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Über SME-AnwälteVerstößt die andere Partei gegen eine Vereinbarung? Wir prüfen, ob ein Vertragsbruch vorliegt, und wählen die wirksamste Maßnahme: Vertragserfüllung, Schadensersatz oder Auflösung der Vereinbarung. Für den internationalen Konzern und den Bäcker um die Ecke.
Verträge werden ständig geschlossen. In den meisten Verträgen verpflichtet sich eine Partei zur Leistung und die andere zur Zahlung eines Geldbetrags. Die Leistung kann beispielsweise die Lieferung eines Produkts oder die Erbringung einer Dienstleistung sein. Kommt eine der beiden Parteien ihrer Verpflichtung nicht nach, kann dies zu einer vertraglichen Haftung (auch Vertragsbruch genannt) führen.
Das Gesetz sieht vor, dass eine Nichterfüllung die Verpflichtung zur Entschädigung des der anderen Partei dadurch entstandenen Schadens begründet. Der Schaden muss eine Folge der Nichterfüllung sein. Darüber hinaus muss die Nichterfüllung der säumigen Partei zuzuschreiben sein; höhere Gewalt kommt also nicht in Frage.
Das Gesetz gewährt Privatpersonen und Organisationen einen hohen Grad an Vertragsfreiheit. Daher ist es möglich, die vertragliche Haftung auszuschließen, beispielsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Haftungsausschluss kann mittels Freistellungsklauseln erfolgen, erweist sich in der Praxis jedoch häufig als Diskussions- und Konfliktquelle. Wir bieten Ihnen juristische Expertise sowohl bei Vertragsabschluss als auch in Konfliktsituationen.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Haftungsrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Nicht jeder Rückschlag begründet eine Haftung. Das Gesetz setzt eine zurechenbare Nichterfüllung voraus (Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Eine Nichterfüllung kann dem Schuldner nicht zugerechnet werden, wenn sie nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und nicht aufgrund von Gesetz, Rechtsakt oder geltenden Handelsbräuchen in seinem Verantwortungsbereich liegt (Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Im letzteren Fall spricht man von höherer Gewalt. Wer sich auf höhere Gewalt beruft, trägt die Beweislast dafür.
Des Weiteren ist die Unterscheidung zwischen einer Aufwandsverpflichtung und einer Ergebnisverpflichtung von Bedeutung . Ein Berater sichert oft lediglich sorgfältige Bemühungen zu, während ein Lieferant typischerweise ein konkretes Ergebnis (die Lieferung) zusichert. Ob die Gegenpartei in Verzug geraten ist, hängt daher genau von den getroffenen Vereinbarungen ab. Gemäß Artikel 6:76 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches haftet der Schuldner selbst für das Versagen von Hilfskräften , die er zur Ausführung der Arbeiten eingesetzt hat.
Viele Unternehmer, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke, glauben, dass ein sofortiger Vertragsbruch automatisch zu Schadensersatzansprüchen führt. Dies ist häufig ein Irrtum. Grundsätzlich ein Verzug erforderlich (Artikel 6:81 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ein Verzug tritt in der Regel erst nach einer Mahnung: einer schriftlichen Aufforderung, in der der Vertragsbruch beschrieben und der anderen Partei eine angemessene Frist zur Erfüllung eingeräumt wird (Artikel 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
In einigen Fällen tritt der Vertragsverzug kraft Gesetzes ein, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist (Artikel 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), beispielsweise wenn die Leistung dauerhaft unmöglich ist, eine feste Frist überschritten wurde oder die Gegenpartei mitteilt, dass sie die Leistung nicht erbringen wird. Eine fehlerhaft formulierte oder verfrühte Mahnung ist ein häufiger Fehler, der zum Scheitern eines Schadensersatzanspruchs führen kann. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen, ob ein Vertragsverzug vorliegt, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
Im Falle einer Ihnen zurechenbaren Vertragsverletzung stehen Ihnen grundsätzlich verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung. Sie können die Vertragserfüllung verlangen , Schadensersatz fordern auflösen (Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Eine Auflösung ist nur möglich, wenn die Vertragsverletzung aufgrund ihrer besonderen Art oder geringen Bedeutung eine Auflösung rechtfertigt; in der Regel ist hierfür auch ein Verzug erforderlich.
Die Höhe des Schadensersatzes ist gesetzlich begrenzt. Schadensersatzfähig sind unter anderem entstandene Verluste und entgangener Gewinn (Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Es muss ein ausreichender Kausalzusammenhang zwischen der Vertragsverletzung und dem Schaden bestehen, und der Schaden muss in angemessener Weise der Vertragsverletzung zuzurechnen sein (Artikel 6:98 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei Mitverschulden des Geschädigten kann der Schadensersatz gekürzt werden (Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir berechnen im Voraus, welche Option – Schadensersatz oder Auflösung – für Sie am günstigsten ist.
Das Gesetz gewährt weitreichende Vertragsfreiheit; daher wird die Haftung in der Praxis häufig im Voraus durch eine Haftungsfreistellungsklausel, üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschränkt oder ausgeschlossen. Eine solche Klausel ist nicht unbegrenzt gültig. Eine Haftungsfreistellung kann außer Acht gelassen werden, wenn ihre Geltendmachung nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Billigkeit unzulässig ist (Art. 6:248 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), beispielsweise bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus kann eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen belastend und somit anfechtbar sein (Art. 6:233 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Auch die rechtzeitige Bereitstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für deren Gültigkeit von Bedeutung (Artikel 6:234 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ob Sie selbst eine wasserdichte Haftungsausschlussklausel formulieren oder eine Forderung der Gegenpartei anfechten möchten – wir kennen beide Seiten.
Wer zu lange mit der Reklamation oder der Einleitung rechtlicher Schritte wartet, kann seine Rechte verlieren. Gemäß der Reklamationspflicht müssen Sie den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nach dessen Entdeckung gegenüber der anderen Vertragspartei geltend machen (Artikel 6:89 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches; für Kaufverträge gilt Artikel 7:23 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Verspäten Sie sich, können Sie den Vertragsbruch nicht mehr geltend machen.
Darüber hinaus gilt eine Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich fünf Jahre nach Kenntnis des Schadens und des haftenden Verursachers durch den Geschädigten, in jedem Fall jedoch zwanzig Jahre nach dem Schadensereignis (Art. 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Auch die Leistungsansprüche verjähren nach fünf Jahren (Art. 3:307 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Verjährungsfrist kann durch rechtzeitige Einhaltung unterbrochen werden. Wir überwachen diese Fristen genau, da eine verjährte Frist nur selten nachträglich verlängert werden kann.
Die vertragliche Haftung steht nicht für sich allein. Ein und dasselbe Ereignis kann gleichzeitig eine zurechenbare Vertragsverletzung und eine unerlaubte Handlung darstellen (Zusammenwirken). In diesem Fall kann es vorteilhafter sein, den Anspruch auch oder primär auf die deliktische Haftung, beispielsweise aufgrund einer anderen Verjährungsfrist oder eines größeren Kreises haftbarer Personen. Wir wählen für jeden Fall die stärkste Rechtsgrundlage.
Diese Seite fällt unter unsere umfassende Expertise im Bereich Haftung, Schadensersatz und Versicherung. Innerhalb dieses Bereichs beraten wir auch zu verwandten Themen wie Berufshaftung, Schadensersatz und Entschädigungsansprüche sowie Haftpflichtversicherung.
Bei MKB Juristen arbeiten Sie mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen zusammen. Diese Kombination ermöglicht es uns, nicht nur Prozesse zu führen, sondern auch die wirtschaftlichen Interessen hinter einem Vertrag zu berücksichtigen. Wir beraten sowohl internationale Konzerne als auch kleine Unternehmen und sprechen die Sprache beider. Von der Erstellung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis hin zur Führung von Schadensersatzprozessen übernehmen wir vielfältige Aufgaben, von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch über Ihre Situation.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der Beratung beim Vertragsabschluss bis zur gerichtlichen Durchsetzung einer Schadensersatzklage: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie in jeder Phase.
Im Vertragsrecht liegen die Fehler oft im Detail: eine fehlende oder fehlerhafte Mahnung, eine abgelaufene Verjährungsfrist oder eine unerwartet restriktive Haftungsfreistellungsklausel. Wir beugen diesen Fallstricken vor.
Zunächst ermitteln wir genau, was die Parteien vereinbart haben und ob ein ihnen zurechenbarer Vertragsbruch vorliegt (Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Anschließend prüfen wir, ob ein Zahlungsverzug eingetreten ist und welche Rechtsbehelfe – Erfüllung, Schadensersatz oder Auflösung – finanziell und strategisch am sinnvollsten sind. Soweit möglich, regeln wir den Streit außergerichtlich; andernfalls führen wir ein Gerichtsverfahren.
Ein klarer Fahrplan von der ersten Analyse bis zur Lösung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zum Thema Vertragsbruch und vertragliche Haftung stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um Ihre Situation zu besprechen.
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