Restrukturierung und Insolvenz

Insolvenzantrag

Rechtsanwälte und interne Rechtsberater für den Insolvenzantrag

Möchten Sie für Ihren Schuldner einen Insolvenzantrag stellen oder erwägen Sie selbst einen Insolvenzantrag? Wir begleiten Sie durch das gesamte Antragsverfahren vor Gericht – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Insolvenzantrag

Als Gläubiger kann man als letzten Ausweg die Insolvenz des Schuldners beantragen. Für die Beantragung der Insolvenz ist die Unterstützung eines Anwalts erforderlich. Darüber hinaus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor das Gericht die Insolvenz eröffnet. Erstens muss der Schuldner seine Zahlungen eingestellt haben. Zweitens muss der Schuldner mindestens zwei offene Forderungen gegenüber verschiedenen Gläubigern haben. Bei mindestens einer dieser Forderungen muss die Zahlungsfrist abgelaufen sein.

Um Insolvenz anzumelden, muss ein Anwalt einen Antrag beim Gericht einreichen. Anschließend findet die Anhörung statt. Die Antragsteller und der Schuldner erhalten eine Einladung zur Anhörung. Der Schuldner kann vor der Anhörung Einspruch gegen den Antrag erheben. Die Anhörung selbst findet statt, und die Antragsteller müssen anwesend sein. Der Schuldner ist nicht verpflichtet, an der Anhörung teilzunehmen. Erscheint der Schuldner nicht, wird er per Versäumnisurteil für insolvent erklärt. Die Entscheidung nach der Anhörung wird innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Anhörung erlassen. Wir verfügen über hauseigene Anwälte, die Sie bei Ihrem Insolvenzantrag rechtlich unterstützen.

Es besteht auch die Möglichkeit, Privatinsolvenz anzumelden. Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben. Der Antragsteller muss seine Zahlungen eingestellt haben und mindestens zwei Gläubiger haben, von denen mindestens einer eine überfällige Zahlungsfrist besitzt. Für die Anmeldung einer Privatinsolvenz ist kein Anwalt erforderlich. Als natürliche Person kann es in vielen Fällen vorteilhaft sein, das Gesetz zur Schuldenrestrukturierung für natürliche Personen (Wsnp) in Anspruch zu nehmen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann dies zu einem schuldenfreien Leben führen.

Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird mithilfe des Formulars „Selbsterklärung Insolvenz“ gestellt. Anschließend findet eine Anhörung statt. Der Antragsteller muss bei dieser Anhörung persönlich erscheinen, sofern er eine Vorladung erhält. Auch eine Person, die den Antrag mitunterzeichnet hat, muss erscheinen. Der Richter erlässt dann innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Entscheidung. Bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens ist es ratsam, einen unserer spezialisierten Rechtsberater hinzuzuziehen. Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten und Risiken eines solchen Verfahrens.

Haben Sie Fragen zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens? Kontaktieren Sie uns.

Wann kann man Insolvenz anmelden? Die rechtlichen Voraussetzungen

Das Gericht erklärt einen Schuldner nur dann für insolvent, wenn zwei zentrale Voraussetzungen eindeutig erfüllt sind (Artikel 1 und Artikel 6 Absatz 3 der Insolvenzordnung). Erstens muss der Schuldner seine Zahlungen eingestellt haben: Es darf sich nicht um einen einmaligen Zahlungsverzug handeln, sondern um eine strukturelle Zahlungsunfähigkeit. Zweitens gilt das sogenannte Pluralitätserfordernis. Es müssen mindestens zwei Gläubiger vorhanden sein; ein einzelner Gläubiger genügt nicht, selbst wenn dieser mehrere Forderungen gegen den Schuldner hat.

Um diese Mehrheit nachzuweisen, fügt der antragstellende Gläubiger seiner eigenen durchsetzbaren Forderung eine sogenannte unterstützende Forderung hinzu: eine Forderung eines anderen Gläubigers. Diese unterstützende Forderung muss selbst nicht durchsetzbar oder begründet sein; es genügt, wenn ihr Bestehen plausibel erscheint. In der Praxis steht und fällt ein Insolvenzantrag daher damit, ob Sie eine geeignete unterstützende Forderung belegen können. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater prüfen im Vorfeld, ob Ihre Akte ausreichend stichhaltig ist, damit Sie nicht unvorbereitet zur Anhörung erscheinen.

Der Insolvenzantrag als Druckmittel bei der Beitreibung von Schulden

Ein Insolvenzantrag zählt zu den schärfsten Mitteln der Schuldenbeitreibung. Allein die Androhung eines solchen Antrags mobilisiert viele Schuldner sofort: Das Risiko einer Insolvenz ist so hoch, dass die ausstehenden Schulden oft in einer Summe beglichen oder eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird. Daher dient der Antrag in der Inkassopraxis primär als Druckmittel und nicht immer als Selbstzweck.

Dennoch ist Vorsicht geboten. Wer Insolvenz anmeldet, während die Forderung strittig ist oder der Schuldner tatsächlich zahlungsfähig ist, riskiert die Ablehnung des Antrags, die zur Übernahme der Anwaltskosten und in Ausnahmefällen sogar zur Haftung wegen Machtmissbrauchs führen kann. Wir prüfen daher stets, ob ein Insolvenzverfahren das richtige Mittel ist oder ob ein summarisches Verfahren oder eine Pfändung zielführender wäre. Ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke mit einem einzelnen säumigen Schuldner: Wir wählen die für Ihre Situation passende Lösung.

Kosten eines Insolvenzantrags

Die Kosten eines Insolvenzantrags setzen sich aus drei Komponenten zusammen. Erstens die Anwaltskosten für die Erstellung des Antrags, die Korrespondenz mit dem Schuldner und die Verhandlung. Zweitens die Gerichtskosten; diese sind für juristische Personen deutlich höher als für natürliche Personen. Drittens die Kosten des Gerichtsvollziehers für die Ladung des Schuldners zur Verhandlung. Wir erstellen Ihnen vorab eine transparente Kostenaufstellung, damit Sie vor Verfahrensbeginn eine fundierte Entscheidung treffen können.

Verteidigung, Widerspruch und Berufung gegen die Insolvenzeröffnung

Der Schuldner kann sich gegen den Antrag schriftlich oder mündlich in der Anhörung verteidigen. Erscheint der Schuldner nicht, kann die Insolvenz in Abwesenheit eröffnet werden. Gegen eine Insolvenzeröffnung stehen Rechtsmittel zur Verfügung. Wurde die Insolvenz in Abwesenheit eröffnet, kann der Schuldner innerhalb von vierzehn Tagen Widerspruch einlegen (Artikel 8 Absatz 2 Insolvenzgesetz). Wurde die Insolvenz in einem streitigen Verfahren eröffnet, kann der Schuldner innerhalb von acht Tagen beim Oberlandesgericht Berufung einlegen (Artikel 8 Absatz 1 Insolvenzgesetz). Auch der abgewiesene Gläubiger kann innerhalb von acht Tagen Berufung einlegen. Diese Fristen sind kurz und können schwerwiegende Folgen haben; daher ist schnelles Handeln mit einem Anwalt unerlässlich. Unsere Anwälte unterstützen sowohl Gläubiger als auch Schuldner in diesen Verfahren.

Was geschieht nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner die Kontrolle über sein Vermögen. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Vermögen zugunsten der Gesamtgläubiger liquidiert, sowie einen Aufsichtsrichter, der die Verwaltung und Liquidation der Insolvenzmasse überwacht. Der Insolvenzverwalter erstellt ein Inventar des Vermögens, prüft die angemeldeten Forderungen und untersucht unter anderem, ob betrügerische Transaktionen oder eine Haftung der Geschäftsführung vorliegen. Für die Gläubiger bedeutet die Insolvenz, dass sie ihre Forderungen zur Prüfung anmelden und grundsätzlich – soweit die Insolvenzmasse ausreicht – anteilig befriedigt werden. Um eine drohende Insolvenz abzuwenden, können eine Zahlungseinstellung oder eine Gläubigervereinbarung Abhilfe schaffen.

Insolvenzantrag im Rahmen von Sanierung und Insolvenz

Ein Insolvenzantrag steht selten allein. Ob es sich um einen Gläubiger handelt, der eine Forderung eintreiben möchte, einen Geschäftsführer, der eine freiwillige Insolvenz erwägt, oder ein Unternehmen, das sich sanieren möchte: Der Insolvenzantrag ist Teil des umfassenderen Restrukturierungs- und Insolvenzverfahrens. Oft gibt es Alternativen, die eine Insolvenz verhindern können, wie beispielsweise eine Sanierung, ein Neustart oder, für Privatpersonen, eine Schuldenrestrukturierung. Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen eng zusammen, um nicht nur das Gerichtsverfahren zu führen, sondern auch die damit verbundenen strategischen und wirtschaftlichen Bewertungen vorzunehmen. Vom internationalen Konzern bis zum Einzelunternehmer: Wir helfen Ihnen, den Weg zu finden, der Ihren Interessen am besten entspricht.

Häufig gestellte Fragen zur Insolvenzanmeldung

Benötige ich einen Anwalt, um Insolvenz anzumelden? Rechtsbeistand ist zwingend erforderlich, wenn Sie die Insolvenz einer anderen Person (Ihres Schuldners) anmelden; der Antrag muss von einem Anwalt eingereicht werden. Für die Anmeldung Ihrer eigenen Insolvenz (Selbsterklärung) ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich, jedoch ist auch hier eine Rechtsberatung ratsam.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren? Nach Einreichung des Antrags findet in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Anhörung statt. Das Gericht fällt üblicherweise innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Anhörung eine Entscheidung, manchmal sogar noch am selben Tag.

Was ist eine unterstützende Forderung? Eine unterstützende Forderung ist die Forderung eines anderen Gläubigers, die Sie geltend machen, um zu belegen, dass der Schuldner mehr als einen Gläubiger hat (Mehrheitsvoraussetzung). Die unterstützende Forderung muss weder fällig noch unbestritten sein; ihre Existenz muss lediglich plausibel erscheinen.

Kann der Schuldner die Insolvenz noch abwenden? Ja. Der Schuldner kann in der Anhörung Einspruch erheben und nach der Insolvenzeröffnung innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch einlegen oder Berufung einlegen. Darüber hinaus wird die Insolvenz häufig abgewendet, weil der Schuldner vor oder während des Verfahrens zahlt oder eine außergerichtliche Einigung erzielt.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen bei einem Insolvenzantrag helfen

Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl antragstellende Gläubiger als auch Schuldner.

  • Beurteilung, ob die Beantragung eines Insolvenzverfahrens die angemessene Vorgehensweise ist
  • Ausarbeitung und Einreichung der Petition beim Gericht
  • Untermauerung Ihrer Behauptung und der stützenden Behauptung
  • Vertretung bei der Anhörung
  • Verteidigung, Widerspruch oder Berufung gegen die Insolvenzeröffnung
  • Hilfe bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens

Risiken im Zusammenhang mit einem Insolvenzantrag

Ein Insolvenzantrag ist ein weitreichendes Unterfangen und nicht ohne Risiko für den Antragsteller. Wir analysieren diese Risiken im Vorfeld.

  • Abweisung mit der Anordnung, die Anwaltskosten im Falle einer strittigen Forderung zu tragen
  • Machtmissbrauch gegenüber einem zahlungsfähigen Schuldner
  • Kein oder unzureichender Anspruch auf Unterstützung
  • Versäumnis wichtiger Fristen für Widerspruch und Berufung
  • Unnötige Kosten, wenn ein leichteres Produkt ausreicht

Unsere Strategie

Wir wählen die für Ihre Interessen optimale Lösung. Manchmal genügt die Androhung eines Insolvenzverfahrens, um die Zahlung durchzusetzen; manchmal sind ein Eilverfahren oder eine Pfändung wirksamer. Im Falle einer unvermeidbaren Insolvenz stellen wir sicher, dass Ihre Position als Gläubiger oder Geschäftsführer bestmöglich geschützt ist, und prüfen Alternativen wie Sanierung, Neustart, Zahlungseinstellung oder eine Gläubigervereinbarung.

Die Vorgehensweise Schritt für Schritt

Von der ersten Einschätzung bis zum Gerichtsurteil.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten im Bereich Insolvenz und Restrukturierung ist hochspezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger in allen rechtlichen Belangen im Rahmen von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.

Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen zur Insolvenzanmeldung.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Insolvenz anmelden oder verhindern?

Kontaktieren Sie unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung. Wir werden Ihre Situation analysieren und gemeinsam mit Ihnen die beste Vorgehensweise festlegen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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