Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

Rechtsanwälte und Steuerspezialisten für grenzüberschreitende Steuerfragen

Sind Sie international geschäftlich tätig oder beschäftigen Sie ausländische Mitarbeiter? Unsere Anwälte und Steuerexperten verhindern Doppelbesteuerung und sorgen für eine nachhaltige Steuerstruktur – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Internationales Steuerrecht

Das internationale Steuerrecht regelt die Besteuerung im grenzüberschreitenden Bereich. Doppelbesteuerungsabkommen (VBA) legen die Regeln für die Erhebung internationaler Steuern fest. Dies soll eine Doppelbesteuerung durch verschiedene Länder verhindern. Ist ein Land keinem der von den Niederlanden abgeschlossenen VBA beigetreten, kann es auf die einseitige Regelung gemäß der Verordnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zurückgreifen.

Neben internationalen Verträgen wurde auch innerhalb der Europäischen Union ein Vertrag über die Besteuerung von Einkommen, Vermögen und Gewinnen geschlossen. Darüber hinaus hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Erhebung der Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) erlassen. Unsere Steuerspezialisten und Rechtsanwälte verfügen über Erfahrung im internationalen Steuerrecht und beraten Sie gerne in allen steuerlichen und rechtlichen Fragen.

Haben Sie Fragen zum internationalen Steuerrecht? Kontaktieren Sie uns.

Vermeidung von Doppelbesteuerung und Steuerabkommen

Im Zentrum des internationalen Steuerrechts steht die Frage, welches Land das Recht hat, Steuern zu erheben. Die Niederlande haben mit vielen Ländern bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die das Besteuerungsrecht für Einkommen, Gewinne und Vermögen aufteilen. Besteht kein Abkommen, bietet die Verordnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von 2001 eine einseitige Regelung. Doppelbesteuerung wird durch die Anrechnungsmethode oder die Befreiungsmethode vermieden. In der Praxis geht es um die korrekte Zuordnung des Einkommens zum Wohnsitzstaat oder zum Quellenstaat und die korrekte Anwendung des Abkommens auf Ihre individuelle Situation. Unsere Steuerexperten und Anwälte prüfen, welches Abkommen anwendbar ist und wie Sie Doppelbesteuerung nachweislich vermeiden können.

Betriebsstätte und Auslandstätigkeiten

Wer international geschäftlich tätig ist, stößt früher oder später auf das Konzept der Betriebsstätte. Eine Betriebsstätte (z. B. eine Zweigniederlassung, ein Werk oder ein Gebäude) oder eine ständige Vertretung kann dazu führen, dass ein anderes Land berechtigt ist, die dort erzielten Gewinne zu besteuern. Die damit verbundene Unsicherheit führt regelmäßig zu Streitigkeiten mit der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung oder ausländischen Steuerbehörden und mitunter sogar zu einer Doppelbesteuerung aufgrund einer hybriden Veranlagung. Wir prüfen, ob eine Betriebsstätte vorliegt, wie die Gewinne ihr zugerechnet werden und welche Struktur (Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft) aus steuerlicher Sicht am sinnvollsten ist.

Verrechnungspreise und das Fremdvergleichsprinzip

Innerhalb internationaler Konzerne müssen konzerninterne Transaktionen zu marktüblichen Preisen erfolgen, als ob sie zwischen unabhängigen Parteien stattfänden. Dieser Grundsatz ist in § 8b des Körperschaftsteuergesetzes von 1969 festgelegt und in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien sowie der niederländischen Verrechnungspreisverordnung weiter ausgeführt. Darüber hinaus gelten für größere Strukturen Dokumentationspflichten (Hauptdokumentation, lokale Dokumentation und gegebenenfalls länderspezifische Berichterstattung). Eine ordnungsgemäße Verrechnungspreisdokumentation beugt Korrekturen, Strafen und Doppelbesteuerung vor. Wir erstellen Verrechnungspreisrichtlinien, überprüfen bestehende Vereinbarungen und unterstützen Sie bei Gesprächen mit den Finanzbehörden.

Internationale Tätigkeit: 30 % Herrschaft und Auswanderung

Nicht nur internationale Konzerne, sondern auch kleinere Unternehmen und Arbeitgeber mit ausländischen Mitarbeitern sehen sich mit internationalem Steuerrecht konfrontiert. Für neu zugezogene Mitarbeiter kann unter bestimmten Voraussetzungen die Expat-Regelung (30%-Regelung) Anwendung finden, die eine steuerfreie Erstattung eines Teils des Gehalts ermöglicht; der Antrag muss innerhalb von vier Monaten nach Arbeitsbeginn gestellt werden. Darüber hinaus stellen sich Fragen zu Aus- und Einwanderung, dem Wohnsitz einer Person oder dem Sitz eines Unternehmens, Wegzugssteuern bei Verlassen der Niederlande und der internationalen Sozialversicherung. Wir beraten Arbeitgeber, geschäftsführende Gesellschafter und Privatpersonen zu den steuerlichen Auswirkungen grenzüberschreitenden Wohnens und Arbeitens.

Internationale Strukturen, Quellensteuer und Umstrukturierung

Bei internationalen Holdingstrukturen, Fusionen und Übernahmen sowie Umstrukturierungen liegt der Fokus auf einer effizienten und nachhaltigen Steuergestaltung. Dies umfasst unter anderem die Dividendensteuer, das Quellensteuergesetz 2021 für Zinsen und Lizenzgebühren, die Beteiligungsfreistellung sowie die Auswirkungen von EU-Richtlinien und internationalen Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung (BEPS, ATAD und Säule 2). Wer im Vorfeld Rechtssicherheit wünscht, kann sich im Rahmen einer verbindlichen Steuerauskunft (Advance Tax Ruling, ATR) oder einer Vorabverständigung über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreement, APA) an die Finanzbehörde wenden. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Überprüfung von Strukturen, die nicht nur steuerlich vorteilhaft, sondern auch rechtssicher sind.

Streitigkeiten mit der Steuer- und Zollverwaltung und ausländischen Steuerbehörden

Wenn eine internationale Angelegenheit eine Korrektur, eine zusätzliche Steuerfestsetzung oder eine Strafe zur Folge hat, unterstützen Sie unsere Anwälte und Steuerspezialisten bei Einspruchs- und Rechtsmittelverfahren. Bei Vertragsstaaten kann zudem ein Verständigungsverfahren (MAP) oder ein EU-Schiedsverfahren eingeleitet werden, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Lesen Sie mehr über Einsprüche und Rechtsmittel sowie über Steuerstrafen.

Internationales Steuerrecht innerhalb unseres Steuerrechtsteams

Internationales Steuerrecht ist Teil unserer umfassenden Expertise im Steuerrecht. Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen in interdisziplinären Teams zusammen, um sicherzustellen, dass Steuer- und Rechtskenntnisse Hand in Hand gehen. Wir betreuen sowohl internationale Konzerne als auch kleine und mittelständische Unternehmen mit ausländischen Kunden bis hin zum Bäcker um die Ecke, der Mitarbeiter aus dem Ausland einstellt. Um die passende Rechtsform zu ermitteln, berücksichtigen wir Ihre Wahl und , bei grenzüberschreitenden Transaktionen, die Umsatzsteuer.

Häufig gestellte Fragen zum internationalen Steuerrecht

Was macht ein Anwalt für internationales Steuerrecht oder ein anderer Jurist?

Ein internationaler Steueranwalt oder Rechtsexperte berät Sie zu den steuerlichen Folgen grenzüberschreitender Aktivitäten, beugt Doppelbesteuerung vor, prüft Abkommen und Betriebsstätten und unterstützt Sie bei Streitigkeiten mit der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung oder ausländischen Steuerbehörden.

Wie lässt sich eine Doppelbesteuerung verhindern?

Doppelbesteuerung wird durch Doppelbesteuerungsabkommen oder, in Ermangelung solcher Abkommen, durch das Doppelbesteuerungsdekret 2001 verhindert. Je nach Einkommensart findet die Befreiungsmethode oder die Anrechnungsmethode Anwendung.

Was ist eine Betriebsstätte?

Eine Betriebsstätte ist ein fester Geschäftssitz, von dem aus ein Unternehmen ganz oder teilweise in einem anderen Land geführt wird, beispielsweise eine Zweigstelle oder ein Werk. Ihre Existenz ist entscheidend dafür, ob ein anderes Land die dort erzielten Gewinne besteuern darf.

Gilt das internationale Steuerrecht auch für KMU?

Ja. Auch KMU mit ausländischen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern müssen sich mit Mehrwertsteuer, der 30%-Regelung, Sozialversicherung und der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auseinandersetzen. Wir unterstützen sowohl Großkonzerne als auch kleine Unternehmen.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen helfen

Wir unterstützen Unternehmer, Geschäftsführer und Hauptaktionäre sowie Privatpersonen in allen Fragen des internationalen Steuerrechts.

  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen und Vermeidung von Doppelbesteuerung
  • Bewertung der Betriebsstätte und der Auslandstätigkeiten
  • Verrechnungspreispolitik und Verrechnungspreisdokumentation
  • Beratung zur 30%-Regelung, Auswanderung und internationaler Sozialversicherung
  • Internationale Holding- und Umstrukturierungsmaßnahmen, Quellensteuer und verbindliche Auskünfte (ATR/APA)
  • Einspruchs-, Beschwerde- und gegenseitiges Konsultationsverfahren (MAP) bei Streitigkeiten

Wo die Dinge schiefgehen

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten treten Steuerrisiken oft unbemerkt auf. Eine unerwartete Betriebsstätte, fehlende Verrechnungspreisdokumentation oder eine fehlerhafte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens führen zu Korrekturen, Strafen und Doppelbesteuerung.

  • Unbeabsichtigte Betriebsstätte, die im Ausland der Besteuerung unterliegt
  • Fehlende oder unzureichende Verrechnungspreisdokumentation
  • Doppelbesteuerung aufgrund fehlerhafter Anwendung des Abkommens
  • Frist für die 30%-Regelung verpasst (vier Monate)
  • Wegzugssteuer bei Auswanderung oder Verlegung des Firmensitzes

Unser Ansatz

Wir vereinen Steuer- und Rechtsexpertise in einem Team. Zunächst analysieren wir Ihre grenzüberschreitende Situation und die anwendbaren Abkommen. Anschließend wählen wir eine Struktur, die nicht nur steuerlich vorteilhaft, sondern auch rechtssicher ist. Bei Bedarf klären wir im Vorfeld Rechtssicherheit durch Konsultation der Finanz- und Zollbehörden.

So arbeiten wir

Von der ersten Analyse bis zur nachhaltigen Lösung.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Steuerrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Steuerrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum internationalen Steuerrecht.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Eine internationale Steuerfrage?

Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Steuerexperten unverbindlich. Wir denken mit Ihnen mit – von internationalen Konzernen bis hin zu Kleinunternehmern.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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