MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Eine niederländische BV (British Venture Venture) unterliegt verschiedenen Steuerpflichten: Körperschaftsteuer auf Gewinne, Dividendensteuer auf Ausschüttungen, Mehrwertsteuer auf Lieferungen und Leistungen, Lohnsteuer für Mitarbeiter sowie gegebenenfalls Sonderabgaben wie die Grunderwerbsteuer. Darüber hinaus ist der Geschäftsführer und Hauptgesellschafter für die Einkommensteuer (Box 2) auf Dividenden und Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Anteilen verantwortlich. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht – alles, was Sie als BV-Unternehmer wissen sollten.
Karim – ein Softwareentwickler mit Holdingstruktur und vier Angestellten – erhielt im zweiten Jahr von seinem Steuerberater eine Steueraufstellung, die er nicht vollständig verstand. Daher diese Übersicht für alle, die gerade erst anfangen oder ihre Steuererklärung überprüfen möchten.
Die kurze Antwort
- Körperschaftsteuer (Vpb): 19 % auf die ersten 200.000 € Gewinn, 25,8 % auf den darüber hinausgehenden Betrag (2024).
- Dividendensteuer: 15 % Quellensteuer auf Ausschüttungen an die Aktionäre.
- Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer): 21 % regulär, 9 % ermäßigt, 0 % befreit.
- Lohnsteuer: für das Personal über die Lohnbuchhaltung.
- Feld 2 (Geschäftsführer-Hauptaktionär): 24,5 % auf die ersten 67.000 € an Dividenden, 31 % auf Beträge, die diesen Betrag übersteigen (2024).
- Sonstige: Grunderwerbsteuer, Gemeindeabgaben, Umweltsteuern.
Körperschaftsteuer
Gewinnsteuer der BV (Artikel 7 Körperschaftsteuergesetz). Steuersätze 2024-2025:
- Erste 200.000 € Gewinn: 19 % (niedriger Zinssatz).
- Über 200.000 €: 25,8 % (hoher Zinssatz).
Die Steuererklärung ist spätestens fünf Monate nach Ende des Geschäftsjahres einzureichen – in der Regel Ende Mai für das Kalenderjahr. Eine Fristverlängerung um bis zu einem Jahr ist über einen Steuerberater möglich. Die Steuererklärung selbst ist die Körperschaftsteuererklärung.
Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)
Die meisten Unternehmer erheben Mehrwertsteuer auf Lieferungen:
- 21%: Standardtarif.
- 9%: reduziert (Lebensmittel, Bücher, öffentliche Verkehrsmittel usw.).
- 0%: befreit (Ausfuhr, bestimmte Dienstleistungen).
Die Umsatzsteuererklärung ist in der Regel vierteljährlich fällig; für Kleinunternehmen gilt die KOR-Regelung (Umsatz < 20.000 € → Umsatzsteuerbefreiung). Mehr dazu unter Umsatzsteuererklärung.
Dividendensteuer
Auf Dividenden, die eine BV an ihre Aktionäre ausschüttet, wird eine Quellensteuer von 15 % einbehalten. Die BV behält diese ein und führt sie an die Steuer- und Zollverwaltung ab. Im Falle einer Ausschüttung an einen privaten Aktionär: Kann mit Feld 2 verrechnet werden.
Bei Ausschüttungen zwischen BVs (Mutter-Tochtergesellschaft) im Rahmen der Beteiligungsbefreiung: keine Dividendensteuer. Siehe Beteiligungsbefreiung.
Feld 2 für den Geschäftsführer/Hauptaktionär
Wenn Dividenden den privaten Aktionär (Geschäftsführer-Hauptaktionär mit ≥ 5% Beteiligung) erreichen:
- Die ersten 67.000 € im Jahr 2024: 24,5 %.
- Darüber hinaus: 31%.
Zweistufiger Steuersatz seit 2024 – soll Vorstände/Hauptaktionäre mit geringen Ausschüttungen entlasten. Siehe erhebliches Interesse.
Lohnsteuer
Für Angestellte (und geschäftsführende Hauptaktionäre mit einem üblichen Gehalt) behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer ein:
- Lohnsteuer (vorausbezahlte Einkommensteuer).
- Prämien für die Mitarbeiterversicherung.
- Nationale Versicherungsprämien.
- Einkommensabhängiger Krankenversicherungsbeitrag.
Die Meldung erfolgt monatlich oder alle vier Wochen über die Lohnbuchhaltung. Informationen zu den steuerfreien Zulagen (WKR) finden Sie im Abschnitt „Arbeitskostenabrechnung“.
Sonstige Steuern
- Grunderwerbsteuer: 10,4 % beim Kauf von Gewerbeimmobilien (2024). Siehe Grunderwerbsteuer für Gewerbeimmobilien.
- Kommunale Abgaben: Grundsteuer, Abwassergebühr, Abfallgebühr.
- Umweltsteuern: Energiesteuer, Abfallsteuer.
- Vermieterabgabe: für Sozialwohnungen.
Steueroptimierung
Viele Möglichkeiten für KMU mit beschränkter Haftung:
- Holdingstruktur: Beteiligungsbefreiung für Dividenden zwischen BVs. Siehe Warum eine Holdinggesellschaft?
- Innovationsbox: 9% Körperschaftsteuersatz auf Innovationsgewinne — siehe Innovationsbox.
- Körperschaftsteuerliche Steuereinheit: Verlustverrechnung zwischen verbundenen BVs.
- WKR: Intelligente Nutzung des verfügbaren Raums.
- Optimales übliches Gehalt: Ausgewogenheit zwischen Gehalt und Dividende.
Ehrliche Empfehlung
Die Besteuerung von BV-Unternehmen ist komplex, aber beherrschbar. Ziehen Sie von Anfang an einen Steuerberater hinzu – nicht nur zur Einhaltung der Vorschriften, sondern auch zur Optimierung. Die Beratung macht sich durch die Einsparungen bei der richtigen Struktur (Holdinggesellschaft, steuerliche Einheit, Dividendenausschüttungszeitpunkt) mehr als bezahlt.
Zu spezifischen Themen: Körperschaftsteuererklärung, Beteiligungsfreistellung, wesentliches Interesse.
Häufig gestellte Fragen
Die Körperschaftsteuer (auf Gewinne), die Dividendensteuer (15 % Quellensteuer), die Mehrwertsteuer (auf Lieferungen), die Lohnsteuer (für Mitarbeiter) und spezifische Abgaben wie die Grunderwerbsteuer fallen an. Darüber hinaus zahlt der Geschäftsführer als Hauptaktionär die Steuer nach Feld 2 auf Dividenden und Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien.
Im Jahr 2024: 19 % auf die ersten 200.000 € Gewinn (niedriger Steuersatz), 25,8 % auf den darüber hinausgehenden Betrag (hoher Steuersatz). Die Steuererklärung muss spätestens 5 Monate nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden; eine Fristverlängerung ist über den Steuerberater möglich.
Einkommensteuer für Großaktionäre (≥ 5 % der Anteile). Steuersatz 2024: 24,5 % auf die ersten 67.000 €, 31 % auf darüber hinausgehende Beträge. Gilt für Dividenden und Kapitalgewinne aus dem Verkauf von privat gehaltenen Anteilen.
Üblicherweise vierteljährlich. Bei höherem Umsatz monatlich. Kleinunternehmer (Umsatz < 20.000 €) können die KOR-Regelung wählen: Mehrwertsteuerbefreiung, aber kein Vorsteuerabzug.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Für die Körperschaftsteuer gilt: Die Muttergesellschaft muss mindestens 95 % der Anteile an der Tochtergesellschaft halten. Vorteil: Gewinn- und Verlustausgleich, konzerninterne Transaktionen ohne steuerliche Folgen. Siehe auch: Körperschaftsteuerliche Konsolidierung.
15 % Quellensteuer auf Dividenden einer BV. Bei Ausschüttung an einen privaten Anteilseigner ist diese von der Einkommensteuer (Box 2) abzugsfähig. Bei Ausschüttung zwischen BVs (Mutter-Tochtergesellschaft) im Rahmen der Beteiligungsfreistellung: 0 %.
Compliance (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuererklärungen) sowie Steueroptimierung (Holdingstruktur, Innovationsbox, steuerliche Einheit, WKR, übliches Gehalt). Nahezu unverzichtbar für KMU-Gesellschaften – nicht als Kostenfaktor, sondern als Investition.