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Über SME-AnwälteEin Neustart ermöglicht es den gesunden Teilen Ihres Unternehmens, weiterzubestehen, während die Schulden in der Insolvenzmasse verbleiben. Wir begleiten die Vermögensübertragung mit dem Insolvenzverwalter von Anfang bis Ende – sowohl für Konzerne als auch für KMU.
Wenn ein Unternehmen von Insolvenz bedroht ist, kann ein Neustart beschlossen werden. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht können die vom Insolvenzverwalter angebotenen Vermögenswerte verkauft werden. Diese werden dann erworben, bevor der Insolvenzverwalter mit der Liquidation der Insolvenzmasse beginnt. In den meisten Fällen erzielt der Verkauf des gesamten Vermögens an einen einzigen Käufer einen höheren Erlös als der Verkauf in Einzelteilen. Daher nimmt der Insolvenzverwalter häufig ein gutes Angebot an. Für einen erfolgreichen Neustart muss ein Neustartplan erstellt werden. Dieser Plan enthält ein begründetes Angebot hinsichtlich der für den Geschäftsbetrieb der neuen juristischen Person benötigten Vermögenswerte. Unsere Rechtsexperten und Anwälte bieten Ihnen die notwendige rechtliche Unterstützung bei der Durchführung eines Neustarts.
Haben Sie Fragen zum Neustart? Bitte kontaktieren Sie uns.
Ein Neustart bezeichnet die Fortführung der gesunden, tragfähigen Teile eines Unternehmens nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Schulden und verlustbringenden Aktivitäten verbleiben in der Insolvenzmasse, während die wertvollen Vermögenswerte – Warenbestand, Inventar, Kundenstamm, Markenname und geistiges Eigentum – im Rahmen einer Asset-Deal-Transaktion von einer neuen oder bestehenden juristischen Person erworben werden. Im weiteren Feld der Restrukturierung und Insolvenz stellt der Neustart den letzten Schritt dar: Während Zahlungseinstellung, Gläubigervereinbarung oder Sanierung die Insolvenz abwenden sollen, bietet ein Neustart einen Ausweg, wenn dies nicht mehr möglich ist. Ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke: Unsere Anwälte und Unternehmensberater begleiten den Neustart von Anfang bis Ende.
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt die Befugnis zum Verkauf von Vermögenswerten beim Insolvenzverwalter. Gemäß § 68 des Insolvenzgesetzes ist der Insolvenzverwalter mit der Verwaltung und Liquidation der Insolvenzmasse im Interesse der Gesamtgläubiger betraut. Der Insolvenzverwalter strebt an, die Vermögenswerte zum höchstmöglichen Erlös zu veräußern. Daher verhandelt eine Sanierungsgesellschaft direkt mit dem Insolvenzverwalter über den Kaufpreis und die Zusammensetzung des zu erwerbenden Portfolios. Ein großer Vorteil der Sanierung ist die Selektivität: Grundsätzlich wird nur das erworben, was benötigt wird. Laufende Verträge und Aufträge werden nicht automatisch übernommen – profitable Verträge können (mit Zustimmung des Vertragspartners) fortgeführt werden, während verlustbringende Verträge in der Insolvenzmasse verbleiben. Ein gut begründetes Angebot – Bestandteil des Sanierungsplans – erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Zustimmung des Insolvenzverwalters.
Bei einem sogenannten Pre-Pack wird der Neustart vor der Insolvenzeröffnung diskret vorbereitet. Auf Antrag bestellt das Gericht einen potenziellen Insolvenzverwalter (auch „stiller Verwalter“ genannt), der den Prozess während der Vorbereitungsphase überwacht. Der Neustart wird dann unmittelbar nach der Insolvenzeröffnung durchgeführt. Ziel ist es, Wertverluste zu begrenzen, eine höhere Rendite für die Gläubiger zu erzielen und so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Das Pre-Pack ist in den Niederlanden noch nicht vollständig rechtlich verankert; der Gesetzesentwurf zum Gesetz über die Übertragung von Unternehmen im Insolvenzverfahren (WOVOF) zielt darauf ab, dies zu ändern. Wir prüfen im Einzelfall, ob ein Pre-Pack machbar und sinnvoll ist, und passen das Verfahren individuell an Ihr Unternehmen an – von Großkonzernen bis hin zu KMU.
Eines der heikelsten Themen bei einem Neustart eines Unternehmens ist die Situation der Mitarbeiter. Bei einem regulären Neustart nach einer Insolvenz greift der Kündigungsschutz (Art. 7:662 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme bildet Art. 7:666 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wenn sich der Arbeitgeber im Insolvenzverfahren befindet und das Unternehmen zur Insolvenzmasse gehört. In diesem Fall kann der Neustartende selbst entscheiden, welchen Mitarbeitern er einen neuen Arbeitsvertrag anbietet. Bei einem sogenannten Pre-Pack-Verfahren ist die Lage komplexer: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Kündigungsschutz greifen kann, wenn das Insolvenzverfahren ausschließlich der Vorbereitung des Neustarts diente und nicht auf die Liquidation abzielte. Eine Fehleinschätzung kann dazu führen, dass der Neustartende letztendlich alle Mitarbeiter übernehmen muss. Wir analysieren dieses Risiko im Vorfeld, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Ein Neustart erfordert vom Geschäftsführer die gebotene Sorgfalt. Werden wertvolle Vermögenswerte vor der Insolvenz beiseitegeschafft oder zu einem übermäßig niedrigen Preis übertragen, kann der Insolvenzverwalter diese Vermögenswerte gemäß Artikel 42 des Insolvenzgesetzes (für nicht obligatorische Handlungen) und Artikel 47 des Insolvenzgesetzes (für obligatorische Handlungen) anfechten. Darüber hinaus besteht für den Geschäftsführer das Risiko der Geschäftsführerhaftung: Bei offenkundig mangelhafter Geschäftsführung, die maßgeblich zur Insolvenz beiträgt, kann der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer gemäß Artikel 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches haftbar machen. Auch ein zu spät gestellter Insolvenzantrag oder die Übernahme von Verpflichtungen, die das Unternehmen nicht erfüllen kann (Beklamel-Standard), können zu einer persönlichen Haftung führen. Ein Neustart, der den Anschein erweckt, Gläubiger zu benachteiligen, erhöht dieses Risiko. Unsere spezialisierten Anwälte für Geschäftsführerhaftung stellen sicher, dass der Neustart so strukturiert ist, dass er Haftungsrisiken minimiert.
Ein Neustart folgt in der Regel einem festen Ablauf. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt:
Ein Neustart bietet Chancen, birgt aber auch Fallstricke. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. Diese Kombination zahlt sich bei einem Neustart von Unternehmen aus: Während der Anwalt die Verfahrensfragen, die Klage und Haftungsrisiken sichert, setzt der Unternehmensjurist die Pläne in eine praktikable, wirtschaftliche Realität um. Wir betreuen einen breiten Kundenstamm – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke – und passen unsere Vorgehensweise und Honorare an den Umfang und die Komplexität Ihres Falles an. Da wir sowohl auf der Seite von Unternehmen, die neu starten, als auch (gegebenenfalls) als Insolvenzverwalter Erfahrung gesammelt haben, kennen wir beide Seiten des Verhandlungstisches.
Kann ich mein insolventes Unternehmen selbst wiederbeleben?
Ja, das ist möglich. Prinzipiell kann ein Geschäftsführer ein Gebot für die Vermögenswerte abgeben, der Insolvenzverwalter wird dieses Gebot jedoch besonders kritisch auf Marktkonformität und mögliche Benachteiligung der Gläubiger prüfen. Eine unabhängige Bewertung und transparente Verhandlungen sind in diesem Zusammenhang unerlässlich.
Übernehme ich bei einem Neustart die Schulden?
Nein. Bei einer Vermögenstransaktion erwerben Sie lediglich die Vermögenswerte; die Schulden verbleiben in der Insolvenzmasse. Prinzipiell beginnen Sie mit einer bereinigten Bilanz.
Muss ich alle Mitarbeiter übernehmen?
Bei einem regulären Neustart nach einer Insolvenz gilt der Schutz bei der Betriebsübergabe grundsätzlich nicht. Sie können also selbst entscheiden, welchen Mitarbeitern Sie einen neuen Arbeitsvertrag anbieten. Bei einem sogenannten Pre-Pack-Verfahren kann dies anders sein; lassen Sie sich diesbezüglich im Vorfeld beraten.
Wie schnell muss ein Neustart erfolgen?
Oftmals herrscht erheblicher Zeitdruck. Der Insolvenzverwalter möchte die Vermögenswerte zügig liquidieren, und der Unternehmenswert sinkt täglich. Eine gute Vorbereitung – gegebenenfalls durch ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren – ist daher unerlässlich.
Haben Sie Fragen zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs oder möchten Sie abklären lassen, ob eine Wiederaufnahme in Ihrer Situation möglich ist? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater stehen Ihnen in jeder Phase des Neustarts beratend zur Seite:
Ein Neustart bietet Chancen, birgt aber auch Risiken. Wir behalten die rechtlichen Risiken für Sie im Blick.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. Der Anwalt sichert die Prozessposition, die Klage und die Haftungsrisiken ab; der Unternehmensjurist setzt die Pläne in eine praktikable, wirtschaftliche Realität um. Wir betreuen einen breiten Kundenstamm, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Ein Neustart folgt in der Regel einem festen Ablauf. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten im Bereich Insolvenz und Restrukturierung ist hochspezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger in allen rechtlichen Belangen im Rahmen von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Neustart nach einer Insolvenz.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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