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Guter Austritt vs. schlechter Austritt im Aktionärsvertrag

Guter oder schlechter Austritt: Was bedeuten diese Begriffe in Ihrem Gesellschaftervertrag, und wie lassen sie sich regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden?

Veröffentlicht am 6. Juni 2026 von MKBjuristen.nl
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In einem Gesellschaftervertrag stellt die Klausel zum Ausscheiden aus gutem Grund (Good Leaver/Bad Leaver) sicher, dass die Umstände des Ausscheidens den Preis bestimmen, den ein Gesellschafter für seine Anteile erhält. Ein Gesellschafter, der aus gutem Grund ausscheidet – beispielsweise aufgrund von Tod, Krankheit oder einem ähnlichen, außerhalb seiner Kontrolle liegenden Grund – erhält in der Regel den Marktwert. Ein Gesellschafter, der aus schlechtem Grund ausscheidet – beispielsweise wegen Betrugs oder Verstoßes gegen die Wettbewerbsklausel – erhält einen reduzierten Preis, manchmal sogar nur den Nominalwert. Klingt einfach, aber die Details sind entscheidend.

Bram und Joris hatten keine Regelung für ausscheidende Gesellschafter. Als bei einer ihrer zukünftigen Mitgesellschafterinnen, Sanne, Krebs diagnostiziert wurde und sie ausscheiden wollte, entbrannte eine unangenehme Diskussion über den Abfindungspreis. Die gute Nachricht: Sie konnten sich untereinander einigen. Noch besser: Ihr aktueller Gesellschaftervertrag regelt dies. In diesem Artikel: Was ein guter und ein schlechter Austritt bedeutet, welche Auslöser zu welcher Kategorie gehören und wie man eine solche Regelung formuliert.

Die kurze Antwort

Ein Abgangsprogramm verknüpft den Preis der abgegebenen Aktien mit dem Grund für den Abgang. Vier Fragen zum Einstieg:

  • Was ist ein „guter“ Grund, im BV zu bleiben?
  • Was ist ein „schlechter“ Grund?
  • Welcher Preis gehört zu welcher Kategorie?
  • Wer legt im Nachhinein fest, in welche Kategorie jemand fällt?

Der gesamte Satz basiert auf diesen vier Fragen. In den folgenden Absätzen werden sie nacheinander behandelt.

Wer ist ein guter Absolvent?

Ein guter Mitarbeiter verlässt das Unternehmen aus einem Grund, der außerhalb seiner Kontrolle liegt oder der für das Unternehmen sogar wünschenswert ist. Häufige Auslöser:

  • Tod.
  • Langfristige Arbeitsunfähigkeit oder schwere Krankheit (oft definiert als Arbeitsunfähigkeit von beispielsweise sechs oder zwölf Monaten).
  • Ruhestand zum vereinbarten Alter.
  • Entlassung ohne Angabe von Gründen, die dem Aktionär zuzuschreiben sind, oder Kündigung durch die BV ohne sein Verschulden.
  • In einigen Fällen: freiwilliges Ausscheiden nach einer langen Dienstzeit (zum Beispiel mindestens fünf Jahre).

Der Preis für einen guten Ausscheider entspricht in der Regel dem Marktwert oder dem fairen Wert der Aktien – oft ermittelt anhand einer vorher vereinbarten Formel oder durch einen unabhängigen, registrierten Gutachter.

Wer ist ein schlechter Verlasser?

Aktionär mit dem Kopf in den Händen zwischen Papieren – Folgen eines Ausscheidens aus einem Unternehmen

Ein Mitarbeiter, der das Unternehmen im Streit verlässt, tut dies aus einem Grund, der entweder in seiner eigenen Verantwortung liegt oder dem Unternehmen Schaden zufügt. Übliche Auslöser:

  • Entlassung aus dringenden Gründen (Betrug, Diebstahl, schwere Pflichtverletzung).
  • Verstoß gegen die Wettbewerbsverbots- oder Abwerbeverbotsklausel.
  • Verletzung der Vertraulichkeit.
  • Freiwilliger Austritt innerhalb eines vereinbarten kurzen Zeitraums (z. B. innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt) – manchmal auch als „Frühaustritt“ bezeichnet.
  • Insolvenz des Aktionärs (oder wenn die Aktien zur Zwangsvollstreckung vorgesehen sind).

Der Preis für einen ausscheidenden Aktionär wurde reduziert. Wie stark? Das variiert: vom Nennwert der Aktien (oft symbolisch, 0,01 € oder 1 € pro Aktie) bis zu 25 % oder 50 % des Marktwerts oder einer festgelegten Formel. Das Gericht prüft jedoch extreme Folgen kritisch anhand der offenen Normen des zweiten Buches des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Angemessenheit und Billigkeit, Artikel 2:8) – ein vollständiger Verlust der Aktionärsrechte kann in Ausnahmefällen als unangemessen gelten, insbesondere wenn der Aktionär einen wesentlichen Beitrag geleistet hat.

Die mittlere Kategorie: regulärer Austritt oder vorzeitiger Austritt

Neben den Kategorien „guter“ und „schlechter“ Ausscheider verwenden Rechtsexperten häufig eine Zwischenkategorie für Fälle, die nicht eindeutig als gut oder schlecht einzuordnen sind. Ein Beispiel: freiwilliges Ausscheiden nach vier Jahren (zu kurz für einen guten Ausscheider, nicht schlecht genug für einen schlechten). Für diesen „regulären Ausscheider“ wird oft ein Preis zwischen Marktwert und Nominalwert festgelegt, manchmal über eine gleitende Skala, die von der Betriebszugehörigkeit abhängt.

Eine gängige Anordnung, vereinfacht dargestellt:

  • Ausscheiden innerhalb von 2 Jahren: schlechter Abgangspreis.
  • Abreise zwischen 2 und 5 Jahren: Festungsgröße, zunehmend.
  • Ausscheiden nach 5 Jahren: Guter Abfindungspreis.
  • Darüber hinaus führen die oben genannten Auslöser (Tod, Krankheit usw.) automatisch zu einem guten Ausscheider, unabhängig von der Dauer.

Wer legt fest, in welche Kategorie jemand fällt?

Hier entstehen in der Praxis die meisten Streitigkeiten. Drei Modelle:

  1. Die Generalversammlung entscheidet – riskant im Falle gleichberechtigter Vertretung, denn dann kann sich eine Partei selbst verurteilen oder entlasten.
  2. Der Vorstand entscheidet, wobei die Möglichkeit einer Berufung besteht – funktioniert oft gut, wenn der Vorstand ausreichend unabhängig ist.
  3. Eine unabhängige dritte Partei entscheidet – beispielsweise ein Mediator oder ein registrierter Gutachter. Langsamer, aber am neutralsten.

Im Konfliktfall wird häufig ein kombiniertes Verfahren angewendet: Der Vorstand oder die Hauptversammlung unterbreitet einen ersten Vorschlag, und im Streitfall entscheidet ein unabhängiger Dritter. Dadurch werden Blockaden vermieden, unter denen die gesamte BV leidet.

Wie formuliert man eine gute Austrittsklausel?

Aktionäre besprechen mit einem Anwalt ein Abfindungsprogramm

Vier Elemente, die in jeder Austrittsklausel klar definiert sein müssen:

  • Definitionen. Was genau versteht man unter „Arbeitsunfähigkeit“? Ab wie vielen Monaten? Was fällt unter „dringenden Grund“? Keine Formulierung wie „im gegenseitigen Einvernehmen“ – bitte konkretisieren.
  • Preisbildungsmechanismus. Wie hoch ist der Preis in den einzelnen Kategorien? Welche Formel, welche Parameter, welcher Gutachter werden verwendet? Im Streitfall: verbindliche Empfehlung oder Schiedsgerichtsbarkeit?
  • Vorgehensweise. Wie viel Zeit hat der ausscheidende Gesellschafter, um ein Angebot abzugeben? Innerhalb welcher Frist erwerben die übrigen Gesellschafter ihre Anteile? Zahlungsbedingungen? Zinsen bei Nichtzahlung?
  • Angebotspflicht. Wem bietet der ausscheidende Aktionär seine Aktien an – allen Mitaktionären anteilig oder in der Reihenfolge ihrer Rangfolge?

Ein häufiger Fehler: die Bezeichnung („guter Abgang“, „schlechter Abgang“) lediglich zu erwähnen, ohne die Definition oder den Preisbildungsmechanismus näher zu erläutern. Das regt zu Diskussionen an.

Praktische Beispiele

Drei Szenarien, denen wir häufig begegnen, und die Umsetzung, die in der Regel funktioniert:

  • Schlüsselmitarbeiter erhalten Aktien. Nach vier Jahren ist eine Festung erreicht, mit einer einjährigen Sperrfrist. Bei Ausscheiden innerhalb des ersten Jahres gilt ein niedrigerer Abfindungspreis. Danach gilt eine gestaffelte Vergütung, wobei der Status als „guter Ausscheider“ bei unverschuldeter Kündigung erhalten bleibt.
  • Zwei Gründer, jeweils 50/50. Beide scheiden im Falle ihres Todes, ihrer Krankheit oder ihres freiwilligen Ausscheidens nach fünf Jahren als „gute“ Ausscheider aus. Die Wettbewerbsklausel führt zu einem „schlechten“ Ausscheiden und gilt mindestens zwei Jahre nach dem Ausscheiden.
  • Externer Investor. In der Regel kein Austrittsstatus – diese Person ist kein Angestellter und ihre Investition gehört ihr. Es bestehen jedoch Vereinbarungen bezüglich Verkaufsoptionen und Sperrfristen.

Ehrliche Empfehlung

Eine Regelung für ausscheidende Gesellschafter gehört zu den emotional heikelsten Bestandteilen einer Gesellschaftervereinbarung – und ist daher auch eine der am einfachsten anhand einer Checkliste zu erstellenden, bei der Fachkompetenz besonders wichtig ist. Die korrekte Formulierung hängt von der Rolle des Gesellschafters, der Unternehmensphase und der Art des Ausscheidens ab, die Sie verhindern oder fördern möchten.

Um eine angemessene Regelung für ausscheidende Gesellschafter zu entwerfen oder zu überprüfen: Sehen Sie sich die Optionen für die Erstellung oder Überprüfung Ihres Gesellschaftervertrags. Zu den weiteren Klauseln: Was ist ein Gesellschaftervertrag und was ist ein Gesellschaftervertrag?

Häufig gestellte Fragen

Was zeichnet einen guten Schulabgänger aus?

Ein Aktionär, der aus Gründen ausscheidet, die er nicht zu vertreten hat oder die er selbst wünscht, wie beispielsweise Tod, langfristige Arbeitsunfähigkeit, Ruhestand oder unverschuldete Kündigung, erhält in der Regel den Marktwert oder einen angemessenen Wert für seine Aktien.

Was ist ein schlechter Abgänger?

Ein Aktionär, der aus selbst zu verschuldendem Grund ausscheidet, beispielsweise wegen fristloser Kündigung, Betrug, Verstoß gegen ein Wettbewerbs- oder Abwerbeverbot oder freiwilligem Ausscheiden innerhalb kurzer Zeit, erhält einen reduzierten Preis für seine Aktien, mitunter sogar nur den Nennwert.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten Absolventen?

Der Unterschied liegt im Grund für den Austritt und damit verbunden im Aktienkurs. Ein guter Austrittsgrund bedeutet vollen oder marktgerechten Wert, ein schlechter Austrittsgrund einen Kursverlust. Die Umstände bestimmen somit, wie viel ein Aktionär für seine Aktien erhält.

Kann eine Klausel zur Beitreibung von Ausscheidensgründen einen Aktionär vollständig enteignen?

Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit, jedoch können extreme Folgen von einem Richter abgemildert werden, wenn sie unangemessen sind. Eine Preisminderung ist üblich; der vollständige Verlust von Aktien kann im Hinblick auf Angemessenheit und Fairness angreifbar sein, insbesondere wenn der Aktionär einen wesentlichen Beitrag geleistet hat.

Wer entscheidet, ob jemand ein guter oder schlechter Aussteiger ist?

Das hängt von den Bestimmungen im Gesellschaftervertrag ab. In der Regel entscheidet der Vorstand oder die Hauptversammlung und zieht im Konfliktfall einen unabhängigen Dritten (Mediator, Gutachter) hinzu. Mechanismen, in denen sich die Parteien selbst belasten oder entlasten, sollten vermieden werden.

Was ist ein regulärer bzw. ein vorzeitiger Schulabgänger?

Eine Zwischenkategorie für Situationen, die nicht eindeutig gut oder schlecht sind. Zum Beispiel der freiwillige Austritt nach vier Jahren. Oft verbunden mit einer Vesting-Skala, bei der der Aktienkurs mit der Dauer der Beteiligung steigt.

Gehört die Regelung für ausscheidende Aktionäre in die Aktionärsvereinbarung oder in die Satzung?

Die Regelung für ausscheidende Gesellschafter ist eine persönliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern und gehört daher nicht in die öffentliche Satzung. Die Satzung regelt lediglich den Sperrmechanismus für die Übertragung von Anteilen; die detaillierteren Mechanismen sind in der Gesellschaftervereinbarung enthalten.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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