Steuerrecht

Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen

Rechtsanwalt und Steuerspezialist für die richtige Rechtsstruktur

Die richtige Rechtsform bestimmt Ihre Steuerbelastung und Ihre Haftung. Unsere Steuerexperten und (Gesellschafts-)Juristen beraten Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.

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Wahl der Rechtsform für ein Unternehmen

Bei der Gründung eines Unternehmens muss eine Rechtsform gewählt werden. Um die für das Unternehmen am besten geeignete Rechtsform zu bestimmen, werden auch die steuerlichen Auswirkungen der gewählten Rechtsform berücksichtigt. Man unterscheidet zwischen Rechtsformen ohne und mit Rechtspersönlichkeit. Besitzt eine Rechtsform Rechtspersönlichkeit, haftet die juristische Person – mit bestimmten Ausnahmen – für ihre eigenen Schulden. Rechtsformen ohne Rechtspersönlichkeit können hingegen aufgrund bestimmter Steuervorteile attraktiv sein. Zudem ist der Verwaltungsaufwand geringer.

Zu den Rechtsformen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zählen das Einzelunternehmen, die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die freiberufliche Partnerschaft. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) besitzen hingegen eigene Rechtspersönlichkeit.

Mit dem Wachstum eines Unternehmens kann es vorteilhaft sein, die Rechtsform einer nicht rechtsfähigen Organisation in eine BV oder NV umzuwandeln. Unser Team von Steuerspezialisten prüft die steuerlichen Auswirkungen dieser Änderung. Darüber hinaus arbeiten unsere Steuerspezialisten eng und interdisziplinär mit der Praxisgruppe Gesellschaftsrecht zusammen, um sicherzustellen, dass auch weitere rechtliche Aspekte berücksichtigt werden.

Haben Sie Fragen zur Wahl der Rechtsform? Kontaktieren Sie uns.

Steuerliche Auswirkungen je nach Rechtsform: Einzelunternehmen oder Körperschaftsteuer

Die steuerliche Behandlung variiert je nach Rechtsform erheblich und ist für viele Unternehmer der Hauptgrund für die Wahl einer bestimmten Rechtsform. Bei Rechtsformen ohne eigene Rechtspersönlichkeit – Einzelunternehmen, offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Berufsvereinigung – gelten Sie einkommensteuerlich als Unternehmer. Sie zahlen Einkommensteuer in Feld 1 auf den Gewinn und haben häufig Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen für Unternehmer, wie beispielsweise den Freibetrag für Selbstständige und den KMU-Gewinnfreibetrag. Andererseits haften Sie persönlich für die Schulden des Unternehmens.

Bei einer GmbH (BV) und einer AG (NV) zahlt die juristische Person Körperschaftsteuer auf den Gewinn. Der Geschäftsführer und Hauptaktionär erhält ein Gehalt (versteuert in Feld 1) und gegebenenfalls Dividenden (versteuert in Feld 2). Der höhere Verwaltungsaufwand wird dadurch ausgeglichen, dass Ihr Privatvermögen grundsätzlich unberührt bleibt. Welche Rechtsform steuerlich am günstigsten ist, hängt von Ihrem Gewinn, Ihren Plänen und Ihrer persönlichen Situation ab. Unsere Steuerexperten und (Gesellschafts-)Rechtsanwälte berechnen dies für Sie – genauso sorgfältig für einen internationalen Konzern wie für den Bäcker um die Ecke.

Der entscheidende Punkt: Wann ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorteilhafter als ein Einzelunternehmen?

Mit steigenden Gewinnen wird eine BV steuerlich attraktiver als ein Einzelunternehmen oder eine offene Handelsgesellschaft. Viele Unternehmer ziehen eine BV ab einem strukturellen Gewinn von rund 80.000 € in Betracht, doch dieser Schwellenwert ist nicht fix. Er hängt maßgeblich vom üblichen Gehalt des Geschäftsführers/Hauptgesellschafters ab, davon, ob Gewinne ausgeschüttet oder in der BV belassen werden, und von den zusätzlichen Kosten einer BV (Jahresabschluss, Verwaltung und Beratung). Die einzige verlässliche Entscheidungsgrundlage ist eine Berechnung auf Basis Ihrer konkreten Zahlen und Pläne. Wir führen diese Berechnung durch und verknüpfen die steuerlichen Auswirkungen mit den rechtlichen Konsequenzen, um sicherzustellen, dass Sie keinen isolierten Steuervorteil verfolgen, der sich rechtlich kontraproduktiv auswirkt.

Umwandlung eines Einzelunternehmens oder einer offenen Handelsgesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung: steuerlich neutral oder steuerpflichtig

Wenn Ihr Unternehmen wächst, kann es ratsam sein, das Einzelunternehmen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) umzuwandeln. Dies ist auf zwei Arten möglich. Bei einer stillen Einbringung bringen Sie Ihr Unternehmen zum bestehenden Buchwert in die GmbH ein, ohne die Steuern auf stille Reserven und Firmenwert sofort zu entrichten; die GmbH führt das Unternehmen steuerneutral weiter. Bei einer offenen Einbringung hingegen entrichten Sie die Steuern auf den Kapitalgewinn, was in bestimmten Situationen (z. B. bei Verlusten oder einer Altersvorsorge) vorteilhafter sein kann.

Wenn Sie die BV rückwirkend in Kraft setzen möchten, ist rechtzeitiges Handeln erforderlich: Für eine rückwirkende Wirkung zum 1. Januar müssen Sie in der Regel bis spätestens 1. Oktober des jeweiligen Jahres eine Absichtserklärung beim Finanz- und Zollamt einreichen. Bei Fristversäumnis geht der Vorteil verloren. Unsere Steuerspezialisten beraten Sie bei der Beitragszahlung und überwachen die Fristen; die rechtliche Umsetzung übernimmt die Gesellschaftsrecht und Steuererklärung .

Haftung und die Wahl der Rechtspersönlichkeit

Die Rechtsform bestimmt nicht nur Ihre Steuerlast, sondern auch Ihre Haftung. In einem Einzelunternehmen, einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Partnerschaft haften Sie persönlich für die Schulden des Unternehmens; in einer OHG haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch gemäß § 18 des Handelsgesetzbuches. Entscheiden Sie sich für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG), haftet grundsätzlich die juristische Person, während Ihr Privatvermögen geschützt bleibt. Dieser Schutz ist jedoch nicht absolut: Bei mangelhafter Geschäftsführung kann ein Geschäftsführer gemäß § 2:9 des Bürgerlichen Gesetzbuches persönlich haftbar gemacht werden, ebenso im Falle einer Insolvenz aufgrund offenkundig mangelhafter Geschäftsführung gemäß § 2:248 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wir berücksichtigen diese Risiken, um sicherzustellen, dass die gewählte Rechtsform sowohl steuerlich als auch rechtlich optimal zu Ihrem Unternehmen passt.

Unser Ansatz: Steuer- und Rechtsberatung aus einer Hand

Die Wahl der Rechtsform ist ein Paradebeispiel dafür, wie Steuer- und Rechtsberatung Hand in Hand gehen. Bei MKB Juristen arbeiten Steuerexperten, Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen in interdisziplinären Teams zusammen – von internationalen Konzernen bis hin zu Einzelunternehmen. Wir analysieren Ihre Situation, berechnen Steuerszenarien, bewerten Haftungs- und Governance-Aspekte und begleiten Sie gegebenenfalls bei der Umwandlung oder Übertragung von Steuergutschriften. So können Sie die Rechtsform wählen, die am besten zu Ihrem Unternehmen passt – heute und auch für zukünftiges Wachstum. Diese Seite ist Teil unserer im Steuerrecht.

Häufig gestellte Fragen zur Wahl der Rechtsform

Welche Rechtsformen besitzen Rechtspersönlichkeit?
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) und die Aktiengesellschaft (NV) besitzen Rechtspersönlichkeit. Einzelunternehmen, offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Berufspartnerschaften besitzen keine Rechtspersönlichkeit; in diesen Fällen haftet der Unternehmer persönlich.

Wann ist eine BV steuerlich günstiger als ein Einzelunternehmen?
Oft ab einem strukturellen Gewinn von rund 80.000 €, der genaue Break-Even-Punkt hängt jedoch vom üblichen Gehalt, Ihrer Dividendenpolitik und den Kosten der BV ab. Eine Berechnung anhand Ihrer individuellen Zahlen liefert die Antwort.

Was ist eine stille Einlage?
Bei einer stillen Einlage bringen Sie Ihr Einzelunternehmen oder Ihre offene Handelsgesellschaft zum Buchwert in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein, ohne die Steuern auf stille Reserven und Firmenwert sofort zu entrichten. Für eine rückwirkende Einlage ist in der Regel eine vor dem 1. Oktober unterzeichnete Absichtserklärung erforderlich.

Kann ich im Falle einer BV persönlich haftbar gemacht werden?
Ja. Bei unsachgemäßer Geschäftsführung (Artikel 2:9 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder offensichtlich unsachgemäßer Geschäftsführung im Falle eines Konkurses (Artikel 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) kann ein Geschäftsführer trotz der Rechtspersönlichkeit der BV persönlich haftbar gemacht werden.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen helfen

Wir unterstützen Sie in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Auswahl und Änderung Ihrer Rechtsform.

  • Beratung zur am besten geeigneten Rechtsform für Ihr Unternehmen
  • Berechnung des steuerlichen Break-Even-Punktes beim Übergang vom Einzelunternehmen/der offenen Handelsgesellschaft zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Leitfaden zu steuerneutralen oder steuerpflichtigen Einlagen in eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV)
  • Bewertung von Haftungs- und Governance-Risiken
  • Steuerliche und rechtliche Beratung zu Wachstum und Umstrukturierung

Risiken einer fehlerhaften Rechtsform

Eine unpassende Rechtsform kann zu unnötig hohen Steuern führen oder Sie persönlich haftbar machen. Eine zu spät gewählte oder fehlerhaft durchgeführte Umwandlung in eine BV kann Ihnen Steuervorteile kosten.

  • Unnötig hohe Steuerbelastung aufgrund einer fehlerhaften Rechtsstruktur
  • Persönliche Haftung in einem Einzelunternehmen, einer offenen Handelsgesellschaft oder einem Berufsverband
  • Die rückwirkende Wirkung wurde aufgrund einer verspäteten Absichtserklärung versäumt
  • Haftung der Geschäftsführer für unsachgemäße Geschäftsführung (Artikel 2:9 und 2:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)

Unser Ansatz

Wir analysieren Ihre Situation, berechnen die steuerlichen Szenarien und berücksichtigen die rechtlichen Konsequenzen. Steuerexperten, Anwälte und Unternehmensjuristen arbeiten eng zusammen, um sicherzustellen, dass Steuervorteile und Rechtssicherheit Hand in Hand gehen.

So arbeiten wir

Von der ersten Analyse bis zur Durchführung der Umstellung.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Steuerrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Steuerrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Wahl der Rechtsform.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Haben Sie Fragen zur Wahl Ihrer Rechtsform?

Kontaktieren Sie unsere Steuerspezialisten und Rechtsexperten für eine maßgeschneiderte Beratung zur Rechtsform Ihres Unternehmens.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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