MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Ein Gesellschaftervertrag umfasst im Wesentlichen zehn Bestandteile: Identität und Gesellschafterstruktur, Stimmrechtsvereinbarungen, Dividendenpolitik, Übernahmeverpflichtung, Preisfindung, Regelungen für ausscheidende Gesellschafter, Mitwirkungs- und Abwerbeklauseln, Mechanismus bei Pattsituationen, Wettbewerbs- und Abwerbeverbote sowie einen Streitbeilegungsmechanismus. Der genaue Inhalt variiert je nach Gesellschaftsform (GmbH), aber diese zehn Punkte sind unerlässlich, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Bram und Joris hielten ihre Satzung für ausreichend. Bis Joris als Geschäftsführer eine Investition tätigen wollte, die Bram absurd fand, und die Versammlung blockierte. Keine Stimmrechtsvereinbarung, keine Pattsituationsklausel, keine Ausstiegsregelung. Drei Monate ohne Entscheidung, dann wurde ein Mediator eingeschaltet. In diesem Artikel: Alle Klauseln eines guten Gesellschaftervertrags mit Erläuterungen zu jedem Abschnitt.
1. Parteien, Anteile und Zweck
Die übliche Eröffnungsfrage: Wer sind die Gesellschafter, welche Anteile hält wer, und worum geht es hier eigentlich? Klingt einfach, und das ist es auch – doch bei späteren Änderungen (Zulassung, Aufspaltung, Holdinggesellschaft) entscheidet eine klare Definition der Beteiligten über Klarheit und Unübersichtlichkeit. Die Rechtsgrundlage für die BV und ihre Gesellschafter findet sich in Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Abstimmungs- und Entscheidungsvereinbarungen
Welche Entscheidungen lassen sich mit einfacher Mehrheit treffen, und für welche ist Einstimmigkeit oder eine qualifizierte Mehrheit erforderlich? Denken Sie an größere Investitionen, die Ernennung eines neuen Geschäftsführers, ein Darlehen von oder an die BV oder die Änderung des Geschäftsmodells. Ohne eine entsprechende Vereinbarung greift die Satzung, die oft lediglich eine „Mehrheit“ vorsieht – was in einer 50/50- oder 60/40-Struktur nicht immer praktikabel ist.
Eine gängige Struktur: eine Liste von „Vorbehaltspunkten“, die stets der Einstimmigkeit (oder einer Mehrheit von beispielsweise 75 %) bedürfen. Dies schützt Minderheitsaktionäre und verhindert, dass die Mehrheit einseitig Kursänderungen vornimmt.
3. Unternehmensführung und Governance-Vereinbarungen
Wer wird Geschäftsführer, wie erfolgt die Ernennung oder Abberufung, und welche Entscheidungen trifft der Vorstand im Vergleich zur Hauptversammlung? In der Praxis übernehmen viele Unternehmer die Doppelrolle als Gesellschafter und Geschäftsführer, was zu interessanten rechtlichen Situationen führen kann. Lesen Sie auch, wann die Haftung von Geschäftsführern relevant wird.
4. Verpflichtung zur Unterbreitung eines Angebots bei Rücktritt
Wer seine Aktien verkaufen möchte, muss sie zunächst den anderen Aktionären anbieten (sogenanntes Vorkaufsrecht ). Nur wenn diese die Aktien nicht erwerben, darf man sie extern verkaufen. Dadurch wird verhindert, dass ein Fremder plötzlich mit am Tisch sitzt.
Entscheidender Punkt: Beschreiben Sie die Auslöser genau. Ein freiwilliger Verkauf ist klar. Doch was geschieht im Falle von Tod, Insolvenz, Scheidung (zu beachten ist die Gütergemeinschaft) oder Abberufung als Geschäftsführer? Eine gute Klausel nennt all diese Fälle.
5. Preisgestaltung
Wie wird der Preis der Aktien eines ausscheidenden Unternehmens ermittelt? Drei gängige Methoden:
- vorher vereinbarte Formel – zum Beispiel ein Vielfaches des durchschnittlichen Gewinns über drei Jahre.
- Buchwert, innerer Wert oder Marktwert – je nachdem, was am besten zu Ihrem Buchwert passt.
- Verbindliche Stellungnahme eines Dritten – oft wird ein unabhängiger, registrierter Gutachter hinzugezogen, wenn die Parteien unterschiedlicher Meinung sind.
Die Wahl der Bewertungsmethode ist oft ausschlaggebender, als den Beteiligten zunächst bewusst ist. Eine vorgegebene Formel bietet zwar Sicherheit, kann aber in einem Spitzenjahr zu einem niedrigeren Wert als dem tatsächlichen Wert führen. Wir empfehlen daher in der Regel eine Kombination: eine feste Formel für reguläre Fälle und einen zertifizierten Sachverständigen für Konfliktfälle.
6. Guter Abgang / Schlechter Abgang
Die Umstände des Ausscheidens bestimmen den Preis. Ein Gesellschafter, der die BV aufgrund von Tod, langfristiger Krankheit oder unverschuldet verlässt, wird in der Regel als „guter Ausscheider“ behandelt: Der Preis entspricht dem Marktwert. Ein Gesellschafter, der gegen seine Wettbewerbsklausel verstößt oder aus dringenden Gründen abberufen wird, gilt als „schlechter Ausscheider“: Der Preis wird reduziert (oftmals nominal oder ein Bruchteil des Marktwerts).
Die vollständige Erklärung mit praktischen Beispielen finden Sie im Abschnitt „ Guter Austritt vs. schlechter Austritt“ der Aktionärsvereinbarung.
7. Mitlaufen und mitziehen
Zwei Klauseln bieten im Falle eines möglichen Verkaufs Vorteile. Die „Tag-Along“-Klausel schützt die Minderheitsaktionäre: Verkauft die Mehrheit ihre Anteile, können die Minderheitsaktionäre unter denselben Bedingungen ebenfalls verkaufen. Die „Drag-Along“-Klausel schützt die Mehrheit: Verkauft die Mehrheit beispielsweise 75 % der Anteile, kann sie die übrigen Aktionäre zum Mitverkauf zwingen. Dadurch kann eine widerspenstige Minderheit eine Übernahme nicht verhindern.
8. Deadlock-Anordnung
Was passiert, wenn keine Einigung erzielt werden kann? Ein solider Gesellschaftervertrag enthält eine Pattsituationsklausel mit einem gestaffelten Vorgehen: Zunächst wird eine zweite Gesellschafterversammlung einberufen, dann ein Mediator eingeschaltet und schließlich als letztes Mittel ein verbindlicher Mechanismus angewendet. Es gibt verschiedene Modelle, von der Stichwahl hin zum sogenannten „Russischen Roulette“ (eine Partei unterbreitet ein Angebot, die andere entscheidet, ob sie kauft oder verkauft). Die verschiedenen Varianten und potenziellen Fallstricke sind in der Pattsituationsklausel des Gesellschaftervertrags.
9. Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot
Was jeder vergisst – bis ein ehemaliger Gesellschafter gleich um die Ecke ein Konkurrenzunternehmen eröffnet, inklusive Kundenliste. Eine Wettbewerbsklausel für Gesellschafter kann strenger sein als eine für Angestellte, da Gesellschafter in der Regel einen größeren Anteil besitzen und über mehr Informationen verfügen. Vergessen Sie außerdem nicht die Abwerbeklausel (kein Abwerben von Kunden oder Mitarbeitern) und die Klausel zum aktiven Abwerben von Mitarbeitern.
10. Dividendenpolitik, Vertraulichkeit und Streitbeilegung
Die letzten drei:
- Dividendenpolitik: Was wird ausgeschüttet, was verbleibt im Aktienkapital und wer entscheidet darüber? Besonders relevant, wenn ein Aktionär von der Dividende und der andere vom Wachstum leben möchte.
- Vertraulichkeit: Was Aktionäre innerhalb der BV erfahren, bleibt innerhalb der BV, sowohl vor als auch nach ihrem Aktienerwerb.
- Streitbeilegung: Welches Recht findet Anwendung, welches Gericht ist zuständig und – noch interessanter – wird ein Schiedsverfahren oder eine verbindliche Rechtsberatung in Betracht gezogen? Eine Mediation als obligatorische Vorphase ist üblich.
Was gehört nicht hinein?
Zwei Dinge landen oft fälschlicherweise in einer Gesellschaftervereinbarung: Arbeitsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Eine Gesellschaftervereinbarung regelt das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern. Arbeitsverträge gehören in einen Arbeitsvertrag oder Managementvertrag; Geschäftsvereinbarungen mit Kunden in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alles in ein einziges Dokument zu quetschen, macht es rechtlich fragwürdig und in der Praxis unleserlich.
Ehrliche Empfehlung
Der obige Text ist eine Checkliste, keine Anleitung zum Verfassen von Texten. Jede dieser Klauseln lässt sich auf zehn verschiedene Arten formulieren, und die falsche Formulierung kann im Streitfall sofort zu Kosten führen. Für die optimale Gestaltung Ihres Gesellschaftsvertrags ist ein Anwalt mit Erfahrung im Gesellschaftsrecht nicht nur hilfreich, sondern in der Praxis eine Investition, die sich bereits im ersten Gespräch auszahlt.
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, Ihren Gesellschaftervertrag von MKB Juristen erstellen oder prüfen zu lassen. Den vollständigen Einstieg finden Sie im Artikel „ Was ist ein Gesellschaftervertrag?“.
Häufig gestellte Fragen
Standardbestandteile sind: Parteien und Anteile, Stimmrechtsvereinbarungen, Managementverträge, Angebotsverpflichtung, Preisfindung, Good Leaver/Bad Leaver, Mitverkaufs- und Nachverkaufsklauseln, Pattsituationsklausel, Wettbewerbs- und Abwerbeverbote, Dividendenpolitik, Vertraulichkeit und Streitbeilegung. Der genaue Inhalt hängt von Ihrem Unternehmenswert ab.
Eine Vereinbarung, die einen ausscheidenden Aktionär verpflichtet, seine Aktien zunächst den übrigen Aktionären anzubieten, bevor er sie extern veräußern darf. Dies verhindert, dass unbekannte Dritte Aktionäre werden, ohne dass die bestehenden Aktionäre die Möglichkeit zum Kauf hatten.
Eine Liste von Entscheidungen, die nicht mit einfacher Mehrheit getroffen werden können, sondern beispielsweise Einstimmigkeit oder qualifizierte Mehrheit erfordern. Dabei handelt es sich häufig um größere Investitionen, strukturelle Veränderungen, Kredite oder die Einstellung bzw. Entlassung von Geschäftsführern.
Üblicherweise erfolgt dies anhand einer vorab vereinbarten Formel (z. B. eines Vielfachen des Gewinns), des Buchwerts oder des inneren Wertes oder einer verbindlichen Empfehlung eines zugelassenen Gutachters. Viele Unternehmer kombinieren diese Methoden: eine Formel für Standardfälle und einen Gutachter für Konfliktfälle.
Das Mitverkaufsrecht ermöglicht es der Minderheit, ihre Anteile unter denselben Bedingungen wie die Mehrheit zu verkaufen. Die Mitverkaufspflicht hingegen verpflichtet die Mehrheit, die Minderheit im Rahmen einer Übernahme zum gemeinsamen Verkauf zu zwingen. Beide Klauseln sind für einen späteren Weiterverkauf von entscheidender Bedeutung.
Ja, fast immer. Eine Wettbewerbsklausel für Aktionäre kann strenger sein als für Angestellte. Vergessen Sie außerdem nicht die Abwerbeklausel (keine Abwerbung von Kunden oder Mitarbeitern) und das Verbot der aktiven Kundenabwerbung.
Arbeitsrechtliche Vereinbarungen (die Bestandteil eines Arbeits- oder Managementvertrags sind) und allgemeine Geschäftsbedingungen für Mandanten. Eine Gesellschaftervereinbarung regelt das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern – andere Beziehungen werden in anderen Dokumenten geregelt.