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Sammlung ansehenKonflikt mit einem Mitarbeiter bezüglich Leistung, Krankheit, Verhalten oder Kündigung? Als Arbeitgeber sind Sie an strenge Regeln gebunden. MKBjuristen berät Sie hinsichtlich des optimalen Vorgehens – von der Erstellung der Fallakte bis hin zu einer außergerichtlichen Einigung oder einem Gerichtsverfahren. Festpreis.
Ein langwieriger Arbeitsrechtsstreit kostet immer mehr als die Lösung. Je früher Ihre Situation geprüft wird, desto mehr Optionen haben Sie – und desto geringer ist das Risiko eines kostspieligen Verfahrens
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten eskalieren selten über Nacht. Erkennen Sie eine dieser Situationen wieder? Dann ist es ratsam, sich jetzt rechtlich beraten zu lassen – nicht erst, nachdem Sie bereits einen Schritt unternommen haben.
Es besteht eine Streitigkeit bezüglich Zahlung, Lieferung, Qualität, Zahlungsbedingungen oder getroffener Vereinbarungen.
Eine falsche Antwort kann als Anerkennung, Versprechen oder Verzicht auf Rechte interpretiert werden.
Der Ton wird schärfer, die Zahlung wird zurückgehalten oder die andere Partei droht mit rechtlichen Schritten.
Nicht jeder Fall eignet sich für ein Gerichtsverfahren. Zunächst müssen die Erfolgsaussichten, die Kosten, die Beweislage und die Risiken klar sein.
Ein Konflikt mit einem Mitarbeiter beginnt selten groß. Oft geht es zunächst um Leistung, Verhalten oder Krankheit. In der Folge verhärten sich die Fronten, Frustration wächst, und ehe man sich versieht, ist die Situation rechtlich komplex.
Als Arbeitgeber sind Sie an strenge Regeln gebunden. Ein Fehltritt – etwa eine zu schnelle Kündigung, das Versäumnis, rechtzeitig einen Plan zur Leistungsverbesserung einzuleiten, oder ein unbegründeter Lohnstopp – kann Sie teuer zu stehen kommen. Lassen Sie Ihre Situation
prüfen, bevor Sie handeln.
Am häufigsten geraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Konflikt über vier Themenbereiche.
Erstens: mangelhafte Leistung. Der Mitarbeiter erbringt keine zufriedenstellende Leistung, es wurde jedoch keine oder nur eine unvollständige Personalakte angelegt. Ohne einen schriftlichen Verbesserungsplan, konkrete Ziele und nachweisbare Anleitung ist eine Kündigung wegen mangelhafter Leistung rechtlich praktisch unmöglich.
Zweitens: Krankheit und Wiedereingliederung. Der/Die Beschäftigte ist krank und kooperiert nicht bei der Wiedereingliederung, oder Sie zweifeln an der Berechtigung der Krankmeldung. Die Regelungen zur Lohnfortzahlungspflicht (Verfahren 2) und die Gutachten
des Arbeitsamtes sind streng. Ein Fehler in diesem Verfahren kann eine Lohnsanktion von bis zu einem Jahr zusätzlicher Lohnzahlung nach sich ziehen.
Drittens: Konflikte und angespanntes Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis ist ernsthaft und dauerhaft belastet. Sie möchten sich trennen, aber der/die Arbeitnehmer/in ist nicht kooperativ. In diesem Fall gibt es drei Möglichkeiten: eine Abfindungsvereinbarung,
eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Amtsgericht oder – in Ausnahmefällen – eine fristlose Kündigung.
Viertens: Vertragsbruch. Verstößt der Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden gegen eine Wettbewerbsverbotsklausel, eine Abwerbeverbotsklausel oder eine Vertraulichkeitsverpflichtung? In solchen Fällen ist ein umgehendes rechtliches Vorgehen entscheidend, um weiteren Schaden zu begrenzen.
Drei Fehler, die Arbeitgeber regelmäßig begehen und die ihre Rechtsposition ernsthaft schwächen.
Eine fristlose Kündigung ohne Rechtsberatung ist einer der riskantesten Schritte im Arbeitsrecht. Die Kündigung muss unverzüglich erfolgen, der Grund muss hinreichend dringlich sein und die Mitteilung
muss korrekt erfolgen. Geht etwas schief, riskieren Sie die Aufhebung der Kündigung sowie Schadensersatzansprüche.
Eine Lohnsperre ohne ausreichende Grundlage ist unzulässig. Sie ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer ohne triftigen Grund die Wiedereingliederung verweigert. Die Verfahrensvorschriften sind streng – ein Fehler
macht die Lohnsperre rechtswidrig.
Verzögern Sie das Anlegen einer Akte. Ohne schriftliche Aufzeichnungen über Leistungsbeurteilungen, Verwarnungen und Verbesserungspläne sind Sie vor dem Amtsrichter in einer sehr schwachen Position. Beginnen Sie daher so früh wie möglich mit der schriftlichen Dokumentation.
Wenn Sie den Arbeitsvertrag beenden möchten und der Arbeitnehmer einer Abfindungsvereinbarung nicht zustimmt, stehen Ihnen zwei formale Wege offen.
Sie beantragen eine Kündigungserlaubnis beim UWV aus betriebswirtschaftlichen Gründen oder wegen langfristiger Arbeitsunfähigkeit. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen Sie beim Amtsgericht bei mangelhafter Leistung, gestörtem Arbeitsverhältnis, schuldhaftem Verhalten oder aus anderen Gründen gemäß Artikel 7:669 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
In beiden Fällen ist eine aussagekräftige Fallakte entscheidend. Wir prüfen Ihre Akte, beraten Sie hinsichtlich der effektivsten Vorgehensweise und begleiten Sie durch das Verfahren.
In vielen Fällen ist die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels einer Abfindungsvereinbarung der schnellste und kostengünstigste Weg für beide Parteien. Der Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sie zahlen eine Übergangszahlung, und das Arbeitsverhältnis endet ohne Gerichtsverfahren.
Wir verhandeln die Bedingungen in Ihrem Namen, entwerfen die Vergleichsvereinbarung und stellen sicher, dass die Vereinbarungen rechtlich einwandfrei sind und Ihr Risiko begrenzen.
Bevor Sie inhaltlich reagieren, eine formelle Aufforderung stellen, kündigen, auflösen oder ein Gerichtsverfahren einleiten, muss klar sein, was rechtlich vereinbart wurde und welche Beweise dies belegen. Wir prüfen unter anderem Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Angebote, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Rechnungen und frühere Korrespondenz.
Manchmal genügt ein kurzes Aufforderungsschreiben. Manchmal ist Verhandeln klüger als ein Rechtsstreit. Und manchmal ist schnelles Handeln notwendig, um Schaden oder Beweisprobleme zu vermeiden. Die richtige Vorgehensweise hängt von Ihren Interessen, Ihrer Beweislage, vertraglichen Vereinbarungen und der Haltung der Gegenseite ab.
Nicht jeder Streitfall erfordert die gleiche Vorgehensweise. Manchmal genügt eine kurze Beratung, während in anderen Fällen eine formelle Beurteilung oder Verhandlung notwendig ist.
Überlegen Sie sich schnell eine Situation, um Fehlreaktionen zu vermeiden.
Lassen Sie Ihre rechtliche Position prüfen, bevor Sie den nächsten Schritt unternehmen.
Sollten die Gespräche ins Stocken geraten, unterstützen wir Sie mit Strategie, Korrespondenz und Verhandlungsführung.
Falls ein Verfahren erforderlich ist, legen wir die Vorgehensweise und die nächsten Schritte fest.
Wir leiten keine Gerichtsverfahren ein. Zunächst analysieren wir Ihre rechtliche Position, die Beweislage und Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Wir beurteilen die rechtliche Aussagekraft Ihrer Akte, des Arbeitsvertrags, des Leistungsplans und der Korrespondenz.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum wirksamsten Vorgehen: Vergleichsvereinbarung, Verbesserungsplan, Lohnstopp, UWV-Verfahren oder Verfahren vor dem Amtsgericht.
Wir erstellen die notwendigen Dokumente – Verbesserungsplan, Warnung, Vergleichsvereinbarung oder Verfahrensdokumente – und begleiten die Verhandlungen.
Wir begleiten Sie zu einem rechtlich korrekten und kostengünstigen Ergebnis.
Ein Arbeitgeber kündigte einem Angestellten fristlos wegen schwerwiegender Pflichtverletzung. Die Kündigung erfolgte jedoch nicht unverzüglich – zwischen der Entdeckung des Verstoßes und dem Kündigungsschreiben vergingen vier Tage. Das Amtsgericht hob die fristlose Kündigung auf. Der Arbeitgeber wurde verpflichtet, den Lohn weiterzuzahlen, den Angestellten weiter zu beschäftigen und schließlich eine Abfindungsvereinbarung mit einer höheren Entschädigung abzuschließen, als wenn er sich umgehend rechtlich beraten lassen hätte. Mit rechtzeitiger Beratung hätte dies vollständig verhindert werden können.
Seit 2001 unterstützen wir Unternehmer bei Rechtsstreitigkeiten, Vertragsstreitigkeiten und geschäftlichen Konflikten. Wir verbinden juristische Expertise mit einem praxisorientierten Ansatz: Zuerst verschaffen wir uns einen Überblick über die Situation, bevor wir den nächsten Schritt gehen.
Eine Kündigung ist auf verschiedenen Wegen möglich: im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Abfindungsvereinbarung, durch Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Amtsgericht aufgrund eines der in Artikel 7:669 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Gründe oder durch die UWV (niederländische Arbeitslosenversicherung) aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen Langzeiterkrankung. Welcher Weg am besten geeignet ist, hängt von Ihrer Situation und der Stärke Ihrer Argumente ab.
Bei mangelhafter Leistung muss dem Mitarbeiter zunächst eine realistische Chance zur Verbesserung eingeräumt werden. Dies beinhaltet: eine schriftliche Dokumentation des Problems, konkrete Verbesserungsziele, einen angemessenen Zeitrahmen und nachweisbare Unterstützung. Ohne einen solchen Verbesserungsplan wird der zuständige Richter am Amtsgericht einen Antrag auf Kündigung wegen mangelhafter Leistung fast immer ablehnen.
Eine fristlose Kündigung erfordert einen dringenden Grund, eine sofortige Benachrichtigung und die ordnungsgemäße Mitteilung des Grundes. Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung anfechtbar. Lassen Sie sich in jedem Fall rechtlich beraten, bevor Sie diesen Schritt unternehmen.
Ja, als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, im Krankheitsfall den Lohn für maximal zwei Jahre weiterzuzahlen – mindestens 70 % pro Jahr, wobei im ersten Jahr in der Regel 100 % gemäß Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gezahlt werden. Verweigert der Arbeitnehmer die Wiedereingliederung, können Sie unter strengen Auflagen einen Lohnstopp verhängen.
Eine Abfindungsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer behält seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, während der Arbeitgeber eine Übergangszahlung leistet. In den meisten Fällen ist dies der schnellste und kostengünstigste Weg für beide Parteien.
Handeln Sie schnell. Holen Sie sich Rechtsberatung ein, versenden Sie eine formelle Abmahnung und erwägen Sie ein Eilverfahren, wenn der Verstoß nachweisbar ist und der Schaden steigt. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, den Schaden zu begrenzen und die Klausel rechtlich durchzusetzen.
Beschreiben Sie die Situation kurz. Wir werden das sinnvolle nächste Vorgehen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir besprechen Ihre Situation gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
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