Baurecht

Haftung für mangelhafte Bauausführung

Rechtsanwälte und Rechtsexperten zu Baumängeln und versteckten Mängeln

Ein Baumangel kann erhebliche Schäden verursachen. Wir ermitteln die Haftung und setzen Ihren Schadenersatz durch – vom Bäcker um die Ecke bis zum internationalen Konzern.

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Haftung für mangelhafte Bauausführung

Die Hauptpflichten des Bauunternehmers sind im Bauvertrag festgelegt. So werden beispielsweise Vereinbarungen zur Fertigstellung der Bauarbeiten im Bauvertrag festgehalten. Das Gesetz regelt, welche Partei in einem bestimmten Fall haftet. Kommt der Bauunternehmer seinen Pflichten nicht nach, muss er dem Auftraggeber den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Dies gilt nur bei einem ihm zurechenbaren Verschulden. Der Bauunternehmer haftet nicht für Fehler anderer am Bau beteiligter Parteien, beispielsweise eines Architekten, der einen fehlerhaften Entwurf vorlegt. In vielen Fällen bleibt der Bauunternehmer bis zu zwei Jahre nach Fertigstellung für den Mangel haftbar. Diese Frist beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Die Verjährungsfrist für die Haftung des Bauunternehmers bei versteckten und schwerwiegenden Mängeln ist jedoch länger. Bei einem Mangel an einem Bauwerk ist es ratsam, umgehend Rechtsberatung einzuholen.

Haben Sie Fragen zur Haftung für Baumängel? Bitte kontaktieren Sie uns.

Wer haftet für Baumängel?

Im Falle eines Mangels bei einem Bauprojekt haftet der Auftragnehmer nicht automatisch allein. In der Praxis können mehrere Beteiligte haftbar gemacht werden: der Generalunternehmer für Ausführungsfehler, ein Subunternehmer oder Installateur für die von ihm erbrachten Leistungen, der Architekt oder Statiker für Planungsfehler und ein Berater für fehlerhafte Berechnungen oder Beratung. Grundsätzlich haftet der Auftragnehmer nicht für Fehler Dritter, beispielsweise wenn ein Architekt einen fehlerhaften Entwurf liefert. Der Auftragnehmer hat jedoch eine eigene Warnpflicht: Gemäß Artikel 7:754 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) muss er den Auftraggeber auf Ungenauigkeiten im Vertrag oder in den vom Auftraggeber bereitgestellten Daten hinweisen, sofern diese bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, kann er dennoch (teilweise) haftbar gemacht werden. Die genaue Feststellung der Verantwortlichkeit erfordert eine sorgfältige Sach- und Rechtsanalyse. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater analysieren diese Zusammenhänge und ermitteln die jeweils haftbare Partei.

Rechtliche Grundlagen für die Haftung

Die Haftung für Baumängel kann auf verschiedenen Grundlagen beruhen. Am häufigsten liegt sie bei zurechenbarer Pflichtverletzung (Vertragsbruch) gemäß Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Liegt dem Auftragnehmer eine zurechenbare Pflichtverletzung vor, so hat er den dem Auftraggeber dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus kann eine beteiligte Partei deliktisch gemäß Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches haften, beispielsweise wenn kein Vertragsverhältnis besteht, etwa zwischen einem nachfolgenden Käufer und einem Subunternehmer. Ferner gelten die Sonderbestimmungen des Buches 7, Titel 12 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Artikel 7:750 ff.) für den Bauvertrag. Welche Grundlage die stärksten Erfolgsaussichten bietet, hängt von der Vereinbarung, den Vertragsbedingungen (wie z. B. UAV 2012 oder UAV-GC) und den Umständen ab. Wir prüfen, welcher Weg die besten Erfolgsaussichten bietet.

Haftung nach Lieferung und versteckte Mängel

Der Zeitpunkt der Lieferung ist rechtlich maßgeblich. Gemäß Artikel 7:758 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt das Werk mit der Abnahme als geliefert, und der Auftragnehmer ist grundsätzlich von der Haftung für Mängel befreit, die der Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt hätte entdecken müssen. Anders verhält es sich bei versteckten Mängeln : Da der Auftraggeber diese bei Lieferung nicht hätte entdecken können, bleibt der Auftragnehmer dafür haftbar. Entdeckt der Auftraggeber nach Lieferung einen Mangel, für den der Auftragnehmer haftet, muss er ihm gemäß Artikel 7:759 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches grundsätzlich zunächst Gelegenheit geben, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Darüber hinaus kann ein Auftragnehmer seine Haftung für Mängel, die er kannte oder hätte kennen müssen und die er verschwiegen hat, nicht ausschließen (Artikel 7:762 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Eine unverzügliche und nachweisbare Beanstandung gegenüber dem Auftragnehmer ist unerlässlich, um Ihre Rechte zu wahren.

Qualitätssicherungsgesetz im Bauwesen (Wkb)

Seit dem 1. Januar 2024 ist das niederländische Bauqualitätssicherungsgesetz (Wkb) in Kraft. Infolgedessen wurde Artikel 7:758 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verschärft: Der Auftragnehmer haftet nun für Mängel, die bei Fertigstellung nicht entdeckt wurden, es sei denn, diese Mängel sind ihm nicht zuzurechnen. Das bisherige, subjektive Kriterium („hätte der Auftraggeber den Mangel vernünftigerweise entdecken müssen?“) weicht einem objektiveren Ansatz, bei dem die Beweislast beim Auftragnehmer liegt. Diese Regelung ist für Verbraucher zwingend und kann von gewerblichen Auftraggebern nur durch eine ausdrückliche und unmissverständliche Vereinbarung abgewichen werden; ein bloßer Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht. Dies verändert die Haftungslage von Auftragnehmern und Auftraggebern grundlegend. Sowohl für lokale Bauunternehmen als auch für große Baukonzerne lohnt es sich, Verträge und Fertigstellungsdokumentationen entsprechend anzupassen.

Verjährungsfristen und Fristen

Ansprüche aufgrund von Baumängeln unterliegen der Verjährung. Gemäß Artikel 7:761 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Civil Code) beginnt nach der Rüge des Bauherrn gegenüber dem Auftragnehmer eine kurze Verjährungsfrist von zwei Jahren. Darüber hinaus gilt eine längere Frist, nach der der Anspruch in jedem Fall erlischt: zwanzig Jahre für Mängel an Gebäuden und anderen Bauwerken und zehn Jahre für sonstige Bauvorhaben, jeweils gerechnet ab Fertigstellung. Bei einem verdeckten Mangel beginnt die kurze Frist erst mit dessen Entdeckung und Rüge. Da Fristen unbemerkt ablaufen können und die Verjährung mitunter rechtzeitig unterbrochen werden muss, empfiehlt es sich, im Falle eines Mangels umgehend Rechtsberatung einzuholen. Wir überwachen Fristen und ergreifen gegebenenfalls Maßnahmen zu deren Unterbrechung.

Verfahren: von der Haftung bis zum Schiedsverfahren

Bei Streitigkeiten über Baumängel beginnt das Verfahren üblicherweise mit einer begründeten Haftungsklage und, falls erforderlich, einer Mängelanzeige, die den Auftragnehmer in Vertragsbruch versetzt. Eine ordnungsgemäße Dokumentation und Beweisführung sind unerlässlich: Übergabeprotokoll, Fotos, Gutachten und Korrespondenz. Gelingt die Mängelbeseitigung oder eine gütliche Einigung nicht, kann der Streitfall vor Gericht gebracht werden. In der Baubranche wird jedoch häufig ein Schiedsverfahren vereinbart, beispielsweise beim Council of Arbitration in Construction Disputes (CACD), dessen Schiedsrichter über Fachkenntnisse im Bausektor verfügen. Wir begleiten Sie mit einem Team aus Anwälten und internen Rechtsberatern durch den gesamten Prozess, von der ersten formellen Mitteilung bis hin zu Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren.

Baurecht: mehr Expertise von MKB Juristen

Die Haftung für Baumängel ist Teil unseres umfassenderen Rechtsgebiets Baurecht. Mängel stehen oft in Zusammenhang mit anderen baurechtlichen Themen. Daher empfehlen wir Ihnen auch unsere Seiten zu Kauf- und Bauverträgen, zu Mehr- und Minderungsleistungen sowie zum Zurückbehaltungsrecht. Bei komplexeren Streitigkeiten bietet Ihnen unsere Seite zu baurechtlichen Fragestellungen weitere Unterstützung. Ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Rechtsberatung.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen helfen

Wir unterstützen Sie von der ersten Analyse bis hin zu Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren.

  • Klären Sie, wer haftet: Auftragnehmer, Subunternehmer, Architekt oder Berater
  • Ausarbeitung einer begründeten Haftungs- und Zahlungsverzugsanzeige
  • Beratung zu Übergabe, versteckten Mängeln und dem Wkb
  • Überwachung von Begrenzungs- und Ablaufzeiten und gegebenenfalls Unterbrechung
  • Prozessführung vor Gericht oder dem Schiedsgericht in Baustreitigkeiten

Risiken im Zusammenhang mit mangelhafter Bauausführung

Wer zu spät protestiert oder sich an die falsche Partei wendet, riskiert, den Schaden selbst tragen zu müssen. Schnelles Handeln ist daher unerlässlich.

  • Die Verjährungsfrist für Ihre Ansprüche ist abgelaufen
  • Für sichtbare Mängel bei Lieferung wird keine Haftung übernommen
  • Ansprache der falschen Partei oder einer nicht erstattungsfähigen Partei
  • Unzureichende Beweise und Dokumentation

Unser Ansatz

Wir verbinden juristische Expertise mit praktischer Baufachkenntnis. Zunächst ermitteln wir den Sachverhalt und die haftenden Parteien; anschließend bestimmen wir die stärkste Grundlage und den schnellsten Weg zur Schadensbehebung oder Entschädigung.

So arbeiten wir

Hin zu einer Lösung in klaren Schritten.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Baurecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Baurechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Haftung für Baumängel.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Fragen zur Haftung für Baumängel?

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Unsere Anwälte und unser interner Rechtsberater helfen Ihnen umgehend weiter.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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