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Über SME-AnwälteMit unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Haftung, Schaden und Versicherung betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Im niederländischen Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass eine juristische Person über ein eigenes Vermögen verfügt. Daher haften die Eigentümer und/oder Geschäftsführer nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der juristischen Person. Eine Ausnahme bildet die Haftung der Geschäftsführer.
Als Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglied oder Vorstandsmitglied einer Organisation kann man in bestimmten Fällen persönlich haftbar gemacht werden. Daher schließen die meisten Geschäftsführer eine D&O-Versicherung ab. Es ist jedoch möglich, dass keine solche Versicherung besteht oder der betreffende Streitfall in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist. Die D&O-Haftung kann sich auf das gesamte Privatvermögen erstrecken. Eine solche Haftung entsteht häufig, wenn ein Geschäftsführer sich in schwerwiegend verwerflicher Weise verhält. Auch die verspätete Zahlung von Steuerschulden kann eine D&O-Haftung nach sich ziehen. Schließlich sind Geschäftsführer kurz vor oder während eines Insolvenzverfahrens einem erhöhten Risiko ausgesetzt.
Die Haftung von Geschäftsführern kann verschiedene Formen annehmen:
– Interne Haftung der Geschäftsführung
Die interne Haftung von Geschäftsführern betrifft die Haftung für die unsachgemäße Erfüllung ihrer Pflichten. Eine unsachgemäße Pflichterfüllung umfasst beispielsweise ein Handeln entgegen der Satzung des Unternehmens oder unzulässige Interessenkonflikte. Um zu verhindern, dass Geschäftsführer häufig intern für Schäden am Unternehmen haftbar gemacht werden, sieht das Gesetz eine zusätzliche Schutzmaßnahme vor. Neben der unsachgemäßen Pflichterfüllung muss auch ein schwerwiegender Vorwurf vorliegen.
– Haftung gegenüber Gläubigern im Insolvenzverfahren
Die Geschäftsführer einer juristischen Person können im Insolvenzverfahren für alle ausstehenden Schulden haftbar gemacht werden. Ist der Insolvenzverwalter der Ansicht, dass der Vorstand seine Pflichten „offensichtlich unsachgemäß“ erfüllt hat und diese „unsachgemäße Pflichterfüllung“ plausibel die Ursache der Insolvenz ist, kann er Ansprüche gegen den Vorstand geltend machen. Eine unsachgemäße Pflichterfüllung kann beispielsweise vorliegen, wenn die Buchhaltung des Unternehmens fehlerhaft ist.
– Haftung gegenüber Dritten
Geschäftsführer einer juristischen Person können von Dritten aufgrund unerlaubter Handlung persönlich haftbar gemacht werden. Erleidet ein Dritter einen Schaden, weil ein Geschäftsführer im Namen der juristischen Person eine Verpflichtung eingeht, von der er wusste oder hätte wissen müssen, dass sie nicht erfüllt werden kann, und kann dem Geschäftsführer eine „persönliche grobe Schuld“ angelastet werden, so kann er für den entstandenen Schaden persönlich haftbar gemacht werden.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf die Haftung von Geschäftsführern spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Die oben beschriebenen Formen der Haftung von Geschäftsführern haben jeweils ihre eigene gesetzliche Grundlage. In der Praxis ist es wichtig, diese Grundlagen klar zu unterscheiden, da für jede Grundlage unterschiedliche Anforderungen und Beweislasten gelten.
Ob es sich um einen internationalen Konzern oder den Bäcker an der Ecke handelt: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater übertragen diese Grundsätze auf Ihre konkrete Situation und beurteilen die tatsächliche Stärke eines Haftungsanspruchs.
Ein häufiger – und oft unterschätzter – Haftungsgrund ist die Haftung von Geschäftsführern. Gemäß dem britischen Steuergesetz von 1990 (Collection Act 1990) kann ein Geschäftsführer gesamtschuldnerisch für nicht gezahlte Lohnsteuern, Mehrwertsteuer und bestimmte Sozialversicherungsbeiträge haftbar gemacht werden. Entscheidend ist die Meldung der Zahlungsunfähigkeit: Sobald das Unternehmen nicht in der Lage ist, diese Steuern oder Beiträge zu zahlen, muss dies der Steuer- und Zollverwaltung unverzüglich gemeldet werden (grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Fälligkeitstag). Erfolgt keine oder keine fristgerechte Meldung, entsteht die rechtliche Vermutung einer offenkundig unzulässigen Geschäftsführung, die der Geschäftsführer praktisch nicht mehr widerlegen kann. Eine korrekte und fristgerechte Meldung ist daher eine der wichtigsten Präventivmaßnahmen, die ein Geschäftsführer ergreifen kann.
Im Rahmen unserer Expertise in Haftung, Schadensersatz und Versicherung prüfen wir nicht nur die Haftung selbst, sondern auch die Versicherung und die tatsächliche Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Viele Geschäftsführer schließen eine D&O-Versicherung (Directors' and Officers' Liability Insurance) ab. Diese Police deckt in der Regel Ansprüche und Verteidigungskosten ab, enthält jedoch Ausschlüsse – wie Vorsatz, Betrug oder grob fahrlässiges Verhalten – und Deckungsgrenzen. Wir prüfen, ob ein Anspruch unter die Versicherungsbedingungen fällt, führen gegebenenfalls Deckungsgespräche mit dem Versicherer und unterstützen sowohl Geschäftsführer, die mit rechtlichen Schritten konfrontiert sind, als auch Parteien, die Schadensersatz von einem Geschäftsführer fordern. Da ein Haftungsanspruch oft das gesamte Privatvermögen betrifft und Geschäftsführer im Falle mehrerer Geschäftsführer gesamtschuldnerisch haften können, zahlt sich eine frühzeitige Rechtsberatung fast immer aus.
Vorbeugen ist besser als Rechtsstreitigkeiten. Mit wenigen gezielten Maßnahmen kann ein Geschäftsführer sein Risiko deutlich reduzieren:
Grundsätzlich haftet die juristische Person, nicht der Geschäftsführer persönlich. Eine persönliche Haftung besteht nur bei schwerwiegenden Verfehlungen , beispielsweise bei mangelhafter Geschäftsführung (Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), offensichtlich mangelhafter Geschäftsführung im Insolvenzverfahren (Artikel 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), rechtswidrigem Verhalten gegenüber Dritten (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder verspäteter Meldung der Insolvenz.
Oft ja. Die Haftung von Geschäftsführern ist in vielen Fällen gesamtschuldnerisch: Ein einzelner Geschäftsführer kann für den gesamten Betrag haftbar gemacht werden. Eine klare Aufgabenteilung und Haftungsfreistellung können in bestimmten Fällen eine Lösung bieten.
Nein. Die D&O-Versicherung deckt zwar vieles ab, aber nicht alles. Vorsätzliche Handlungen, Betrug und grob fahrlässiges Verhalten sind in der Regel ausgeschlossen, und es gelten Deckungsgrenzen. Lassen Sie Ihren Schadenfall zeitnah prüfen, um festzustellen, ob er unter die Versicherung fällt.
Für jeden Geschäftsführer, Aufsichtsratsvorsitzenden oder jede Aufsichtsbehörde – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen bieten präventive Beratung und Unterstützung in Haftungsverfahren.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.
Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.
In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.
Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.
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