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Über SME-AnwälteDas Steuerrecht regelt Ihre Beziehung zum Finanzamt – von Steuerbescheiden und Steuererklärungen bis hin zu Einsprüchen, Rechtsmitteln und steuerlicher Beratung zu Ihrer Unternehmensstruktur. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert, juristisch versiert und stets im Rahmen der Gesetze.
Das Steuerrecht regelt Ihre Beziehung zum Finanzamt – von Steuerbescheiden und Steuererklärungen bis hin zu Einsprüchen, Rechtsmitteln und steuerlicher Beratung zu Ihrer Unternehmensstruktur. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert, juristisch versiert und stets im Rahmen der Gesetze.
Eine korrekte Steuererklärung verhindert Nachzahlungen und Bußgelder. Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten beraten Sie – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenFalsche Steuerfestsetzung oder Bußgeld? Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten überwachen die sechswöchige Frist, legen Einspruch ein und vertreten Mandanten notfalls bis zum Obersten Gerichtshof. Von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenVon zusätzlichen Steuernachforderungen und Bußgeldern bis hin zu komplexen Umsatzsteuerstrukturen im Immobilien- oder Exportbereich: MKB Juristen unterstützt Unternehmer in allen Umsatzsteuerstreitigkeiten mit dem Finanz- und Zollamt. Für internationale Konzerne ebenso wie für den Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenRechtlich gesehen ist eine Steuerstrafe eine Strafe, die allen Schutzmechanismen des Strafrechts unterliegt. Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater verteidigen Mandanten, erheben Einspruch und plädieren für Strafmilderung – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenSind Sie international geschäftlich tätig oder beschäftigen Sie ausländische Mitarbeiter? Unsere Anwälte und Steuerexperten verhindern Doppelbesteuerung und sorgen für eine nachhaltige Steuerstruktur – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenDie richtige Rechtsform bestimmt Ihre Steuerbelastung und Ihre Haftung. Unsere Steuerexperten und (Gesellschafts-)Juristen beraten Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenDas Steuerrecht regelt das Verhältnis zwischen Ihnen als Steuerzahler und dem Finanzamt: welche Steuern Sie schulden, wie die Steuerfestsetzung erfolgt und welche Rechte Sie haben, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Es betrifft praktisch jeden Unternehmer – von der Einkommen- und Körperschaftsteuer über die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und Lohnsteuer bis hin zur Grunderwerbsteuer. Richtig geregelt spart es Ihnen Geld und Nerven; sollte etwas schiefgehen, bietet es Ihnen Möglichkeiten, sich zu verteidigen.
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Unternehmer um die Ecke – von einer Steuerfrage im Zusammenhang mit einer Unternehmensübernahme bis hin zur Mehrwertsteuer-Neuberechnung für den Bäcker nebenan.
Wenn Sie mit einer Steuerfestsetzung, einer ergänzenden oder zusätzlichen Steuerfestsetzung oder einer Geldbuße nicht einverstanden sind, können Sie beim Finanzamt Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beträgt sechs Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids (Artikel 6:7 und 6:8 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Ein zu spät eingereichter Einspruch ist grundsätzlich unzulässig; daher ist ein fristgerechtes Handeln entscheidend. Wir erstellen eine begründete Einspruchsschrift, beantragen gegebenenfalls einen Zahlungsaufschub und begleiten Sie zur Anhörung.
Wird Ihr Einspruch vom Finanzamt zurückgewiesen, haben Sie das Recht, beim Landgericht Berufung einzulegen, anschließend beim Oberlandesgericht und schließlich beim Obersten Gerichtshof Revision einzulegen. Grundlage dieses steuerrechtlichen Verfahrens ist Kapitel V des Allgemeinen Abgabengesetzes (ABG), insbesondere Artikel 26 ABG. Eine anwaltliche Vertretung ist für Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht zwingend erforderlich, jedoch ist die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten bei komplexen oder grundsätzlichen Fragen ratsam. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und überwachen alle Fristen.
Die Steuer- und Zollverwaltung kann Steuernachzahlungen korrigieren. Bei Veranlagungssteuern (wie Einkommen- und Körperschaftsteuer) erfolgt dies durch eine ergänzende Veranlagung gemäß Artikel 16 des Allgemeinen Steuergesetzes (GEG), für die in der Regel ein neuer Sachverhalt erforderlich ist. Bei Meldesteuern (wie Umsatzsteuer und Lohnsteuer) erfolgt eine ergänzende Veranlagung gemäß Artikel 20 GEG. In diesem Zusammenhang können Säumniszuschläge oder Ordnungswidrigkeitsstrafen verhängt werden (Artikel 67a bis 67f GEG); für eine Ordnungswidrigkeitsstrafe sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit erforderlich. Wir prüfen, ob die Korrektur und die Strafe korrekt und gerechtfertigt berechnet wurden, und verteidigen uns gegebenenfalls.
Wenn Sie eine Steuerschuld nicht begleichen, kann das Finanzamt Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen: einen Vollstreckungsbescheid, die Pfändung von Vermögenswerten oder eine Haftungsklage gemäß dem Steuererhebungsgesetz von 1990. Geschäftsführer und Gesellschafter sind in diesem Zusammenhang besonderen Risiken ausgesetzt, beispielsweise durch die Haftung von Geschäftsführern für Steuerschulden (Artikel 36 des Steuererhebungsgesetzes von 1990) und die Pflicht zur Meldung der Zahlungsunfähigkeit. Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit dem Finanzamt, bei der Vereinbarung einer Zahlungsvereinbarung und in Verfahren bezüglich Haftungsansprüchen.
Vorbeugen ist besser als Heilen. Wir beraten Sie präventiv zu den steuerlichen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen: Rechtsform und Holdingstruktur, Unternehmensnachfolge, Umstrukturierung oder Transaktion. Ein scharfer Blick für steuerliche Aspekte bei der Vertragsgestaltung beugt späteren Steuernachforderungen und Streitigkeiten vor. Arbeiten Sie mit einem Steuerberater zusammen? Wir unterstützen Sie an der Schnittstelle von Steuer- und Gesellschaftsrecht.
Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft ausschließlich auf Großkonzernen und aufsehenerregenden Betrugsfällen. Nicht so bei uns: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreut sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Verständlich und praxisorientiert, dabei aber juristisch versiert – ohne unnötigen Fachjargon und mit einem klaren Ziel vor Augen: so wenig Steuern wie möglich zu zahlen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, und Gerechtigkeit zu erlangen, wenn die Finanzbehörden im Unrecht sind.
Steuerfragen hängen oft mit der Struktur und dem Management Ihres Unternehmens zusammen. Bei Problemen mit Gesellschaftern, Management oder Unternehmensführung besuchen Sie bitte unsere Seite zum Gesellschaftsrecht . Eine gut durchdachte Gesellschaftervereinbarung – insbesondere im Hinblick auf steuerliche Auswirkungen – beugt späteren Streitigkeiten vor, wenn sie zwischen den Gesellschaftern formalisiert wird .
Von der Anfechtung einer Steuerfestsetzung bis zur steuerlichen Strukturierung Ihres Unternehmens – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Steuerrechts.
Bei der Steuer- und Zollverwaltung zählt oft jeder Tag, denn die Fristen sind streng. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Möglichkeiten bleiben Ihnen offen. Wenn Sie eine dieser Situationen wiedererkennen, ist es ratsam, sich beraten zu lassen.
Im Steuerrecht bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir Einspruch erheben oder ein Verfahren einleiten, analysieren wir die Steuerfestsetzung, die zugrunde liegenden Fakten und die Fristen und prüfen, ob die Finanzbehörde das Gesetz korrekt angewendet hat. So wählen wir den Weg – ob Beratung mit dem Prüfer, Einspruch, Vergleich oder Klageerhebung –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach irgendeinen Schritt zu unternehmen.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihre Situation und Ihr Ziel und prüfen den Steuerbescheid, die Korrespondenz und die Fristen.
Wir prüfen die Steuerfestsetzung oder Geldbuße anhand der Gesetze (Allgemeines Steuergesetz, Allgemeines Verwaltungsgesetz und Einziehungsgesetz) und identifizieren Chancen und Risiken.
Wir entscheiden über den Weg – Beratung, Einspruch, Vergleich oder Verfahren – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir übernehmen alle Aufgaben: von der Einlegung von Einsprüchen und Verhandlungen bis hin zu Gerichtsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Steuerrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Steuerrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Die Einspruchsfrist beträgt sechs Wochen ab dem Datum des Steuerbescheids (Artikel 6:7 und 6:8 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Ein zu spät eingelegter Einspruch ist grundsätzlich unzulässig. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns bitte umgehend – bei der Steuer- und Zollverwaltung zählt jeder Tag.
Zusätzliche Festsetzungen erfolgen bei Veranlagungssteuern wie der Einkommen- und Körperschaftsteuer; hierfür benötigt der Prüfer in der Regel einen neuen Sachverhalt (Artikel 16 AWR). Zusätzliche Festsetzungen erfolgen bei Meldesteuern wie der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer und ergeben sich aus Artikel 20 AWR. Beide können mit einer Geldbuße verbunden sein.
Ja. Das Finanzamt kann einen Geschäftsführer für nicht gezahlte Steuern haftbar machen, beispielsweise gemäß Artikel 36 des Steuererhebungsgesetzes von 1990. Eine rechtzeitige und korrekte Anzeige der Zahlungsunfähigkeit ist in diesem Zusammenhang unerlässlich. Wir prüfen Ihre Situation und vertreten Sie gegebenenfalls.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, Steuerstrukturierung, Einsprüche und Verhandlungen mit dem Finanzamt ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. In Verfahren, in denen eine Rechtsvertretung zwingend erforderlich ist, oder im Falle eines Steuerstrafverfahrens ist ein Anwalt notwendig. Wir verfügen über interne Rechtsberater und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung am besten geeignet ist.
Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmen. Gerade für KMU beugt eine rechtzeitige Beratung zusätzlichen Gebühren oder Bußgeldern vor, und eine gute Struktur führt zu sofortigen Einsparungen.
Unsere spezialisierte Steuerrechtsberatung beginnt bei 155 € pro Stunde zzgl. MwSt. Im Erstgespräch legen wir das Vorgehen fest und geben Ihnen eine realistische Kosteneinschätzung sowie eine Einschätzung der Erfolgsaussichten.
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