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Über SME-AnwälteVon der Unternehmensbewertung und Finanzierung bis hin zu Gesellschaftervereinbarungen und Exits: Wir begleiten Management, Eigentümer und Investoren durch den gesamten Transaktionsprozess. Für den internationalen Konzern genauso wie für den Bäcker um die Ecke.
Bei einem Management-Buy-out (MBO) wird das Management oder ein Mitglied des Managementteams (Mit-)Eigentümer des Unternehmens. Ein Management-Buy-out kann sowohl für einen verkaufswilligen Eigentümer als auch für Managementmitglieder attraktiv sein, die Miteigentümer des Unternehmens werden möchten, für das sie arbeiten. Bei einem Management-Buy-in (MBI) erwirbt ein externer Käufer die Anteile und wird Teil des Managementteams. Einem MBO oder MBI gehen typischerweise eine Unternehmensbewertung, Gespräche und Verhandlungen voraus. Es gibt auch andere Exit-Optionen, die in Betracht gezogen werden sollten, wie beispielsweise den Pre-Exit und den Smart Exit.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Private-Equity-Transaktionen spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Management-Buy-out (MBO) und Management-Buy-in (MBI) sind beides Formen der Unternehmensübernahme, unterscheiden sich jedoch in ihrer Dynamik. Bei einem MBO erwirbt das bestehende Management die Anteile vom bisherigen Eigentümer; bei einem MBI steigt ein externer Manager nach der Übernahme in das Unternehmen ein und wird Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus gibt es verschiedene Exit-Optionen, die für verkaufswillige Eigentümer interessant sein können, wie beispielsweise der Pre-Exit (ein gestaffelter Verkauf an eine Private-Equity-Gesellschaft, bei dem Sie über mehrere Jahre aktiv involviert bleiben) und der Smart Exit (ein strukturierter Verkauf, bei dem steuerliche und rechtliche Optimierung Hand in Hand gehen). Welcher Weg der beste ist, hängt von Ihren Zielen, den steuerlichen Auswirkungen, der Kontinuität des Geschäftsbetriebs und der Finanzierung der Transaktion ab. Wir beraten sowohl internationale Konzerne als auch lokale Bäcker hinsichtlich der für ihre jeweilige Situation passenden Option.
Ein Management-Buy-out oder eine Private-Equity-Transaktion besteht typischerweise aus drei Phasen, von denen jede ihre eigenen Schwerpunkte hat:
Der Aktienkaufvertrag (Share Purchase Agreement, SPA) regelt die Übertragung von Anteilen und enthält den Kaufpreis, die aufschiebenden Bedingungen und den Garantierahmen. Für den Käufer sind die Garantien und Freistellungen von entscheidender Bedeutung: Sie schützen vor Verpflichtungen oder Risiken, die vor der Übertragung entstanden sind, aber erst danach sichtbar werden. Häufig werden Vereinbarungen über eine Earn-out-Klausel (ein Teil des Kaufpreises, der von zukünftigen Ergebnissen abhängt) oder ein Verkäuferdarlehen (Finanzierung durch den Verkäufer) getroffen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Garantien, Schwellenwerten, Obergrenzen und Treuhandkonto beugt langwierigen Streitigkeiten vor. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, unterstützen wir Sie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb.
Das Management verfügt selten über ausreichend Eigenkapital, um den Kaufpreis vollständig zu decken. Ein Management-Buy-out (MBO) wird daher typischerweise durch einen Mix aus verschiedenen Finanzierungsquellen finanziert: Eigenkapital (oft 10 bis 30 % des Kaufpreises), ein durch Unternehmensrechte besichertes Bankdarlehen, gegebenenfalls Mezzanine-Kapital und die Beteiligung eines Private-Equity-Investors. Klare Finanzierungs- und Sicherungsvereinbarungen – wie Verpfändungen, Hypotheken und Bürgschaften – sind unerlässlich, um Überraschungen zu vermeiden. Wir stimmen die Finanzierungsdokumentation sorgfältig mit dem Kaufvertrag und der Gesellschaftervereinbarung ab.
Wenn eine Private-Equity-Gesellschaft einsteigt, wird das Management häufig Mitgesellschafter. Dies beinhaltet spezifische Instrumente: die Reinvestition eines Teils des Verkaufserlöses, die Ausgabe von Aktien zu günstigen Konditionen als Anreiz für das Management, die Vesting-Regelung und eine Sperrfrist. Der tatsächliche Wert der Beteiligung wird durch Regelungen für ausscheidende Mitarbeiter (Good Leaver/Bad Leaver), die Exit-Reihenfolge sowie die Informations- und Kontrollposition des Managements bestimmt. Wir beraten Managementteams und Investoren zu diesen Regelungen, um ausgewogene und praktikable Vereinbarungen zu gewährleisten.
Bei einem Management-Buy-out erwirbt das Management das Unternehmen von der Gesellschaft oder deren Gesellschaftern. Dies kann zu einem Interessenkonflikt führen: Der Geschäftsführer befindet sich in einer Doppelrolle als Käufer und Geschäftsführer. Gemäß Artikel 2:239 Absatz 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss ein Geschäftsführer, dessen direktes oder indirektes persönliches Interesse mit den Interessen des Unternehmens kollidiert, von Beratungen und Entscheidungen ausgeschlossen sein. Eine gegen diese Regel verstoßende Entscheidung kann anfechtbar sein. Sorgfältige Entscheidungsfindung – und gegebenenfalls die Entscheidungsfindung durch die Hauptversammlung – ist daher von großer Bedeutung. Dies steht in direktem Zusammenhang mit Corporate Governance.
Wenn das Management nicht alle Anteile erwirbt oder ein Investor in die Gruppe eintritt, regelt der Gesellschaftervertrag die gegenseitigen Beziehungen: Stimmrechte, Entscheidungsbefugnisse, Dividendenpolitik und das Vorgehen beim Ausscheiden. Für einen reibungslosen Ausstieg sind insbesondere die Mitverkaufs- (ein Mehrheitsaktionär kann die übrigen Aktionäre zum Mitverkauf verpflichten und so eine vollständige Übertragung sicherstellen) und die Mitverkaufsregelung (Minderheitsaktionäre können unter denselben Bedingungen mitverkaufen) von Bedeutung. Verpflichtungen zum Erwerb eines Anteils an einem Unternehmen verhindern, dass ein Aktionär auf unverkäuflichen Anteilen sitzen bleibt. Wir formulieren diese Klauseln mit Blick auf einen möglichen Ausstieg.
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Management-Buy-out (MBO) und einem Management-Buy-in (MBI)? Bei einem Management-Buy-out übernimmt das bestehende Management das Unternehmen; bei einem Management-Buy-in steigt ein externer Manager ein und wird Mitglied des Aufsichtsrats.
Wer finanziert einen Management-Buy-out? Üblicherweise eine Kombination aus Eigenmitteln des Managements, einem Bankkredit, manchmal einem Verkäuferdarlehen und/oder einem Private-Equity-Investor.
Was ist ein Pre-Exit? Bei einem Pre-Exit verkauft man seine Anteile in Phasen – oft an Private-Equity-Gesellschaften – und bleibt noch einige Jahre am Wachstum des Unternehmens beteiligt, bevor man schließlich zu einem höheren Wert aussteigt.
Warum benötige ich einen Anwalt oder Rechtsexperten für einen Management-Buyout? Die Bewertung, Finanzierung, Garantien, Interessenkonflikte und Gesellschaftervereinbarungen entscheiden gemeinsam über den Erfolg der Übernahme. Eine kompetente Beratung beugt späteren, kostspieligen Streitigkeiten vor.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. So können wir juristische Expertise mit praxisnahem Geschäftswissen verbinden – für internationale Konzerne genauso wie für den Bäcker um die Ecke. Wir begleiten Sie von der Bewertung und Verhandlung bis zum Abschluss und, falls erforderlich, auch bei Streitigkeiten. Diese Seite ist Teil unserer umfassenden Expertise im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Bereich Fusionen und Übernahmen. Besuchen Sie auch unsere Seiten zu Fusionen und Übernahmen sowie zu Venture Capital, Startups und Scale-ups. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um Ihren Management-Buy-out (MBO), Management-Buy-in (MBI) oder Exit zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir übernehmen vielfältige Aufgaben, von der Beratung bis zur Streitbeilegung.
Bei Management-Buyouts und Private-Equity-Transaktionen lauern rechtliche Fallstricke. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung damit beugt kostspieligen Streitigkeiten vor.
Wir stimmen Kaufvertrag, Finanzierungsdokumentation und Gesellschaftervereinbarung im Hinblick auf den späteren Verkauf aufeinander ab. Gemischte Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern vereinen juristische Expertise mit unternehmerischem Wissen.
Ein Management-Buy-out (MBO) oder eine Private-Equity-Transaktion besteht typischerweise aus drei Phasen.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu Management-Buy-out, Private Equity und Exit.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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