Haftung, Schaden und Versicherung

Haftung aus unerlaubter Handlung

Rechtsanwälte und Rechtsexperten im Haftungsrecht

Haben Sie ohne Vertrag Schaden von einer anderen Partei erlitten oder verursacht? Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten beraten und vertreten Mandanten in Angelegenheiten der außervertraglichen Haftung (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) – von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke.

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Haftung aus unerlaubter Handlung

Die rechtswidrige Handlung wird auch als außervertragliche Haftung bezeichnet. Grundsätzlich gewährt das Zivilrecht jedem, der durch das Verhalten eines anderen einen Schaden erleidet, das Recht auf Schadensersatz. Die rechtswidrige Handlung setzt eine Reihe von Bedingungen voraus, nämlich:

  • Das Verhalten (Handeln oder Unterlassen) muss rechtswidrig sein
  • Die rechtswidrige Handlung muss dem Täter zugerechnet werden können
  • Es muss einen Schaden geben
  • Zwischen dem Verhalten und dem Schaden muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen

Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Haftungsrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Die fünf Voraussetzungen für eine unerlaubte Handlung (Artikel 6:162 des niederländischen Zivilgesetzbuches)

Die Rechtsgrundlage für die außervertragliche Haftung findet sich in Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Wer eine ihm zuzurechnende rechtswidrige Handlung gegen einen anderen begeht, ist verpflichtet, den diesem entstandenen Schaden zu ersetzen. In der Rechtsprechung und Literatur werden fünf Voraussetzungen unterschieden, die alle erfüllt sein müssen, damit eine Klage Erfolg hat:

  • Rechtswidrigkeit – eine Verletzung eines Rechts, eine Handlung oder Unterlassung, die einer gesetzlichen Pflicht widerspricht, oder ein Verhalten, das gegen das verstößt, was nach ungeschriebenem Recht (dem Sorgfaltsmaßstab) im sozialen Miteinander angemessen ist.
  • Zurechenbarkeit – die Tat muss dem Täter zugerechnet werden können, und zwar aufgrund eines Verschuldens oder aufgrund eines Grundes, der ihm nach dem Gesetz oder allgemein anerkannten Ansichten zuzurechnen ist.
  • Schaden – es muss ein tatsächlicher Schaden entstanden sein (finanzieller Verlust oder sonstiger Nachteil).
  • Kausaler Zusammenhang – es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verhalten und dem Schaden bestehen.
  • Relativität – gemäß Artikel 6:163 des niederländischen Zivilgesetzbuches besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, wenn die verletzte Norm sich nicht auf den Schutz vor dem Schaden erstreckt, den die geschädigte Partei erlitten hat.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Klage unbegründet. Sowohl für einen internationalen Konzern als auch für den Bäcker um die Ecke lohnt es sich daher, frühzeitig prüfen zu lassen, ob alle Elemente nachweisbar sind. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater erstellen für Sie eine detaillierte Analyse, die sowohl die Sicht des Geschädigten als auch die des Beklagten berücksichtigt.

Gründe für eine Rechtfertigung: Wann ist ein Verhalten letztendlich doch nicht rechtswidrig?

Schädliches Verhalten ist an sich nicht rechtswidrig, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Beispiele hierfür sind Notwehr, höhere Gewalt, eine gesetzliche Bestimmung, eine gültige behördliche Anordnung oder die Einwilligung des Geschädigten. Wer verklagt wird, sollte prüfen, ob ein solcher Grund die Rechtswidrigkeit aufhebt. Die Geltendmachung eines Rechtfertigungsgrundes entscheidet oft über volle oder keine Haftung; eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist in diesem Zusammenhang entscheidend.

Gefährdungshaftung: Haftung ohne eigenes Verschulden

Neben der verschuldensabhängigen Haftung gemäß Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kennt das Gesetz eine Reihe von Gefährdungshaftungen: Fälle, in denen eine Haftung ohne Nachweis eines Mitverschuldens besteht. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt unter anderem Folgendes:

  • Haftung für Untergebene und Nicht-Untergebene (Artikel 6:170 und 6:171 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches);
  • Haftung für mangelhafte Waren und Bauwerke (Artikel 6:173 und 6:174 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches);
  • Haftung für Tiere (Artikel 6:179 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches);
  • Produkthaftung (Artikel 6:185 ff . des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

Dies ist relevant für Unternehmer: Ein Arbeitgeber oder ein Unternehmen kann auf diese Weise für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Personal, Firmenvermögen oder Produkte verursacht werden. Wir prüfen, welche Regelung Anwendung findet und welche Einreden möglich sind.

Mitverschulden und Schadensminderung

Selbst wenn die rechtswidrige Handlung nachgewiesen ist, muss nicht immer der volle Schaden ersetzt werden. Gemäß Artikel 6:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Mitverschulden) verringert sich die Schadensersatzpflicht, wenn der Schaden teilweise auf einen dem Geschädigten zuzurechnenden Umstand zurückzuführen ist. Darüber hinaus ist der Geschädigte zur Schadensminderung verpflichtet. Diese Rechtsgrundsätze ermöglichen es dem Beklagten häufig, den Schadensersatz erheblich zu reduzieren.

Entschädigung für rechtswidrige Handlung

Bei erfolgreicher Klage besteht ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß Abschnitt 6.1.10 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Artikel 6:95 ff.). Schadensersatz wird sowohl für entstandene Vermögensschäden (wie Verluste und entgangenen Gewinn) als auch – in gesetzlich festgelegten Fällen – für sonstige Nachteile, wie beispielsweise immaterielle Schäden, gewährt. In der Praxis stehen die Höhe des Schadens und die Berechnungsmethode häufig im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Die Schadensregulierung und die Begründung einer Klage werden auf unserer Seite „Schadensersatzansprüche“ ausführlicher erläutert .

Verjährungsfrist: Warten Sie nicht zu lange

Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der Verjährung. Gemäß Artikel 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und dem haftenden Täter erlangt hat, grundsätzlich jedoch zwanzig Jahre ab dem schadensverursachenden Ereignis. Wer zu lange wartet, riskiert, dass der Anspruch verjährt. Rechtzeitiges Eingreifen ist daher unerlässlich; wir überwachen die Fristen und verfassen gegebenenfalls ein Schreiben zur Unterbrechung der Verjährungsfrist.

Delikts-, Vertrags- und Haftpflichtversicherung

Außervertragliche Haftung steht selten isoliert da. Sie besteht oft parallel zur vertraglichen Haftung oder spielt eine Rolle bei der Berufshaftung , der Haftung von Geschäftsführern und Vorständen oder der Arbeitgeberhaftung . Darüber hinaus ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmer von großer Bedeutung : Sie kann Schäden abdecken, die Dritten durch eine rechtswidrige Handlung entstehen. Wir beurteilen nicht nur die Rechtslage, sondern auch, ob und wie eine Versicherung abgeschlossen werden sollte.

Unser Ansatz: vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern

MKB Juristen arbeitet mit interdisziplinären Teams aus Anwälten und (Unternehmens-)Rechtsberatern, die über umfassende Expertise im Haftungsrecht verfügen. Ob Sie selbst durch das rechtswidrige Handeln anderer einen Schaden erlitten haben oder verklagt werden – wir übernehmen vielfältige Aufgaben: von der Beratung und Verhandlung bis hin zur Prozessführung. Zu unseren Mandanten zählen internationale Konzerne, börsennotierte Unternehmen, (halb-)staatliche Einrichtungen und der Kleinunternehmer um die Ecke. Diese Expertise ist Teil unserer umfassenden Bereich Haftung, Schadensersatz und Versicherung.

Häufig gestellte Fragen zur Haftung aus unerlaubter Handlung

Worin besteht der Unterschied zwischen unerlaubter Handlung und Vertragsbruch?

Eine unerlaubte Handlung (Artikel 6:162 des niederländischen Zivilgesetzbuches) ist außervertraglich: Sie entsteht ohne eine zwischen den Parteien bestehende Vereinbarung. Ein Vertragsbruch hingegen setzt die Nichterfüllung einer bestehenden Vereinbarung voraus. Manchmal überschneiden sich beide Rechtsgrundlagen; wir prüfen, welche die stärkste Position bietet.

Welcher Schadensersatz steht mir im Falle einer rechtswidrigen Handlung zu?

Sie können Schadensersatz für Ihren Vermögensschaden (erlittenen Verlust und entgangenen Gewinn) und, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, auch für immateriellen Schaden geltend machen. Der Umfang des Schadens muss belegt und geschätzt werden.

Innerhalb welcher Frist muss ich einen Antrag einreichen?

Grundsätzlich verjährt ein Anspruch aus einer unerlaubten Handlung fünf Jahre nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers (Artikel 3:310 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Warten Sie daher nicht zu lange und achten Sie auf die Einhaltung der Fristen.

Kann ich auch ohne Verschulden haftbar gemacht werden?

Ja. Bei Gefährdungshaftung (beispielsweise für Personal, fehlerhafte Waren oder Produkte) können Sie auch ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden. Daher ist es wichtig zu prüfen, welche Einreden und Versicherungsmöglichkeiten bestehen.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.

  • Beurteilung Ihrer Rechtslage
  • Analyse von Verträgen, Entscheidungen, Korrespondenz und Belegen
  • Beratung zu Haftung, Verteidigung und Strategie
  • Verfassen oder Überprüfen von juristischer Korrespondenz
  • Verhandlungen mit der Gegenpartei, dem Treuhänder, dem Aktionär oder dem Berater
  • Leitfaden bei Eskalation, Verfahren oder Einigung

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.

  • Es liegt eine Forderung, ein Anspruch oder eine Haftungsmitteilung vor
  • Sie sind sich unsicher, ob Sie reagieren, verhandeln oder gerichtlich vorgehen sollen
  • Es bestehen erhebliche finanzielle oder Reputationsrisiken
  • Die Gegenseite übt Druck aus oder setzt kurze Fristen
  • Sie möchten verhindern, dass eine Antwort später gegen Sie verwendet wird
  • Sie möchten im Voraus wissen, was rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist

Erst beurteilen, dann reagieren

In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.

Unser Ansatz

Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Haftungs-, Schadens- und Versicherungsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete des Privatrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Haftung aus unerlaubter Handlung.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Für haftbar erklärt oder selbst Schaden erlitten?

Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Rechtsexperten unverbindlich, um Ihre Position in Bezug auf eine unerlaubte Handlung zu besprechen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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