Haftung, Schaden und Versicherung

Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche

Fordern Sie Ihren Schadenersatz mit entsprechenden Belegen – oder bereiten Sie eine Verteidigung vor

Haben Sie durch einen Fehler eines Dritten einen Schaden erlitten oder werden Sie dafür haftbar gemacht? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater erstellen Ihre Schadensersatzklage präzise oder führen eine gezielte Verteidigung durch – für Mandanten vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.

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Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche

Das Gesetz definiert den Schadensbegriff nicht eindeutig. Allgemein gilt, dass der Begriff „Schaden“ sowohl materielle als auch immaterielle Schäden umfasst. Immaterielle Schäden sind nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei schwerer körperlicher oder seelischer Verletzung, entschädigungsfähig. Die Bemessung immaterieller Schäden erweist sich in der Praxis jedoch als sehr komplex.

Sachschäden lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Sachschäden und reine Vermögensschäden. Sachschäden sind die häufigste Schadensart. Sie bezeichnen die physische Beschädigung eines Produkts (Gegenstands), beispielsweise eines Autos oder eines Telefons. Die Entschädigung für Sachschäden besteht üblicherweise in der Reparatur oder dem Ersatz des beschädigten Gegenstands. Reine Vermögensschäden sind finanzielle Verluste, die nicht auf Personenschäden oder Sachschäden zurückzuführen sind. Ein Beispiel für einen reinen Vermögensschaden sind Folgeschäden. Diese entstehen beispielsweise durch einen Fehler eines Notars oder durch verspätete Warenlieferung (Verzugsschaden).

Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Haftungsrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Wann kann man Entschädigung beantragen?

Schadensersatzansprüche können nicht einfach so geltend gemacht werden: Es muss zunächst eine Rechtsgrundlage vorliegen. In der Praxis verläuft eine Schadensersatzklage fast immer nach einem von zwei Wegen. Der erste Weg ist eine Vertragsverletzung (Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der zweite Weg ist eine unerlaubte Handlung (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In beiden Fällen gilt grundsätzlich, dass jede Partei ihren eigenen Schaden trägt, es sei denn, man kann nachweisen, dass eine andere Partei dafür haftet.

Für eine erfolgreiche Klage müssen Sie in der Regel vier Elemente nachweisen: einen zurechenbaren Fehler oder eine zurechenbare Versäumnis, einen tatsächlich entstandenen Schaden, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen diesem Fehler und dem Schaden sowie (im Falle einer unerlaubten Handlung) den Nachweis, dass die verletzte Norm dem Schutz vor dem entstandenen Schaden diente (Relativitätserfordernis). Fehlt eines dieser Elemente, ist die Klage erfolglos. Wir prüfen Ihren Fall im Vorfeld anhand aller vier Punkte, unabhängig davon, ob Sie ein internationaler Konzern oder der Bäcker um die Ecke sind.

Wie wird der Schaden bewertet?

Der Grundsatz des Schadensersatzrechts besteht darin, den Geschädigten so weit wie möglich in die Lage zu versetzen, in der er sich ohne das schadensverursachende Ereignis befunden hätte. Gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Zivilgesetzbuches umfasst der Vermögensschaden sowohl den erlittenen Verlust als auch den entgangenen Gewinn. Nach Artikel 6:97 des niederländischen Zivilgesetzbuches hat der Richter Ermessensspielraum bei der Schadensbemessung und kann den Schaden schätzen, wenn dessen genaue Höhe nicht feststeht.

Man unterscheidet zwischen konkreter und abstrakter Schadensbewertung. Die konkrete Bewertung konzentriert sich auf den tatsächlich entstandenen Schaden in Ihrer konkreten Situation. Die abstrakte Bewertung hingegen blendet die besonderen Umstände aus; ein bekanntes Beispiel ist der Sachschaden an einem Fahrzeug, der in der Regel anhand eines festen Bewertungssystems ermittelt wird, unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen. Welche Methode sich als vorteilhafter erweist, hängt vom Einzelfall ab. Die richtige Wahl und die entsprechende Begründung können die Höhe einer Entschädigung erheblich beeinflussen.

Kausaler Zusammenhang und Zuordnung

Nicht jeder durch einen Fehler entstandene Schaden ist entschädigungsfähig. Gemäß Artikel 6:98 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird nur ein Schaden entschädigt, der so eng mit dem Ereignis zusammenhängt, dass er dem Haftenden als Folge dieses Ereignisses zugerechnet werden kann, wobei Art der Haftung und des Schadens zu berücksichtigen sind. Je weiter die Folge entfernt ist, desto schwieriger ist die Zuordnung. Folgeschäden und entgangener Gewinn sind rechtlich erstattungsfähig, erfordern jedoch einen sorgfältigen Nachweis des Zusammenhangs zwischen Fehler und Folge. Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um diese Kausalkette mithilfe von Beweismitteln und, falls erforderlich, Sachverständigengutachten zu ermitteln.

Mitverschulden, Schadensminderung und Verrechnung von Vorteilen

Die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes ist durch verschiedene Anpassungen begrenzt. Hat der Geschädigte persönlich zum Eintritt oder Ausmaß des Schadens beigetragen, kann der Schadensersatz gemäß Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Mitverschulden) gekürzt werden. Darüber hinaus ist der Geschädigte zur Schadensminderung verpflichtet: Er muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine unnötige Schadenssteigerung zu verhindern. Schließlich bestimmt Artikel 6:100 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, dass ein etwaiger Vorteil, den der Geschädigte aus demselben Ereignis gezogen hat (Zurechnung des Vorteils), soweit angemessen, vom Schadensersatz abgezogen wird. Für den Haftenden bieten diese Rechtsgrundsätze eine klare Verteidigungsmöglichkeit; wir wenden sie von beiden Seiten an.

Schmerzen und Leiden sowie immaterieller Schaden

Neben materiellem Schaden können in besonderen Fällen auch immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) geltend gemacht werden. Artikel 6:106 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches sieht hierfür eine begrenzte Grundlage vor, unter anderem bei vorsätzlicher Schädigung, körperlicher oder seelischer Verletzung sowie Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Im Falle von Verletzung oder Tod gelten zudem die Sonderbestimmungen der Artikel 6:107 und 6:108 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für den Schaden, der den nächsten Angehörigen und Hinterbliebenen entsteht. Die Bemessung des Schmerzensgeldes ist naturgemäß eine Schätzung und erfolgt unter anderem auf Grundlage vergleichbarer Urteile.

Gesetzliche Zinsen, außergerichtliche Kosten und Verjährungsfrist

Gemäß Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs gesetzliche Zinsen auf den Schadensersatz fällig; bei Handelsverträgen gilt der höhere Handelszinssatz gemäß Artikel 6:119a BGB. Angemessene Kosten, die im Zusammenhang mit der Feststellung des Schadens und der Haftung sowie der außergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits entstehen, sind gemäß Artikel 6:96 BGB ebenfalls erstattungsfähig. Zu beachten ist die Verjährungsfrist: Gemäß Artikel 3:310 BGB verjährt ein Schadensersatzanspruch grundsätzlich fünf Jahre nach Kenntnis des Schadens und des Haftenden durch den Geschädigten, mit einer absoluten Verjährungsfrist von zwanzig Jahren. Eine rechtzeitige Unterbrechung verhindert die Verjährung des Anspruchs.

Haftungsfeststellung und Schadensbewertungsverfahren

Die Geltendmachung von Schadensersatz beginnt fast immer mit einer begründeten Haftungsanzeige, gegebenenfalls nach einer Mahnung, um die Gegenpartei in Verzug zu setzen. Führt eine außergerichtliche Einigung zu keiner Lösung, kann die Klage vor Gericht erhoben werden. Ist die Haftung festgestellt, die Schadenshöhe aber noch nicht berechenbar, kann das Gericht die Festsetzung des Schadensersatzes „durch Schätzung“ anordnen: In einem gesonderten Schadensfestsetzungsverfahren (Artikel 612 bis 615 der Zivilprozessordnung) wird die Höhe des Schadensersatzes dann rückwirkend ermittelt. So sichern Sie Ihre Rechte, ohne dass die Diskussion über die genaue Schadenshöhe das Verfahren verzögert.

Schadensersatzansprüche mit MKB Juristen

Ein Schadensersatzanspruch steht und fällt mit einer soliden Rechtsgrundlage, einem schlüssigen Kausalzusammenhang und einer fundierten Schadensberechnung. Unsere Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen Sie bei der Erstellung und Durchsetzung Ihres Anspruchs und vertreten Sie auch bei einer Klage. Wir betreuen Mandanten vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke. Diese Seite ist Teil unserer in den Bereichen Haftung, Schadensersatz und Versicherung; unsere Spezialisten beraten Sie auch gerne zum Thema Haftpflichtversicherung .

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen helfen

Von der ersten Einschätzung bis zum Gerichtsverfahren begleiten wir Ihren Entschädigungsanspruch durch alle Phasen.

  • Beurteilung Ihrer rechtlichen Grundlage und Ihrer Erfolgsaussichten
  • Bewertung und Nachweis von Sach- und Folgeschäden
  • Haftungsfeststellung, Mahnung und Verhandlung
  • Rechtsstreitigkeiten, einschließlich des Schadensbewertungsverfahrens
  • Verteidigung, wenn Sie selbst haftbar gemacht werden
  • Unterbrechung der Verjährungsfrist und Sicherung Ihrer Rechte

Risiken im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen

Eine Schadensersatzklage birgt einige Fallstricke, die den Ausgang maßgeblich beeinflussen. Wer diese frühzeitig erkennt, kann verhindern, dass eine ansonsten begründete Klage scheitert oder gekürzt wird.

  • Die Klage ist verjährt, da die Verjährungsfrist nicht rechtzeitig unterbrochen wurde (Artikel 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Unzureichend belegter Kausalzusammenhang zwischen Verschulden und Schaden
  • Minderung aufgrund von Mitverschulden oder Verletzung der Schadensminderungspflicht (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Verrechnung von Leistungen, die den Anspruch mindert (Artikel 6:100 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Fehlerhafte oder unvollständige Schadensbewertung

Unser Ansatz

Wir beginnen mit einer pragmatischen Analyse Ihrer Rechtsgrundlage, des Kausalzusammenhangs und der Schadenshöhe. Darauf aufbauend wählen wir die günstigste Bewertungsmethode und prüfen, ob Verhandlung oder Gerichtsverfahren den schnellsten Weg zu einem Ergebnis bietet. Unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen vereinen juristisches und wirtschaftliches Fachwissen, um sicherzustellen, dass die Lösung optimal zu Ihrem Unternehmen passt.

So gehen wir damit um

Bei uns wird ein Schadensfall in klaren Schritten abgewickelt.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zu Schadensersatzansprüchen und Entschädigungsforderungen stellen.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Schadensersatz fordern oder sich verteidigen?

Schildern Sie uns Ihre Situation unverbindlich. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater erstellen Ihnen umgehend eine klare Einschätzung und einen konkreten Handlungsplan.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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