Was ist ein Unterhaltsanspruch?
Für einen Insolvenzantrag müssen mehrere Gläubiger vorhanden sein: Der Schuldner muss mehrere Gläubiger haben, die ihre Forderungen noch nicht beglichen haben. Sie können zwar als Einzelgläubiger selbst Insolvenz anmelden, aber für die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht muss mindestens ein weiterer Gläubiger eine Forderung gegen den Schuldner haben.
Die Forderung des anderen Gläubigers wird als unterstützende Forderung bezeichnet. Ohne eine unterstützende Forderung weist das Gericht den Insolvenzantrag ab – selbst wenn Ihre eigene Forderung vollkommen berechtigt ist.
Warum benötigen Sie einen Beleg?
Ein Insolvenzverfahren hat weitreichende Folgen – für den Schuldner, aber auch für seine Angestellten, Lieferanten und Kunden. Das Gesetz sieht daher vor, dass ein Insolvenzverfahren nur dann eröffnet werden kann, wenn der Schuldner nachweislich mehrere Gläubiger nicht bezahlt hat. Dies ist der Beweis dafür, dass er die Zahlungen tatsächlich eingestellt hat und nicht nur die Begleichung einer bestimmten Rechnung verweigert.
Sind Sie der einzige Gläubiger mit einer Forderung, kann das Gericht nicht feststellen, dass der Schuldner die Zahlungen systematisch eingestellt hat. Der Antrag wird dann abgelehnt.
Welche Anforderungen müssen an einen unterstützenden Antrag gestellt werden?
An die Begründung eines Anspruchs werden keine hohen Anforderungen gestellt, er muss jedoch ordnungsgemäß belegt sein. Ein mündliches Gespräch mit einem Inkassomitarbeiter genügt nicht – das Gericht erwartet konkrete Unterlagen.
Der unterstützende Anspruch muss sich auf einen bestehenden Anspruch beziehen. Zukünftige Ansprüche, die noch nicht entstanden sind, können nicht verwendet werden.
Die unterstützende Forderung muss nicht fällig und zahlbar sein, Ihre eigene Forderung hingegen schon. Grundsätzlich kann auch eine Forderung, für die eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, als unterstützende Forderung dienen.
Grundsätzlich kann ein nachrangiges Darlehen nicht als alleinige stützende Forderung verwendet werden – Nachrangigkeit bedeutet naturgemäß, dass der betreffende Gläubiger am Ende der Warteschlange steht, was die Insolvenzsituation nicht begründet.
Die zugrundeliegende Forderung muss nicht sofort im Antrag offengelegt werden – sie muss erst in der Anhörung belegt werden. Dies bietet Verhandlungsspielraum: Sie können den Antrag einreichen, ohne die zugrundeliegende Forderung sofort offenzulegen, und der Schuldner behält die Möglichkeit, Ihre Forderung vor der Anhörung zu begleichen.
Wie spürt MKBjuristen eine unterstützende Behauptung auf?
Wir führen eine Recherche zur Untermauerung der Forderung durch, indem wir Datenbanken, öffentliche Register, das Handelsregister und unser Netzwerk von Inkassobüros und Anwälten nutzen. Wir suchen nach weiteren Gläubigern Ihres Schuldners mit einer fälligen oder bestehenden Forderung.
Konkrete Quellen für eine stützende Forderung sind unter anderem andere Lieferanten des Schuldners, die Steuer- und Zollverwaltung im Falle ausstehender Steuerschulden, die UWV im Falle ausstehender Prämien, ein Krankenversicherer im Falle von
Prämienrückständen sowie andere bekannte Gläubiger, die keine oder verspätete Zahlungen erhalten.
Die Untersuchung mündet in einen fundierten Bericht, der dem Gericht in der Anhörung vorgelegt werden kann. Der Anwalt integriert die darin enthaltenen Behauptungen in den Insolvenzantrag.
Was passiert, wenn keine stützende Behauptung gefunden wird?
Ergibt die Untersuchung keine stichhaltigen Beweise für eine Forderung, ist ein Insolvenzantrag nicht möglich. Wir beraten Sie dann ehrlich über die alternativen Wege: gerichtliche Schritte per Vorladung, vorläufige Pfändung oder andere Inkassostrategien.