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Verträge ansehenRechtliche Unterstützung bei Konflikten, Ansprüchen, Verhandlungen und Gerichtsverfahren.
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Über SME-AnwälteDas Baurecht regelt Bauverträge, Zusatzarbeiten, die Fertigstellung und die Haftung für Mängel – von der Vertragserstellung bis hin zu festgefahrenen Baustreitigkeiten. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Baukonzerne als auch den Bäcker um die Ecke: praxisorientiert und juristisch versiert.
Das Baurecht regelt Bauverträge, Zusatzarbeiten, die Fertigstellung und die Haftung für Mängel – von der Vertragserstellung bis hin zu festgefahrenen Baustreitigkeiten. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Baukonzerne als auch den Bäcker um die Ecke: praxisorientiert und juristisch versiert.
Ein Baumangel kann erhebliche Schäden verursachen. Wir ermitteln die Haftung und setzen Ihren Schadenersatz durch – vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern.
Seite anzeigenMit unserer umfassenden Expertise im Baurecht betreuen wir Mandanten aus verschiedenen Bereichen: von KMU, börsennotierten Unternehmen, Immobilieninvestoren und internationalen Projektentwicklern bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen – von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Interessengruppen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Seite anzeigenSie kaufen oder bauen ein neues Haus mithilfe eines Kauf- und Bauvertrags. Wir prüfen den Vertrag, sichern Ihre Rechte nach Fertigstellung und Gewährleistungsfrist und unterstützen Sie bei Streitigkeiten – für Projektentwickler, Investoren, Bauunternehmer und Privatpersonen.
Seite anzeigenStreitigkeit über eine Rechnung für Mehrarbeit oder die Abrechnung einer reduzierten Leistung? Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen beraten Auftragnehmer und Auftraggeber – von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke – zur Warnpflicht, zur UAV-Richtlinie 2012 und zur endgültigen Streitbeilegung.
Seite anzeigenDas Zurückbehaltungsrecht verschafft dem Auftragnehmer eine starke Verhandlungsposition: Er kann die Baustelle bis zur vollständigen Bezahlung des Vertrags behalten. Wir unterstützen Auftragnehmer und Auftraggeber jeder Größe – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenDas Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen rund um die Realisierung eines Bauvorhabens: Bauvertrag, Ausführung, Nacharbeiten, Fertigstellung und Haftung für Mängel. Es betrifft jeden, der baut, renoviert oder etwas errichten lässt – vom internationalen Baukonzern, der eine Fabrikhalle baut, bis zum Bäcker um die Ecke, der seinen Laden umbauen lässt. Gut getroffene Vereinbarungen im Vorfeld beugen den meisten Konflikten vor; sollte es dennoch zu Problemen kommen, bestimmen das Gesetz und Ihr Vertrag die möglichen Vorgehensweisen.
Der Kern liegt in Titel 7.12 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Werkvertrag). Der Werkvertrag ist in Artikel 7:750 des Bürgerlichen Gesetzbuches definiert: die Vereinbarung, in der sich der Auftragnehmer verpflichtet, außerhalb eines Arbeitsverhältnisses und gegen Entgelt eine materielle Leistung für den Auftraggeber zu erbringen und zu liefern. Darüber hinaus spielen häufig Standardbedingungen wie die UAV 2012 und die UAV-GC 2005 eine Rolle. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater sind mit dem Gesetz und diesen Bedingungen bestens vertraut und passen sie an Ihre spezifische Situation an.
Viele Baustreitigkeiten lassen sich auf unklare Verträge oder nicht (korrekt) geltend gemachte Bedingungen zurückführen. Die Normen UAV 2012, UAV-GC 2005, AVA 2013 oder DNR 2011 finden nicht automatisch Anwendung: Sie müssen ausdrücklich vereinbart werden. Die Herausforderung besteht darin, die passende Norm für Ihr Projekt zu finden. Wir erstellen Ihren Bauvertrag oder prüfen Ihren bestehenden Vertrag und stellen sicher, dass Planung, Preisgestaltung, Zahlungsbedingungen, Zusatzleistungen und Haftungsfragen rechtssicher geregelt sind. Wenn Sie die Grundlagen selbst schaffen möchten, werfen Sie bitte einen Blick auf unseren Musterbauvertrag.
Streitigkeiten über Zusatzleistungen sind bekannt. Artikel 7:755 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sieht vor, dass der Auftragnehmer nur dann eine Preiserhöhung für Ergänzungen oder Änderungen verlangen darf, wenn er den Auftraggeber rechtzeitig über die Notwendigkeit dieser Preiserhöhung informiert hat, es sei denn, der Auftraggeber hätte diese Notwendigkeit selbst erkennen müssen. Darüber hinaus gilt die Warnpflicht gemäß Artikel 7:754 BGB: Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber auf Ungenauigkeiten im Vertrag, Mängel an vom Auftraggeber verursachten Gegenständen sowie Fehler in Plänen oder Spezifikationen hinweisen, soweit er davon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann sich die Haftung verschieben. Wir klären, wer wofür verantwortlich ist – und belegen dies.
Die Lieferung ist ein entscheidender Moment. Gemäß Artikel 7:758 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt das Werk als geliefert, sobald der Auftraggeber es abgenommen hat, und die Gefahr geht mit der Lieferung auf den Auftraggeber über. Nach der Lieferung haftet der Auftragnehmer grundsätzlich nicht mehr für Mängel, die der Auftraggeber bei Lieferung hätte entdecken müssen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch für versteckte Mängel haftbar: Artikel 7:759 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches räumt dem Auftraggeber das Recht ein, Nachbesserung zu verlangen. Eine gut organisierte Lieferdokumentation – bestehend aus einem Lieferbericht und einer Liste der offenen Punkte – ist in diesem Zusammenhang von unschätzbarem Wert.
Zeit ist im Baurecht selten ein Verbündeter. Artikel 7:761 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass jegliche Ansprüche aufgrund eines Mangels an der fertiggestellten Arbeit zwei Jahre nach der Rüge des Auftraggebers verjähren. Darüber hinaus gilt eine absolute Verjährungsfrist: Der Anspruch verjährt spätestens zwanzig Jahre nach Fertigstellung von Bauarbeiten (und zehn Jahre nach Fertigstellung von sonstigen Bauarbeiten). Wer zu spät rügt oder zu lange wartet, geht leer aus, egal wie aussichtsreich die Argumente inhaltlich auch sein mögen. Wir überwachen diese Fristen und verfassen gegebenenfalls rechtzeitig ein Schreiben, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer unter bestimmten Voraussetzungen sein Zurückbehaltungsrecht geltend machen: das Recht, die Ausführung der Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen (Artikel 3:290 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies ist ein wirksames Druckmittel, das jedoch sorgfältig angewendet werden muss – bei unsachgemäßer Anwendung kann es sogar zu Schadensersatzansprüchen führen. Umgekehrt unterstützen wir Mandanten, die mit einem unberechtigt geltend gemachten Zurückbehaltungsrecht oder mangelhafter Arbeit konfrontiert sind. Sie können auch unser Inkassoteam .
Ob ein Baustreit vor ordentlichen Gerichten oder dem Schiedsgericht für Baustreitigkeiten verhandelt werden sollte, hängt von der Vereinbarung der Parteien ab – die Einheitlichen Verwaltungsbedingungen (UAV) sehen standardmäßig ein Schiedsverfahren vor. Dies hat Auswirkungen auf die Verfahrensdauer, die Kosten und die fachliche Expertise des Schiedsrichters. Wir beraten Sie im Vorfeld hinsichtlich des geeigneten Gerichtsstands und führen das Verfahren oder streben alternativ eine außergerichtliche Einigung an, wenn dies Ihr Ziel schneller erreicht. Einer unserer Anwälte vertritt Sie in Verfahren vor ordentlichen Gerichten; für Beratung, Verhandlungen und Vertragsangelegenheiten ist oft ein interner Rechtsberater ausreichend.
Das Baurecht steht zwar in Verbindung mit dem umfassenderen Immobilienrecht (einschließlich Miet- und Projektentwicklungsrecht) und dem Grundbuchrecht (Eigentum, Kauf und Übertragung), unterscheidet sich aber davon. Während sich das Baurecht auf die eigentliche Bauausführung konzentriert, befassen sich die genannten Rechtsgebiete mit der Nutzung und dem Eigentum an der Immobilie. Sollte es sich um mehr als nur Bauangelegenheiten handeln – beispielsweise um Miet- oder Übertragungsprobleme – arbeiten unsere Anwälte und Rechtsexperten nahtlos mit Kollegen aus den entsprechenden Fachbereichen zusammen.
Von der Ausarbeitung eines Bauvertrags bis zur Beilegung eines festgefahrenen Baustreits – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Baurechts.
Im Baurecht bleiben Probleme oft lange ungelöst, bevor sie rechtlich relevant werden, und Fristen verstreichen unbemerkt. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist eine Beratung ratsam.
Im Baurecht bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir ein Schreiben versenden oder ein Verfahren einleiten, analysieren wir den Bauvertrag, die geltenden Vertragsbedingungen, die Übergabedokumentation sowie die Fristen für Einsprüche und Verjährung. So wählen wir den Weg – Verhandlung, Vergleich, Schiedsverfahren oder ordentliches Gericht –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach irgendeinen Schritt zu unternehmen.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihr Bauvorhaben, den Vertrag und Ihr Ziel und prüfen den Bauvertrag sowie alle anwendbaren UAV-Bedingungen.
Wir beurteilen Ihre Position anhand von Titel 7.12 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und den Bedingungen, bewerten Fristen und ermitteln Chancen und Risiken.
Wir entscheiden über den Weg – Beratung, Verhandlung, Vergleich, Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren – und die Einbeziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir übernehmen folgende Aufgaben: von der Erstellung von Verträgen und Schreiben bis hin zur Prozessführung vor dem Schiedsgericht oder dem Gericht.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Baurecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Baurechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Kunden und Auftragnehmer am häufigsten stellen.
Gemäß Artikel 7:758 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt das Werk als fertiggestellt, sobald der Auftraggeber es abgenommen hat. Ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Auftragnehmer über, und dieser haftet nicht mehr für Mängel, die der Auftraggeber bei Fertigstellung hätte erkennen müssen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch für versteckte Mängel haftbar (Artikel 7:759 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ein ordnungsgemäßes Übergabeprotokoll mit einer Liste der noch offenen Punkte ist daher wichtig.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Artikel 7:755 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass der Auftragnehmer nur dann eine Preiserhöhung für An- oder Umbauten verlangen darf, wenn er Sie rechtzeitig über deren Notwendigkeit informiert hat, es sei denn, Sie hätten diese Notwendigkeit selbst erkennen müssen. Daher sind Sie keinesfalls verpflichtet, für unangekündigte Zusatzarbeiten zu bezahlen.
Beachten Sie die Fristen. Ein Rechtsanspruch wegen eines Mangels verjährt zwei Jahre nach dem Datum Ihrer Beanstandung (Artikel 7:761 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus gilt eine absolute Verjährungsfrist von zwanzig Jahren nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Beanstanden Sie den Mangel daher rechtzeitig und schriftlich und zögern Sie nicht zu lange mit der Einleitung rechtlicher Schritte.
Nein. Standardbedingungen wie die UAV 2012 oder die UAV-GC 2005 gelten nur, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als anwendbar erklärt wurden. Welche Bedingungen zutreffen, hängt von der Art des Projekts und der Rollenverteilung ab. Wir prüfen, ob die richtigen Bedingungen in Ihrem Fall anwendbar sind und welche Bedeutung sie haben.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, Vertragsgestaltung und -prüfung sowie Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Vor ordentlichen Gerichten ist ein Anwalt zwingend erforderlich; vor dem Schiedsgericht können Sie sich von einem Anwalt oder Rechtsbeistand unterstützen lassen. Unsere Kanzlei verfügt über beides: interne Rechtsberatung und wir entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung am besten geeignet ist.
Ja. Unsere Anwälte und Rechtsexperten betreuen sowohl internationale Baukonzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Ob es sich um eine einzelne Renovierung oder ein großes Bauprojekt handelt – Sie erhalten praxisnahe und juristisch fundierte Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget zugeschnitten ist.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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