Haftung, Schaden und Versicherung

Haftung des Arbeitgebers

Rechtsanwälte und interne Rechtsberater für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit betrifft sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Wir beraten und vertreten Mandanten in Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich der Sorgfaltspflicht nach Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und der Grundsätze guter Arbeitgeberpflichten – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Haftung des Arbeitgebers

Nach dem Gesetz kann ein Arbeitgeber für Schäden haftbar gemacht werden, die einem Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit entstehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Vorkehrungen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen zu treffen. Selbst wenn er Vorkehrungen getroffen hat, kann er in bestimmten Fällen dennoch für den dem Arbeitnehmer entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Im Falle eines Arbeitsunfalls trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. In den Niederlanden ist diese Sorgfaltspflicht besonders weitreichend. Daher ist es für den Arbeitgeber in vielen Fällen schwierig nachzuweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Haftungsrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Rechtsgrundlage: Artikel 7:658 und Artikel 7:611 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches

Die Haftung des Arbeitgebers beruht im Wesentlichen auf zwei Bestimmungen. Die wichtigste ist Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser Artikel legt die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers fest: Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz, die Werkzeuge und die Ausrüstung so einrichten und instand halten sowie Anweisungen geben und deren Einhaltung überwachen, dass dem Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit kein Schaden entsteht. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, haftet er für den entstandenen Schaden.

bietet Artikel 7:611 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches eine zusätzliche Rechtsgrundlage. Diese Bestimmung ist insbesondere dann relevant, wenn der Schaden nicht unmittelbar unter die Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches fällt, der Arbeitgeber aber dennoch seinen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist. Welche Rechtsgrundlage in Ihrem Fall die überzeugendsten Argumente liefert, hängt maßgeblich von den Umständen ab. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen prüfen dies individuell, sowohl für internationale Konzerne als auch für den kleinen Bäcker um die Ecke mit nur einem Angestellten.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Die Sorgfaltspflicht gilt nicht nur für klassische Arbeitsunfälle wie Stürze von Leitern oder Maschinenunfälle, sondern auch für Berufskrankheiten. Dabei handelt es sich um Erkrankungen, die überwiegend durch die Arbeit verursacht werden, wie beispielsweise Rückenprobleme aufgrund körperlich anstrengender Tätigkeiten, Hörschäden durch Lärm, Beschwerden durch Gefahrstoffe oder Burnout aufgrund struktureller Überlastung.

Bei Berufskrankheiten ist der Kausalzusammenhang (die Verbindung zwischen Arbeit und Krankheit) oft schwieriger nachzuweisen als bei einem akuten Unfall. Der Arbeitnehmer muss jedoch lediglich plausibel darlegen, dass die Krankheit durch die Arbeit verursacht wurde; anschließend obliegt es dem Arbeitgeber, nachzuweisen, dass er seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist.

Verkehrsunfälle, Pendeln und Arbeiten von zu Hause aus

Es gibt viele Diskussionen über Schäden außerhalb des Arbeitsplatzes. Grundsätzlich gilt, dass der reine Arbeitsweg nicht unter Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches fällt. Ereignet sich jedoch ein Unfall während einer dienstlichen Fahrt, kann der Arbeitgeber gemäß Artikel 7:611 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet sein, eine angemessene Versicherung für seine im Straßenverkehr gefährdeten Mitarbeiter abzuschließen. Besteht keine solche Versicherung, haftet der Arbeitgeber unter Umständen für nicht gedeckte Schäden.

Auch die Arbeit im Homeoffice fällt unter die Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber muss einen sicheren und ergonomisch geeigneten Arbeitsplatz zu Hause gewährleisten, der den Anforderungen der Arbeitsgesetzgebung entspricht. Die Haftungsgrenzen in diesem Bereich entwickeln sich stetig weiter, weshalb es wichtig ist, einen konkreten Vorfall frühzeitig rechtlich prüfen zu lassen.

Angestellte, Leiharbeiter und selbstständige Fachkräfte

Der Schutz nach Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches beschränkt sich nicht auf Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Gemäß Artikel 7:658 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt die Sorgfaltspflicht auch für Personen, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Auftraggebers außerhalb eines Arbeitsverhältnisses tätig sind, wie beispielsweise Zeitarbeiter, entsandte Mitarbeiter und gegebenenfalls Selbstständige. Im Falle von Zeitarbeit können die Zeitarbeitsfirma (der formale Arbeitgeber) und der Entleiher gesamtschuldnerisch haften. Unternehmern, die regelmäßig mit Zeitarbeitern zusammenarbeiten, ist es daher ratsam, im Vorfeld klar festzulegen, wer welches Sicherheitsrisiko trägt.

Wann haftet der Arbeitgeber nicht?

Der Arbeitgeber entgeht der Haftung in zwei Fällen: wenn er nachweist, dass er seiner Sorgfaltspflicht vollumfänglich nachgekommen ist, oder wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers selbst zurückzuführen ist. Richter wenden diese letztgenannte Ausnahme streng und zurückhaltend an; bewusste Fahrlässigkeit liegt nur dann vor, wenn dem Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Unfall die Fahrlässigkeit seines Handelns tatsächlich bewusst war. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit oder Routine reicht hierfür nicht aus.

Schadenersatz und Entschädigung

Sobald die Haftung festgestellt ist, muss der Schadensumfang ermittelt werden. Dazu gehören unter anderem medizinische Kosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld (immaterieller Schaden), Kosten für Haushaltshilfe, Umbaumaßnahmen am Haus und zukünftige Pflegekosten. Wir unterstützen sowohl Arbeitgeber bei der Bearbeitung und Anfechtung von Ansprüchen als auch Arbeitnehmer bei der Geltendmachung ihres Schadensersatzes. Weitere Informationen zur Schadensermittlung und -geltendmachung finden Sie auf unserer Seite zu Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen.

Die Rolle der Versicherung

Arbeitgeberhaftung und Versicherung sind eng miteinander verknüpft. Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung (AVB) und, im Falle von Verkehrsrisiken, eine WEGAM-Versicherung können erhebliche finanzielle Verluste abdecken. Gleichzeitig führt die Frage, ob der Arbeitgeber ausreichend versichert ist, häufig zu Streitigkeiten. Wir prüfen Ihre Policen im Zusammenhang mit Ihren Haftungsrisiken. Lesen Sie auch unsere Seite zur Haftpflichtversicherung.

Häufig gestellte Fragen zur Arbeitgeberhaftung

Wer muss den Unfall nachweisen? Der Arbeitnehmer muss glaubhaft darlegen, dass ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit ein Schaden entstanden ist. Anschließend kehrt sich die Beweislast um: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Gilt die Haftung auch für Kleinunternehmen? Ja. Die Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt für jeden Arbeitgeber, von großen Konzernen bis hin zu Einzelunternehmen mit nur einem Angestellten.

Hafte ich als Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig gehandelt hat? In der Regel ja. Arbeitgeber müssen berücksichtigen, dass Arbeitnehmer nicht immer die notwendige Vorsicht walten lassen; die Haftung entfällt nur bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit.

Haftung, Schaden und Versicherung

Die Arbeitgeberhaftung ist Teil unserer umfassenden Expertise in den Bereichen Haftung, Schadensersatz und Versicherung. Unabhängig davon, ob die Haftung aus dem Gesetz, einer unerlaubten Handlung oder dem Arbeitsverhältnis resultiert, unterstützen unsere interdisziplinären Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen sowohl Konzerne als auch Kleinunternehmer – von der Beratung und Prävention bis hin zur Prozessführung. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich, um Ihre Situation zu besprechen.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Was wir für Sie tun

Wir unterstützen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in jeder Phase eines Haftungsverfahrens.

  • Beurteilung, ob der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist
  • Beratung zu Prävention, Anweisungen und Haftungsrisiken
  • Haftung des Arbeitnehmers feststellen und Schadensersatz im Namen des Arbeitnehmers einfordern
  • Verteidigung und Anfechtung von Ansprüchen im Namen des Arbeitgebers
  • Bewertung der Versicherungsbedingungen (Haftpflicht- und WEGAM-Versicherung) in Verbindung mit Ihren Risiken
  • Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht und im Berufungsverfahren

Risiken im Zusammenhang mit der Arbeitgeberhaftung

Die Unterschätzung der Sorgfaltspflicht führt häufig zu unerwarteten Haftungsansprüchen. Da die Beweislast größtenteils beim Arbeitgeber liegt, sind eine ordnungsgemäße Dokumentation und eine zeitnahe rechtliche Prüfung von entscheidender Bedeutung.

  • Unzureichend dokumentierte Anweisungen und Sicherheitsmaßnahmen
  • Keine oder unzureichende Versicherung gegen Verkehrsrisiken
  • Unklare Vereinbarungen mit Zeitarbeitsfirmen und entsandten Arbeitnehmern
  • Späte Erkennung einer Berufskrankheit oder eines ursächlichen Zusammenhangs
  • Die strenge Prüfung der „bewussten Fahrlässigkeit“ unterschätzen

Unser Ansatz

Wir beginnen mit einer nüchternen Prüfung der Fakten und der korrekten Rechtsgrundlage (Artikel 7:658 oder 7:611 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Anschließend wählen wir den Weg, der Ihren Interessen am besten entspricht: eine gütliche Einigung, wo möglich, und ein Gerichtsverfahren, wo notwendig. Durch die Zusammenarbeit von Anwälten und internen Rechtsberatern gewährleisten wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen juristischer Expertise und praktischer Umsetzbarkeit – sowohl für die gesamte Unternehmensgruppe als auch für den Inhaber des Kleinunternehmens.

So arbeiten wir

Wir bearbeiten einen Fall von Arbeitgeberhaftung Schritt für Schritt.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen zur Arbeitgeberhaftung.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Benötigen Sie einen Anwalt oder Rechtsexperten für Arbeitgeberhaftung?

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Unsere Anwälte und Unternehmensberater besprechen Ihre Situation und die verschiedenen Optionen mit Ihnen, egal ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind.

Kontaktieren Sie uns

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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