MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Sie können Anteile an einer BV vollständig in bar oder in Sachwerten einzahlen. Seit dem Flex-BV-Gesetz (2012) besteht keine Mindestkapitalanforderung mehr – ein Anteil mit einem Nennwert von 0,01 € kann mit einem Cent voll eingezahlt werden. In der Praxis wird häufig ein symbolischer Betrag von 100 € oder 1.000 € gewählt, den Sie als Gründer auf das Geschäftskonto der BV einzahlen. Sachleistungen (z. B. Laptop, Warenbestand, Kundenstamm) sind möglich, erfordern jedoch einen Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers oder ein Wertgutachten.
Anouk brachte bei der Gründung 100 € in bar ein. Die Abwicklung erfolgte schnell; eine Bewertung war nicht erforderlich. Als sie später ihr Einzelunternehmen in die BV übertrug, kam die komplexere Möglichkeit einer Sacheinlage in Betracht – doch da handelte es sich bereits um eine rückwirkende Aktienausgabe und nicht mehr um die Gründungseinlage.
Die kurze Antwort
- Seit 2012 gibt es kein Mindestkapital mehr
- Bareinzahlung: einfach, häufig gewählt, erfordert keine zusätzlichen Unterlagen.
- Sachleistung: möglich, erfordert eine Bewertung und (oft) einen Prüfbericht.
- Frist: in der Regel vor oder bei der Gründung, oder innerhalb eines im Vertrag vereinbarten Zeitraums.
Bareinzahlung
Der einfache Weg. Schritte:
- Sie eröffnen ein Geschäftskonto im Namen der BV.
- Der/Die Gründer überweisen den vereinbarten Betrag (oft 100 € oder 1.000 €).
- Der Kontoauszug dient als Einzahlungsnachweis.
Rechtsgrundlage: Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, Artikel 2:191 ff. Die Einlage kann vor oder zum Zeitpunkt der Gründung oder nach einer im Vertrag festgelegten vereinbarten Frist erfolgen.
Sachleistung (Spende)
Gültigkeit: Aktien können auch mit anderen Vermögenswerten als Bargeld vollständig bezahlt werden – zum Beispiel:
- Lagerbestände, Maschinen oder Inventar.
- Ein Laptop, eine Software, ein Patent oder eine Marke.
- Ein komplettes Unternehmen (ein Einzelunternehmen, an dem Sie Anteile an der BV einbringen).
- Anteile an einer anderen BV (im Falle einer steuerpflichtigen oder steuerfreien Einlage).
Voraussetzung: Der Wert der eingebrachten Vermögenswerte muss objektiv nachweisbar sein. Bei größeren Transaktionen verlangt der Notar ein Wertgutachten (häufig von einem Wirtschaftsprüfer). Die steuerlichen Aspekte der Einlage werden separat in der Bilanz erfasst.
Wann wählst du was?
- Bareinlage: für eine neue BV, die Sie ohne bestehende Vermögenswerte gründen – mit Abstand die üblichste Vorgehensweise.
- Sacheinlage: bei Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine BV, bei Einbringung eines Unternehmens in eine Holdinggesellschaft oder beim Eintritt eines Gesellschafters, der etwas Materielles einbringt.
Praktische Tipps
- Dokumentieren Sie die Einzahlung. Bewahren Sie einen Kontoauszug oder ein Wertgutachten im Aktienregister der BV auf.
- Eine Einzahlung von 0,01 € ist zwar möglich, wirkt aber symbolisch. 100 € oder 1.000 € sind professioneller und sichern der BV ein Mindestbetriebskapital.
- Bei mehreren Aktionären: Stellen Sie sicher, dass jeder Aktionär seinen Anteil beisteuert und nicht einen Gesamtbetrag – andernfalls entsteht Unklarheit darüber, wer was bezahlt hat.
- nicht vollständig eingezahlte Aktien : In diesem Fall bleibt der Aktionär gegenüber der BV für den nicht eingezahlten Betrag haftbar. Dies ist bei nachfolgenden Transaktionen oft unerwünscht.
Ehrliche Empfehlung
Für die Gründung einer neuen Ein-Personen-BV: Einzahlung von 100 € oder 1.000 € in bar. Erledigt in fünf Minuten. Bei der Einbringung eines Unternehmens, einer Holdingstruktur oder komplexeren Sachverhalten: Lassen Sie die Situation von einem Steuerberater oder Anwalt prüfen – hier liegen die Bewertungsfragen und die Steueroptimierung. Für die weiteren Schritte: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung einer BV im Jahr 2026.
Häufig gestellte Fragen
Der Aktionär zahlt den Nennwert (und etwaige Agio) seiner Aktien an die BV. Dies kann in bar auf das Geschäftskonto oder in Sachleistungen (Waren, Unternehmen, Rechte) erfolgen. Erst nach Zahlungseingang ist der Aktionär formell und vollständig als Aktionär eingetragen.
Seit dem Flex-BV-Gesetz (2012) gibt es kein gesetzliches Mindestkapital mehr. Eine Aktie mit einem Nennwert von 0,01 € kann mit einem Cent vollständig eingezahlt werden. In der Praxis werden häufig 100 € oder 1.000 € als symbolisches Betriebskapital gewählt.
Ja, es handelt sich um eine Sachspende. Der Wert des gespendeten Gegenstands muss objektiv nachweisbar sein. Bei höheren Beträgen verlangt der Notar ein Wertgutachten eines Wirtschaftsprüfers. Bei kleineren Beträgen (z. B. einem Laptop für 1.500 €) ist dies in der Regel nicht erforderlich.
Der Nennwert ist der in der Satzung festgelegte „offizielle“ Wert einer Aktie. Das Agio ist der Betrag, der über den Nennwert hinaus gezahlt wird – beispielsweise ein höherer Preis bei der Aktienemission. Beides zählt zum Eigenkapital der BV.
Fast immer ja. Eine BV wird mit Aktien gegründet, die grundsätzlich voll eingezahlt sein müssen. Es ist zwar möglich, unbezahlte Aktien auszugeben, in diesem Fall bleibt der Aktionär jedoch gegenüber der BV verschuldet – was in der Regel unerwünscht ist.
Bei einer Bareinzahlung: der Kontoauszug des Geschäftskontos. Bei einer Sacheinlage: ein Wertgutachten und/oder ein Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. Bewahren Sie beides im Gesellschafterregister auf; der Notar oder Käufer benötigt diese Unterlagen für spätere Transaktionen (Übertragung, Ausscheiden).
In diesem Fall bleibt der Gesellschafter zur Einzahlung des Kapitals an die BV verpflichtet; im Falle der Insolvenz der BV kann der Insolvenzverwalter die Zahlung verlangen. Bei Übertragung oder Ausscheiden des Gesellschafters geht die Kapitaleinzahlungspflicht in der Regel mit ihm über – was beim Verkauf zu Komplikationen führen kann. Es empfiehlt sich daher, den vollen Betrag sofort einzuzahlen.