MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Bei einer Unternehmensübernahme können Sie als Käufer bis zu zehn Jahre lang für die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (WGA) für (ehemalige) Mitarbeiter des übernommenen Unternehmens verantwortlich sein – auch für Personen, die zum Zeitpunkt der Übernahme bereits erkrankt sind. Aufgrund einer höheren differenzierten Prämie können diese Kosten deutlich höher ausfallen als die Leistungen selbst. Die WGA-Verpflichtungen sind daher ein wichtiger, aber oft übersehener Aspekt einer Unternehmensübernahme. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber.
Was ist ein WGA-Vorteil?
WGA steht für „Werkhervatting Gedeeltelijk Arbeidsgeschikten“ (Wiedereingliederung von teilweise erwerbsunfähigen Personen) und ist eine Leistung nach dem Arbeits- und Einkommensgesetz, die auf der Arbeitsfähigkeit (WIA) basiert und Teil des Sozialversicherungsrechtsist. Sie ist für Menschen gedacht, die teilweise oder vollständig erwerbsunfähig sind, aber Aussicht auf Genesung haben. Nach in der Regel zwei Jahren Krankheit kann ein Arbeitnehmer WGA-Leistungen beantragen. Es gibt drei Varianten: die Lohnersatzleistung, die Lohnzulage und die Folgeleistung.
Die WGA-Leistung wird dem Arbeitgeber zugerechnet
Die Verantwortung für die Wiedereingliederung und die Leistungen nach dem WGA liegt in den ersten zehn Jahren beim Arbeitgeber – vollständig für die lohnbezogene Leistung und teilweise für den Lohnzuschuss und die Folgeleistungen. Wie sich dies finanziell auswirkt, hängt von Ihrer Wahl ab:
- Selbstversicherung: Sie tragen die Kosten der WGA-Leistung selbst, oft mit einer Versicherung zur Risikobegrenzung.
- Kein Selbstversicherer: Eine gewährte WGA-Leistung führt letztendlich zu einer höheren, differenzierten WGA-Prämie, die an die UWV. Diese Prämienerhöhung hängt von Ihrer gesamten Lohnsumme ab und kann deutlich höher ausfallen als die Leistung selbst.
Was bedeutet das für eine Unternehmensübernahme?
Wenn Sie ein Unternehmen vollständig übernehmen und Mitarbeiter Anspruch auf Leistungen nach der gesetzlichen Unfallversicherung (WGA) haben, tragen Sie als neuer Eigentümer die Verantwortung für diese Leistungen für bis zu zehn Jahre, gerechnet ab Leistungsbeginn. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Übernahme bereits erkrankt sind und später Leistungen nach der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Der Selbstversicherungsstatus des übernommenen Unternehmens ist für diese Zuteilung unerheblich.
Im Falle einer Teilübernahme ist die Situation differenzierter:
- Kein Selbstversicherer: Der Selbstbehalt wird proportional zum Anteil der gesamten Lohnsumme vor der Übernahme aufgeteilt.
- Selbstversicherung: Das ursprüngliche Unternehmen bleibt für den Selbstbehalt verantwortlich; dieser wird nicht auf den Käufer übertragen.
Im Falle einer Geschäftsaufgabe oder Insolvenz geht das Risiko auf die Bank oder den Versicherer über, die UWV übernimmt dabei die Verpflichtungen. Die genaue Risikoverteilung und Prämienberechnung sind technischer Natur und können sich regelmäßig ändern; lassen Sie die aktuelle Situation und die Zahlen im Falle einer Übernahme überprüfen.
Häufig gestellte Fragen zu WGA bei der Übernahme
Übernehme ich im Falle einer Aktientransaktion automatisch die WGA-Verbindlichkeiten?
Bei einer Aktientransaktion bleibt die juristische Person bestehen, sodass die WGA-Verbindlichkeiten einfach auf die erworbene BV übergehen. Sie übernehmen sie quasi. Bei einer Asset-Liability-Transaktion hängt dies vom Personaltransfer und den jeweiligen Regelungen ab.
Wie kann ich dieses Risiko im Voraus einschätzen?
Durch eine gründliche Due-Diligence-Prüfung, in der Krankheitsausfälle, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Status als Selbstversicherer und laufende Leistungen geprüft werden, können Sie den Kaufpreis anpassen oder Garantien und Entschädigungen aushandeln.
Kann ich mich vor diesen Belastungen schützen?
Teilweise. Das Risiko lässt sich durch Gewährleistungen und Haftungsfreistellungen im Kaufvertrag, eine Preisanpassung und – je nach Wahl – eine Versicherung mindern. Eine Versicherung oder Haftungsfreistellung ersetzt jedoch keine sorgfältige Vorprüfung.
Sachgerechte Personalverwaltung während einer Akquisition
Bei einer Unternehmensübernahme bestimmen Personalangelegenheiten – insbesondere die Leistungen nach dem WGA-Gesetz und der Inhalt bestehender Arbeitsverträge – Ihr Risiko. Die Rechtsexperten von MKB Juristen analysieren sorgfältig alle aktuellen und potenziellen Personalverpflichtungen, um Sie vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren. Informieren Sie sich über unsere im Bereich Fusionen und Übernahmen oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.