MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Sie haben ein wesentliches Interesse (ab), wenn Sie – allein oder zusammen mit einem Steuerpartner – mindestens 5 % des ausgegebenen Aktienkapitals einer BV halten. Dies gilt auch für Optionen auf diese Aktien oder Gewinnrechte. Das Interesse fällt unter Feld 2 der Einkommensteuer mit einem zweistufigen System: 24,5 % auf die ersten 67.000 € Dividenden-/Verkaufsgewinn im Jahr 2024 und 31 % auf den darüber hinausgehenden Betrag. Wichtig: Eine private Entnahme von mehr als 700.000 € aus Ihrer eigenen BV stellt eine steuerlich verdeckte Dividendenausschüttung dar. Im Folgenden finden Sie Informationen zu Steuersätzen, Dividendensteuerabzug, Fallstricken und den Überschneidungen zwischen Karims Geschäftsführergehalt und Feld 2.
Die kurze Antwort
- Definition: ≥ 5 % der Anteile, Optionen oder Gewinnrechte an einer BV (zusammen mit einem Steuerpartner).
- Zinssatz 2024: 24,5 % auf die ersten 67.000 €, 31 % auf darüber hinausgehende Beträge.
- Besteuert werden: Dividenden aus einer privaten Kapitalgesellschaft und Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien.
- Verrechnung: 15 % Dividendensteuer, die bereits bei der Ausschüttung einbehalten wurden – Verrechnung mit Feld 2.
- Übermäßige Kreditaufnahme: Kreditaufnahme von mehr als 700.000 € aus dem eigenen Buchwert = fiktive Dividendenausschüttung.
Was ist ein wesentliches Interesse?
Ein Geschäftsführer-Hauptaktionär einer BV hält fast immer eine wesentliche Beteiligung – in der Regel 100 % – an seiner eigenen operativen Gesellschaft oder Holdinggesellschaft. Das 5%-Kriterium gilt für das ausgegebene Kapital zusammen mit dem Steuerpartner. Gilt auch für:
- Aktienoptionen (Warrants).
- Gewinnrechte ohne Stimmrechte.
- Wandlungsrechte (z. B. aus einem Wandeldarlehen).
- Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, die über dem Schwellenwert liegen.
Die Zinsen werden jährlich für die Einkommensteuererklärung bewertet (Abschnitt Feld 2).
Tarife für Box 2 (2024-2025)
Seit 2024: zweistufiges System (zuvor ein einheitlicher Tarif):
- Erstes Einkommen aus Feld 2: 67.000 € (2024) / 67.804 € (2025): 24,5 %.
- Darüber hinaus: 31 % (2024) / 31 % (2025).
Ziel ist es, Geschäftsführer/Hauptaktionäre mit kleinen Ausschüttungen zu schonen und größere Ausschüttungen mit einer zusätzlichen Steuer zu belegen.
Dividendenausschüttungen – wie funktioniert das aus steuerlicher Sicht?
Bei Dividendenausschüttung:
- Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung behält 15% Dividendensteuer ein (Art. 1 Dividendensteuergesetz).
- Die BV leitet dies an die Steuer- und Zollverwaltung weiter.
- Der Geschäftsführer/Hauptaktionär erhält eine Dividende abzüglich 15 %.
- In der Einkommensteuererklärung: Dividenden sind in Feld 2 der Einkünfte enthalten.
- Feld 2 zur Dividende: 24,5 % oder 31 %.
- Die bereits einbehaltenen 15 % werden mit dem fälligen Betrag aus Feld 2 verrechnet.
Ergebnis: Bei einer Dividende von 100.000 € im Jahr 2024 werden 15 % einbehalten = 15.000 €. Feld 2: 24,5 % auf 67.000 € = 16.415 € + 31 % auf 33.000 € = 10.230 €. Gesamtbetrag Feld 2 = 26.645 €. Nachzahlung nach der Abrechnung: 11.645 €.
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien
Verkaufen Sie Ihre Aktien? Der Kapitalgewinn (= Verkaufspreis minus Anschaffungspreis) fällt unter Feld 2 – gleiche Steuersätze 24,5 %/31 %.
Beispiel: Aktien für 18.000 € (Gründung) gekauft, für 1.000.000 € verkauft = Kapitalgewinn 982.000 €. Feld 2: 67.000 € × 24,5 % + 915.000 € × 31 % = 16.415 € + 283.650 € = 300.065 € fällig.
Bei Unternehmensnachfolgeregelungen innerhalb der Familie: Unternehmensnachfolgeregelung (BOR) – unterliegt bestimmten Bedingungen, Befreiung von Kasten 2 und der Erbschaftsteuer. Separates Thema.
Übermäßige Kreditaufnahme bei der eigenen GmbH
Seit 2023 gilt: Eine Kreditaufnahme eines Geschäftsführers und Hauptaktionärs von seiner eigenen privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Höhe von mehr als 700.000 € in seiner privaten Eigenschaft (unverändert gegenüber 2024) wird als fiktive Dividendenausschüttung eingestuft und direkt nach Feld 2 besteuert.
Ausnahme: Schulden für Wohneigentum gelten nicht als Darlehen. In der Praxis gilt: Ein Geschäftsführer/Hauptaktionär, der eine Hypothek über seine eigene BV finanziert, fällt nicht unter diese Regel (vorausgesetzt, die Strukturierung ist formal korrekt).
Lesen Sie mehr über die Aufnahme von Krediten bei Ihrer eigenen BV.
Übliches Gehalt und Dividende
Ein Geschäftsführer und Hauptgesellschafter einer GmbH muss ein marktübliches Gehalt beziehen (Art. 12a Einkommensteuergesetz) – in der Regel mindestens 56.000 € (Stand 2024) oder einen vergleichbaren marktüblichen Betrag. Der verbleibende Betrag kann als Dividende ausgeschüttet werden.
Praktische Optimierung: Übliches Gehalt = Feld 1 (bis zu 49,5 %), Dividende = Feld 2 (24,5–31 %). Bei höheren Einkommen ist es oft vorteilhafter, das übliche Gehalt auf den Mindestbetrag festzulegen und den Rest als Dividende zu behandeln.
Ehrliche Empfehlung
Das zweistufige System in Feld 2 verändert die optimale Dividendenstrategie jährlich. Planen Sie im Voraus mit Ihrem Steuerberater: eine Kombination aus üblichem Gehalt (Feld 1) und Dividenden (Feld 2), der richtige Zeitpunkt der Ausschüttungen und Vorsicht bei der Aufnahme von Krediten aus Ihrer eigenen BV über 700.000 €. Eine gut strukturierte Holdinggesellschaft erleichtert dies – Dividenden fließen steuerfrei über die Beteiligungsfreistellung an die Holdinggesellschaft und können strategisch an Privatpersonen ausgeschüttet werden.
Weitere Themen: Welche Steuern zahlt eine BV?, Kreditaufnahme bei der eigenen BV und Beteiligungsbefreiung.
Häufig gestellte Fragen
Eine Beteiligung von mindestens 5 % am ausgegebenen Aktienkapital einer BV – allein oder zusammen mit einem Steuerpartner. Optionen, Gewinnrechte und Wandlungsrechte können ebenfalls berücksichtigt werden. Fällt unter Feld 2 der Einkommensteuer.
Im Jahr 2024: 24,5 % auf die ersten 67.000 € der Einkünfte aus Feld 2, 31 % auf den darüber hinausgehenden Betrag. Im Jahr 2025: 24,5 % bis zu 67.804 €, 31 % darüber hinaus. Gilt für Dividenden und Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien.
Die BV behält bei Ausschüttung 15 % Dividendensteuer ein und führt diese ab. In der Einkommensteuererklärung wird die Dividende als Einkünfte gemäß Feld 2 ausgewiesen; die bereits einbehaltenen 15 % werden mit der fälligen Steuer gemäß Feld 2 verrechnet. Endergebnis: 24,5 % bzw. 31 %.
Die Aufnahme von Krediten durch einen Geschäftsführer/Hauptgesellschafter von seiner eigenen privaten Kapitalgesellschaft in Höhe von mehr als 700.000 € in seiner privaten Eigenschaft gilt seit 2023 als fiktive Dividendenausschüttung und wird direkt nach Box 2 besteuert. Für Wohneigentumsdarlehen über eine private Kapitalgesellschaft gelten unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen.
Kapitalgewinn = Verkaufspreis abzüglich Anschaffungspreis der Anteile. Fällt unter Feld 2 – gleiche Steuersätze 24,5 %/31 %. Bei einer Unternehmensübertragung innerhalb der Familie kann die Unternehmensnachfolgeregelung unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung gewähren.
Ein geschäftsführender Hauptaktionär muss ein übliches Gehalt beziehen (mindestens ca. 56.000 € oder marktüblich). Darüber hinaus sind Dividenden oft vorteilhafter: 24,5–31 % (Kasten 2) gegenüber 36,9–49,5 % (Kasten 1). Die Optimierung hängt von der persönlichen Situation und dem Gewinn ab.
Unzureichendes übliches Gehalt (Korrektur + Strafe), übermäßige Kreditaufnahme, ungünstig getimte Dividendenausschüttungen, nicht-betriebliche Darlehen zwischen Privatpersonen und der BV. Ein guter Steuerberater plant Ausschüttungen und Darlehen im Voraus, um dies zu vermeiden.