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Über SME-AnwälteSind Sie international geschäftlich tätig oder beschäftigen Sie ausländische Mitarbeiter? Unsere Anwälte und Steuerexperten verhindern Doppelbesteuerung und sorgen für eine nachhaltige Steuerstruktur – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Das internationale Steuerrecht regelt die Besteuerung im grenzüberschreitenden Bereich. Doppelbesteuerungsabkommen (VBA) legen die Regeln für die Erhebung internationaler Steuern fest. Dies soll eine Doppelbesteuerung durch verschiedene Länder verhindern. Ist ein Land keinem der von den Niederlanden abgeschlossenen VBA beigetreten, kann es auf die einseitige Regelung gemäß der Verordnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zurückgreifen.
Neben internationalen Verträgen wurde auch innerhalb der Europäischen Union ein Vertrag über die Besteuerung von Einkommen, Vermögen und Gewinnen geschlossen. Darüber hinaus hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Erhebung der Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) erlassen. Unsere Steuerspezialisten und Rechtsanwälte verfügen über Erfahrung im internationalen Steuerrecht und beraten Sie gerne in allen steuerlichen und rechtlichen Fragen.
Haben Sie Fragen zum internationalen Steuerrecht? Kontaktieren Sie uns.
Im Zentrum des internationalen Steuerrechts steht die Frage, welches Land das Recht hat, Steuern zu erheben. Die Niederlande haben mit vielen Ländern bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die das Besteuerungsrecht für Einkommen, Gewinne und Vermögen aufteilen. Besteht kein Abkommen, bietet die Verordnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von 2001 eine einseitige Regelung. Doppelbesteuerung wird durch die Anrechnungsmethode oder die Befreiungsmethode vermieden. In der Praxis geht es um die korrekte Zuordnung des Einkommens zum Wohnsitzstaat oder zum Quellenstaat und die korrekte Anwendung des Abkommens auf Ihre individuelle Situation. Unsere Steuerexperten und Anwälte prüfen, welches Abkommen anwendbar ist und wie Sie Doppelbesteuerung nachweislich vermeiden können.
Wer international geschäftlich tätig ist, stößt früher oder später auf das Konzept der Betriebsstätte. Eine Betriebsstätte (z. B. eine Zweigniederlassung, ein Werk oder ein Gebäude) oder eine ständige Vertretung kann dazu führen, dass ein anderes Land berechtigt ist, die dort erzielten Gewinne zu besteuern. Die damit verbundene Unsicherheit führt regelmäßig zu Streitigkeiten mit der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung oder ausländischen Steuerbehörden und mitunter sogar zu einer Doppelbesteuerung aufgrund einer hybriden Veranlagung. Wir prüfen, ob eine Betriebsstätte vorliegt, wie die Gewinne ihr zugerechnet werden und welche Struktur (Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft) aus steuerlicher Sicht am sinnvollsten ist.
Innerhalb internationaler Konzerne müssen konzerninterne Transaktionen zu marktüblichen Preisen erfolgen, als ob sie zwischen unabhängigen Parteien stattfänden. Dieser Grundsatz ist in § 8b des Körperschaftsteuergesetzes von 1969 festgelegt und in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien sowie der niederländischen Verrechnungspreisverordnung weiter ausgeführt. Darüber hinaus gelten für größere Strukturen Dokumentationspflichten (Hauptdokumentation, lokale Dokumentation und gegebenenfalls länderspezifische Berichterstattung). Eine ordnungsgemäße Verrechnungspreisdokumentation beugt Korrekturen, Strafen und Doppelbesteuerung vor. Wir erstellen Verrechnungspreisrichtlinien, überprüfen bestehende Vereinbarungen und unterstützen Sie bei Gesprächen mit den Finanzbehörden.
Nicht nur internationale Konzerne, sondern auch kleinere Unternehmen und Arbeitgeber mit ausländischen Mitarbeitern sehen sich mit internationalem Steuerrecht konfrontiert. Für neu zugezogene Mitarbeiter kann unter bestimmten Voraussetzungen die Expat-Regelung (30%-Regelung) Anwendung finden, die eine steuerfreie Erstattung eines Teils des Gehalts ermöglicht; der Antrag muss innerhalb von vier Monaten nach Arbeitsbeginn gestellt werden. Darüber hinaus stellen sich Fragen zu Aus- und Einwanderung, dem Wohnsitz einer Person oder dem Sitz eines Unternehmens, Wegzugssteuern bei Verlassen der Niederlande und der internationalen Sozialversicherung. Wir beraten Arbeitgeber, geschäftsführende Gesellschafter und Privatpersonen zu den steuerlichen Auswirkungen grenzüberschreitenden Wohnens und Arbeitens.
Bei internationalen Holdingstrukturen, Fusionen und Übernahmen sowie Umstrukturierungen liegt der Fokus auf einer effizienten und nachhaltigen Steuergestaltung. Dies umfasst unter anderem die Dividendensteuer, das Quellensteuergesetz 2021 für Zinsen und Lizenzgebühren, die Beteiligungsfreistellung sowie die Auswirkungen von EU-Richtlinien und internationalen Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung (BEPS, ATAD und Säule 2). Wer im Vorfeld Rechtssicherheit wünscht, kann sich im Rahmen einer verbindlichen Steuerauskunft (Advance Tax Ruling, ATR) oder einer Vorabverständigung über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreement, APA) an die Finanzbehörde wenden. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Überprüfung von Strukturen, die nicht nur steuerlich vorteilhaft, sondern auch rechtssicher sind.
Wenn eine internationale Angelegenheit eine Korrektur, eine zusätzliche Steuerfestsetzung oder eine Strafe zur Folge hat, unterstützen Sie unsere Anwälte und Steuerspezialisten bei Einspruchs- und Rechtsmittelverfahren. Bei Vertragsstaaten kann zudem ein Verständigungsverfahren (MAP) oder ein EU-Schiedsverfahren eingeleitet werden, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Lesen Sie mehr über Einsprüche und Rechtsmittel sowie über Steuerstrafen.
Internationales Steuerrecht ist Teil unserer umfassenden Expertise im Steuerrecht. Bei MKB Juristen arbeiten Anwälte und Unternehmensjuristen in interdisziplinären Teams zusammen, um sicherzustellen, dass Steuer- und Rechtskenntnisse Hand in Hand gehen. Wir betreuen sowohl internationale Konzerne als auch kleine und mittelständische Unternehmen mit ausländischen Kunden bis hin zum Bäcker um die Ecke, der Mitarbeiter aus dem Ausland einstellt. Um die passende Rechtsform zu ermitteln, berücksichtigen wir Ihre Wahl und , bei grenzüberschreitenden Transaktionen, die Umsatzsteuer.
Ein internationaler Steueranwalt oder Rechtsexperte berät Sie zu den steuerlichen Folgen grenzüberschreitender Aktivitäten, beugt Doppelbesteuerung vor, prüft Abkommen und Betriebsstätten und unterstützt Sie bei Streitigkeiten mit der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung oder ausländischen Steuerbehörden.
Doppelbesteuerung wird durch Doppelbesteuerungsabkommen oder, in Ermangelung solcher Abkommen, durch das Doppelbesteuerungsdekret 2001 verhindert. Je nach Einkommensart findet die Befreiungsmethode oder die Anrechnungsmethode Anwendung.
Eine Betriebsstätte ist ein fester Geschäftssitz, von dem aus ein Unternehmen ganz oder teilweise in einem anderen Land geführt wird, beispielsweise eine Zweigstelle oder ein Werk. Ihre Existenz ist entscheidend dafür, ob ein anderes Land die dort erzielten Gewinne besteuern darf.
Ja. Auch KMU mit ausländischen Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern müssen sich mit Mehrwertsteuer, der 30%-Regelung, Sozialversicherung und der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen auseinandersetzen. Wir unterstützen sowohl Großkonzerne als auch kleine Unternehmen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer, Geschäftsführer und Hauptaktionäre sowie Privatpersonen in allen Fragen des internationalen Steuerrechts.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten treten Steuerrisiken oft unbemerkt auf. Eine unerwartete Betriebsstätte, fehlende Verrechnungspreisdokumentation oder eine fehlerhafte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens führen zu Korrekturen, Strafen und Doppelbesteuerung.
Wir vereinen Steuer- und Rechtsexpertise in einem Team. Zunächst analysieren wir Ihre grenzüberschreitende Situation und die anwendbaren Abkommen. Anschließend wählen wir eine Struktur, die nicht nur steuerlich vorteilhaft, sondern auch rechtssicher ist. Bei Bedarf klären wir im Vorfeld Rechtssicherheit durch Konsultation der Finanz- und Zollbehörden.
Von der ersten Analyse bis zur nachhaltigen Lösung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Steuerrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Steuerrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum internationalen Steuerrecht.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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