Was ist eine Berufung in einem Inkassoverfahren?
Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem Sie ein Urteil des Bezirksgerichts vom Berufungsgericht überprüfen lassen können. Das Berufungsgericht prüft den Fall in seiner Gesamtheit neu – sowohl die Tatsachen als auch die Rechtsanwendung. Sie können neue Argumente vorbringen, neue Beweismittel einreichen und Fehler im erstinstanzlichen Urteil anfechten.
In einem Inkassoverfahren können Sie als Gläubiger Berufung einlegen, wenn das Gericht Ihre Forderung abgewiesen oder ihr nur teilweise stattgegeben hat. Auch als Schuldner können Sie Berufung einlegen, wenn Sie mit einem Zahlungsurteil nicht einverstanden sind.
Für eine Berufung ist stets ein Anwalt erforderlich. MKBjuristen beauftragt umgehend einen spezialisierten Anwalt.
Wann ist ein Einspruch möglich?
Gegen praktisch alle endgültigen Urteile des Gerichts kann Berufung eingelegt werden, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind.
Erstens muss der Streitwert 1.750 € übersteigen. Bei Forderungen unter 1.750 € ist die Berufung ausgeschlossen – das Urteil ist dann endgültig.
Zweitens darf die Frist noch nicht abgelaufen sein. Im Hauptverfahren haben Sie nach der Urteilsverkündung drei Monate Zeit, Berufung einzulegen. Im Falle eines summarischen Urteils beträgt die Frist lediglich vier Wochen. Eine Überschreitung der Frist führt zum endgültigen Verlust der Rechte ohne Möglichkeit der Berichtigung. Handeln Sie daher umgehend, wenn Sie die Einlegung einer Berufung erwägen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das Berufungsverfahren folgt einem festgelegten Ablauf.
Die Berufungsmitteilung ist der erste Schritt. Ihr Anwalt verfasst die Berufungsmitteilung, und der Gerichtsvollzieher stellt sie der Gegenpartei innerhalb der Berufungsfrist zu. In der Berufungsmitteilung müssen Sie noch nicht begründen, warum Sie Berufung einlegen – das geschieht später.
Die Berufungsbegründung ist das zentrale Verfahrensdokument. Darin formuliert Ihr Anwalt die Berufungsgründe: die konkreten Einwände gegen die einzelnen Erwägungen des Urteils. Das Berufungsgericht prüft nur die Teile, gegen die Sie ausdrücklich Einspruch erheben. Vage oder allgemeine Einwände führen selten zum Erfolg.
Die Gegenpartei antwortet mit einer Verteidigungsschrift. Darauf können mündliche Verhandlungen oder eine
Gerichtsverhandlung folgen.
Das Berufungsgericht verkündet anschließend sein Urteil. Im Durchschnitt dauert ein Berufungsverfahren neun Monate. Das Gericht kann das Urteil bestätigen, aufheben oder teilweise abändern.
Ihr Schuldner hat Berufung eingelegt – was nun?
Wenn Sie in erster Instanz ein Urteil erwirkt haben, Ihr Schuldner aber Berufung einlegt, ist es unerlässlich, dass Sie sich verteidigen. Reagieren Sie nicht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Berufungsgericht das Urteil aufhebt.
Wurde das Urteil vorläufig für vollstreckbar erklärt, können Sie es vorläufig vollstrecken – auch während eines laufenden Berufungsverfahrens. Beachten Sie jedoch: Wird das Urteil später im Berufungsverfahren aufgehoben, haften Sie für den dem Schuldner durch die Vollstreckung entstandenen Schaden. Lassen Sie sich daher vor der Vollstreckung während eines laufenden Berufungsverfahrens stets beraten.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Eine Berufung ist sinnvoll, wenn das Urteil konkrete Rechtsfehler enthält – etwa wenn der Richter einen Sachverhalt falsch beurteilt, das Recht falsch angewendet oder das Verfahren nicht ordnungsgemäß eingehalten hat. Auch wenn nach dem Urteil neue Beweise aufgetaucht sind, die das Ergebnis beeinflusst haben könnten, ist eine Berufung eine ernstzunehmende Option.
Eine Berufung ist weniger lohnenswert, wenn das Urteil auf unstrittigen Tatsachen beruht und keine erkennbaren Fehler enthält. Sie könnten sogar schlechter gestellt sein als in erster Instanz. Wir prüfen im Vorfeld fair, ob eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat.