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Über SME-AnwälteBefindet sich Ihr Unternehmen in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten? Eine Zahlungsaussetzung verschafft Ihnen Zeit für eine Umstrukturierung. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess – vom internationalen Konzern bis zum kleinen Bäcker um die Ecke.
Eine Organisation, die sich in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten befindet, kann einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellen. Dieser Antrag wird häufig gestellt, um eine Insolvenz abzuwenden. Er muss von einem Anwalt eingereicht werden. Wird der Zahlungsaufschub vom Gericht gewährt, kann die Organisation eine Stundung der Zahlungen für maximal 1,5 Jahre erhalten.
Das Gericht gewährt eine Aussetzung der Zahlungen nur, wenn die finanziellen Schwierigkeiten der Organisation vorübergehender Natur sind und die Organisation nach Ansicht des Gerichts überlebensfähig ist. Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne bei der Beantragung einer Aussetzung der Zahlungen.
Haben Sie Fragen zur Aussetzung von Zahlungen? Kontaktieren Sie uns.
Die Aussetzung von Zahlungen ist im Insolvenzgesetz geregelt und stellt neben dem Insolvenzverfahren und dem Gesetz über die Genehmigung privater Vereinbarungen (WHOA) eines der Instrumente dar, mit denen ein Unternehmen in akuter finanzieller Notlage gerettet werden kann. Die Aussetzung ist für Unternehmen mit einem vorübergehenden Liquiditätsproblem vorgesehen: Es besteht eine akute Zahlungsschwierigkeit, aber eine realistische Aussicht auf Erholung. Bei strukturellen Problemen ohne Aussicht auf Erholung ist eine Aussetzung nicht das richtige Mittel; in solchen Fällen sind eine Sanierung, ein Neustart oder letztlich die Beantragung eines Insolvenzverfahrens angemessener. Im Rahmen unserer in den Bereichen Restrukturierung und Insolvenz prüfen unsere Anwälte und internen Rechtsberater, welches Instrument für Ihre Situation am besten geeignet ist – egal, ob Sie ein internationaler Konzern oder der Bäcker um die Ecke sind.
Gemäß Artikel 214 des Insolvenzgesetzes kann ein Schuldner, der voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, seine fälligen Schulden zu begleichen, einen Antrag auf Aussetzung der Zahlungen stellen. Dieser Antrag muss von einem Rechtsanwalt beim Gericht eingereicht werden. In der Regel gewährt das Gericht noch am selben Tag ohne mündliche Verhandlung eine vorläufige Aussetzung der Zahlungen und bestellt einen oder mehrere Insolvenzverwalter sowie einen Aufsichtsrichter (Artikel 215 des Insolvenzgesetzes). Innerhalb weniger Monate folgt eine Anhörung, in der die Gläubiger angehört werden und das Gericht über die endgültige Aussetzung entscheidet. Die endgültige Aussetzung gilt für maximal eineinhalb Jahre und kann auf Antrag verlängert werden (Artikel 223 des Insolvenzgesetzes). Ein Rechtsanwalt von MKB Juristen erstellt den Antrag, prüft dessen Erfolgsaussichten und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.
Mit der vorläufigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ändert sich die Stellung des Vorstands grundlegend. Der Vorstand ist nicht mehr befugt, selbstständig zu handeln: Für Geschäftsführungs- und Verfügungsakte ist die Zusammenarbeit, Genehmigung oder Unterstützung des Insolvenzverwalters erforderlich. Der Insolvenzverwalter führt das Unternehmen gemeinsam mit dem Vorstand. Für Gläubiger gilt: Unbesicherte Gläubiger können ihre Forderungen während des Zahlungsstopps nicht mehr eintreiben; ihre Inkassomaßnahmen und Pfändungen werden eingefroren. Wichtig ist, dass der Zahlungsstopp nur für unbesicherte (ordentliche) Gläubiger gilt. Bevorrechtigte Gläubiger (wie beispielsweise die Finanzbehörden) sowie Pfand- und Hypothekengläubiger sind nicht betroffen und können ihre Rechte weiterhin geltend machen. Für Arbeitnehmer ändert sich grundsätzlich wenig: Die üblichen arbeitsrechtlichen Regelungen zur Kündigung gelten weiterhin, anders als im Insolvenzfall.
Die Aussetzung von Zahlungen ist kein Selbstzweck, sondern eine Atempause, um eine Lösung zu finden. Ein häufig genutzter Ausweg ist eine Gläubigervereinbarung. Gemäß Artikel 252 des Insolvenzgesetzes kann der Schuldner seinen Gläubigern eine solche Vereinbarung anbieten. Wird diese Vereinbarung von der erforderlichen Mehrheit der ungesicherten Gläubiger angenommen und vom Gericht bestätigt, sind auch ablehnende ungesicherte Gläubiger daran gebunden. Da eine Vereinbarung zur Aussetzung von Zahlungen nur ungesicherte Gläubiger bindet, ist die Gläubigervereinbarung oft eine wirksamere Alternative für eine umfassendere Restrukturierung, bei der auch bevorrechtigte und gesicherte Gläubiger zusammenarbeiten müssen. Unsere Rechtsexperten prüfen, welcher Weg den größten Nutzen verspricht.
Das Gericht kann die Aussetzung der Zahlungen auf Antrag widerrufen, unter anderem wenn der Schuldner treuwidrig handelt, Gläubiger benachteiligt oder wenn keine Aussicht mehr besteht, dass das Unternehmen seine Gläubiger langfristig befriedigen kann (Artikel 242 Insolvenzgesetz). Mit dem Widerruf kann das Gericht gleichzeitig das Insolvenzverfahren eröffnen. Folglich führt eine Aussetzung der Zahlungen häufig zur Insolvenz oder zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs. Genau deshalb ist eine rechtzeitige und sorgfältige Beratung entscheidend: Die Wahl zwischen einer Aussetzung der Zahlungen, dem WHOA (Wholesale Order Act) oder einer geordneten Liquidation entscheidet mit darüber, ob der Unternehmenswert erhalten bleibt.
Bei MKB Juristen arbeiten Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen in gemischten Teams zusammen. Da der Antrag auf Zahlungseinstellung gesetzlich von einem Rechtsanwalt gestellt werden muss, verfügen wir über diese Expertise im eigenen Haus, während unsere Unternehmensjuristen zur wirtschaftlichen und finanziellen Restrukturierung beitragen. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch kleinere Unternehmen mit Entschlossenheit und umfassender Erfahrung in einer Vielzahl von Insolvenz- und Restrukturierungsfragen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine erste Einschätzung Ihrer Situation.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der ersten Einschätzung bis zum Vertragsabschluss: Unsere gemischten Teams begleiten den gesamten Prozess.
Die Aussetzung von Zahlungen ist ein vorübergehendes Mittel und keine Lösung für strukturelle Probleme. Wer zu spät handelt oder den falschen Weg wählt, riskiert den Widerruf der Aussetzung und die darauffolgende Insolvenz.
Zunächst prüfen wir, ob Ihre Probleme tatsächlich nur vorübergehend sind und ob das Unternehmen überlebensfähig ist. Anschließend wählen wir das Instrument mit dem höchsten Erfolgspotenzial: Zahlungsstopp mit Gläubigervereinbarung, ein WHOA-Verfahren oder einen kontrollierten Neustart. Anwälte und Unternehmensjuristen arbeiten in diesem Prozess eng zusammen, um die solide Grundlage sowohl des Insolvenzantrags als auch der finanziellen Restrukturierung zu gewährleisten.
Im Großen und Ganzen läuft eine Zahlungseinstellung wie folgt ab:
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten im Bereich Insolvenz und Restrukturierung ist hochspezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger in allen rechtlichen Belangen im Rahmen von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken fundiert einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Die wichtigsten Fragen zur Aussetzung von Zahlungen wurden aufgelistet.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Sind Sie sich unsicher, ob eine Aussetzung der Zahlungen der richtige Schritt ist? Kontaktieren Sie MKB Juristen für eine erste Einschätzung durch unsere Anwälte und internen Rechtsberater.
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