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Über SME-AnwälteMit unserer umfassenden Expertise im Mietrecht betreuen wir diverse Organisationen, die sich mit Mietrecht befassen. Wir beraten sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch internationale Konzerne. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Spezialisierung und Zuverlässigkeit aus.
Bei der Anmietung von Gewerberäumen kann der Vermieter eine Betriebsverpflichtung in den Mietvertrag aufnehmen. Dies bedeutet, dass der Mieter das Mietobjekt nutzen und während der gesamten Mietdauer geöffnet halten muss. Eine Betriebsverpflichtung im Mietvertrag soll sicherstellen, dass Mieter ihre Geschäftstätigkeit nicht einfach einstellen. Denn Leerstand kann zu einer Wertminderung der Gewerbefläche führen. Neben der Gefahr der Vernachlässigung des Mietobjekts besteht auch das Risiko von Vandalismus oder Hausbesetzung.
Die Verpflichtung zum Geschäftsbetrieb muss im Mietvertrag enthalten sein. Ist diese Verpflichtung enthalten, kann der Mieter seine Geschäftstätigkeit während der Mietdauer nicht einfach einstellen. Die Einhaltung der Verpflichtung kann dann grundsätzlich auf Grundlage dieser Verpflichtung eingefordert werden.
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist spezialisiert auf Mietrecht und Betriebsführung. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Anders als oft angenommen, verpflichtet das Gesetz Mieter von Gewerbeimmobilien nicht automatisch zum Geschäftsbetrieb. Zwar legt der Grundsatz der ordnungsgemäßen Mietbeziehung (Artikel 7:213 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) nahe, dass sich ein Mieter wie ein ordentlicher Mieter verhalten muss, daraus ergibt sich jedoch nicht automatisch die Pflicht, den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Die Betriebspflicht entsteht in der Regel erst durch eine vertragliche Vereinbarung. In der Praxis findet sich diese Vereinbarung fast immer in den allgemeinen Bestimmungen des ROZ-Modells für Einzelhandelsflächen (Artikel 7:290 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder Büroflächen (Artikel 7:230a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In diesen Bestimmungen verpflichtet sich der Mieter, das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer „tatsächlich, vollständig, ordnungsgemäß und persönlich“ gemäß der im Mietvertrag festgelegten Nutzungsart zu nutzen. Ob Sie ein internationaler Konzern mit Dutzenden von Filialen oder der Bäcker an der Ecke mit einem einzelnen Objekt sind – ob eine Betriebspflicht besteht, hängt genau von den Vertragsbedingungen und den anwendbaren allgemeinen Bestimmungen ab. Unsere Anwälte und unser interner Rechtsberater werden diese Bestimmungen für Sie prüfen und sie auf Ihre spezifische Situation anwenden.
Kommt ein Mieter seiner Betriebspflicht nicht nach, bietet das ROZ-Modell dem Vermieter weitreichende Möglichkeiten. Die allgemeinen Bestimmungen des Gewerbeflächenmodells sehen eine sofort vollstreckbare Vertragsstrafe von 250 EUR pro Tag vor (in älteren und neueren ROZ-Versionen unter anderem in Artikel 31 bzw. der jeweiligen Vertragsstrafenklausel des Modells enthalten), die für jeden Tag fällig wird, an dem der Mieter nach Zustellung einer förmlichen Mahnung im Verzug bleibt. Darüber hinaus kann der Vermieter die Einhaltung der Betriebspflicht im summarischen Verfahren geltend machen, häufig untermauert durch eine Vertragsstrafe gemäß Artikel 611a der niederländischen Zivilprozessordnung. Entsteht ein baulicher Streit, kann der Vermieter zudem die Auflösung des Mietvertrags und Schadensersatz für Leerstand und Wertminderung verlangen. Es ist wichtig, dass dem Mieter bewusst ist, dass die Betriebspflicht tatsächlich durchsetzbar ist; die Annahme, ein Vermieter könne „nichts dagegen tun“, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Wir unterstützen sowohl Vermieter bei der Durchsetzung der Betriebspflicht als auch Mieter, denen eine Vertragsstrafe droht.
Die Betriebspflicht ist nicht absolut. Ein Gericht kann einen Mieter ganz oder teilweise von der Pflicht befreien, wenn die vollständige Einhaltung nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Billigkeit (Art. 6:248 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder aufgrund unvorhergesehener Umstände (Art. 6:258 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) unzumutbar wäre. Dies war beispielsweise während der Corona-bedingten Schließungen der Fall. Die Beweislast liegt beim Mieter: Er muss darlegen, dass die Fortführung des Betriebs mit so hohen Belastungen verbunden ist, dass sie ihm nicht zuzumuten ist. Dabei berücksichtigen die Richter konkrete Umstände, wie etwa einen strukturell und erheblich verlustbringenden Betrieb, notwendige Investitionen, die nicht wieder hereingeholt werden können, und die Frage, ob ein geeigneter Nachmieter oder Untermieter gefunden werden kann. Ein einzelnes schlechtes Jahr reicht nicht aus. Sowohl für große Ketten als auch für Einzelunternehmer entscheidet unsere Bewertung dieser Umstände über Erfolg oder Misserfolg einer Berufung.
Insbesondere in Einkaufszentren ist die Betriebspflicht eng mit der Zoneneinteilung und der Attraktivität des Komplexes verknüpft. Leerstand mindert nicht nur den Marktwert der Immobilie, sondern beeinträchtigt auch die Kundenfrequenz und den Umsatz der umliegenden Geschäfte; in Einkaufszentren führt Leerstand häufig zu weiteren Leerständen. Daher haben Vermieter und Investoren ein großes Interesse daran, dass die Mieter geöffnet bleiben und die vereinbarten Zonenvorschriften einhalten. Diese Betriebspflicht ist oft mit zusätzlichen Klauseln verbunden, wie z. B. Öffnungszeitenklauseln, einem Verbot der (teilweisen) Untervermietung und Klauseln zum Schutz der Zoneneinteilung. Einige dieser Vereinbarungen weichen von den obligatorischen Mieterschutzbestimmungen ab und bedürfen der gerichtlichen Genehmigung; weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Genehmigung abweichender Klauseln. Wir beraten Vermieter bei der Erstellung rechtssicherer Betriebs- und Zonenvereinbarungen und Mieter bei deren Bewertung.
Ein operativer Streitfall beginnt selten vor Gericht. Unser erster Schritt ist stets eine gründliche Vertragsanalyse: Was wurde vereinbart, welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten und wie stark ist Ihre Position? Anschließend wählen wir den für Sie optimalen Weg – von einer fundierten Mahnung über Verhandlungen bis hin zu einem summarischen Verfahren auf Vertragserfüllung oder, im Gegenteil, der Abwehr einer Vertragsstrafe oder eines Bußgelds. Da unser Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen besteht, wechseln wir nahtlos zwischen strategischer Beratung und Prozessführung und halten die Kosten im Verhältnis zum Streitwert, ob es sich nun um ein Immobilienportfolio eines Unternehmens oder das Alleineigentum eines Familienunternehmens handelt. Überschneidet sich der operative Streitfall mit anderen Problemen, wie beispielsweise Mängeln am Mietobjekt oder einer drohenden Kündigung des Mietvertrags, berücksichtigen wir diesen Zusammenhang in einer einheitlichen Strategie.
Besteht immer eine Betriebspflicht? Nein. Ohne vertragliche Vereinbarung besteht grundsätzlich keine eigenständige Betriebspflicht; Artikel 7:213 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches allein reicht hierfür nicht aus. Prüfen Sie daher stets Ihren Mietvertrag und die geltenden allgemeinen Bestimmungen.
Darf ich mein Geschäft vorübergehend schließen, solange ich die Miete weiterzahle? Wenn eine Betriebspflicht vereinbart wurde, reicht die Weiterzahlung der Miete allein nicht aus; ein Leerstand ist dann grundsätzlich nicht zulässig und kann eine Geldstrafe oder eine andere Strafe nach sich ziehen.
Kann ich bei erheblichen Verlusten von der Betriebspflicht befreit werden? Unter Umständen. Bei einem strukturell und schwerwiegend verlustbringenden Betrieb kann ein Gericht aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit (Artikel 6:248 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder aufgrund unvorhergesehener Umstände (Artikel 6:258 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) eine Befreiung gewähren; die Beweislast hierfür trägt jedoch der Pächter.
Betriebsfragen sind ein Spezialgebiet unserer umfassenden im Mietrecht. In diesem Bereich beraten und vertreten wir Mandanten – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke – in allen Bereichen des gewerblichen Mietrechts. Unsere Teams bestehen aus Anwälten und Unternehmensjuristen. Gerne können Sie uns unverbindlich kontaktieren, um Ihre betrieblichen Fragen zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.
Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.
In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.
Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Anwälten ist auf Mietrecht spezialisiert. Wir beraten Vermieter und Mieter in allen Rechtsangelegenheiten. Wir verfügen über umfassende Verhandlungserfahrung, sind entscheidungsfreudig und können Chancen und Risiken präzise einschätzen. Wir verstehen sowohl die juristische als auch die wirtschaftliche Welt und können daher mühelos zwischen beiden wechseln. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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