Arbeitsfragen

WGA-Vorteile als wichtiger Aspekt bei einer Unternehmensübernahme

Bei einer Unternehmensübernahme können Sie als Käufer für die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (WGA) für (ehemalige) Mitarbeiter des übernommenen Unternehmens für bis zu zehn Jahre verantwortlich werden – sogar für Personen, die zum Zeitpunkt der Übernahme bereits krank sind.

Veröffentlicht am 27. Juni 2024 von MKBjuristen.nl
Fordern Sie ein kostenloses Angebot an. Rufen Sie 085 25000 44 an.

MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente

Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.

  • Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
  • Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
  • Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Kostenlose Beratung Jetzt kostenloses Angebot anfordern

Bei einer Unternehmensübernahme können Sie als Käufer bis zu zehn Jahre lang für die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (WGA) für (ehemalige) Mitarbeiter des übernommenen Unternehmens verantwortlich sein – auch für Personen, die zum Zeitpunkt der Übernahme bereits erkrankt sind. Aufgrund einer höheren differenzierten Prämie können diese Kosten deutlich höher ausfallen als die Leistungen selbst. Die WGA-Verpflichtungen sind daher ein wichtiger, aber oft übersehener Aspekt einer Unternehmensübernahme. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber.

Was ist ein WGA-Vorteil?

WGA steht für „Werkhervatting Gedeeltelijk Arbeidsgeschikten“ (Wiedereingliederung von teilweise erwerbsunfähigen Personen) und ist eine Leistung nach dem Arbeits- und Einkommensgesetz, die auf der Arbeitsfähigkeit (WIA) basiert und Teil des Sozialversicherungsrechtsist. Sie ist für Menschen gedacht, die teilweise oder vollständig erwerbsunfähig sind, aber Aussicht auf Genesung haben. Nach in der Regel zwei Jahren Krankheit kann ein Arbeitnehmer WGA-Leistungen beantragen. Es gibt drei Varianten: die Lohnersatzleistung, die Lohnzulage und die Folgeleistung.

Die WGA-Leistung wird dem Arbeitgeber zugerechnet

Die Verantwortung für die Wiedereingliederung und die Leistungen nach dem WGA liegt in den ersten zehn Jahren beim Arbeitgeber – vollständig für die lohnbezogene Leistung und teilweise für den Lohnzuschuss und die Folgeleistungen. Wie sich dies finanziell auswirkt, hängt von Ihrer Wahl ab:

  • Selbstversicherung: Sie tragen die Kosten der WGA-Leistung selbst, oft mit einer Versicherung zur Risikobegrenzung.
  • Kein Selbstversicherer: Eine gewährte WGA-Leistung führt letztendlich zu einer höheren, differenzierten WGA-Prämie, die an die UWV. Diese Prämienerhöhung hängt von Ihrer gesamten Lohnsumme ab und kann deutlich höher ausfallen als die Leistung selbst.

Was bedeutet das für eine Unternehmensübernahme?

Wenn Sie ein Unternehmen vollständig übernehmen und Mitarbeiter Anspruch auf Leistungen nach der gesetzlichen Unfallversicherung (WGA) haben, tragen Sie als neuer Eigentümer die Verantwortung für diese Leistungen für bis zu zehn Jahre, gerechnet ab Leistungsbeginn. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Übernahme bereits erkrankt sind und später Leistungen nach der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Der Selbstversicherungsstatus des übernommenen Unternehmens ist für diese Zuteilung unerheblich.

Im Falle einer Teilübernahme ist die Situation differenzierter:

  • Kein Selbstversicherer: Der Selbstbehalt wird proportional zum Anteil der gesamten Lohnsumme vor der Übernahme aufgeteilt.
  • Selbstversicherung: Das ursprüngliche Unternehmen bleibt für den Selbstbehalt verantwortlich; dieser wird nicht auf den Käufer übertragen.

Im Falle einer Geschäftsaufgabe oder Insolvenz geht das Risiko auf die Bank oder den Versicherer über, die UWV übernimmt dabei die Verpflichtungen. Die genaue Risikoverteilung und Prämienberechnung sind technischer Natur und können sich regelmäßig ändern; lassen Sie die aktuelle Situation und die Zahlen im Falle einer Übernahme überprüfen.

Häufig gestellte Fragen zu WGA bei der Übernahme

Übernehme ich im Falle einer Aktientransaktion automatisch die WGA-Verbindlichkeiten?

Bei einer Aktientransaktion bleibt die juristische Person bestehen, sodass die WGA-Verbindlichkeiten einfach auf die erworbene BV übergehen. Sie übernehmen sie quasi. Bei einer Asset-Liability-Transaktion hängt dies vom Personaltransfer und den jeweiligen Regelungen ab.

Wie kann ich dieses Risiko im Voraus einschätzen?

Durch eine gründliche Due-Diligence-Prüfung, in der Krankheitsausfälle, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Status als Selbstversicherer und laufende Leistungen geprüft werden, können Sie den Kaufpreis anpassen oder Garantien und Entschädigungen aushandeln.

Kann ich mich vor diesen Belastungen schützen?

Teilweise. Das Risiko lässt sich durch Gewährleistungen und Haftungsfreistellungen im Kaufvertrag, eine Preisanpassung und – je nach Wahl – eine Versicherung mindern. Eine Versicherung oder Haftungsfreistellung ersetzt jedoch keine sorgfältige Vorprüfung.

Sachgerechte Personalverwaltung während einer Akquisition

Bei einer Unternehmensübernahme bestimmen Personalangelegenheiten – insbesondere die Leistungen nach dem WGA-Gesetz und der Inhalt bestehender Arbeitsverträge – Ihr Risiko. Die Rechtsexperten von MKB Juristen analysieren sorgfältig alle aktuellen und potenziellen Personalverpflichtungen, um Sie vor unangenehmen Überraschungen zu bewahren. Informieren Sie sich über unsere im Bereich Fusionen und Übernahmen oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

Erstellung, Überprüfung und Änderung von Verträgen
Rechtliche Unterstützung Hilfe bei Konflikten und Streitigkeiten.
Fachliche Expertise : Spezialisierte Rechtsexperten und Anwälte.
Festpreise. Kostentransparenz im Voraus.

Neueste Artikel

24. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Website erstellen lassen: Kosten und Ablauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Website von einem Anwalt erstellen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man sich für individuell angefertigte entscheiden?.

24. Juli 2026

Ausarbeitung einer Wettbewerbsverbotsklausel: Kosten und Ablauf

Eine Wettbewerbsverbotsklausel von einem Anwalt aufsetzen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man einen individuellen Entwurf einer Vorlage vorziehen?.

24. Juli 2026

Vertragsprüfung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für KMU-Unternehmer

Überprüfung eines Vertrags vor der Unterzeichnung: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Warnsignale, Checkliste und wann Sie einen Anwalt benötigen.

24. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer erstellen lassen: Kosten und Verfahren

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer von einem Anwalt erstellen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man sich für eine individuelle Lösung entscheiden?.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Newsletter für Unternehmer

Erhalten Sie praktische Rechtstipps per E-Mail

Jetzt registrieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten Sie unseren Newsletter.

Kein Spam. Nur Rechtstipps.
Mit Ihrer Registrierung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
Kostenlose Beratung