Steuerrecht

Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer)

Anwälte und Rechtsexperten für Ihre Umsatzsteuerfragen

Von zusätzlichen Steuernachforderungen und Bußgeldern bis hin zu komplexen Umsatzsteuerstrukturen im Immobilien- oder Exportbereich: MKB Juristen unterstützt Unternehmer in allen Umsatzsteuerstreitigkeiten mit dem Finanz- und Zollamt. Für internationale Konzerne ebenso wie für den Bäcker um die Ecke.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer)

Jedes Unternehmen muss sich mit der Mehrwertsteuer auseinandersetzen. Selbst wenn Geschäftstätigkeiten von der Mehrwertsteuer befreit sind, fällt diese beim Kauf von Waren und Dienstleistungen an. Die Mehrwertsteuer wird auch als Umsatzsteuer bezeichnet, da sie indirekt auf den Umsatz aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

Der Mehrwertsteuersatz variiert je nach Waren und Dienstleistungen. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 21 %. Für Güter des täglichen Bedarfs gilt häufig ein Satz von 9 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen, die in ein anderes Land innerhalb der Europäischen Union geliefert werden, kann ein Mehrwertsteuersatz von 0 % gelten. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe von der Mehrwertsteuer befreit. Das Bildungswesen ist ein Beispiel hierfür.

Entscheidet sich ein Unternehmen für die Nutzung der Kleinunternehmensregelung (KOR), fällt keine Mehrwertsteuer an. Außerdem muss keine Mehrwertsteuererklärung abgegeben werden.

Mehrwertsteuerstreitigkeiten mit der Steuer- und Zollverwaltung

Die Mehrwertsteuer ist theoretisch einfach, doch in der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Beispiele hierfür sind ein falsch angewendeter Steuersatz, ein fälschlicherweise geltend gemachter Vorsteuerabzug oder Zweifel an der Steuerbefreiung einer Dienstleistung. Wird eine Korrektur vorgenommen, folgt in der Regel eine Nachveranlagung: Die zu wenig gezahlte Mehrwertsteuer wird eingezogen, üblicherweise zuzüglich Verzugszinsen und einer Säumnis- oder Strafzahlung. Die Säumniszahlung für Nichtzahlung (oder verspätete Zahlung) beträgt 3 % des Mehrwertsteuerbetrags (mindestens 50 €). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Strafzahlung bis zu 100 % der eingezogenen Mehrwertsteuer betragen. Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten prüfen, ob die Korrektur rechtlich haltbar ist und ob die Strafe gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.

Einspruch und Beschwerde gegen einen Mehrwertsteuerbescheid

Wenn Sie mit einer zusätzlichen Veranlagung oder Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch . Ein gut begründeter Einspruch ist entscheidend: Er muss darlegen, warum die Position der Steuer- und Zollverwaltung fehlerhaft ist, und dies mit den relevanten Fakten und den Mehrwertsteuervorschriften belegen. Wird der Einspruch zurückgewiesen, steht Ihnen die Möglichkeit zur Berufung beim Landgericht und anschließend zur Revision beim Oberlandesgericht und gegebenenfalls zur Kassation beim Bundesgerichtshof offen. Bei Mehrwertsteuerfragen zur Auslegung der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie kann dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Vorabentscheidungsersuchen gestellt werden. Wir begleiten Sie durch diese Verfahren von Anfang bis Ende und überwachen alle Fristen, damit Sie Ihre Rechte nicht verlieren.

Bußgelder und Mehrwertsteuerbetrug

Neben einer zusätzlichen Steuerfestsetzung kann die Steuer- und Zollverwaltung eine Geldbuße verhängen, und in schwerwiegenden Fällen kann sogar das Steuerstrafrecht zum Tragen kommen. Bei Umsatzsteuerbetrug (beispielsweise Karussellbetrug bei innergemeinschaftlichen Lieferungen) riskiert ein Unternehmer, dass ihm der Vorsteuerabzug oder der Nullsteuersatz verweigert wird, selbst wenn er in gutem Glauben handelte, aber wusste oder hätte wissen müssen, dass er Teil einer betrügerischen Kette war. Die rechtliche Grenze zwischen Irrtum und strafbarem Verhalten ist fließend. Unsere Spezialisten verteidigen Ihre Interessen gegen Steuerstrafen und sorgen dafür, dass die Beweislast beim Finanzamt verbleibt, wo sie hingehört.

Mehrwertsteuer auf Immobilien, internationalen Handel und Personengesellschaften

Eine Reihe von umsatzsteuerlichen Themen erfordert besondere rechtliche Beachtung. Beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung von Immobilien spielen das Zusammenspiel mit der Grunderwerbsteuer, die Möglichkeit der umsatzsteuerpflichtigen Lieferung oder Vermietung sowie die Verrechnungsregelung eine Rolle. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen betreffen die Fragen den Leistungsort, innergemeinschaftliche Lieferungen und die Anwendung des Nullsatzes; dies steht in direktem Zusammenhang mit unserem internationalen Steuerrecht. Für Unternehmensgruppen kann eine umsatzsteuerliche Einheit vorteilhaft sein, führt aber zu gesamtschuldnerischer Haftung. Darüber hinaus stehen Holdinggesellschaften häufig vor der Frage, in welchem ​​Umfang sie als umsatzsteuerpflichtige Unternehmen Vorsteuer abziehen dürfen. Wir strukturieren diese Situationen im Vorfeld und vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht.

Ausnahmen, Kleinunternehmensförderung und das korrekte Rechtsformular

Ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind und welche Regelung Anwendung findet, hängt von der Art Ihrer Geschäftstätigkeit und Ihrer Rechtsform. Bestimmte Branchen sind befreit, beispielsweise das Bildungswesen, das Gesundheitswesen und (Teile des) Finanzdienstleistungssektors. Kleinunternehmer können die Regelung für kleine Unternehmen (KOR) in Anspruch nehmen. Eine Befreiung klingt verlockend, bedeutet aber auch, dass Sie die Umsatzsteuer auf Ihre Einkäufe nicht zurückfordern können. Dies erfordert sorgfältige Überlegung. Wir analysieren Ihre Situation, beugen späteren Überraschungen vor und stellen sicher, dass Ihre Buchhaltung und Rechnungen den Umsatzsteuerbestimmungen entsprechen.

Was MKB Juristen für Sie tut

MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen zusammen, um Ihnen sowohl fundierte Steuerberatung als auch Prozessvertretung aus einer Hand zu bieten. Wir betreuen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke: von der einmaligen Überprüfung Ihrer Umsatzsteuerposition bis hin zur Durchführung umfassender Verfahren gegen das Finanzamt. Konkret bedeutet dies, nach einer Nachberechnung schnell zu handeln, einen fundierten Einspruch einzulegen und die Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Immobilien, Exporten und Umstrukturierungen proaktiv zu berücksichtigen. Diese Umsatzsteuerfrage ist Teil unserer umfassenden Expertise im Steuerrecht, in dem alle Ihre steuerlichen Interessen zusammenlaufen.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Mehrwertsteuer

Wir kombinieren Steuer- und Rechtsberatung mit Prozessführung, sodass Sie alles aus einer Hand erhalten.

  • Festsetzung einer zusätzlichen Steuer, einer Strafe und von Steuerzinsen
  • Einspruchs- und Beschwerdeverfahren gegen die Steuer- und Zollverwaltung
  • Beratung zur Mehrwertsteuer bei Immobilien, Leasing und der Option der mehrwertsteuerpflichtigen Lieferung
  • Unterstützung beim internationalen Handel und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Strukturierung der steuerlichen Einheit und der umsatzsteuerlichen Stellung von Beteiligungen
  • Beratung zu Ausnahmen und dem Programm für kleine Unternehmen (KOR)

Risiken im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer

Umsatzsteuerfehler werden oft erst bei einer Betriebsprüfung oder Steuerüberprüfung deutlich, wodurch sich der Schaden erheblich summieren kann. Rechtzeitiges rechtliches Eingreifen verhindert unnötige Nachzahlungen und Bußgelder.

  • Zusätzliche Bewertung mit Steuerzinsen über mehrere Jahre
  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit droht eine Strafe von bis zu 100 %
  • Verweigerung des Abzugs oder des Nullsatzes im Falle von (angeblichem) Betrug in der Lieferkette
  • Gesamtschuldnerische Haftung innerhalb einer fiskalischen Einheit
  • Die Einspruchsfrist wurde versäumt, wodurch die Veranlagung unwiderruflich wurde

Unser Ansatz

Wir beginnen mit einer sorgfältigen rechtlichen Analyse Ihrer Umsatzsteuersituation und der Unterlagen des Finanz- und Zollamts. Sollte die Korrektur nicht greifen, erarbeiten wir einen fundierten Einspruch und überwachen alle Fristen. Wo möglich, klären wir die Angelegenheit einvernehmlich mit dem zuständigen Beamten; andernfalls vertreten wir Sie bis zum höchsten Gericht. Bei komplexeren Sachverhalten beraten wir Sie proaktiv, um Streitigkeiten vorzubeugen.

So arbeiten wir

Von der ersten Anfrage bis zum abgeschlossenen Vorgang in vier Schritten.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Steuerrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Steuerrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuer

Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten zum Thema Mehrwertsteuer stellen.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Haben Sie eine Frage oder einen Streitfall mit der Steuer- und Zollverwaltung bezüglich der Mehrwertsteuer?

Kontaktieren Sie MKB Juristen unverbindlich. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater arbeiten mit Ihnen zusammen und ergreifen umgehend Maßnahmen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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