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Über SME-AnwälteMit unserer umfassenden Expertise im Mietrecht betreuen wir diverse Organisationen, die sich mit Mietrecht befassen. Wir beraten sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch internationale Konzerne. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Spezialisierung und Zuverlässigkeit aus.
Das Gesetz enthält eine gesonderte Bestimmung zu Mängeln an einer Immobilie. Ein Mangel liegt vor, wenn die Mietsache dem Mieter nicht den Nutzen bietet, den dieser bei Vertragsschluss vernünftigerweise erwarten konnte. Bei der Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, wird nicht der tatsächliche Zustand der Mietsache, sondern der Sollzustand herangezogen. Sobald ein Mangel besteht, ist der Vermieter verpflichtet, diesen zu beheben, es sei denn, die Behebung des Mangels ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.
Kommt der Vermieter seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nach, kann der Mieter dies selbst tun (oder veranlassen) und dem Vermieter die dadurch entstandenen angemessenen Kosten in Rechnung stellen. Der Mieter kann die Kosten mit der Miete verrechnen. Wird der Mangel nicht behoben, kann der Mieter zudem eine anteilige Mietminderung verlangen.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Mietrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Der Begriff „Mangel“ ist in Artikel 7:204 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) weit gefasst. Ein Mangel ist ein Zustand oder eine Eigenschaft des Mietobjekts oder ein anderer Umstand, der nicht dem Mieter zuzurechnen ist und der dazu führt, dass das Mietobjekt dem Mieter nicht den Genuss bietet, den ein Mieter bei Vertragsschluss von einem ordnungsgemäß instand gehaltenen Mietobjekt der betreffenden Art vernünftigerweise erwarten kann. Er umfasst daher nicht nur materielle Mängel wie überfällige Instandhaltung, Leckagen oder bauliche Mängel, sondern auch immaterielle Mängel: beispielsweise eine fehlende Genehmigung, eine öffentlich-rechtliche Beschränkung oder eine Dienstbarkeit, die die vereinbarte Nutzung von Geschäftsräumen unmöglich macht. Umgekehrt stellt eine tatsächliche Beeinträchtigung durch einen Dritten (z. B. Lärmbelästigung durch einen Nachbarn) ohne Rechtsanspruch keinen Mangel im Sinne von Artikel 7:204 Absatz 3 BW dar.
Für unsere Kanzlei im Mietrecht macht es einen Unterschied, ob Sie ein internationaler Konzern mit Dutzenden von Standorten oder der Bäcker an der Ecke mit nur einem Gebäude sind. Der Standard bleibt derselbe, doch die Auswirkungen eines Mangels – und die Bedeutung einer schnellen Behebung – variieren je nach Situation. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater setzen die rechtlichen Rahmenbedingungen so um, dass sie Ihren individuellen Interessen entsprechen.
Gemäß Artikel 7:206 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Vermieter verpflichtet, Mängel auf Verlangen des Mieters zu beheben, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit Kosten verbunden, die dem Vermieter unter den gegebenen Umständen nicht zuzumuten sind. Die Mängelbeseitigungspflicht gilt nicht für kleinere Reparaturen, die gemäß Artikel 7:217 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vom Mieter zu tragen sind, sowie für Mängel, für die der Mieter dem Vermieter haftet.
Es ist entscheidend, dass der Mieter dem Vermieter zunächst Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gibt. Erst wenn der Vermieter nach ordnungsgemäßer Mängelrüge in Verzug gerät, kann der Mieter den Mangel selbst beheben (oder beheben lassen) und die angemessenen Kosten gegebenenfalls vom Vermieter zurückfordern, indem er sie mit der Miete verrechnet. Eine gut formulierte schriftliche Mängelrüge mit einer angemessenen Reparaturfrist ist hierbei die halbe Miete. Unsere Rechtsexperten erstellen diese für Sie und sichern Ihre Beweislage, damit Sie am Ende nicht leer ausgehen.
Beeinträchtigt ein Mangel die Nutzung des Mietobjekts, kann der Mieter gemäß Artikel 7:207 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches eine anteilige Mietminderung verlangen. Diese Minderung beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Mieter den Vermieter ordnungsgemäß über den Mangel informiert hat (oder der Vermieter anderweitig hinreichend Kenntnis von dem Mangel erlangt hat) und endet mit dessen Beseitigung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Minderung für Mängel, die ihm bei Vertragsschluss bekannt waren, oder für Mängel, die er selbst hätte beheben müssen.
Für Wohnimmobilien ist diese Regelung zwingend. Für Geschäftsräume – Einzelhandelsflächen (Artikel 7:290 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und andere Geschäftsräume wie Büros und Lagerhallen (Artikel 7:230a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) – ist die Situation anders, wie nachfolgend erläutert.
Neben der Instandsetzung und Mietminderung kann ein Mangel Folgeschäden nach sich ziehen: verdorbene Ware, Einnahmeverluste durch vorübergehende Schließung und Beschädigung des Inventars. Artikel 7:208 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches regelt, wann der Vermieter für solche Schäden haften muss. Dies ist der Fall, wenn der Mangel dem Vermieter zuzurechnen ist, wenn der Mangel bereits bei Vertragsschluss bestand und der Vermieter ihn kannte oder hätte kennen müssen, oder wenn der Mieter vom Vermieter darüber informiert wurde, dass das Objekt keinen Mangel aufwies. Die Frage, ob und in welchem Umfang der Vermieter für Folgeschäden haftet, ist oft der wichtigste Streitpunkt. Unsere Anwälte prüfen die Zurechnung, belegen die Schäden und vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht.
Anders als bei Wohnimmobilien sind die Regelungen für die Anmietung von Gewerberäumen größtenteils regulatorischer Natur. Die Vertragsparteien können im Mietvertrag davon abweichen. In der Praxis geschieht dies fast immer über die weit verbreiteten Musterverträge und Allgemeinen Bestimmungen des niederländischen Immobilienrats (ROZ). Diese ROZ-Bedingungen schließen in der Regel das Recht auf Mietminderung aus (Art. 7:207 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und schränken die Haftung für Folgeschäden stark ein (Art. 7:208 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Diese Ausschlussklausel greift jedoch nicht, wenn der Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses einen Mangel kannte oder hätte kennen müssen: Art. 7:209 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verbietet den Ausschluss der Haftung für solche Mängel im Voraus.
Für Mieter von Gewerbeimmobilien ist es daher unerlässlich, vor Vertragsunterzeichnung zu wissen, auf welche Rechte verzichtet wird; für Vermieter ist es entscheidend, Ausschlüsse rechtsgültig und rechtskräftig zu dokumentieren. Lässt sich eine Mietminderung nicht vertraglich erreichen, greifen mitunter die Grundsätze der Angemessenheit und Billigkeit (Art. 6:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder unvorhergesehene Umstände (Art. 6:258 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ob internationaler Konzern oder Einzelunternehmer – wir prüfen Ihren Mietvertrag und Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und beraten Sie zu Ihren Verhandlungsmöglichkeiten.
Eine Mängelstreitigkeit beginnt mit der Feststellung des Sachverhalts und des Vertrags. Zunächst klären wir, ob ein rechtlicher Mangel vorliegt, welche Regelungen der Mietvertrag und die allgemeinen Bestimmungen hierzu enthalten und welche Abhilfe – Nachbesserung, Mietminderung, Schadensersatz oder (teilweise) Kündigung – Ihren Zielen am besten entspricht. Anschließend leiten wir ein Mahnverfahren gegen Vermieter oder Mieter ein, führen Verhandlungen und vertreten Sie gegebenenfalls vor dem zuständigen Amtsgericht. Da unsere Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern bestehen, können wir flexibel zwischen pragmatischer Beratung und konsequenter Prozessführung wechseln – stets abgestimmt auf die Interessen und das Budget Ihres Unternehmens.
Ein Mangel liegt vor, wenn der Mieter aufgrund eines dem Vermieter zuzurechnenden Umstands nicht den Genuss einer ordnungsgemäß instand gehaltenen Immobilie genießen kann (Artikel 7:204 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Maßgeblich ist daher nicht der tatsächliche Zustand, sondern das, was der Mieter vernünftigerweise erwarten konnte.
Ja. Sie müssen den Vermieter schriftlich über den Zahlungsverzug informieren und ihm eine angemessene Frist einräumen. Nur im Falle des Zahlungsverzugs dürfen Sie Reparaturen selbst durchführen (oder durchführen lassen) und die angemessenen Kosten mit der Miete verrechnen (Artikel 7:206 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Bei Wohnimmobilien haben Sie Anspruch auf eine anteilige Mietminderung (Artikel 7:207 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei Gewerbeimmobilien ist dieses Recht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ROZ häufig ausgeschlossen; lassen Sie Ihren Vertrag daher immer prüfen.
Der Vermieter haftet gemäß Artikel 7:208 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches für Folgeschäden, wenn der Mangel ihm zuzurechnen ist oder er ihn von Anfang an kannte. Bei Gewerbeimmobilien kann diese Haftung vertraglich beschränkt werden, jedoch niemals für Mängel, die von Anfang an bekannt waren (Artikel 7:209 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Mängelbehebung ist ein Teilbereich unserer umfassenden im Mietrecht. Bei einer Eskalation des Konflikts die Kündigung des Mietvertrags in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus beraten wir Sie zu Mietanpassungen und Renovierungsmaßnahmen am Mietobjekt. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich, um Ihre Situation zu besprechen – egal ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.
Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.
In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.
Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Mietrecht spezialisiert. Wir beraten Vermieter und Mieter in allen Rechtsangelegenheiten. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken präzise einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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