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Über SME-AnwälteDieses Rechtsgebiet regelt, wer für Schäden haftet, wie hoch der zu ersetzende Betrag ist und wer letztendlich die Kosten trägt – von Haftungsansprüchen bis hin zur Ablehnung der Deckung durch einen Versicherer. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.
Dieses Rechtsgebiet regelt, wer für Schäden haftet, wie hoch der zu ersetzende Betrag ist und wer letztendlich die Kosten trägt – von Haftungsansprüchen bis hin zur Ablehnung der Deckung durch einen Versicherer. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.
Haben Sie ohne Vertrag Schaden von einer anderen Partei erlitten oder verursacht? Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten beraten und vertreten Mandanten in Angelegenheiten der außervertraglichen Haftung (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) – von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenVerstößt die andere Partei gegen eine Vereinbarung? Wir prüfen, ob ein Vertragsbruch vorliegt, und wählen die wirksamste Maßnahme: Vertragserfüllung, Schadensersatz oder Auflösung der Vereinbarung. Für den internationalen Konzern und den Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenVon der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes bis zur Durchsetzung einer Auszahlung: Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen Sie in allen Belangen rund um die Haftpflichtversicherung.
Seite anzeigenMit unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Haftung, Schaden und Versicherung betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Seite anzeigenMit unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Haftung, Schaden und Versicherung betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen. Von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Seite anzeigenHaben Sie durch einen Fehler eines Dritten einen Schaden erlitten oder werden Sie dafür haftbar gemacht? Unsere Anwälte und internen Rechtsberater erstellen Ihre Schadensersatzklage präzise oder führen eine gezielte Verteidigung durch – für Mandanten vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenDer Ausschluss einer Haftung mittels einer Freistellungsklausel erfordert sorgfältige Überlegung. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater stellen sicher, dass Ihre Klausel den betreffenden Delikt tatsächlich abdeckt – oder schützen Sie vor Haftungsansprüchen, die sich aus der Berufung darauf ergeben.
Seite anzeigenEin Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit betrifft sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Wir beraten und vertreten Mandanten in Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich der Sorgfaltspflicht nach Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und der Grundsätze guter Arbeitgeberpflichten – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenDieser Rechtsbereich dreht sich um eine zentrale Frage: Wer trägt die Kosten des Schadens und wer kommt letztendlich dafür auf? Er besteht aus drei miteinander verbundenen Ebenen. Die Haftung bestimmt, wer aufgrund eines Vertragsbruchs (Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder einer rechtswidrigen Handlung (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) rechtlich verantwortlich ist. Der Schaden bestimmt, was tatsächlich entschädigt werden muss; dies ist in den Artikeln 6:95 bis 6:110 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Und die Versicherung bestimmt, ob und von wem dieser Schaden letztendlich ersetzt werden kann – durch die Versicherungsbedingungen und den Titel in den Artikeln 7:925 bis 7:986 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – von Haftungsansprüchen nach gescheiterten Projekten bis hin zur Ablehnung von Versicherungsleistungen durch Versicherer. Während viele Kanzleien hauptsächlich für Versicherer und Großkonzerne tätig sind, verfolgen wir einen pragmatischen und lösungsorientierten Ansatz, selbst für den Bäcker um die Ecke.
Erfüllt eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen nicht, liegt ein Vertragsbruch vor. Ist die Leistung noch möglich, erfolgt aber nicht, entsteht der Verzug erst nach einer Verzugsanzeige (Art. 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): einer schriftlichen Aufforderung mit angemessener Frist. Die Schadensersatzpflicht ergibt sich aus Art. 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich, ist kein Verzug erforderlich (Art. 6:81 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bevor Sie Schadensersatz geltend machen, prüfen wir zunächst, ob Sie die Verzugsanzeige ordnungsgemäß zugestellt haben; eine gut formulierte Verzugsanzeige ist oft entscheidend für den Erfolg einer Klage.
Liegt kein Vertrag vor, bildet das Deliktsrecht (Art. 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) die Grundlage. Für die Haftung müssen fünf Voraussetzungen erfüllt sein: eine rechtswidrige Handlung, Zurechenbarkeit, Schaden, ein ursächlicher Zusammenhang (Art. 6:98 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und Relativität (Art. 6:163 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus kennt das Gesetz besondere, oft verschuldensunabhängige Haftungsformen: für Hilfskräfte (Art. 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), für mangelhafte Waren (Art. 6:173 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), für Gebäude (Art. 6:174 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), für Tiere (Art. 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und Produkthaftung (Art. 6:185 bis 6:193 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Im letzteren Fall muss der Geschädigte kein Verschulden nachweisen, sondern lediglich den Mangel und den Schaden.
Ein Geschäftsführer handelt im Namen des Unternehmens und haftet grundsätzlich nicht persönlich. Dies ändert sich bei schwerem persönlichem Fehlverhalten. Intern gilt Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für das Unternehmen selbst. In Insolvenzverfahren wegen offenkundig unzulässiger Geschäftsführung finden die Artikel 2:138 und 2:248 BGB Anwendung. Gegenüber Dritten – beispielsweise einem unbezahlten Gläubiger – ergibt sich die Haftung aus dem Deliktsrecht (Artikel 6:162 BGB). Wir beurteilen sowohl die Verteidigungsmöglichkeiten von Geschäftsführern als auch die Ansprüche geschädigter Gläubiger.
Der Grundsatz besteht darin, dass der Geschädigte so weit wie möglich in die Lage versetzt wird, in der er sich ohne sein Verschulden befunden hätte. Entschädigung wird für Vermögensschäden – erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn (Art. 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) – und in begrenzten Fällen für weitere Nachteile wie Schmerzensgeld (Art. 6:106 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) gewährt. Der Schaden muss ursächlich mit dem Verschulden des Geschädigten zusammenhängen (Art. 6:98 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und ein eigenes Verschulden des Geschädigten kann die Entschädigung mindern (Art. 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Es gilt außerdem die Pflicht zur Schadensminderung. Wir belegen die Schadenspositionen konkret, da der Erfolg oder Misserfolg eines Anspruchs von der Berechnung und den Beweisen abhängt.
Vorbeugen ist besser als Heilen. Mit einer Haftungsausschlussklausel in Ihrem Vertrag oder Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränken oder schließen Sie die Haftung im Voraus aus. Eine solche Klausel ist jedoch nicht immer wirksam: Sie kann beispielsweise bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegen die Grundsätze der Angemessenheit und Fairness verstoßen (Art. 6:248 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und gegenüber Verbrauchern oder Kleinunternehmern anfechtbar sein (Art. 6:233 und 6:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir entwerfen praxistaugliche Haftungsausschlussklauseln und prüfen, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners für Sie verbindlich sind.
Wenn Sie haftbar sind, stellt sich die Frage, ob Ihre Haftpflichtversicherung (AVB) greift – oder ob Ihre Sachversicherung zahlt. Hierbei entstehen häufig Streitigkeiten: hinsichtlich der Auslegung der Versicherungsbedingungen, Ausschlüsse, der Offenlegungspflicht beim Versicherungsabschluss (Artikel 7:928 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und der Verschweigung (Artikel 7:930 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Versicherer muss bei der Auslegung und Regulierung wie ein vernünftiger und umsichtiger Versicherer handeln. Verweigert er die Deckung oder bietet er eine unzureichende Deckung an, prüfen wir die Police und führen die Gespräche – oder das Verfahren – in Ihrem Namen.
Viele Schadensersatzprozesse enden nicht vor Gericht, sondern mit einem Vergleich. In einer Vergleichsvereinbarung legen Sie die endgültige Entschädigung und Zahlung fest, sodass der Fall endgültig abgeschlossen ist. Wir prüfen, ob ein Vergleich vorteilhafter ist als ein Gerichtsverfahren und stellen sicher, dass die Vereinbarungen Ihre Wünsche rechtlich einwandfrei wiedergeben.
Haftung und Schadensersatz stehen in direktem Zusammenhang mit dem allgemeinen Schuldrecht (Vertragsbruch, unerlaubte Handlung und Schadensersatz im Kern) und fallen in den Zuständigkeitsbereich unserer Prozess- und Streitbeilegungsabteilung, prüfen Vertragsrechtsspezialisten die zugrunde liegenden Vereinbarungen.
Ob Sie Schadensersatz fordern möchten, haftbar gemacht werden oder sich in einem Konflikt mit Ihrem Versicherer befinden – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Aspekten der Haftung, des Schadensersatzes und der Versicherung.
Oftmals schwelen Probleme schon länger, bevor sie rechtlich eskalieren. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen und desto größer ist die Chance, den Schaden zu begrenzen. Wenn Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist es ratsam, sich beraten zu lassen.
In Haftungsfällen ist Ihre Ausgangslage entscheidend für den Ausgang. Bevor wir eine Partei haftbar machen oder einen Versicherer kontaktieren, ermitteln wir den Sachverhalt, den Vertrag, die Versicherungsbedingungen und den Schaden. So wählen wir den Weg – Verhandlung, Vergleich oder Gerichtsverfahren –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt eine rechtlich aussichtslose Klage zu erheben oder eine Verteidigung zu führen, die Sie unnötig gefährdet.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen den Hergang, Ihr Ziel und die beteiligten Parteien und prüfen den Vertrag, die Richtlinien und die Korrespondenz.
Wir prüfen Haftung, Schaden und Deckung anhand von Gesetzen und Dokumenten und ermitteln Chancen und Risiken.
Wir entscheiden über den Weg – Haftungsfeststellung, Verhandlung, Vergleich oder Gerichtsverfahren – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir übernehmen die Ausführung: von der Erstellung von Dokumenten und der Verhandlung mit dem Versicherer bis hin zur Prozessführung vor Gericht.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Kurz gesagt, es gibt zwei Situationen: Entweder Sie halten eine Vereinbarung nicht ein (Vertragsbruch, Art. 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder Sie handeln rechtswidrig und dies ist Ihnen zuzurechnen (Art. 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In beiden Fällen muss der anderen Partei ein Schaden entstanden sein, der ursächlich mit Ihren Handlungen zusammenhängt (Art. 6:98 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab; wir prüfen Ihre Situation, bevor Sie Verpflichtungen eingehen oder Zahlungen leisten.
Eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende. Oftmals hängt sie mit der Auslegung der Versicherungsbedingungen, einem Ausschluss oder dem Vorwurf der Verschweigung zusammen (Artikel 7:928 und 7:930 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir prüfen die Police, das Ablehnungsschreiben und den Sachverhalt und treten in Ihrem Namen mit dem Versicherer in Kontakt oder führen gegebenenfalls ein Verfahren. Ein vernünftig handelnder Versicherer muss seine Ablehnung stichhaltig begründen.
Ja, mit einer Haftungsausschlussklausel in Ihrem Vertrag oder Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine solche Klausel ist jedoch nicht unbegrenzt: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verstößen gegen die Grundsätze von Angemessenheit und Billigkeit (Art. 6:248 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) ist sie unwirksam und kann gegenüber Verbrauchern oder kleinen Vertragspartnern anfechtbar sein (Art. 6:233 und 6:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir entwerfen Haftungsausschlussklauseln, die sich in der Praxis bewähren.
Grundprinzip ist, dass Sie so weit wie möglich in die Lage versetzt werden, in der Sie sich ohne den Fehler befunden hätten. Entschädigung wird für entstandene Verluste und entgangenen Gewinn (Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und gegebenenfalls für Schmerzensgeld (Artikel 6:106 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) gewährt. Mitverschulden kann die Entschädigung mindern (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und Sie sind zur Schadensminderung verpflichtet. Wir belegen jeden Schadensposten konkret, da Beweise und Berechnungen über das Ergebnis entscheiden.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, die Ausarbeitung einer Mahnung oder Haftungsfreistellungsklausel, die Schadensberechnung und Verhandlungen mit der Gegenpartei oder dem Versicherer ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Gerichtsverfahren ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Wir verfügen über Anwälte und Rechtsexperten im Haus und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, was angemessen ist.
Beachten Sie die Verjährungsfrist. Ansprüche auf Schadensersatz verjähren grundsätzlich fünf Jahre, nachdem Sie Kenntnis vom Schaden und dem haftenden Verursacher erlangt haben, mit einer absoluten Verjährungsfrist von zwanzig Jahren ab dem Schadensereignis (Artikel 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Warten Sie daher nicht zu lange: Eine rechtzeitige Unterbrechung der Verjährungsfrist oder die rechtzeitige Geltendmachung der Haftung kann Ihre Rechte sichern.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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