Venture-Partner – besteht immer ein Grund, die Vereinbarungen (neu) zu dokumentieren.
  • Im Falle einer wesentlichen Änderung, wie beispielsweise einer Verschiebung der Anteilsverhältnisse, einer Fusion oder dem Übergang zu einer Holdingstruktur. Lesen Sie auch mehr über die Zusammenarbeit in einem Joint Venture.

Was Sie auf keinen Fall tun sollten: warten, bis es zu Problemen kommt. Einen Gesellschaftervertrag erst nach dem ersten Konflikt abzuschließen, ist, als würde man eine Feuerversicherung abschließen, während die Küche bereits raucht.

Wer soll bei Ihnen einen Aktionärsvertrag entwerfen?

Nicht vom Notar (der Ihre Gründungsurkunde und Satzung erstellt, was etwas anderes ist). Nicht von Ihrem Steuerberater (der Ihre Finanzen verwaltet). Sondern von einem Rechtsexperten oder Anwalt mit Erfahrung im Gesellschaftsrecht. Ein spezialisierter Rechtsexperte für KMU kennt die Standardklauseln sowie die häufigsten Fehler und ist in der Regel deutlich günstiger als eine große Anwaltskanzlei.

Was Ihre Frage auf jeden Fall beantworten können muss:

  • Wer sind die Aktionäre und in welchem ​​Verhältnis?
  • Was macht ihr zusammen, und wer übernimmt welche Aufgaben (Management/operative Tätigkeiten)?
  • Erwarten Sie in den kommenden Jahren Investoren, Abgänge oder neue Partner?
  • Was ist das schlimmstmögliche Szenario, das Sie sich vorstellen können – davor sollten Sie sich am besten schützen.

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, einen Gesellschaftervertrag über MKB Juristen entwerfen oder prüfen zu lassen. Den Unterschied zwischen Juristen und Anwälten erfahren Sie unter dem Abschnitt „ Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Juristen“.

Bram und Joris heute

Bram und Joris regelten ihre Angelegenheit damals glücklicherweise ohne Gericht. Ihre neue BV, die inzwischen einen Nachfolger hat, verfügt von Anfang an über einen soliden Gesellschaftervertrag, der innerhalb von zwei Wochen für einen Bruchteil der damaligen Mediationskosten aufgesetzt wurde. Bram erzählt die Geschichte heute jedem, der mit einem Freund eine BV gründen möchte. Wir erzählen sie hier weiter.

Oder, um ehrlich zu sein: Ein Gesellschaftervertrag ist ein Dokument, von dem man hofft, es nie zu brauchen, und genau deshalb sollte man es immer haben. Jemanden einmal in Rechtskosten zu treiben, nur um das zu beweisen, genügt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Aktionärsvereinbarung?

Ein Gesellschaftervertrag ist eine private Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern einer BV (oder einer anderen Gesellschaft), in der gegenseitige Vereinbarungen festgehalten werden. Er regelt Angelegenheiten, die nicht in der Satzung enthalten sind oder dazu gehören, wie beispielsweise die Dividendenpolitik, Ausstiegsregelungen, Mechanismen bei Pattsituationen und Wettbewerbsverbote zwischen den Gesellschaftern.

Ist eine Aktionärsvereinbarung obligatorisch?

Nein. Das Gesetz schreibt es nicht vor. Eine BV kann auch ohne Gesellschaftervertrag funktionieren. Sobald es jedoch mehr als einen Gesellschafter gibt, ist er in der Praxis dringend zu empfehlen – es ist wesentlich günstiger, im Vorfeld Vereinbarungen zu treffen, als später einen Rechtsstreit zu führen.

Worin besteht der Unterschied zu den Statuten?

Die Satzung ist öffentlich (bei der Handelskammer hinterlegt) und gilt nach Gesellschaftsrecht für alle mit der BV verbundenen Personen. Eine Gesellschaftervereinbarung ist privat und gilt nach Vertragsrecht zwischen den unterzeichnenden Gesellschaftern. Im Falle eines Widerspruchs hat die Satzung grundsätzlich Vorrang.

Wann setzt man eine Aktionärsvereinbarung auf?

Vorzugsweise unmittelbar nach der Gründung der BV oder in jedem Fall vor wichtigen Entscheidungen. Weitere übliche Zeitpunkte sind der Eintritt eines neuen Gesellschafters und wesentliche Strukturänderungen. Warten Sie unter keinen Umständen, bis ein Konflikt entsteht.

Was steht in einer Aktionärsvereinbarung?

Standardbestandteile sind: Eintritts- und Austrittsbedingungen, Angebotsverpflichtung, Preisfindung, Good Leaver/Bad Leaver, Mitnahme- und Nachziehregelungen, Pattsituationsklausel, Wettbewerbsverbotsklausel, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Dividendenpolitik und Stimmrechtsvereinbarungen. Die genaue Ausgestaltung hängt von Ihrem Unternehmenswert und Ihren Aktionären ab.

Wer entwirft einen Aktionärsvertrag?

Ein Rechtsexperte oder Anwalt mit Erfahrung im Gesellschaftsrecht. Notare bieten diese Dienstleistungen selten an (ihr Schwerpunkt liegt auf Satzungen und Urkunden); auch Buchhalter sollten sich besser nicht damit befassen. Ein spezialisierter Rechtsexperte für KMU vereint Fachkompetenz mit einem fairen Preis.

Was passiert, wenn wir keine Aktionärsvereinbarung haben?

In diesem Fall gelten ausschließlich das Gesetz und die Satzung. Für viele praktische Situationen – etwa bei Austritt, Konflikten, Dividenden oder Wettbewerb – ist das unzureichend. Man greift auf allgemeine Maßstäbe der Angemessenheit und Fairness zurück, was in Streitfällen zu langwierigen und kostspieligen Verfahren führt. Es ist ratsam, im Vorfeld eine Gesellschaftervereinbarung aufzusetzen, anstatt hinterher vor Gericht zu gehen.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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