MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Als Geschäftsführer und Hauptaktionär ist die Aufnahme von Krediten über Ihre eigene BV unter strengen Auflagen zulässig. Die Kreditaufnahme muss geschäftsüblich sein (marktüblicher Zinssatz, schriftliche Vereinbarung, Tilgungsplan). Seit 2023 gilt eine Obergrenze von 700.000 €, ab der der Kredit steuerlich als verdeckte Dividendenausschüttung gilt. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine Ausnahme für Hypothekendarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum, die über eine BV aufgenommen wurden. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie eine BV gründen, welche Fallstricke es gibt und warum Karims Steuerberater sein Girokonto monatlich prüft.
Die kurze Antwort
- Zulässig: Geschäftsführer und Hauptaktionär können sich Geld von ihrer eigenen BV leihen, sofern dies zu Geschäftszwecken geschieht.
- Geschäftlich: schriftlicher Darlehensvertrag, marktüblicher Zinssatz, Tilgungsplan, Sicherheiten.
- Schwellenwert: Kreditaufnahme > 700.000 € (alle Kredite zusammen) = fiktive Dividendenausschüttung (Gesetz gegen übermäßige Kreditaufnahme).
- Ausnahme: Schulden aus dem Eigenheimkauf werden unter bestimmten Bedingungen nicht angerechnet.
- Girokonto: Kleine, schwankende Darlehen auf dem Direktorenkonto – werden von der Steuer- und Zollverwaltung geprüft.
Warum sollte man sich Geld von der eigenen GmbH leihen?
Für Geschäftsführer/Hauptaktionäre mit einer vollständig kapitalisierten Geschäftseinheit: Anstatt Dividenden auszuschütten (24,5–31 % gemäß Feld 2), können Sie sich Geld leihen – ohne direkte Steuerbelastung. Vorteile:
- Kein 24,5-31% Feld 2 wie bei Dividenden.
- Schnell verfügbar für private Investitionen, Hypotheken oder den Eigenverbrauch.
- Die von Ihrer BV erhaltenen Zinsen stellen einen Gewinn für die BV dar – sie unterliegen der Körperschaftsteuer, jedoch zu einem niedrigeren Steuersatz als in Feld 2.
Nachteile:
- Das Darlehen muss letztendlich zurückgezahlt (oder als Dividende ausgeschüttet) werden.
- Regel für übermäßige Kreditaufnahme: > 700.000 € = direkt Feld 2.
- Die Steuer- und Zollverwaltung prüft unternehmerisches Geschick sehr genau.
Geschäftsbedingungen
Die Steuer- und Zollverwaltung prüft, ob es sich bei dem Darlehen um ein „betriebliches Darlehen“ handelt – andernfalls würde es als verdeckte Dividendenausschüttung eingestuft. Anforderungen:
- Schriftlicher Darlehensvertrag: zwischen dem Geschäftsführer/Hauptaktionär (privat) und BV. Keine mündlichen Vereinbarungen.
- Marktüblicher Zinssatz: vergleichbar mit dem Zinssatz einer Bank. Bei einem hypothekenähnlichen Darlehen: typischerweise 3–5 %, abhängig vom aktuellen Marktzins.
- Laufzeit und Rückzahlung: fester Zahlungsplan oder revolvierendes Girokonto unter strengen Regeln.
- Sicherheiten: bei großen Krediten – Hypothek auf ein Haus, Verpfändung von Vermögenswerten.
- Tatsächliche Rückzahlung: kein „Papierkredit“, der nie zurückgezahlt wird.
Das Gesetz gegen übermäßige Kreditaufnahme (seit 2023)
Soll die Aushöhlung der Steuerbasis gemäß Feld 2 verhindern. Funktionsweise:
- Am 1. Januar addiert die Steuer- und Zollverwaltung alle Darlehen zwischen dem Geschäftsführer/Hauptaktionär (und Partner und Kindern) und seiner eigenen privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Bei Beträgen über 700.000 € (Schwellenwert seit 2024): Der überschüssige Betrag wird als fiktive Dividendenausschüttung behandelt.
- Direkt dazu, Feld 2 — 24,5 % oder 31 % je nach Betrag.
- Jedoch: Eine Rückzahlung vor Ende des Steuerjahres verhindert die Besteuerung.
Eigenheimdarlehen über BV ausgenommen, sofern:
- Die Hypothek wurde formell auf das vom Eigentümer bewohnte Haus eingetragen.
- Das Darlehen erfüllt die Bedingungen des Wohneigentumsprogramms gemäß Abschnitt 1.
- Ordnungsgemäß registriert.
Girokonto zwischen Geschäftsführer/Hauptaktionär und Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Viele Geschäftsführer und Hauptaktionäre unterhalten ein Girokonto bei ihrer BV – ein schwankendes Guthaben für private Ausgaben, die von der BV beglichen werden oder umgekehrt. Dies fällt unter die Kreditvergabevorschriften:
- Der Kontostand am 1. Januar wird auf die 700.000-Euro-Prüfung angerechnet.
- Die Zinsen müssen auf den ausstehenden Betrag (Marktzins) berechnet werden.
- Im Falle eines Sollsaldos (Geschäftsführer/Hauptaktionär schuldet der BV Geld): Zinsen an die BV zahlen.
- Im Falle eines Guthabens (die BV schuldet dem Geschäftsführer/Hauptaktionär): Zinsen, die von der BV erhalten wurden.
- Im BV-Buchhaltungssystem erfasst.
Karims Buchhalter überwacht dieses Konto monatlich – ein Saldo von 700.000 € am 1. Januar kann zu einer jährlichen Steuer nach Feld 2 führen.
Wann ist es ratsam, Kredite aufzunehmen?
Schlau:
- Hypothek über eigene BV (im Rahmen des Wohneigentumsprogramms).
- Kurzfristige Überbrückung bis zur tatsächlichen Dividendenausschüttung.
- Eine Investition, die höhere Renditen abwirft als die Zinsen, die Sie an die BV zahlen.
Riskant:
- Privater Konsum ohne konkreten Rückzahlungsplan.
- Beträge weit über 700.000 €.
- Nicht-kommerzielle Bedingungen (keine Zinsen, kein Zahlungsplan).
Ehrliche Empfehlung
Die Aufnahme von Krediten aus der eigenen BV kann sinnvoll sein – insbesondere für eine Baufinanzierung oder kurzfristige Überbrückungskredite. Bei Beträgen über 700.000 €: nur mit einem soliden Rückzahlungsplan innerhalb eines Jahres oder der Aufnahme eines langfristigen Immobiliendarlehens. Erstellen Sie einen Kreditvertrag mit einem Steuerberater oder Anwalt und überprüfen Sie das Girokonto jährlich. Für die Optimierung von Feld 2 in Verbindung mit einer Dividendenstrategie: Ein guter Berater, der gleichzeitig Hauptaktionär ist, ist unerlässlich.
Weitere Themen: Wesentliches Interesse, BV-Steuern und übliches Gehalt für Geschäftsführer-Hauptaktionäre.
Häufig gestellte Fragen
Ja, sofern es sich um ein Geschäft unter marktüblichen Bedingungen handelt: schriftlicher Darlehensvertrag, marktüblicher Zinssatz, Tilgungsplan und etwaige Sicherheiten. Andernfalls gilt es als verdeckte Dividendenausschüttung und unterliegt der Steuer nach Feld 2.
Seit 2023 (unverändert gegenüber 2024) gilt Folgendes: Zum 1. Januar werden alle Darlehen zwischen dem Geschäftsführer/Hauptgesellschafter (sowie Partner und Kindern) und seiner eigenen GmbH zusammengerechnet. Übersteigt der Betrag 700.000 €, wird der überschüssige Betrag als fiktive Dividendenausschüttung behandelt und sofort gemäß Feld 2 besteuert.
Nein, eine Hypothek auf Wohneigentum über eine eigene BV ist ausgenommen – vorausgesetzt, die Hypothek ist formell auf die Immobilie eingetragen und das Darlehen entspricht dem Wohneigentumsprogramm gemäß Box 1. In der Praxis bedeutet dies: Eine Hypothek über eine BV ist weiterhin ohne übermäßige Verschuldungskorrektur möglich.
Vergleichbar mit den Gebühren einer Bank für ein vergleichbares Darlehen, unter Berücksichtigung von Zinsen, Laufzeit und Sicherheiten. Für hypothekenähnliche Darlehen: 3–5 %, abhängig vom Marktzins. Im Zweifelsfall: Vergleichen Sie mit den aktuellen Bankzinsen.
In diesem Fall wird das Darlehen (oder ein Teil davon) als verdeckte Dividendenausschüttung eingestuft. Es fällt sofort eine Steuer nach Box 2 in Höhe von 24,5 % bzw. 31 % an, zuzüglich einer möglichen Strafe. Die BV muss weiterhin die Dividendensteuer abführen.
Ein Darlehen mit variablem Saldo zwischen einem Geschäftsführer/Hauptgesellschafter und einer GmbH – der Saldo variiert aufgrund der ein- und ausgezahlten Beträge. Es gelten die Darlehensrichtlinien: Zinsen auf den Saldo, schriftliche Dokumentation und die Einhaltung der 700.000-Euro-Grenze zum 1. Januar.
Bei langfristigem Kapitalbedarf und einem Guthaben von über 700.000 € fallen Dividenden zwar sofort unter die Steuerklasse 2 (24,5–31 %), verhindern aber die Entstehung eines problematischen Darlehens. Ein Steuerberater plant die optimale Kombination aus Kreditaufnahme und Dividendenausschüttungen.