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Über SME-AnwälteDer Ausschluss einer Haftung mittels einer Freistellungsklausel erfordert sorgfältige Überlegung. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater stellen sicher, dass Ihre Klausel den betreffenden Delikt tatsächlich abdeckt – oder schützen Sie vor Haftungsansprüchen, die sich aus der Berufung darauf ergeben.
Das Gesetz gewährt Privatpersonen und Organisationen einen hohen Grad an Vertragsfreiheit. Daher ist es möglich, die vertragliche Haftung auszuschließen, beispielsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Haftungsausschluss kann mittels Freistellungsklauseln erfolgen, erweist sich in der Praxis jedoch häufig als Diskussions- und Konfliktquelle. Wir bieten Ihnen juristische Expertise sowohl bei Vertragsabschluss als auch in Konfliktsituationen.
Die Möglichkeit des Haftungsausschlusses ist begrenzt. In Vertragsverhältnissen mit Verbrauchern ist ein Haftungsausschluss grundsätzlich unzulässig. Im internationalen Handel und Transportwesen hingegen ist der Haftungsausschluss eher die Regel als die Ausnahme.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Haftungsformen, die unter keinen Umständen ausgeschlossen werden können. Man denke beispielsweise an Situationen wie:
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Haftungsrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Eine Haftungsfreistellungsklausel schließt grundsätzlich die vertragliche Haftung aus: die Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund einer zurechenbaren Vertragsverletzung. In der Praxis wird jedoch häufig ein zweiter Weg beschritten: die unerlaubte Handlung gemäß Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine vertraglich gebundene Gegenpartei versucht nicht selten, Schadensersatz durch unerlaubte Handlung zu erlangen.
Ob eine Haftungsbeschränkungsklausel auch die Haftung aus unerlaubter Handlung umfasst, hängt von der Formulierung und Auslegung der Klausel ab. Ein allgemein formulierter Ausschluss „jeglicher Haftung“ schließt nicht automatisch auch unerlaubte Handlung ein; Haftungsbeschränkungen werden restriktiv ausgelegt. Wer unerlaubte Handlung tatsächlich ausschließen möchte, sollte dies ausdrücklich formulieren. Für den Bäcker um die Ecke wie für den internationalen Konzern gilt: Eine Klausel ist nur so wirksam wie ihr Wortlaut. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen prüfen, ob Ihre Klausel tatsächlich beide Haftungsbereiche abdeckt.
So weitreichend die vertragliche Freiheit auch sein mag, eine Haftungsfreistellungsklausel hat klare Grenzen. Die Haftung für Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit kann nicht wirksam ausgeschlossen werden; eine solche Klausel verstößt gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung. Darüber hinaus kann sich die Berufung auf eine an sich wirksame Haftungsfreistellungsklausel dennoch als unwirksam erweisen, wenn sie nach Art. 6:248 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Seit dem Urteil im Fall Saladin/HBU (Oberster Gerichtshof 1967) und dem Urteil im Fall der Pseudo-Vogelgrippe wägt der Richter verschiedene Standpunkte ab, wie zum Beispiel:
Für den einen Unternehmer fällt diese Beurteilung anders aus als für den anderen. Zwischen gleichberechtigten Partnern auf Augenhöhe hat eine weit gefasste Haftungsfreistellungsklausel eher Bestand als in einer Beziehung, in der eine Partei eindeutig die schwächere ist.
Eine Haftungsfreistellungsklausel ist üblicherweise Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Folglich gelten die Regeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen uneingeschränkt. Für Verbraucher und Kleinunternehmer gilt eine Klausel, die die Haftung beschränkt oder ausschließt, als unangemessen belastend: Sie ist in der grauen Liste des Artikels 6:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches aufgeführt. Bestimmte Klauseln sind sogar eindeutig unangemessen belastend (schwarze Liste des Artikels 6:236 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Eine unangemessen belastende Klausel kann gemäß Artikel 6:233 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für nichtig erklärt werden; dies gilt auch, wenn der Nutzer dem Vertragspartner keine angemessene Gelegenheit zur Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumt hat.
Bei großen Unternehmen verhält es sich anders: Sie können zwar grundsätzlich nicht direkt auf die Graue und Schwarze Liste zurückgreifen, aber – gemäß den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness – eine Ausnahmeregelung anfechten. Ob Bäcker um die Ecke oder internationaler Konzern: Der Unterschied liegt in der korrekten Formulierung, der ordnungsgemäßen Übermittlung und dem angemessenen Anwendungsbereich der Klausel.
Ein besonderes Problem ergibt sich im Hinblick auf Freiberufler. Ein Auftrag wird häufig ausschließlich der Organisation erteilt, wodurch die Artikel 7:404 BW und 7:407 Absatz 2 BW ausgeschlossen sind. Eine wohlüberlegte Haftungsfreistellungsklausel kann den ausführenden Freiberufler daher persönlich vor deliktischen Ansprüchen schützen, sofern die Klausel dies ausdrücklich vorsieht. Fehlt ein solcher ausdrücklicher Ausschluss, bleibt die Möglichkeit einer persönlichen Haftung nach Artikel 6:162 BW bestehen. Dies betrifft unmittelbar die Berufshaftung und – im Falle von juristischen Personen – die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen.
Kann ich meine Haftung für unerlaubte Handlungen vollständig ausschließen?
Nicht ohne Einschränkungen. Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit können niemals ausgeschlossen werden, und eine allgemein formulierte Klausel deckt unerlaubte Handlungen nicht automatisch ab. Eine explizite, sorgfältig formulierte Klausel ist erforderlich.
Gilt eine Haftungsfreistellungsklausel auch für Verbraucher?
Im Hinblick auf Verbraucher ist eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss vermutlich unangemessen belastend (Artikel 6:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und daher gemäß Artikel 6:233 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches anfechtbar.
Meine Gegenpartei beruft sich auf eine Haftungsausschlussklausel. Habe ich noch Möglichkeiten?
Ja. Selbst eine gültige Klausel kann außer Acht gelassen werden, wenn ihre Geltendmachung nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness unzulässig ist (Artikel 6:248 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Umstände des Einzelfalls sind ausschlaggebend.
Ob Sie eine wasserdichte Haftungsausschlussklausel in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen oder sich gegen die Berufung auf eine solche Klausel verteidigen möchten – unsere Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützen Sie. Wir prüfen den Umfang der Klausel, ihren Bezug zum Deliktsrecht und Ihre Erfolgsaussichten vor Gericht – ebenso gründlich, ob für den lokalen Bäcker oder den internationalen Konzern. Diese Seite ist Teil unserer den Bereichen Haftung, Schadensersatz und Versicherung. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Situation zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und Anfechtung von Ausnahmeklauseln.
Eine zu weit gefasste oder zu vage formulierte Haftungsfreistellungsklausel bietet oft weniger Schutz als erwartet. Ein allgemeiner Ausschluss deckt nicht automatisch unerlaubte Handlungen ab und ist gegenüber Verbrauchern leicht unangemessen belastend und anfechtbar.
Wir beginnen mit den Fakten und dem Wortlaut der Klausel. Anschließend prüfen wir den Umfang, den Bezug zu Vertragsbruch und unerlaubter Handlung sowie die Position der Parteien. Darauf basierend entscheiden wir über Beratung, Verhandlungen oder – falls erforderlich – die Anrufung der Gerichte.
Von der ersten Analyse zur Lösung in vier Schritten.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Ausschluss des Deliktsrechts.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Lassen Sie Ihre Haftungsfreistellungsklausel prüfen oder sich gegen deren Geltendmachung verteidigen. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen stehen Ihnen zur Verfügung – vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern.
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