Inkasso

Wir sind hier, um Sie bei Ihrem Inkassoverfahren zu unterstützen

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Berufung in einem Inkassoverfahren

Einspruch gegen die Forderungseinziehung

Haben Sie ein Urteil verloren oder legt Ihr Schuldner Berufung ein? Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und beauftragen umgehend einen Anwalt.

Sind Sie mit einem Urteil in Ihrem Inkassoverfahren nicht einverstanden? Oder haben Sie zwar gewonnen, aber Ihr Schuldner legt Berufung ein? MKBjuristen prüft fair die Erfolgsaussichten einer Berufung und beauftragt umgehend einen spezialisierten Anwalt. Bitte beachten Sie die Fristen: drei Monate für Hauptverfahren, vier Wochen für ein summarisches Urteil.

  • Verhindern Sie, dass Ihre Beweislage geschwächt wird
  • Klarheit bezüglich Erinnerung, Ermahnung oder Vorladung
  • Beratung bei strittigen Rechnungen und unzufriedenen Kunden
  • Unterstützung bei Verhandlungen oder Verfahren, falls erforderlich
Zunächst muss die Position bestimmt werden. Wir betrachten Vereinbarungen, Beweise und Risiken.
Vermeiden Sie unnötige Eskalationen. Der richtige Tonfall beugt oft weiteren Konflikten vor.
Nächster praktischer Schritt: Sie wissen, ob das Versenden eines förmlichen Aufforderungsschreibens, Verhandlungen oder ein Rechtsstreit sinnvoll sind.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

In solchen Situationen ist ein Einspruch der richtige Schritt.

Ihr Antrag wurde abgelehnt oder nur teilweise bewilligt

Der Richter hat einen Sachverhalt falsch beurteilt, das Gesetz falsch angewendet oder ein wichtiges Argument nicht berücksichtigt. Sie möchten eine zweite Chance vor dem Berufungsgericht erhalten.

Nach dem Urteil sind neue Beweise aufgetaucht

Dokumente oder Tatsachen, die während des Verfahrens nicht verfügbar waren, aber das Ergebnis hätten beeinflussen können, können im Berufungsverfahren vorgebracht werden.

Ihr Schuldner legt Berufung gegen Ihr positives Urteil ein

Sie haben gewonnen, aber der Schuldner ficht das Urteil an. Sie müssen sich verteidigen – andernfalls riskieren Sie, dass das Urteil aufgehoben wird und Sie den bereits eingetriebenen Betrag zurückzahlen müssen.

Sie möchten wissen, ob eine Berufung gute Erfolgsaussichten hat

Sie haben ein für Sie ungünstiges Urteil erhalten und wünschen eine ehrliche Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten, Kosten und Risiken eines Berufungsverfahrens.

Die Frist läuft – Sie müssen sich schnell entscheiden

Die dreitägige monatliche Frist bzw. die vierwöchige Frist für summarische Verfahren läuft. Sie möchten schnell Klarheit darüber, ob eine Berufung der richtige Schritt ist.

Bitte beachten Sie: Zu langes Warten oder falsche Reaktionen können sich später negativ auswirken. Dokumentieren Sie daher zunächst, was vereinbart, geliefert und kommuniziert wurde.

Was ist eine Berufung in einem Inkassoverfahren?

Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem Sie ein Urteil des Bezirksgerichts vom Berufungsgericht überprüfen lassen können. Das Berufungsgericht prüft den Fall in seiner Gesamtheit neu – sowohl die Tatsachen als auch die Rechtsanwendung. Sie können neue Argumente vorbringen, neue Beweismittel einreichen und Fehler im erstinstanzlichen Urteil anfechten.

In einem Inkassoverfahren können Sie als Gläubiger Berufung einlegen, wenn das Gericht Ihre Forderung abgewiesen oder ihr nur teilweise stattgegeben hat. Auch als Schuldner können Sie Berufung einlegen, wenn Sie mit einem Zahlungsurteil nicht einverstanden sind.

Für eine Berufung ist stets ein Anwalt erforderlich. MKBjuristen beauftragt umgehend einen spezialisierten Anwalt.

Wann ist ein Einspruch möglich?

Gegen praktisch alle endgültigen Urteile des Gerichts kann Berufung eingelegt werden, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind.

Erstens muss der Streitwert 1.750 € übersteigen. Bei Forderungen unter 1.750 € ist die Berufung ausgeschlossen – das Urteil ist dann endgültig.

Zweitens darf die Frist noch nicht abgelaufen sein. Im Hauptverfahren haben Sie nach der Urteilsverkündung drei Monate Zeit, Berufung einzulegen. Im Falle eines summarischen Urteils beträgt die Frist lediglich vier Wochen. Eine Überschreitung der Frist führt zum endgültigen Verlust der Rechte ohne Möglichkeit der Berichtigung. Handeln Sie daher umgehend, wenn Sie die Einlegung einer Berufung erwägen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Berufungsverfahren folgt einem festgelegten Ablauf.

Die Berufungsmitteilung ist der erste Schritt. Ihr Anwalt verfasst die Berufungsmitteilung, und der Gerichtsvollzieher stellt sie der Gegenpartei innerhalb der Berufungsfrist zu. In der Berufungsmitteilung müssen Sie noch nicht begründen, warum Sie Berufung einlegen – das geschieht später.

Die Berufungsbegründung ist das zentrale Verfahrensdokument. Darin formuliert Ihr Anwalt die Berufungsgründe: die konkreten Einwände gegen die einzelnen Erwägungen des Urteils. Das Berufungsgericht prüft nur die Teile, gegen die Sie ausdrücklich Einspruch erheben. Vage oder allgemeine Einwände führen selten zum Erfolg.

Die Gegenpartei antwortet mit einer Verteidigungsschrift. Darauf können mündliche Verhandlungen oder eine
Gerichtsverhandlung folgen.

Das Berufungsgericht verkündet anschließend sein Urteil. Im Durchschnitt dauert ein Berufungsverfahren neun Monate. Das Gericht kann das Urteil bestätigen, aufheben oder teilweise abändern.

Ihr Schuldner hat Berufung eingelegt – was nun?

Wenn Sie in erster Instanz ein Urteil erwirkt haben, Ihr Schuldner aber Berufung einlegt, ist es unerlässlich, dass Sie sich verteidigen. Reagieren Sie nicht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Berufungsgericht das Urteil aufhebt.

Wurde das Urteil vorläufig für vollstreckbar erklärt, können Sie es vorläufig vollstrecken – auch während eines laufenden Berufungsverfahrens. Beachten Sie jedoch: Wird das Urteil später im Berufungsverfahren aufgehoben, haften Sie für den dem Schuldner durch die Vollstreckung entstandenen Schaden. Lassen Sie sich daher vor der Vollstreckung während eines laufenden Berufungsverfahrens stets beraten.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Eine Berufung ist sinnvoll, wenn das Urteil konkrete Rechtsfehler enthält – etwa wenn der Richter einen Sachverhalt falsch beurteilt, das Recht falsch angewendet oder das Verfahren nicht ordnungsgemäß eingehalten hat. Auch wenn nach dem Urteil neue Beweise aufgetaucht sind, die das Ergebnis beeinflusst haben könnten, ist eine Berufung eine ernstzunehmende Option.

Eine Berufung ist weniger lohnenswert, wenn das Urteil auf unstrittigen Tatsachen beruht und keine erkennbaren Fehler enthält. Sie könnten sogar schlechter gestellt sein als in erster Instanz. Wir prüfen im Vorfeld fair, ob eine Berufung Aussicht auf Erfolg hat.

Wie können wir helfen?

Wir leiten keine Gerichtsverfahren ein. Zunächst analysieren wir Ihre rechtliche Position, die Beweislage und Ihre wirtschaftlichen Interessen. Anschließend legen wir das geeignete Vorgehen zur Lösung des Problems fest.

1

Überprüfungsurteil

Wir prüfen das Urteil eingehend auf Rechtsfehler, falsche Tatsachenfeststellungen und übersehene Argumente – und geben eine ehrliche Einschätzung darüber, ob eine Berufung gute Erfolgsaussichten hat.

2

Abfassung der Berufungszulassung

Wir beauftragen einen Anwalt mit der Abfassung der Berufungsmitteilung. Der Gerichtsvollzieher stellt sie der Gegenpartei innerhalb der Berufungsfrist zu.

3

Beschwerdeerklärung

Der Anwalt formuliert die konkreten Einwände gegen die einzelnen Erwägungen des Urteils. Eine präzise Formulierung ist unerlässlich – das Berufungsgericht prüft nur die Teile, gegen die Einwände erhoben werden.

4

Verhaftung und Hinrichtung

Nach dem Urteil des Berufungsgerichts leiten wir den nächsten Schritt – die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder – falls das Urteil ungünstig ausfällt – die Prüfung der Revision als letztes Rechtsmittel.

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich in einem Inkassoverfahren Berufung einlegen?

In nahezu allen rechtskräftigen Urteilen des Gerichts gilt dies, sofern der finanzielle Betrag 1.750 € übersteigt und die Frist noch nicht abgelaufen ist. Im ordentlichen Verfahren haben Sie drei Monate nach Urteilsverkündung Zeit. Im Eilverfahren sind es nur vier Wochen.

Benötige ich für die Berufung einen Anwalt?

Ja, immer. Ein Anwalt ist vor dem Berufungsgericht zwingend erforderlich. MKBjuristen beauftragt umgehend einen spezialisierten Anwalt.

Wie lange dauert ein Berufungsverfahren?

Im Durchschnitt neun Monate. Das Verfahren besteht aus einer schriftlichen Anhörung mit Schriftsätzen und gegebenenfalls mündlichen Verhandlungen, woraufhin das Berufungsgericht ein Urteil fällt.

Was sind Beschwerden und warum sind sie so wichtig?

Die Berufungsgründe sind die konkreten Einwände gegen die einzelnen Erwägungen des erstinstanzlichen Urteils. Das Berufungsgericht prüft nur jene Teile, gegen die Sie ausdrücklich Berufungsgründe geltend machen. Vage oder allgemeine Einwände führen selten zum Erfolg. Die präzise Formulierung der Berufungsgründe ist der Kern eines erfolgreichen Berufungsverfahrens.

Kann ich im Berufungsverfahren neue Beweismittel einreichen?

Ja. Eine Berufung bietet die Möglichkeit, neue Dokumente einzureichen, die im ursprünglichen Verfahren nicht verfügbar waren. Dies ist einer der wichtigsten Gründe für die Einlegung einer Berufung, wenn nach dem Urteil neue Beweise auftauchen.

Mein Schuldner hat Berufung eingelegt – muss ich eine Verteidigungsschrift einreichen?

Ja, unbedingt. Wenn Sie nicht reagieren, besteht eine gute Chance, dass das Berufungsgericht das Urteil aufhebt. Ihr Anwalt reicht eine Verteidigungsschrift ein, um das Urteil anzufechten.

Darf ich die Hinrichtung durchführen, während das Berufungsverfahren noch läuft?

Wurde das Urteil vorläufig für vollstreckbar erklärt, können Sie es grundsätzlich vollstrecken. Wird das Urteil jedoch später im Berufungsverfahren aufgehoben, haften Sie für den dem Schuldner entstandenen Schaden. Lassen Sie sich daher vor der Vollstreckung während eines laufenden Berufungsverfahrens stets beraten.

Wann ist eine Berufung sinnlos?

Vorausgesetzt, das Urteil beruht auf unstrittigen Tatsachen und enthält keine erkennbaren Fehler. Ein Rechtsmittel kostet Zeit und Geld, und Sie könnten am Ende sogar schlechter dastehen als zuvor. Wir prüfen im Vorfeld fair, ob ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat.

Schildern Sie Ihre Situation unverbindlich

Beschreiben Sie die Situation kurz. Wir werden das sinnvolle nächste Vorgehen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Benötigen Sie Hilfe bei diesem Problem?

Besprechen Sie Ihre Situation, bevor Sie eine formelle Forderung stellen, Drohungen aussprechen oder weitere Schritte unternehmen.

  • Erstberatung kostenlos und unverbindlich
  • Beurteilung Ihrer Position und Ihrer Beweise
  • Ratschläge zum Versenden von Erinnerungen oder zum Verhandeln
  • Feste Zinssätze, wo möglich
Berufung erörtern

Berufung einlegen

auf Anfrage einmalig

Wir prüfen das Urteil und beauftragen einen Anwalt für das Berufungsverfahren vor dem Berufungsgericht.

  • Vorabbewertung von Chancen und Risiken
  • Berufungszuladung und Begründung der Berufung
  • Durchschnittliche Lieferzeit neun Monate
Berufung erörtern

Verteidigung im Berufungsverfahren

auf Anfrage einmalig

Legt Ihr Schuldner gegen das Urteil Berufung ein? Wir beauftragen umgehend einen Anwalt mit der Verteidigung.

  • Erwiderungsschreiben des Anwalts
  • Verteidigung gegen die Beschwerden des Schuldners
  • Schutz Ihres gewonnenen Urteils
Erörtern Sie die Verteidigung

Vollstreckungsbeschlagnahme

auf Anfrage einmalig

Wurde das Urteil vorläufig für vollstreckbar erklärt? Wir begleiten die Vollstreckung während des laufenden Berufungsverfahrens – und beraten Sie zu den Risiken.

  • Zustellung des Urteils durch den Gerichtsvollzieher
  • Beschlagnahme von Bankkonten, Immobilien oder Fahrzeugen
  • Hinweise zum Ausführungsrisiko in einem laufenden Berufungsverfahren
Die Durchführung besprechen

Konservierungsmittelhaftung

auf Anfrage einmalig

Sichern Sie Vermögenswerte während des laufenden Berufungsverfahrens – in dringenden Fällen innerhalb von 24 Stunden.

  • Genehmigung des Richters für einstweilige Anordnungen durch den Anwalt
  • Sicherung Ihres Anspruchs während des Verfahrens
  • Wird nach dem Urteil vollstreckbar
Anfälle besprechen
Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Inkassorecht · Unternehmensjurist

Eine Berufung ohne triftige Berufungsgründe einzulegen, ist Geldverschwendung. Das Berufungsgericht prüft nur die Teile des Urteils, gegen die Sie ausdrücklich Einspruch erheben. Wir prüfen das Urteil sorgfältig, bevor wir Sie beraten – und geben Ihnen auch ehrliche Hinweise, wenn eine Berufung aussichtslos ist.

Anmerkung

  • Handeln Sie unverzüglich – die Frist beträgt drei Monate für Hauptverfahren und vier Wochen für summarische Verfahren
  • Die Überschreitung der Frist führt zum endgültigen Verlust der Rechte ohne Möglichkeit der Berichtigung
  • Formulieren Sie Ihre Beschwerden konkret – das Berufungsgericht prüft nur die Einwände, die Sie ausdrücklich erwähnen
  • Bereiten Sie immer eine Verteidigung vor, wenn Ihr Schuldner Berufung einlegt – andernfalls riskieren Sie, dass Ihr Urteil aufgehoben wird
  • Lassen Sie sich vor der Ausführung der Straftat während eines laufenden Berufungsverfahrens beraten – Sie könnten haftbar gemacht werden

Brauchen Sie Hilfe?

Rufen Sie uns unter 085 25000 44Wir werden dann kurz mit Ihnen besprechen, was der sinnvolle nächste Schritt ist.

Direkter Kontakt mit uns

Denian Wielhouwer

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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