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Über SME-AnwälteFalsche Steuerfestsetzung oder Bußgeld? Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten überwachen die sechswöchige Frist, legen Einspruch ein und vertreten Mandanten notfalls bis zum Obersten Gerichtshof. Von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke.
Wenn ein Steuerbescheid fehlerhaft ist, kann dagegen Einspruch eingelegt werden. Im Einspruchsschreiben wird die Fehlerhaftigkeit des Bescheids dargelegt. Auf Grundlage dieses Einspruchs wird der Steuerbescheid erneut geprüft. Unsere Steuerexperten unterstützen Sie während des gesamten Einspruchsverfahrens. Wir legen Einspruch ein und setzen uns für die Aufhebung oder Reduzierung des Steuerbescheids ein.
Wird über den Einspruch nicht entschieden, kann beim Gericht Berufung eingelegt werden. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens ergeht ein Urteil über die Steuerfestsetzung und etwaige verhängte Bußgelder. Unsere Anwälte und Steuerspezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen vor Gericht. Gegen das Urteil des Richters kann anschließend Revision und gegebenenfalls Kassationsbeschwerde eingelegt werden.
Haben Sie Fragen zu Einsprüchen und Rechtsmitteln gegen einen Steuerbescheid oder eine Geldbuße? Kontaktieren Sie uns.
Haben Sie Fragen zu Steuerstrafen? Kontaktieren Sie uns.
Die größte Schwierigkeit im Steuerverfahrensrecht ist die Frist. Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum des Steuerbescheids einreichen (Artikel 6:7 und Artikel 6:9 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Ein zu spät eingegangener Einspruch ist grundsätzlich unzulässig, und Ihr Fall wird nicht mehr inhaltlich geprüft. Eine Ausnahme besteht nur bei einer entschuldbaren Überschreitung der Frist (Artikel 6:11 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Können Sie Ihren Einspruch nicht innerhalb von sechs Wochen vollständig begründen, können Sie fristgerecht einen formellen Einspruch einreichen; der Prüfer wird Ihnen dann gemäß Artikel 6:6 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes eine angemessene Frist zur Ergänzung der Einspruchsgründe einräumen.
Ob Sie ein internationaler Konzern sind, der mit einer millionenschweren Körperschaftsteuernachforderung konfrontiert ist, oder der Bäcker um die Ecke, der eine Umsatzsteuernachforderung erhält: Die Einhaltung dieser Frist hat stets höchste Priorität. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater erstellen den Einspruch, überwachen die Frist und stellen sicher, dass die Steuerfestsetzung bzw. Entscheidung, das Datum und das Aktenzeichen korrekt angegeben sind, damit der Einspruch Artikel 6:5 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes (AWB) entspricht.
Ein überzeugender Einspruch ist mehr als nur ein Schreiben, in dem Sie Ihre Ablehnung der Steuerfestsetzung zum Ausdruck bringen. Er enthält klare Tatsachenbegründungen, rechtliche Argumente und, falls erforderlich, Beweismittel. Die Einspruchsphase bietet oft die beste Chance auf eine schnelle und kostengünstige Lösung: Der zuständige Beamte prüft die Steuerfestsetzung erneut und kann sie reduzieren oder aufheben, bevor ein Richter eingeschaltet wird. Wir prüfen, ob die Steuer- und Zollverwaltung die Fakten und das Recht korrekt angewendet hat, und setzen gegebenenfalls auch formelle Einreden ein (z. B. einen Verfahrensfehler oder eine fehlerhafte Beweislastverteilung).
Im Rahmen des Einspruchsverfahrens haben Sie das Recht, angehört zu werden. In dieser Anhörung erläutern wir Ihren Standpunkt einem anderen Prüfer als demjenigen, der die Veranlagung vorgenommen hat, und erhalten vorab Einsicht in die Akte (die für den Fall relevanten Dokumente, Artikel 7:4 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Diese Anhörung ist oft ausschlaggebend für die Beilegung eines Streitfalls in der Einspruchsphase.
Ein Einspruch oder eine Beschwerde setzt die Zahlungspflicht nicht automatisch aus. Sie können jedoch bei der Finanz- und Zollverwaltung einen Zahlungsaufschub für den strittigen Betrag für die Dauer des Verfahrens beantragen. Dadurch vermeiden Sie Zahlungen, solange die Steuerfestsetzung noch geprüft und Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Wir beantragen diesen Zahlungsaufschub gleichzeitig mit dem Einspruch und treffen gegebenenfalls Sicherheitsvereinbarungen, um die Fortführung Ihres Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.
Ist die Entscheidung über den Einspruch nicht zufriedenstellend, kann innerhalb von sechs Wochen beim Landgericht (Steuerrecht) Berufung eingelegt werden. Das Landgericht prüft die Steuerfestsetzung und etwaige Strafen umfassend, sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht. Für Berufungen, Revisionen und Kassationen fallen Gerichtsgebühren an; im Erfolgsfall haben Sie Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann beim Oberlandesgericht Revision eingelegt werden. Der letzte Schritt ist die Kassationsrevision beim Bundesgerichtshof, der ausschließlich prüft, ob das Recht korrekt angewendet wurde und ob Verfahrensfehler vorliegen; in bestimmten Fällen ist eine direkte Kassation (vom Landgericht zum Bundesgerichtshof) möglich. In jeder Phase gilt erneut die Sechs-Wochen-Frist ab dem Datum der Entscheidung.
Unsere Anwälte vertreten Mandanten vor dem Bezirksgericht, dem Berufungsgericht und dem Obersten Gerichtshof – sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Dabei arbeiten Anwälte und (interne) Rechtsberater in gemischten Teams zusammen, um sicherzustellen, dass steuerrechtliche Expertise und Prozesserfahrung Hand in Hand gehen.
Neben Steuerfestsetzungen verhängt die Steuer- und Zollverwaltung häufig Bußgelder, beispielsweise Verzugsgelder (bei Verfahrensfehlern) oder Ordnungswidrigkeitsgelder (bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit). Gegen ein Bußgeld können Sie gesondert Einspruch einlegen und Berufung einlegen. Bei Ordnungswidrigkeitsgeldern trägt der zuständige Beamte die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; zudem gelten die Schutzbestimmungen des Strafrechts und der EMRK. Bei einer überzeugenden Verteidigung kann ein Bußgeld erlassen oder erheblich reduziert werden. Lesen Sie mehr über unsere Vorgehensweise bei Steuerbußgeldern.
Auch nach Ablauf der sechswöchigen Einspruchsfrist ist noch nicht alles verloren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Finanzamt eine Herabsetzung des Steuerbescheids beantragen (Artikel 9.6 des Einkommensteuergesetzes 2001 für Einkommensteuer und Artikel 65 des Allgemeinen Gesetzes über staatliche Steuern allgemein). Für einen solchen Antrag gelten eigene Fristen und eine eingeschränktere Prüfung, er kann aber bei nachweislich überhöhter Steuerfestsetzung dennoch zu einer Rückerstattung führen. Wir prüfen, ob dieser Weg in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Wir arbeiten in klaren Schritten: Zunächst prüfen wir zügig die Steuerfestsetzung und die Frist; anschließend erfolgt die fristgerechte Einreichung eines (formellen) Einspruchs mit Antrag auf Zahlungsaufschub; darauf folgen die Begründung, die Anhörung und die Entscheidung über den Einspruch. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, vertreten wir Sie vor dem Landgericht, dem Oberlandesgericht und, falls erforderlich, dem Bundesgerichtshof. Da MKB Juristen mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen arbeitet, betreuen wir sowohl internationale Konzerne als auch kleine Unternehmen zu festen, vorab vereinbarten Preisen.
Einsprüche und Rechtsmittel gehören zu unserer umfassenden Expertise im Steuerrecht. Streitigkeiten beginnen oft mit der beim Finanzamt eingereichten Steuererklärung oder mit einer verhängten Steuerstrafe. Unsere Steuerspezialisten, Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Innerhalb welcher Frist muss ich gegen einen Steuerbescheid Einspruch erheben?
Innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum des Bescheids (Artikel 6:7 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes). Eine zu späte Einreichung führt in der Regel zur Unzulässigkeit.
Benötige ich für einen Einspruch oder eine Berufung einen Anwalt?
Ein Anwalt ist während des Einspruchs- und Berufungsverfahrens nicht zwingend erforderlich. Angesichts der Fristen, der Beweislast und des Verfahrensrechts ist die Unterstützung durch einen Experten jedoch fast immer ratsam. Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater stehen Ihnen in jeder Phase zur Seite.
Muss ich die Steuerschuld begleichen, während mein Einspruch bearbeitet wird?
Grundsätzlich ja, da ein Einspruch die Zahlung nicht aussetzt. Sie können jedoch beim Finanzamt einen Zahlungsaufschub für den strittigen Betrag beantragen. Wir werden dies gleichzeitig mit dem Einspruchsverfahren veranlassen.
Was kann ich tun, wenn die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist?
Unter Umständen ist ein Antrag auf Ermäßigung von Amts wegen möglich (u. a. gemäß Artikel 9.6 des Einkommensteuergesetzes 2001 und Artikel 65 des Allgemeinen Steuergesetzes). Wir prüfen, ob dieser Antrag in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Wie weit kann ich gehen?
Nach der Entscheidung über den Einspruch können Sie beim Landgericht, dann beim Berufungsgericht und schließlich beim Kassationsgerichtshof Berufung einlegen. Für jede Instanz gilt eine Frist von sechs Wochen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir übernehmen das gesamte Einspruchs- und Beschwerdeverfahren gegen Steuerbescheide und Steuerstrafen.
Die größten Risiken im Steuerprozessrecht sind formaler Natur. Ein verspäteter oder unvollständiger Einspruch kann dazu führen, dass Ihr Fall in der Sache scheitert.
Wir überwachen zunächst die Frist und den Zahlungsaufschub und streben dann den schnellsten Weg zu einem positiven Ergebnis an, idealerweise bereits im Einspruchsverfahren. Ist dies nicht möglich, führen unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater das Verfahren in gemischten Teams bis zum Landgericht, dem Berufungsgericht und, falls erforderlich, dem Bundesgerichtshof weiter, wobei sie sowohl die steuerliche Substanz als auch das Verfahrensrecht sorgfältig berücksichtigen.
Ein klarer Prozess von der ersten Beurteilung bis hin zu einer möglichen Berufung vor dem Obersten Gerichtshof.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Steuerrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Steuerrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Einwänden und Rechtsmitteln.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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