MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung bietet zwar Haftungsbeschränkung, doch die Geschäftsführer können sich nicht immer darauf berufen. Bei unsachgemäßer Geschäftsführung oder fahrlässigem Verhalten können sie persönlich haftbar gemacht werden – gegenüber dem Unternehmen, im Insolvenzfall und mitunter auch direkt gegenüber den Gläubigern.
Haftung gegenüber dem Unternehmen (intern)
Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllen (Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Kommt er dieser Pflicht nicht nach und trägt er ein schwerwiegendes Verschulden, kann er vom Unternehmen für den daraus entstehenden Schaden haftbar gemacht werden. Beispiele hierfür sind das Eingehen unverantwortlicher Risiken oder die Missachtung der Satzung.
Haftung im Insolvenzverfahren
Wird eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung insolvent, kann der Insolvenzverwalter die Geschäftsführer wegen offensichtlich mangelhafter Geschäftsführung haftbar machen (Artikel 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Hat der Vorstand beispielsweise die Unterlagen nicht ordnungsgemäß geführt oder den Jahresabschluss nicht fristgerecht eingereicht, besteht die gesetzliche Vermutung, dass mangelhafte Geschäftsführung eine wesentliche Ursache der Insolvenz ist.
Haftung gegenüber Dritten
Ein Geschäftsführer kann gegenüber Gläubigern auch persönlich haftbar gemacht werden, beispielsweise wenn er im Namen der BV Verpflichtungen eingeht, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass das Unternehmen diese nicht erfüllen kann, und keine Abhilfe schafft. In diesem Fall handelt er rechtswidrig und kann persönlich haftbar gemacht werden.
Wie lässt sich das Risiko begrenzen?
Führen Sie Ihr Unternehmen mit gebotener Sorgfalt: Halten Sie die Unterlagen ordentlich, reichen Sie Dokumente fristgerecht ein, gehen Sie keine unverantwortlichen Risiken ein, dokumentieren Sie Entscheidungen und greifen Sie bei finanziellen Problemen ein. Eine D&O-Versicherung (Directors' and Officers Liability Insurance) kann zusätzlichen Schutz bieten.
Häufig gestellte Fragen
Schützt mich die BV vollständig vor Haftungsansprüchen?
Nein. Im Falle unsachgemäßer Geschäftsführung oder fahrlässigen Verhaltens können Sie als Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.
Wann hafte ich im Insolvenzfall?
Im Falle einer offenkundig unsachgemäßen Verwaltung (Artikel 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) gilt eine gesetzliche Vermutung für unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen.
Kann ein Gläubiger mich direkt kontaktieren?
Manchmal ja, zum Beispiel wenn Sie Verpflichtungen eingehen, obwohl Sie wissen, dass die BV diese nicht erfüllen kann und keine Rückgriffsmöglichkeiten bietet.
Fragen zur Haftung von Geschäftsführern?
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