Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Organisationen und Geschäftsführer.
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Verträge ansehenRechtliche Unterstützung bei Konflikten, Ansprüchen, Verhandlungen und Gerichtsverfahren.
Rechtsberatung ansehenRechtliche Unterstützung bei ausstehenden Rechnungen, strittigen Forderungen und Inkassoverfahren.
Sammlung ansehenMit unserer umfassenden Expertise im Baurecht betreuen wir Mandanten aus verschiedenen Bereichen: von KMU, börsennotierten Unternehmen, Immobilieninvestoren und internationalen Projektentwicklern bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Wir bieten Rechtsberatung auf allen Ebenen – von der Geschäftsführung bis hin zu einzelnen Interessengruppen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Häufig vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber, dass (ein Teil) der Vertragssumme nach Fertigstellung der Arbeiten gezahlt wird. Erfolgt die Zahlung nicht (vollständig), kann der Auftragnehmer unter Umständen sein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Dieses berechtigt ihn, die Herausgabe des Vertragsgegenstands bis zur vollständigen Begleichung der Forderung durch den Auftraggeber zurückzuhalten. Folglich behält der Auftragnehmer den Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung ein.
Sobald der Auftragnehmer sein Zurückbehaltungsrecht geltend macht, hat dies erhebliche Konsequenzen für den Auftraggeber. Daher müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, bevor der Auftragnehmer das Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann. Erstens muss ein durchsetzbarer Anspruch bestehen. Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn sich der Auftraggeber noch nicht im Zahlungsverzug befindet. Zweitens muss es sich bei dem betreffenden Gegenstand um einen Gegenstand handeln, den der Auftragnehmer gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien erworben hat. Schließlich muss der Auftragnehmer die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Gegenstand ausüben. Ob der Auftragnehmer die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Gegenstand ausübt, ist anhand der jeweiligen Tatsachen und Umstände zu beurteilen. Wenn ein Auftragnehmer sein Zurückbehaltungsrecht ausüben möchte, ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die verfügbaren Optionen zu prüfen. Darüber hinaus bietet unser Team von Rechtsspezialisten Beratung für Mandanten an, gegen die das Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird.
Haben Sie Fragen zum Zurückbehaltungsrecht? Kontaktieren Sie uns.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.
Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.
In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.
Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Baurecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Baurechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.
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