Rechtliche Unterstützung bei einem Konflikt mit einem Geschäftspartner, Gesellschafter oder Aktionär

Streitigkeit mit Geschäftspartner, Gesellschafter oder Aktionär

Lassen Sie Ihre Position überprüfen, bevor der Konflikt dem Unternehmen schadet

Konflikt mit einem Geschäftspartner, Gesellschafter oder Partner? Oder möchten Sie aus einer offenen Handelsgesellschaft, einer Partnerschaft oder einer Kommanditgesellschaft ausscheiden? MKBjuristen berät Sie zu Ausscheiden, endgültigen Abfindungen, Übernahmen, Pattsituationen und Gesellschafterstreitigkeiten. Festpreis, sofortige Bearbeitung.

  • Erstberatung kostenlos und unverbindlich
  • Beurteilung Ihrer Rechtslage, der Beweislage und der Risiken
  • Beratung zu Zahlungsforderungen, Verhandlungen oder Rechtsstreitigkeiten
  • Unterstützung durch Anwälte und erfahrene interne Rechtsberater
  • Feste Preise pro Schritt, wo möglich
Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

Ein geschäftlicher Konflikt zwischen Partnern schadet stets zwei Dingen gleichzeitig: der Beziehung und dem Unternehmen. Je früher Sie sich rechtlich beraten lassen, desto mehr Möglichkeiten bestehen, den Schaden zu begrenzen

  • Praktische Rechtsberatung
  • Schnelle Klarheit über die nächsten Schritte
  • Fokussiert auf die Lösung und die Beweisführung
  • Keine unnötige Eskalation
Rechtsberatung für Unternehmer und Organisationen seit 2001
Rechtsanwälte und Rechtsexperten.Mehrere Spezialisten pro Rechtsgebiet.
Feste Vorgehensweise:Erst prüfen, dann eskalieren.
Schnelle BearbeitungWir reagieren umgehend auf Ihre Anfrage.
  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Kommt Ihnen das bekannt vor?

Geschäftskonflikte eskalieren selten über Nacht. Erkennen Sie eine dieser Situationen wieder? Wenn ja, ist es ratsam, sich jetzt rechtlich beraten zu lassen.

Die andere Partei hält sich nicht an die Vereinbarungen

Es besteht eine Streitigkeit bezüglich Zahlung, Lieferung, Qualität, Zahlungsbedingungen oder getroffener Vereinbarungen.

Sie sind sich unsicher, wie Sie reagieren sollen

Eine falsche Antwort kann als Anerkennung, Versprechen oder Verzicht auf Rechte interpretiert werden.

Die Situation droht zu eskalieren

Der Ton wird schärfer, die Zahlung wird zurückgehalten oder die andere Partei droht mit rechtlichen Schritten.

Sie möchten wissen, ob ein Rechtsstreit ratsam ist

Nicht jeder Fall eignet sich für ein Gerichtsverfahren. Zunächst müssen die Erfolgsaussichten, die Kosten, die Beweislage und die Risiken klar sein.

Reagieren Sie nicht überhastet und ohne Strategie.
Eine E-Mail, ein Versprechen oder eine Drohung können später rechtlich gegen Sie verwendet werden.

Wann benötigen Sie rechtliche Unterstützung in einem Konflikt mit Ihrem Geschäftspartner?

Ein Konflikt mit einem Geschäftspartner, Mitarbeiter oder Gesellschafter beginnt selten als Rechtsstreit. Zunächst besteht meist eine Meinungsverschiedenheit über Strategie, Gewinnverteilung oder das Tagesgeschäft. Dann wächst das Misstrauen. Schließlich stehen sich die Parteien diametral gegenüber, und das Unternehmen gerät unter Druck.

Die Gefahr bei dieser Art von Konflikt besteht darin, zu lange zu warten. Je länger sich ein Konflikt hinzieht, desto begrenzter werden die rechtlichen Möglichkeiten und desto größer der Schaden – sowohl geschäftlich als auch persönlich. Lassen Sie Ihre Position prüfen, bevor Sie handeln.

Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und Partnerschaftsgesellschaft: Austritt und Konflikte zwischen Partnern

In einer Personengesellschaft – sei es eine offene Handelsgesellschaft (OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine freiberufliche Partnerschaft – haften die Gesellschafter persönlich für die Schulden der Gesellschaft. Folglich wirkt sich ein Konflikt mit einem Gesellschafter unmittelbar auf Ihr Privatvermögen aus.

Die häufigsten Gründe sind der Austritt eines Partners, eine Streitigkeit über die Endabrechnung beim Austritt, der Wunsch eines Partners, auszuscheiden, während der andere die Fortsetzung blockiert, Meinungsverschiedenheiten über die Gewinnverteilung oder die Beiträge sowie die Verletzung der Wettbewerbsverbots- oder Abwerbeverbotsklausel nach dem Ausscheiden.

Beim Ausscheiden aus einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Personengesellschaft steht Ihnen nach Begleichung der gesamtschuldnerischen Schulden Ihr Anteil am Gesellschaftsvermögen zu. Doch wie hoch ist dieser Anteil genau? Wie wird der Firmenwert bewertet? Und haften Sie nach Ihrem Ausscheiden weiterhin für Schulden, die während Ihrer Beteiligung entstanden sind? In der Praxis führen diese Fragen zu den meisten Streitigkeiten.

Wir unterstützen sowohl den ausscheidenden Partner als auch die verbleibenden Partner bei der endgültigen Abwicklung, der Bewertung und der Protokollierung aller Vereinbarungen in einer Austrittsvereinbarung.

BV: Gesellschafterstreitigkeiten und Unternehmensübernahme

Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen von denen einer Personengesellschaft. Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich, doch ein Konflikt kann
die Entscheidungsfindung vollständig blockieren – insbesondere bei einer gleichmäßigen Verteilung der Anteile.

Die häufigsten Situationen sind eine Pattsituation (50/50), in der Entscheidungen blockiert werden, ein Aktionär, der entgegen den Interessen des Unternehmens handelt, Uneinigkeit über den Preis für den Ausstieg aus der Übernahme sowie ein Aktionär, der mit dem Unternehmen konkurriert oder vertrauliche Informationen weitergibt.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten gemäß den Wagevoe geänderte Regeln. Gesellschafterstreitigkeiten werden nun direkt an die Unternehmenskammer des Amsterdamer Oberlandesgerichts verhandelt. Dies führt zu schnelleren Verfahren vor einem spezialisierten Richter.

Die vier rechtlichen Wege sind: der verhandelte Aufkauf durch gütliche Absprache, das Streitbeilegungsverfahren (Ausschluss nach Artikel 2:336 des niederländischen Zivilgesetzbuches oder Rücktritt nach Artikel 2:343 des niederländischen Zivilgesetzbuches), das Untersuchungsverfahren bei Missmanagement oder stockender Entscheidungsfindung sowie das summarische Verfahren bei dringenden Interessen.

Investoren, Finanziers und kooperierende Freiberufler

Nicht jeder Geschäftskonflikt findet innerhalb einer formalen juristischen Person statt. Auch ein Investor, der Vereinbarungen nicht einhält, ein Finanzier, der seine Befugnisse überschreitet, oder freiberufliche Kooperationspartner, die sich über die Verteilung von Aufgaben oder Kosten uneinig sind, können zu einem ernsthaften Streit führen.

Wir beurteilen die Kooperationsvereinbarung, den Sachverhalt und Ihre Rechtslage – und beraten Sie hinsichtlich des besten Weges zu einer Lösung.

Wie lässt sich ein zukünftiger Konflikt verhindern?

Die meisten Geschäftskonflikte lassen sich durch im Voraus getroffene, gute Vereinbarungen vermeiden. In einem Gesellschaftervertrag, Partnerschaftsvertrag oder Kooperationsvertrag wird festgelegt, wie Entscheidungen bei einer Pattsituation getroffen werden, wie Anteile oder Unternehmensanteile bei einer Übernahme bewertet werden, was im Todes- oder Insolvenzfall geschieht und welche Wettbewerbsverbotsklauseln nach dem Ausscheiden gelten.

Wir erstellen diese Dokumente oder überprüfen die bestehende Vereinbarung
auf Lücken, die zu einem künftigen Konflikt führen könnten.

Ermitteln Sie zunächst Ihre Rechtslage

Bevor Sie inhaltlich reagieren, eine formelle Aufforderung stellen, kündigen, auflösen oder ein Gerichtsverfahren einleiten, muss klar sein, was rechtlich vereinbart wurde und welche Beweise dies belegen. Wir prüfen unter anderem Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Angebote, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Rechnungen und frühere Korrespondenz.

Nicht jeder rechtliche Schritt ist sofort ratsam

Manchmal genügt ein kurzes Aufforderungsschreiben. Manchmal ist Verhandeln klüger als ein Rechtsstreit. Und manchmal ist schnelles Handeln notwendig, um Schaden oder Beweisprobleme zu vermeiden. Die richtige Vorgehensweise hängt von Ihren Interessen, Ihrer Beweislage, vertraglichen Vereinbarungen und der Haltung der Gegenseite ab.

Welcher rechtliche Schritt passt in Ihrem Fall?

Nicht jeder Streitfall erfordert die gleiche Vorgehensweise. Manchmal genügt eine kurze Beratung, während in anderen Fällen eine formelle Beurteilung oder Verhandlung notwendig ist.

Beratung mit einem Anwalt

ab125.-einmalig

Überlegen Sie sich schnell eine Situation, um Fehlreaktionen zu vermeiden.

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  • Konkrete Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
  • Geeignet für eine erste rechtliche Beurteilung

Rechtslage ermitteln

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Lassen Sie Ihre rechtliche Position prüfen, bevor Sie den nächsten Schritt unternehmen.

  • Bewertung von Dokumenten und Beweismitteln
  • Einblick in Chancen und Risiken
  • Ratschläge zur besten Strategie

Verhandeln

ab998.-einmalig

Sollten die Gespräche ins Stocken geraten, unterstützen wir Sie mit Strategie, Korrespondenz und Verhandlungsführung.

  • Strategie festlegen
  • Kontakt mit der anderen Partei
  • Rechtliche Formalisierung von Vereinbarungen

Rechtsstreitigkeiten

ab1.650.-einmalig

Falls ein Verfahren erforderlich ist, legen wir die Vorgehensweise und die nächsten Schritte fest.

  • Prozessstrategie festlegen
  • Erstellung von Verfahrensdokumenten
  • Unterstützung im Verfahren

So gehen wir damit um

Wir leiten keine Gerichtsverfahren ein. Zunächst analysieren wir Ihre rechtliche Position, die Beweislage und Ihre wirtschaftlichen Interessen.

1

Situation und Rechtsform beurteilen

Wir beurteilen die Rechtsform, den Partnerschaftsvertrag bzw. die Gesellschaftervereinbarung, die Korrespondenz und den Sachverhalt im Hinblick auf Ihre rechtliche Position.

2

Route und Strategie festlegen

Sie erhalten eine ehrliche Beratung hinsichtlich der effektivsten Vorgehensweise: Verhandlung, Rückzug, Aufkauf, Streitbeilegung oder Verfahren vor dem Amtsgericht oder der Unternehmenskammer.

3

Handeln Sie!

Wir verhandeln in Ihrem Namen, entwerfen den Ausstiegsvertrag oder den Übernahmevertrag oder leiten rechtliche Schritte ein.

4

Zusammenarbeit beenden oder wiederherstellen

Wir begleiten Sie zu einem rechtlich korrekten Ergebnis mit minimalem Schaden für Ihr Unternehmen und Ihr persönliches Vermögen.

Beispiel: Austritt aus der offenen Handelsgesellschaft mit Beilegung eines Streits über die Entschädigung des Firmenwerts

Zwei Partner betrieben gemeinsam ein Dienstleistungsunternehmen in einer offenen Handelsgesellschaft (OHG). Einer der Partner wollte ausscheiden, doch die Parteien waren sich hinsichtlich des Wertes des Firmenwerts und der Frage, ob der ausscheidende Partner weiterhin für laufende Verpflichtungen haften würde, uneinig. Nach Prüfung des Gesellschaftsvertrags und der Finanzunterlagen berieten wir über den fairen Wert des Gesellschaftsanteils und verhandelten im Namen des ausscheidenden Partners. Der Austritt wurde in einer Austrittsvereinbarung formalisiert, die eine endgültige Abfindung, den Verzicht auf Haftung für zukünftige Verpflichtungen und eine zweijährige Wettbewerbsklausel enthielt. Ein Gerichtsverfahren konnte vermieden werden.

Warum MKBjuristen.nl?

Seit 2001 unterstützen wir Unternehmer bei Rechtsstreitigkeiten, Vertragsstreitigkeiten und geschäftlichen Konflikten. Wir verbinden juristische Expertise mit einem praxisorientierten Ansatz: Zuerst verschaffen wir uns einen Überblick über die Situation, bevor wir den nächsten Schritt gehen.

  • Rechtsanwälte und erfahrene Unternehmensjuristen
  • Praktische Ratschläge ohne unnötigen Juristenjargon
  • Feste Preise pro Schritt, wo möglich
  • Fokussiert auf Lösung, Beweislage und Ergebnis

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte habe ich, wenn ich aus einer offenen Handelsgesellschaft ausscheiden möchte?

Beim Ausscheiden aus einer offenen Handelsgesellschaft steht Ihnen nach Begleichung der gesamtschuldnerischen Schulden Ihr Anteil am Gesellschaftsvermögen zu. Die Höhe des Anteils richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag und der Bewertung des Vermögens, des Firmenwerts und der kurzfristigen Verbindlichkeiten. Nach Ihrem Ausscheiden haften Sie weiterhin für die während Ihrer Beteiligung entstandenen Schulden, es sei denn, Sie haben mit den Gläubigern eine Haftungsfreistellung vereinbart.

Kann ein Partner die Fortsetzung einfach blockieren?

Das hängt vom Partnerschaftsvertrag ab. Fehlt eine Fortführungsklausel, kann ein ausscheidender Partner die Partnerschaft grundsätzlich beenden, woraufhin die Auflösung und Liquidation erfolgen. Enthält der Vertrag eine Fortführungsklausel, können die verbleibenden Partner das Geschäft weiterführen. Wir prüfen Ihren Vertrag und beraten Sie hinsichtlich des besten Vorgehens.

Wie wird der Goodwill beim Ausscheiden berechnet?

Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Berechnung des Firmenwerts. Die Methode wird häufig im Partnerschaftsvertrag festgelegt. Fehlt diese, führt dies fast immer zu Streitigkeiten. Wir beraten Sie hinsichtlich einer angemessenen Bewertungsmethode und ziehen gegebenenfalls einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer hinzu.

Was kann ich gegen eine 50/50-Sackgasse in einem BV tun?

Bei einer hälftigen Gewinnverteilung ohne Pattsituation im Gesellschaftervertrag gibt es drei Möglichkeiten: einen einvernehmlichen Ausstieg, die Beilegung von Streitigkeiten über die Unternehmenskammer (Ausschluss oder Entzug) oder – in dringenden Fällen – ein Eilverfahren. Wir prüfen, welche Option in Ihrem Fall die schnellste und kostengünstigste ist.

Kann ich meinen Geschäftspartner zum Ausscheiden zwingen?

In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) kann das Ausschlussverfahren (Artikel 2:336 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) angewendet werden, um einen Gesellschafter zur Übertragung seiner Anteile zu zwingen, wenn sein Verhalten dem Unternehmen schadet. In einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Personengesellschaft hängen die Möglichkeiten vom Gesellschaftsvertrag und dem geltenden Recht ab. Wir prüfen anhand Ihrer Situation, welche Vorgehensweise infrage kommt.

Was passiert, wenn mein Geschäftspartner nach seinem Ausscheiden in die Konkurrenz tritt?

Besteht eine gültige Wettbewerbs- oder Abwerbeklausel, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Handeln Sie schnell: Versenden Sie eine formelle Mahnung und erwägen Sie ein Eilverfahren, falls der Verstoß nachweisbar ist. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, den Schaden zu begrenzen.

Wie kann ich künftige Konflikte verhindern?

Mit einem gut formulierten Gesellschaftervertrag, einem Gesellschaftsvertrag oder einem Kooperationsvertrag legen Sie im Voraus fest, wie Entscheidungen im Streitfall getroffen werden, wie Anteile oder Unternehmensanteile beim Ausscheiden bewertet werden und welche Wettbewerbsverbote gelten. Wir erstellen diese Verträge oder prüfen Ihren bestehenden Vertrag.

Schildern Sie Ihre Situation unverbindlich

Beschreiben Sie die Situation kurz. Wir werden das sinnvolle nächste Vorgehen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Direkter Kontakt mit uns

Denian Wielhouwer

Wir besprechen Ihre Situation gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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