Sachverstand

Schuldenrestrukturierung

Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen

Unser Team für Restrukturierung und Insolvenz berät Unternehmen verschiedenster Branchen. Wir setzen auf eine zielorientierte Herangehensweise und haben bereits zahlreiche erfolgreiche Restrukturierungsprozesse begleitet. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in einem breiten Spektrum von Insolvenz- und Restrukturierungsfragen.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
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Schuldenrestrukturierung

Kann keine Zahlungsvereinbarung mit allen Gläubigern erzielt werden, kann beim Gericht ein Antrag auf gesetzliche Schuldenrestrukturierung gestellt werden. Die Schuldenrestrukturierung steht nur natürlichen Personen, Inhabern eines Einzelunternehmens, Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) und geschäftsführenden Gesellschaftern einer Kommanditgesellschaft (KG) zur Verfügung.

Um die Leistungen nach dem Schuldenrestrukturierungsgesetz für natürliche Personen (Wsnp) in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens darf es nicht möglich sein, die Schulden selbst zu begleichen. Zweitens muss ein Versuch unternommen worden sein, die Schulden mithilfe einer Schuldenberatung zurückzuzahlen. Darüber hinaus darf die Wsnp-Leistung in den letzten zehn Jahren nicht in Anspruch genommen worden sein, wobei es einige Ausnahmen gibt, in denen das Gericht die Wsnp-Leistung dennoch gewähren kann. Weiterhin muss der Antragsteller in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Nichtzahlung der Schulden in gutem Glauben gehandelt haben. Im Falle einer Sucht oder psychosozialer Probleme ist eine Bestätigung durch einen Schuldenberater vorzulegen. Die Schulden dürfen auch nicht aus begangenen Straftaten stammen. Schließlich muss der Antragsteller die Verpflichtungen aus dem Wsnp-Programm erfüllen und sich nach Kräften bemühen, so viel Geld wie möglich zu verdienen.

Ein Antrag auf Wsnp wird beim Gericht eingereicht. Anschließend findet eine Anhörung statt. Erscheint der Antragsteller nicht zur Anhörung, wird der Antrag abgelehnt. Innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Anhörung entscheidet der Richter über die Gewährung des Wsnp.

Bei der Beantragung des Wsnp-Programms ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die verschiedenen Optionen zu besprechen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gegen die Ablehnung des Wsnp-Antrags Berufung beim Obersten Gerichtshof einzulegen.

Haben Sie Fragen zur Schuldenrestrukturierung? Kontaktieren Sie uns.

Schuldenrestrukturierung im Rahmen von Restrukturierung und Insolvenz

Die gesetzliche Schuldenrestrukturierung ist ein Instrument unserer Expertise im Bereich Restrukturierung und Insolvenz. Während für juristische Personen wie beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) Zahlungseinstellung, Insolvenz oder eine Vereinbarung mit den privaten Gläubigern, stellt das niederländische Schuldenrestrukturierungsgesetz (Wsnp) den letzten Schritt für die natürliche Person hinter dem Unternehmen dar: den Einzelunternehmer, den Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (VOF) oder den geschäftsführenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (CV), der persönlich haftet. Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen bei diesen Prozessen eng zusammen – von internationalen Konzernen, die eine Tochtergesellschaft restrukturieren möchten, bis hin zum Bäcker um die Ecke, der mit privaten und geschäftlichen Schulden zu kämpfen hat.

Wsnp modernisiert: Verarbeitungszeit seit dem 1. Juli 2023

Das Schuldenrestrukturierungsverfahren wurde grundlegend geändert. Für Verfahren, die am oder nach dem 1. Juli 2023 eröffnet werden, gilt gemäß Artikel 349a des Insolvenzgesetzes eine Standardfrist von 18 Monaten anstelle der bisherigen Frist von drei Jahren. Der Richter kann diese Frist verkürzen, wenn der Schuldner bereits während der gütlichen Einigungsphase Geld angespart hat, oder sie auf maximal dreieinhalb Jahre verlängern, wenn die Art der Schulden dies erfordert oder der Schuldner nicht in der Lage ist, alle seine Verpflichtungen zu erfüllen. Darüber hinaus wurde die bisherige Zehnjahresfrist gelockert, wodurch eine erneute Aufnahme in das Wsnp-Verfahren früher möglich wird. Diese Modernisierung macht die Schuldenrestrukturierung für Unternehmer mit Privatschulden deutlich zugänglicher.

Das gütliche Verfahren und die Erklärung nach Artikel 285

Die gesetzliche Schuldenrestrukturierung ist der letzte Schritt. Zunächst muss versucht werden, eine gütliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, in der Regel durch kommunale Schuldenhilfe. Scheitert dies, wird gemäß Artikel 285 des Insolvenzgesetzes eine Erklärung abgegeben, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist. Diese Erklärung ist Voraussetzung für die Beantragung des WSNP (Gesetz zur Schuldenrestrukturierung). Für Unternehmer ist dieses Verfahren oft komplexer als für Privatpersonen, da sich Geschäfts- und Privatschulden überschneiden und die Gläubiger unterschiedliche Interessen verfolgen. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung eines fundierten Vorschlags, damit die gütliche Einigung realistische Erfolgsaussichten hat.

Zwangsvereinbarung, Moratorium und einstweilige Verfügung

Wenn die überwiegende Mehrheit der Gläubiger kooperiert, ein einzelner Gläubiger die Vereinbarung jedoch blockiert, kann gemäß Artikel 287a des Insolvenzgesetzes gleichzeitig mit dem Antrag auf ein Vergleichsverfahren ein Zwangsvergleich beantragt werden. Der Richter kann den blockierenden Gläubiger dann zur Zustimmung zwingen, sofern der vorgeschlagene Vergleich das maximal Erzielbare darstellt. Der Zwangsvergleich ist schneller und kostengünstiger als ein vollständiges Vergleichsverfahren. Sollte in der Zwischenzeit eine Zwangsräumung, eine Unterbrechung der Energieversorgung oder ein Zwangsverkauf unmittelbar bevorstehen, kann gemäß Artikel 287 Absatz 4 eine einstweilige Verfügung oder gemäß Artikel 287b des Insolvenzgesetzes ein Moratorium (Abkühlfrist) beantragt werden. Diese Instrumente verschaffen den Gläubigern Zeit, während über den Antrag entschieden wird.

Was geschieht mit dem Unternehmen während des Wsnp?

Nach der Genehmigung eines Sanierungsverfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen verwaltet und zugunsten der Gläubiger liquidiert. In den meisten Fällen bedeutet dies die Auflösung des Unternehmens und den Verkauf des Betriebsvermögens. Der Insolvenzverwalter legt fest, welcher Betrag für laufende Kosten und Lebenshaltungskosten zur Verfügung stehen soll; alle darüber hinausgehenden Einnahmen des Schuldners fließen in die Insolvenzmasse. Die Fortführung des Unternehmens kann unter Umständen genehmigt werden, wenn dies im Interesse der Gläubiger liegt. Wir beraten Unternehmer im Vorfeld hinsichtlich der Folgen für ihr Unternehmen und ob ein Neustart oder eine außergerichtliche Einigung eine bessere Alternative darstellen könnte.

Neuanfang und vorzeitige Beendigung

Wer die Auflagen einer Schuldenrestrukturierung ordnungsgemäß erfüllt, erhält nach Ablauf der Frist einen Schuldenerlass: Gemäß Artikel 358 des Insolvenzgesetzes sind die verbleibenden unbezahlten Schulden danach nicht mehr vollstreckbar. Ausnahmen von diesem Schuldenerlass bestehen unter anderem für bestimmte Geldstrafen und für Forderungen aus einer Hypothek, sofern diese durch Zwangsvollstreckung beglichen werden können. Kommt der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, häuft er neue, übermäßige Schulden an oder benachteiligt er die Gläubiger, kann das Gericht die Vereinbarung gemäß Artikel 350 des Insolvenzgesetzes vorzeitig beenden, in der Regel ohne Schuldenerlass und oft mit anschließendem Insolvenzverfahren. Ein Schuldenerlass erfordert daher die strikte Einhaltung der Auflagen, wobei eine kompetente Beratung entscheidend ist.

Häufig gestellte Fragen zur Schuldenrestrukturierung

Benötige ich einen Anwalt, um mich für das WSNP zu bewerben?

Die Beauftragung eines Anwalts ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber ratsam. Die Vorbereitung des gütlichen Vergleichsverfahrens, die Begründung eines Vergleichsanspruchs und der fristgerechte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz erfordern sorgfältige Aufmerksamkeit. Im Falle einer Ablehnung können Sie zudem Berufung einlegen und Kassationsbeschwerde einreichen, wofür anwaltliche Vertretung unerlässlich ist.

Kann eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) an einer Schuldenrestrukturierung teilnehmen?

Nein. Das Wsnp gilt nur für natürliche Personen. Eine BV oder NV, die in Zahlungsschwierigkeiten gerät, stellt die Zahlungen ein, meldet Insolvenz an oder schließt einen Vergleich ab; die Schuldenrestrukturierung konzentriert sich auf den Unternehmer als Privatperson, beispielsweise den Inhaber eines Einzelunternehmens oder einen Gesellschafter.

Wie lange dauert eine Schuldenrestrukturierung?

Seit dem 1. Juli 2023 dauert ein Wsnp-Verfahren grundsätzlich achtzehn Monate. Der Richter kann diese Frist verkürzen oder auf maximal dreieinhalb Jahre verlängern.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Schuldenrestrukturierung und einer Gläubigervereinbarung?

In einer Gläubigervereinbarung unterbreiten die Gläubiger gemeinsam einen Vergleichsvorschlag, der gegebenenfalls durch eine Zwangsvereinbarung rechtsverbindlich wird. Das WSNP (Washington State Nominee Program) ist ein gesetzliches Schuldenrestrukturierungsverfahren unter der Aufsicht eines Richters und eines Insolvenzverwalters, das mit einem Schuldenerlass endet. Beide Wege werden häufig gegeneinander abgewogen.

Beantragen Sie eine Schuldenrestrukturierung bei MKB Juristen

Sind Sie ein Unternehmer mit Schuldenproblemen oder möchten Sie wissen, ob das WSNP-Verfahren, ein Vergleich oder eine außergerichtliche Einigung die beste Lösung für Sie ist? Unsere Sanierungs- und Insolvenzanwälte sowie unsere Unternehmensberater begleiten Sie von der ersten Analyse bis zu einem erfolgreichen Neustart. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, um Ihre Situation zu besprechen.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.

  • Beurteilung Ihrer Rechtslage
  • Analyse von Verträgen, Entscheidungen, Korrespondenz und Belegen
  • Beratung zu Haftung, Verteidigung und Strategie
  • Verfassen oder Überprüfen von juristischer Korrespondenz
  • Verhandlungen mit der Gegenpartei, dem Treuhänder, dem Aktionär oder dem Berater
  • Leitfaden bei Eskalation, Verfahren oder Einigung

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.

  • Es liegt eine Forderung, ein Anspruch oder eine Haftungsmitteilung vor
  • Sie sind sich unsicher, ob Sie reagieren, verhandeln oder gerichtlich vorgehen sollen
  • Es bestehen erhebliche finanzielle oder Reputationsrisiken
  • Die Gegenseite übt Druck aus oder setzt kurze Fristen
  • Sie möchten verhindern, dass eine Antwort später gegen Sie verwendet wird
  • Sie möchten im Voraus wissen, was rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist

Erst beurteilen, dann reagieren

In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.

Unser Ansatz

Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten im Bereich Insolvenz und Restrukturierung ist hochspezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger in allen rechtlichen Belangen im Rahmen von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.

Häufig gestellte Fragen zur Schuldenrestrukturierung

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Erläutern Sie Ihre Position

Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.

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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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