MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Sie verfassen einen Haftungsausschluss, indem Sie die Ansprüche Punkt für Punkt widerlegen: Sie nennen Datum und Aktenzeichen der Schadensmeldung, bestreiten einen Fehler, erklären, dass der Schaden und der ursächliche Zusammenhang nicht nachgewiesen sind, weisen gegebenenfalls auf die Verjährungsfrist hin und verweisen gegebenenfalls auf Ihren Versicherer. Wichtig ist, dass Sie nichts anerkennen und den Haftungsausschluss sachlich formulieren, sodass kein Satz später als Versprechen ausgelegt werden kann.
Die kurze Antwort
- Bitte geben Sie in der Schadensmeldung Folgendes an: Datum, Referenznummer, Haftungspflichtiger.
- Ablehnung: Erklären Sie, dass Sie keine Haftung anerkennen.
- Begründung: kein Verschulden, Schaden nicht nachgewiesen, kein ursächlicher Zusammenhang.
- Verjährungsfrist: Sie kann geltend gemacht werden, wenn die Frist abgelaufen ist.
- Versicherer: Leiten Sie den Schadenfall weiter und melden Sie ihn Ihrem Versicherungsnehmer.
- Zum Schluss: professionell, ohne Versprechungen oder Ausreden.
Entwurf eines Haftungsausschlusses: die Struktur
Eine gute Ablehnung folgt einer festen Struktur. Beginnen Sie mit der Anrede und einem Bezug auf die erhaltene Haftungsforderung: Nennen Sie das Datum, gegebenenfalls das Aktenzeichen und die haftbare Partei. Dadurch wird deutlich, worauf Sie antworten.
Nun folgt der Kern: die ausdrückliche Ablehnung und deren Begründung. Schließen Sie mit einem sachlichen Schlusssatz und gegebenenfalls einem Verweis auf Ihren Versicherer ab. Formulieren Sie das Schreiben klar und verständlich und behandeln Sie jeden Einwand in einem separaten Absatz.
Die materielle Begründung
Die Begründung ist der Kern des Schreibens. Gehen Sie auf die für Ihre Situation relevanten Einwände ein:
- Kein Verschulden oder Mangel. Erläutern Sie, warum keine rechtswidrige Handlung (Art. 6:162 BW) oder ein zurechenbarer Mangel (Art. 6:74 BW) vorliegt. Gehen Sie dabei auf die Fakten ein: Was ist geschehen und warum fällt dies unter das, was von einem vernünftig handelnden Unternehmer erwartet werden kann?
- Der Schaden ist nicht nachgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass das Vorliegen und der Umfang des Schadens nicht durch Dokumente belegt sind. Wir fordern konkrete Beweise an, bevor wir inhaltlich weiter darauf eingehen.
- Kein ursächlicher Zusammenhang. Argument, dass selbst wenn ein Fehler vorläge, der Zusammenhang zwischen diesem Fehler und dem behaupteten Schaden nicht oder zu weit hergeholt sei (Art. 6:98 BW).
- Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist tritt ein, wenn die fünfjährige Frist nach Kenntnis des Schadens und des Haftenden abgelaufen ist (Art. 3:310 BW).
Keine Danksagung: Achten Sie auf Ihre Worte
Die größte Falle ist, unbeabsichtigt ein Verschulden einzugestehen. Vermeiden Sie Formulierungen wie „Es tut uns leid, dass…“ oder „Wir hätten besser aufpassen sollen.“ Solche Sätze können in Gerichtsverfahren gegen Sie verwendet werden.
Wenn Sie eine praktikable Lösung anbieten möchten, ohne Ihre Position aufzugeben, fügen Sie ausdrücklich hinzu: „ohne Anerkennung einer Haftung“. Auf diese Weise behalten Sie Ihren vollen rechtlichen Spielraum und können gleichzeitig einen Streitfall möglicherweise reibungslos beilegen.
Die Verjährungsfrist sinnvoll nutzen
Die Verjährung bietet einen starken Einwand, doch die Frist sollte genau geprüft werden. Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und dem Verantwortlichen erlangt hat. Eine förmliche Aufforderung oder Anerkennung kann die Frist unterbrechen; danach beginnt eine neue Frist.
Die Verjährungsfrist sollte nur dann geltend gemacht werden, wenn man sicher ist, dass sie abgelaufen ist. Ein unbegründetes Vertrauen darauf schwächt die Glaubwürdigkeit des Schreibens. Im Zweifelsfall sollte man es bedingt formulieren: „Soweit ein Anspruch bestehen könnte, ist er verjährt.“.
Weiterleitung an den Versicherer
Wenn Sie eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung haben, melden Sie den Schadenfall direkt Ihrem Versicherer. Fügen Sie in die Ablehnung einen Satz ein, der die Gegenseite zur weiteren Bearbeitung an Ihren Versicherer verweist.
Beachten Sie die Versicherungsbedingungen: Viele Versicherer verbieten es Ihnen, eigenständig ein Haftungsgeständnis abzugeben oder Zahlungen zuzusagen. Halten Sie sich daran, sonst kann Ihr Versicherungsschutz erlöschen. Die inhaltliche Prüfung übernimmt in der Regel der Versicherer.
Ein kurzes praktisches Beispiel
Eine Webagentur erhält eine Haftungsmitteilung: Ein Kunde fordert 5.000 € Schadensersatz wegen entgangener Einnahmen aufgrund einer Störung seiner Website. Die Agentur verfasst die Ablehnung: Sie verweist auf das Schreiben vom 3. März mit der entsprechenden Referenznummer, weist die Haftung zurück und begründet, dass die Störung durch den Hosting-Anbieter des Kunden verursacht wurde (kein Verschulden), dass der Umsatzausfall nicht beziffert werden kann (Schaden nicht nachgewiesen) und dass kein direkter Zusammenhang besteht (kein Kausalzusammenhang). Die Agentur meldet den Fall ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Das Schreiben bleibt sachlich und enthält keinerlei Schuldeingeständnis.
Ehrliche Empfehlung
Bei einer unkomplizierten Forderung von geringem Streitwert können Sie die Ablehnung problemlos selbst verfassen. Halten Sie sich an die vorgegebene Struktur, führen Sie Ihre Einwände an und formulieren Sie sachlich, ohne etwas zuzugeben. Ein Anwalt ist in diesem Fall nicht notwendig, insbesondere wenn Sie den Schaden auch Ihrem Versicherer melden.
Lassen Sie das Schreiben von einem Anwalt prüfen oder erstellen, wenn es sich um einen hohen Betrag handelt, mehrere Parteien beteiligt sind oder die Gegenseite anwaltliche Unterstützung hat. Informieren Sie sich zunächst über die Bedeutung einer Haftungsausschlusserklärung, prüfen Sie die Kosten für deren Erstellungoder verwenden Sie direkt die Haftungsausschlusserklärung von MKB Juristen.
Häufig gestellte Fragen
Beziehen Sie sich zunächst auf die erhaltene Haftungsmitteilung (Datum und Aktenzeichen), weisen Sie die Haftung zurück, begründen Sie, warum kein Verschulden vorliegt, dass der Schaden und der ursächliche Zusammenhang nicht nachgewiesen sind und ob die Ansprüche verjährt sind. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Versicherer. Formulieren Sie Ihre Argumente sachlich, ohne etwas zuzugeben.
Die Bezugnahme auf den Anspruch, die ausdrückliche Ablehnung, die Begründung pro Grund (kein Verschulden, kein nachgewiesener Schaden, kein ursächlicher Zusammenhang), gegebenenfalls ein Verweis auf die Verjährungsfrist und die Weiterleitung an den Versicherer. Deckungszusage ohne Zusagen.
Vermeiden Sie Ausreden und Bedauernsbekundungen wie „Es tut uns leid“ oder „Wir hätten besser aufpassen sollen“. Diese können als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Wenn Sie dennoch entgegenkommen möchten, verwenden Sie ausdrücklich die Formulierung „ohne Schuldeingeständnis“.
Angenommen, das Vorliegen und der Umfang des Schadens sind nicht durch konkrete Dokumente belegt, fordern Sie die Gegenseite zur Vorlage dieser Dokumente auf. Solange dies nicht geschieht, sind Sie nicht verpflichtet, auf die Höhe des Schadens einzugehen.
Nur wenn die Frist tatsächlich abgelaufen ist. Die fünfjährige Verjährungsfrist beginnt mit der Kenntnis des Schadens und des Haftenden (Art. 3:310 BW) und kann unterbrochen worden sein. Im Zweifelsfall ist die Formulierung bedingt zu verwenden: „Soweit ein Anspruch besteht, ist er verjährt.“.
Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung haben: Ja. Melden Sie den Schadenfall direkt Ihrem Versicherer und fügen Sie dem Schreiben eine Überweisung bei. Beachten Sie die Versicherungsbedingungen: Ein eigenes Schuldeingeständnis kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Bei kleineren, unkomplizierten Forderungen ist eine feste Struktur völlig ausreichend. Bei größeren Summen, mehreren Parteien oder einer Gegenpartei mit Anwalt ist jedoch eine rechtliche Überprüfung ratsam, da ein einziger fehlerhafter Satz als Geständnis ausgelegt werden kann.