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Über SME-AnwälteVon der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes bis zur Durchsetzung einer Auszahlung: Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen Sie in allen Belangen rund um die Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung deckt Haftungsansprüche Dritter ab. In manchen Berufen ist sie notwendig und teilweise sogar vorgeschrieben. Beispiele hierfür sind Notare, Ärzte oder Vorstandsmitglieder börsennotierter Unternehmen. Die Haftpflichtversicherung deckt unter anderem Fahrlässigkeit, Fehler, Unterlassungen und Pflichtverletzungen ab.
Die Versicherungsbedingungen enthalten die relevanten allgemeinen Bestimmungen. Diese legen fest, welche Schadensarten versichert sind. Darüber hinaus sind die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers in den Versicherungsbedingungen geregelt. Auch die maximale Entschädigungssumme ist dort festgelegt. Die Versicherungsbedingungen sind stets Bestandteil der Police, die ein Unternehmen beim Abschluss einer Versicherung erhält. Vor Abschluss der Versicherung ist es wichtig, die Bedingungen einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Unsere Rechtsexperten unterstützen Sie dabei gerne. Zusätzlich kann eine Analyse durchgeführt werden, um festzustellen, ob der entstandene Schaden durch die Versicherungsbedingungen gedeckt ist.
Es kann zu Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer über die zu zahlenden Schadensersatzleistungen und deren Höhe kommen. Die Versicherungsbedingungen legen fest, welche Schadensersatzleistungen der Versicherer zu erbringen hat. In bestimmten Fällen kann es jedoch zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Auslegung der Versicherungsbedingungen kommen. Unsere Kanzlei verfügt über die juristische Expertise und praktische Erfahrung, um Sie in einem solchen Konflikt zu unterstützen. Unsere Anwälte und Rechtsexperten können Sie daher bei Verhandlungen mit dem Versicherer unterstützen. Sollten diese Verhandlungen scheitern, kann versucht werden, die Schadensersatzzahlung gerichtlich durchzusetzen
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Haftungsrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
In der Praxis fallen verschiedene Produkte mit jeweils eigenem Versicherungsschutz unter den Oberbegriff „Haftpflichtversicherung“. Die Wahl der richtigen Versicherung verhindert, dass ein Schadenfall unerwartet nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt ist. Die wichtigsten Varianten sind:
Diese Unterscheidung ist ausschlaggebend für die Frage, ob ein Schadenfall gedeckt oder nicht gedeckt ist. Ob Sie ein internationaler Konzern oder der Bäcker um die Ecke sind – unsere Anwälte und internen Rechtsberater helfen Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihre Geschäftstätigkeit und Ihr Risikoprofil zu finden.
Viele Berufshaftpflicht- und D&O-Versicherungen basieren auf dem Prinzip der Geltendmachung des Anspruchs. Der Versicherungsschutz entsteht somit in dem Moment, in dem der Anspruch dem Versicherer während der Laufzeit der Police gemeldet wird – nicht in dem Moment, in dem der Fehler begangen wurde. Dies hat zwei wichtige Konsequenzen:
Bei der Beurteilung von Versicherungsbedingungen achten wir besonders auf diese Struktur. Eine Lücke in der rückwirkenden Deckung wird oft erst im ungünstigsten Moment deutlich: wenn der Leistungsanspruch bereits eingegangen ist.
Eine Haftpflichtversicherung ist für die meisten Unternehmer nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig von Kunden, Lieferanten oder Berufsverbänden verlangt. Für bestimmte Berufsgruppen besteht jedoch eine gesetzliche (disziplinarische) Versicherungspflicht. So müssen Rechtsanwälte beispielsweise gemäß der Berufsordnung für Rechtsanwälte ausreichend gegen Berufshaftpflicht versichert sein, mit einer Mindestdeckungssumme pro Schadenfall. Ähnliche Anforderungen gelten für Notare, Wirtschaftsprüfer und andere reglementierte Berufe.
Der Versicherungsvertrag selbst ist in Titel 7.17 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Artikel 7:925 definiert die Versicherung, während Artikel 7:941 den Versicherungsnehmer verpflichtet, ein eingetretenes Risiko dem Versicherer unverzüglich zu melden. Die zugrunde liegende Haftung beruht in der Regel auf Artikel 6:162 des Bürgerlichen Gesetzbuches (unerlaubte Handlung) oder Artikel 6:74 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Nichterfüllung eines Vertrages). Wenn Sie wissen möchten, woher Ihre Haftung stammt, lesen Sie bitte unsere Seiten zur Haftung aus unerlaubter Handlung und zur Haftung aus Vertrag.
Verweigert der Versicherer die Zahlung oder bietet er weniger als erwartet? Dann kommt es auf die Auslegung der Versicherungsbedingungen an. In der Praxis beruft sich der Versicherer häufig auf einen Ausschluss, eine verspätete Meldung (Artikel 7:941 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder eine Verletzung der Offenlegungspflicht. Wir gehen dabei schrittweise vor:
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater kennen die Spielregeln der Versicherer und können die Schadenshöhe und den Entschädigungsanspruch . Dadurch verschiebt sich das Kräfteverhältnis zwischen Ihnen und dem Versicherer zu Ihren Gunsten.
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflichtversicherung (AVB) und einer Berufshaftpflichtversicherung (BAV)?
Die Betriebshaftpflichtversicherung (AVB) deckt Sachschäden und Personenschäden Dritter ab; die Berufshaftpflichtversicherung (BAV) deckt reine Vermögensschäden ab, die durch berufliche Fehler, wie beispielsweise falsche Beratung, entstehen. Viele Dienstleister benötigen beide Versicherungen.
Mein Versicherer lehnt meinen Antrag ab. Was kann ich tun?
Lassen Sie die Ablehnung rechtlich prüfen. Oftmals ist der Ausschlussgrund oder die verspätete Meldung anfechtbar. Wir können verhandeln und gegebenenfalls ein Verfahren vor dem Versicherungsamt (Kifid) oder vor Gericht einleiten.
Schließe ich mein Unternehmen oder übertrage ich es – was muss ich dafür tun?
Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung eine Nachhaftungsdeckung bietet. Ohne diese Deckung sind Ansprüche, die nach Beendigung des Geschäfts eingehen, nicht gedeckt, selbst wenn der Fehler während der Vertragslaufzeit entstanden ist.
Die Haftpflichtversicherung ist Teil unserer umfassenden Haftung, Schadensersatz und Versicherung. Wir beraten Sie entlang der gesamten Wertschöpfungskette: von der Prävention und Beurteilung von Haftungsrisiken über die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen bis hin zur Durchsetzung von Versicherungsleistungen. Ob Sie einen internationalen Konzern leiten oder als selbstständiger Unternehmer tätig sind – unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen stehen Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Lebenszyklus der Haftpflichtversicherung.
Fehlerhafte oder unvollständige Deckung wird oft erst nach Eingang der Schadensmeldung deutlich. Der Versicherer beruft sich dann auf einen Ausschlussgrund, eine verspätete Meldung oder eine Lücke in der rückwirkenden Deckung. Wer die Versicherungsbedingungen nicht im Voraus prüfen lässt, trägt das Risiko selbst.
Wir beginnen mit einer präzisen Analyse Ihrer Versicherungspolice, des Schadens und der Ablehnungsgründe. Anschließend verhandeln wir mit dem Versicherer oder dessen Schadensregulierer. Sollte dies nicht zu einer angemessenen Entschädigung führen, setzen wir diese über das Kifid-Verfahren oder vor Gericht durch. Durch die Zusammenarbeit von Anwälten und internen Rechtsberatern gewährleisten wir sowohl Präzision als auch praktische Durchsetzungskraft.
Ein klarer, schrittweiser Plan von der Aufnahme bis zum Ergebnis.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zum Thema Haftpflichtversicherung stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Unsere Anwälte und unser interner Rechtsberater unterstützen Sie bei der Überprüfung von Versicherungsbedingungen, Deckungsfragen und Streitigkeiten mit dem Versicherer. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
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