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Sammlung ansehenUnser Team für Restrukturierung und Insolvenz berät Unternehmen verschiedenster Branchen. Wir setzen auf eine zielorientierte Herangehensweise und haben bereits zahlreiche erfolgreiche Restrukturierungsprozesse begleitet. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in einem breiten Spektrum von Insolvenz- und Restrukturierungsfragen.
Als Gläubiger kann man als letzten Ausweg die Insolvenz des Schuldners beantragen. Für die Beantragung der Insolvenz ist die Unterstützung eines Anwalts erforderlich. Darüber hinaus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor das Gericht die Insolvenz eröffnet. Erstens muss der Schuldner seine Zahlungen eingestellt haben. Zweitens muss der Schuldner mindestens zwei offene Forderungen gegenüber verschiedenen Gläubigern haben. Bei mindestens einer dieser Forderungen muss die Zahlungsfrist abgelaufen sein.
Um Insolvenz anzumelden, muss ein Anwalt einen Antrag beim Gericht einreichen. Anschließend findet die Anhörung statt. Die Antragsteller und der Schuldner erhalten eine Einladung zur Anhörung. Der Schuldner kann vor der Anhörung Einspruch gegen den Antrag erheben. Die Anhörung selbst findet statt, und die Antragsteller müssen anwesend sein. Der Schuldner ist nicht verpflichtet, an der Anhörung teilzunehmen. Erscheint der Schuldner nicht, wird er per Versäumnisurteil für insolvent erklärt. Die Entscheidung nach der Anhörung wird innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Anhörung erlassen. Wir verfügen über hauseigene Anwälte, die Sie bei Ihrem Insolvenzantrag rechtlich unterstützen.
Es besteht auch die Möglichkeit, Privatinsolvenz anzumelden. Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben. Der Antragsteller muss seine Zahlungen eingestellt haben und mindestens zwei Gläubiger haben, von denen mindestens einer eine überfällige Zahlungsfrist besitzt. Für die Anmeldung einer Privatinsolvenz ist kein Anwalt erforderlich. Als natürliche Person kann es in vielen Fällen vorteilhaft sein, das Gesetz zur Schuldenrestrukturierung für natürliche Personen (Wsnp) in Anspruch zu nehmen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann dies zu einem schuldenfreien Leben führen.
Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird mithilfe des Formulars „Selbsterklärung Insolvenz“ gestellt. Anschließend findet eine Anhörung statt. Der Antragsteller muss bei dieser Anhörung persönlich erscheinen, sofern er eine Vorladung erhält. Auch eine Person, die den Antrag mitunterzeichnet hat, muss erscheinen. Der Richter erlässt dann innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Entscheidung. Bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens ist es ratsam, einen unserer spezialisierten Rechtsberater hinzuzuziehen. Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten und Risiken eines solchen Verfahrens.
Haben Sie Fragen zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens? Kontaktieren Sie uns.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.
Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.
In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.
Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten im Bereich Insolvenz und Restrukturierung ist hochspezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger in allen rechtlichen Belangen im Rahmen von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.
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