Sachverstand

Haftung der Geschäftsführer

Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen

Mit unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Haftung, Schaden und Versicherung betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.

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Haftung der Geschäftsführer

Im niederländischen Rechtssystem gilt der Grundsatz, dass eine juristische Person über ein eigenes Vermögen verfügt. Daher haften die Eigentümer und/oder Geschäftsführer nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der juristischen Person. Eine Ausnahme bildet die Haftung der Geschäftsführer.

Als Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglied oder Vorstandsmitglied einer Organisation kann man in bestimmten Fällen persönlich haftbar gemacht werden. Daher schließen die meisten Geschäftsführer eine D&O-Versicherung ab. Es ist jedoch möglich, dass keine solche Versicherung besteht oder der betreffende Streitfall in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist. Die D&O-Haftung kann sich auf das gesamte Privatvermögen erstrecken. Eine solche Haftung entsteht häufig, wenn ein Geschäftsführer sich in schwerwiegend verwerflicher Weise verhält. Auch die verspätete Zahlung von Steuerschulden kann eine D&O-Haftung nach sich ziehen. Schließlich sind Geschäftsführer kurz vor oder während eines Insolvenzverfahrens einem erhöhten Risiko ausgesetzt.

Die Haftung von Geschäftsführern kann verschiedene Formen annehmen:

– Interne Haftung der Geschäftsführung

Die interne Haftung von Geschäftsführern betrifft die Haftung für die unsachgemäße Erfüllung ihrer Pflichten. Eine unsachgemäße Pflichterfüllung umfasst beispielsweise ein Handeln entgegen der Satzung des Unternehmens oder unzulässige Interessenkonflikte. Um zu verhindern, dass Geschäftsführer häufig intern für Schäden am Unternehmen haftbar gemacht werden, sieht das Gesetz eine zusätzliche Schutzmaßnahme vor. Neben der unsachgemäßen Pflichterfüllung muss auch ein schwerwiegender Vorwurf vorliegen.

– Haftung gegenüber Gläubigern im Insolvenzverfahren

Die Geschäftsführer einer juristischen Person können im Insolvenzverfahren für alle ausstehenden Schulden haftbar gemacht werden. Ist der Insolvenzverwalter der Ansicht, dass der Vorstand seine Pflichten „offensichtlich unsachgemäß“ erfüllt hat und diese „unsachgemäße Pflichterfüllung“ plausibel die Ursache der Insolvenz ist, kann er Ansprüche gegen den Vorstand geltend machen. Eine unsachgemäße Pflichterfüllung kann beispielsweise vorliegen, wenn die Buchhaltung des Unternehmens fehlerhaft ist.

– Haftung gegenüber Dritten

Geschäftsführer einer juristischen Person können von Dritten aufgrund unerlaubter Handlung persönlich haftbar gemacht werden. Erleidet ein Dritter einen Schaden, weil ein Geschäftsführer im Namen der juristischen Person eine Verpflichtung eingeht, von der er wusste oder hätte wissen müssen, dass sie nicht erfüllt werden kann, und kann dem Geschäftsführer eine „persönliche grobe Schuld“ angelastet werden, so kann er für den entstandenen Schaden persönlich haftbar gemacht werden.

Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf die Haftung von Geschäftsführern spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Rechtsgrundlage für die Haftung von Geschäftsführern

Die oben beschriebenen Formen der Haftung von Geschäftsführern haben jeweils ihre eigene gesetzliche Grundlage. In der Praxis ist es wichtig, diese Grundlagen klar zu unterscheiden, da für jede Grundlage unterschiedliche Anforderungen und Beweislasten gelten.

  • Interne Haftung – Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Gemäß Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist jeder Geschäftsführer gegenüber der juristischen Person verpflichtet, seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen. Nur die Gesellschaft selbst (oder im Falle eines Konkurses der Konkursverwalter) kann den Geschäftsführer hierfür haftbar machen. Neben einer mangelhaften Geschäftsführung ist stets ein schwerwiegender Vorwurf erforderlich.
  • Haftung im Insolvenzverfahren – Artikel 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (und Artikel 2:138 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für Aktiengesellschaften). Im Falle einer Insolvenz haftet jeder Geschäftsführer gesamtschuldnerisch für den Fehlbetrag der Insolvenzmasse, wenn der Vorstand seine Pflichten offenkundig unsachgemäß erfüllt und dies plausibel eine wesentliche Ursache der Insolvenz ist. Die Nichterfüllung der Rechnungslegungspflicht (Artikel 2:10 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder der Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Artikel 2:394 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) begründet eine gesetzliche Beweisvermutung zum Nachteil des Vorstands.
  • Externe Haftung – Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Gläubiger und andere Dritte können einen Geschäftsführer persönlich für unerlaubte Handlungen haftbar machen. Der bekannte Beklamel-Grundsatz besagt, dass ein Geschäftsführer haftet, wenn er im Namen des Unternehmens eine Verpflichtung eingeht, obwohl er wusste oder hätte wissen müssen, dass das Unternehmen diese nicht erfüllen kann und keine Abhilfe schaffen wird.

Ob es sich um einen internationalen Konzern oder den Bäcker an der Ecke handelt: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater übertragen diese Grundsätze auf Ihre konkrete Situation und beurteilen die tatsächliche Stärke eines Haftungsanspruchs.

Haftung der Finanzverantwortlichen und Meldung der Zahlungsunfähigkeit

Ein häufiger – und oft unterschätzter – Haftungsgrund ist die Haftung von Geschäftsführern. Gemäß dem britischen Steuergesetz von 1990 (Collection Act 1990) kann ein Geschäftsführer gesamtschuldnerisch für nicht gezahlte Lohnsteuern, Mehrwertsteuer und bestimmte Sozialversicherungsbeiträge haftbar gemacht werden. Entscheidend ist die Meldung der Zahlungsunfähigkeit: Sobald das Unternehmen nicht in der Lage ist, diese Steuern oder Beiträge zu zahlen, muss dies der Steuer- und Zollverwaltung unverzüglich gemeldet werden (grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Fälligkeitstag). Erfolgt keine oder keine fristgerechte Meldung, entsteht die rechtliche Vermutung einer offenkundig unzulässigen Geschäftsführung, die der Geschäftsführer praktisch nicht mehr widerlegen kann. Eine korrekte und fristgerechte Meldung ist daher eine der wichtigsten Präventivmaßnahmen, die ein Geschäftsführer ergreifen kann.

Die Rolle der D&O-Versicherung und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Im Rahmen unserer Expertise in Haftung, Schadensersatz und Versicherung prüfen wir nicht nur die Haftung selbst, sondern auch die Versicherung und die tatsächliche Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Viele Geschäftsführer schließen eine D&O-Versicherung (Directors' and Officers' Liability Insurance) ab. Diese Police deckt in der Regel Ansprüche und Verteidigungskosten ab, enthält jedoch Ausschlüsse – wie Vorsatz, Betrug oder grob fahrlässiges Verhalten – und Deckungsgrenzen. Wir prüfen, ob ein Anspruch unter die Versicherungsbedingungen fällt, führen gegebenenfalls Deckungsgespräche mit dem Versicherer und unterstützen sowohl Geschäftsführer, die mit rechtlichen Schritten konfrontiert sind, als auch Parteien, die Schadensersatz von einem Geschäftsführer fordern. Da ein Haftungsanspruch oft das gesamte Privatvermögen betrifft und Geschäftsführer im Falle mehrerer Geschäftsführer gesamtschuldnerisch haften können, zahlt sich eine frühzeitige Rechtsberatung fast immer aus.

Vermeidung der Haftung von Geschäftsführern

Vorbeugen ist besser als Rechtsstreitigkeiten. Mit wenigen gezielten Maßnahmen kann ein Geschäftsführer sein Risiko deutlich reduzieren:

  • Führen Sie ordnungsgemäße Aufzeichnungen und erfüllen Sie die Rechnungslegungs- und Veröffentlichungspflichten.
  • Zahlen Sie Steuern und Abgaben fristgerecht und benachrichtigen Sie die Steuer- und Zollverwaltung unverzüglich, wenn Ihnen eine Zahlungsunfähigkeit droht.
  • Wichtige Entscheidungen dokumentieren, eine Liquiditätsprognose erstellen und den gesetzlichen Nutzentest auf Ausschüttungen anwenden.
  • Die Entlassung , die Haftungsfreistellung und die Aufteilung der Aufgaben unter den Geschäftsführern sollten sorgfältig dokumentiert werden – schließlich schützt die Entlassung nur vor internen Ansprüchen, die sich auf das beziehen, was zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung bekannt war.
  • Seien Sie in der Zeit vor und während eines (unmittelbar bevorstehenden) Konkurses besonders wachsam; konsultieren Sie rechtzeitig unsere für Insolvenz- und Gesellschaftsrecht.

Häufig gestellte Fragen zur Haftung von Geschäftsführern

Wann hafte ich als Geschäftsführer persönlich?

Grundsätzlich haftet die juristische Person, nicht der Geschäftsführer persönlich. Eine persönliche Haftung besteht nur bei schwerwiegenden Verfehlungen , beispielsweise bei mangelhafter Geschäftsführung (Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), offensichtlich mangelhafter Geschäftsführung im Insolvenzverfahren (Artikel 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), rechtswidrigem Verhalten gegenüber Dritten (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder verspäteter Meldung der Insolvenz.

Gilt die Haftung gleichzeitig für alle Geschäftsführer?

Oft ja. Die Haftung von Geschäftsführern ist in vielen Fällen gesamtschuldnerisch: Ein einzelner Geschäftsführer kann für den gesamten Betrag haftbar gemacht werden. Eine klare Aufgabenteilung und Haftungsfreistellung können in bestimmten Fällen eine Lösung bieten.

Deckt meine D&O-Versicherung alles ab?

Nein. Die D&O-Versicherung deckt zwar vieles ab, aber nicht alles. Vorsätzliche Handlungen, Betrug und grob fahrlässiges Verhalten sind in der Regel ausgeschlossen, und es gelten Deckungsgrenzen. Lassen Sie Ihren Schadenfall zeitnah prüfen, um festzustellen, ob er unter die Versicherung fällt.

Für wen bist du da?

Für jeden Geschäftsführer, Aufsichtsratsvorsitzenden oder jede Aufsichtsbehörde – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen bieten präventive Beratung und Unterstützung in Haftungsverfahren.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.

  • Beurteilung Ihrer Rechtslage
  • Analyse von Verträgen, Entscheidungen, Korrespondenz und Belegen
  • Beratung zu Haftung, Verteidigung und Strategie
  • Verfassen oder Überprüfen von juristischer Korrespondenz
  • Verhandlungen mit der Gegenpartei, dem Treuhänder, dem Aktionär oder dem Berater
  • Leitfaden bei Eskalation, Verfahren oder Einigung

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.

  • Es liegt eine Forderung, ein Anspruch oder eine Haftungsmitteilung vor
  • Sie sind sich unsicher, ob Sie reagieren, verhandeln oder gerichtlich vorgehen sollen
  • Es bestehen erhebliche finanzielle oder Reputationsrisiken
  • Die Gegenseite übt Druck aus oder setzt kurze Fristen
  • Sie möchten verhindern, dass eine Antwort später gegen Sie verwendet wird
  • Sie möchten im Voraus wissen, was rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist

Erst beurteilen, dann reagieren

In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.

Unser Ansatz

Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen zur Haftung von Geschäftsführern

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Erläutern Sie Ihre Position

Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.

Kontaktieren Sie uns

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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